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Autor Thema: FragDenStaat: Kosten fuer Erzwingungshaft im Fall Baumert  (Gelesen 4699 mal)

C
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Anfrage an den MDR vom 20.4.2016:
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fuer-erzwingungshaft-im-fall-baumert/

Zitat
Die Inhaftierung von Frau Sieglinde Baumert zur Erzwingung der Abgabe einer Vermoegensauskunft durch den MDR ist sowohl in den nationalen, unabhaengigen Medien als auch in zahlreichen internationalen Nachrichtenformaten ausgiebig diskutiert worden. Dass sogar die oeffentlich-rechtlichen Anstalten in Deutschland - nach einiger Zeitverzoegerung - ueber die Angelegenheit (wenn auch nur halbherzig) berichtet haben, zeigt die Brisanz des Falles.
Der juristische Direktor des MDR, Herr Jens Ole Schroeder, wies in einem Interview vom 8.4.2016 darauf hin, dass sowohl die Forderung an Frau Baumert, ihre ausstehenden Rundfunkbeitraege zu zahlen bestehen bleibt, als auch Kosten fuer ihren Gefaengnisaufenthalt, die sich auf ein Vielfaches der urspruenglichen Forderung belaufen duerften in Rechnung gestellt werden.
Angesichts der Tatsache dass Frau Baumert bereits die viel kleinere urspruengliche Forderung nicht beglichen hat und durch die vom MDR beantragte Haft (ich gehe davon aus dass der MDR diese Massnahme beantragt hat, da er ja diesen Antrag auch zuruecknehmen konnte) auch arbeitslos geworden ist, sollte sicher klar sein dass der MDR auf absehbare Zeit auf seinen Forderungen und Kosten sitzen bleiben wird.

Ich habe diesbezueglich mehrere Fragen:

1) Wer traegt das wirtschaftliche Risiko solcherlei erfolgloser Repressalmassnahmen? Haften die Verantwortlichen des MDR fuer die entstandenen Kosten der vollkommen unverhaeltnismaessigen Repressalmassnahme oder werden diese Kosten aus dem Budget der Anstalten uebernommen? Schliesslich hat der MDR selbst nach einer routinemaessigen Kontrolle (rein zufaellig unmittelbar nachdem der Fall ein enormes Presseecho hervorgerufen hat) die Unverhaeltnismaessigkeit der Massnahme festgestellt.

2) Welches Budget ist im Rundfunkstaatsvertrag fuer Repressalmassnahmen gegen Nichtteilnehmer/Nichtzahler (Vollstreckungen, Fahrzeugstillegungen, Haft) vorgesehen?

3) Wie ist die Staatsferne der oeffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts der Inanspruchnahme staatlicher Repressalmassnahmen gesichert?

4) Welche weiteren Massnahmen stehen dem MDR zur Verfuegung, um seine Forderung gegen Frau Baumert einzufordern?

Bezeichnend, dass die Anfrage vom MDR an den Beitragsservice weitergeleitet und von diesem beantwortet wurde:

C.G. der Abteilung Beitragskommunikation des ARD, ZDF und Deutschlandradio schreibt hier:

Zitat
Sehr geehrter Herr ...., über die Kollegen des MDR hat uns Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de erreicht, auf die wir Ihnen gerne antworten. Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich jeder wortgetreuen Veröffentlichung unserer Antwort, insbesondere auf der Internetseite von „fragdenstaat.de" oder anderen Online-Portalen, widersprechen.

Soweit der Versuch, die Antwort wenigst möglich zu verbreiten.

Weiter:
Zitat
In Ihren Fragen gehen Sie von einer Annahme aus, die so nicht zutrifft. Bitte erlauben Sie uns daher eine Klarstellung: Der MDR hat die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme im Fall von Frau Baumert nicht nach dem Presseecho festgestellt, sondern davor. Deshalb hat der MDR auch bereits vor Erscheinen des ersten Artikels seine Bitte an die Vollstreckungsbehörde gerichtet, eine Beendigung der Erzwingungshaft herbeizuführen.

Nicht sehr glaubwürdig. Hier wäre eine Akteneinsicht wirklich von Nutzen, um das Datum des Antrags auf Beendigung der Erzwingungshaft einzusehen

Zur Erinnerung:
Frau Baumert wurde im Februar 2016 inhaftiert.
Am Sonntag den 3.4.2016 erschien vormittags ein Artikel in der Welt am Sonntag über die Inhaftierung.
Im Laufe der folgenden Stunden wurde der Artikel von zahlreichen nationalen und internationalen Medien aufgegriffen.

Am Tag darauf, Montag 4.4.2016 wurde Frau Baumert freigelassen.



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K
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Frau Baumert ist doch wohl diejenige die aus berechtigtem Interesse ;-) Akteneinsicht verlangen kann.

Hat Sie dies schon getan?

Warum stochern wir hier im Trüben und üben uns in Kristallkugellesen?

Fragt doch Frau Baumert!?

Gruß
Kurt

PS: Es sei denn Frau Baumert hat zwischenzeitlich einen Maulkorb verpasst bekommen bzw. ein entspr. hohes "Schmerzensgeld" erhalten dass Sie "sprachlos" macht ?!  8)


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

C
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Zitat von: rp-online.de
Wie das Amtsgericht Bad Salzungen am Vormittag mitteilte, habe der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) den Antrag auf Erlass des Haftbefehls am Montag zurückgezogen. Der Haftbefehl sei daraufhin aufgehoben worden. Es habe sich insgesamt um einen Zahlungsrückstand von rund 191 Euro gehandelt.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gez-rebellin-sieglinde-baumert-wieder-aus-gefaengnis-entlassen-aid-1.5881029

Zitat von: freiepresse.de
Der Fall der 46-jährigen Frau aus dem thüringischen Geisa sei am Montag im Aufsichtsgremium des MDR besprochen worden.
http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Bedauern-ueber-Haft-fuer-GEZ-Rebellin-artikel9482946.php

Frau Baumert ist doch wohl diejenige die aus berechtigtem Interesse ;-) Akteneinsicht verlangen kann.
Hat Sie dies schon getan?
Leider hat sie das (noch?) nicht.

Aber die Indizien sprechen eher für eine nicht wahrheitsgemäße des BS.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 12:22 von ChrisLPZ«
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Zur Informationsfreiheit - auch für die Verwaltung der Rundfunkanstalten:

Immer wieder niedlich, wie Beamte und Mitarbeiter (nicht nur im Rundfunkbereich) auf Anfragen nach Transparenz bzw. auf Informationszugang reagieren. Hier scheint sich entgegen klarer gesetzlicher Vorgaben immer wieder die Feststellung zum IFG zu bewahrheiten:
"Vielen Beamten fällt es schwer, zu verstehen, dass die Akten nicht ihnen selbst gehören, sondern dass sie diese für die Öffentlichkeit verwalten [...] Der Kulturwandel ist in den Köpfen oft noch nicht vollzogen." (Manfred Redelfs vom Journalistenverein Netzwerk Recherche)

Es ist aber auch schwer zu verstehen, wenn man in der eigenen Beamten-/ Verwaltungs-Blase lebt und nicht differenziert denken - noch Inhalt, Sinn und Zweck der eindeutigen und mittlerweile gar nicht mehr so neuen gesetzlichen Vorgaben annähernd verstehen und umsetzen - kann oder will.
Dass dies ein weiterhin verbreitetes Phänomen ist, lässt sich alle zwei Jahre wieder in den Tätigkeitsberichten der Bundes-/ Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf teils süffisante Art nachlesen.

Nun denn konkret zu der im Eingangspost verlinkten Informationsfreiheits-Anfrage und Auskunft:

Also erstens:
Auch das Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) verpflichtet die angefragte Stelle zur unverzüglichen Auskunft gem. §7. Darüberhinaus gebietet die Soll-Vorschrift, dass eine Antwort maximal nach einem Monat zu erfolgen hat, wovon nur in objektiv nachvollziehbaren und gerechtfertigten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.

Gemäß der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist diese "Beschleunigungsmaxime" des Gesetzes unbedingt einzuhalten, zur Abweichung von der Monatsfrist stellt sie darüberhinaus klar (Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2014 und 2015, Bundes-IFG hier gleichlautend mit IZG LSA):
Zitat
Bei umfangreichen und komplexen Anträgen habe ich Verständnis dafür, dass der Informationszugang nicht immer innerhalb der Monatsfrist erfolgen kann, wenn z. B. sehr große, mitunter ältere Aktenbestände durchgesehen werden oder andere Behörden beteiligt werden müssen. In solchen Fällen hat sich die z. B. auch beim Bundeskanzleramt geübte Praxis bewährt, den Antrag so zügig wie möglich mit Teilbescheiden „abzuarbeiten“. Gerade dann muss dem Antragsteller aber so schnell als möglich erläutert werden, dass nicht alle Informationswünsche innerhalb eines Monates befriedigt werden können. Das IFG sieht eine solche Zwischennachricht nicht ausdrücklich vor. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Fürsorgepflicht gilt aber auch für Verfahren nach dem IFG und gebietet in solchen Fällen die Information über den voraussichtlichen Verfahrensablauf.

Es handelt sich im u.g. vorliegenden Fall ganz offensichtlich um eine einfache Auskunft. Warum der MDR/ Beitragsservice sich hier dem Unverzüglichkeitsgebot widersetzt, und diese kurze Antwort nicht bereits innerhalb von einer oder maximal zwei Wochen nach Eingang, sondern erst - nach nochmaliger Erinnerung bei Ablauf der Monatsfrist - nach sechseinhalb (1) Wochen und damit Überschreitung von zweieinhalb Wochen der verbindlichen gesetzlichen Soll-Frist erbringt, ist weder gerechtfertigt, nachvollziehbar und erklärbar - noch angekündigt oder erläutert worden.

Nochmal, es geht tatsächlich um diese Auskunft:
Zitat
1) zur Übernahme der Kosten des Vollstreckungsverfahrens:
Ein säumiger Beitragspflichtiger trägt die Kosten eines möglichen Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich selbst. Die einschlägigen Normen finden sich in den verschiedenen Vollstreckungsgesetzen und Kostenverordnungen der Bundesländer. Können fällige Rundfunkbeiträge nicht beigetrieben werden, weil die Vollstreckung erfolglos geblieben
ist, trägt die Kosten die Rundfunkanstalt und damit letztlich die Gesamtheit der Beitragszahler. Bevor es zu einer Vollstreckung kommt, informiert der Beitragsservice säumige Beitragszahler umfassend über ihren Beitragsrückstand und
fordert sie mehrfach schriftlich zur Zahlung auf. Dazu werden Zahlungserinnerungen, Beitragsbescheide und Mahnschreiben versandt.
2) zu dem im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehenen Budget für Mahnmaßnahmen und die Vollstreckung:
Im Rundfunkstaatsvertrag ist kein Budget für Vollstreckungsmaßnahmen vorgesehen.
3) zur Staatsferne der öffentlich-rechtlichen Anstalten angesichts von Vollstreckungsmaßnahmen:
Das Gebot der Staatsferne bezieht sich alleine auf die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf die Programmgestaltung. Beim Beitragseinzug geht es hingegen um die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Die Rechtmäßigkeit dieses Verwaltungshandelns wird von den hierfür zuständigen Verwaltungs- und Zivilgerichten
kontrolliert. Besondere Regelungen für die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen gibt es nicht.
4) zu weiteren Maßnahmen zur Durchsetzung von Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag:
Dem MDR stehen die gleichen rechtlichen Mittel zur Verfügung wie jedem anderen Gläubiger. Diese sind geregelt in den verschiedenen Vollstreckungsgesetzen und Kostenverordnungen der Bundesländer (vgl. Antwort 1)
(Im Grunde ist das bereits eine einfache Bürgerauskunft, der Inhalt ist von den Anstalten bereits so und in ähnlicher Form auf Ihren Kanälen selbst bzw. von ihnen via Medien kommuniziert worden, try google).

Zudem - falls nun jemand Beteiligung weiterer Stelle ruft - ist der Beitragsservice nicht Dritter sondern laut Selbstauskunft ja "Teil" des MDRs (Rundfunkanstalt). Ungenommen dessen können hier wohl selbst keine Anhaltspunkte dafür kreiert werden (noch sind sie vorgetragen worden), dass ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs existieren könnte (für den Fall einer Beteiligung Dritter). Darüberhinaus siehe Ausführungen unter Drittens.

--> Es ist daher schon als Bürgerpflicht anzusehen, dass der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (zumindest vom Anfragenersteller) gemäß §12 angerufen und auf die vorliegende Verletzung des IZG LSA durch den MDR/ Beitragsservice hingewiesen und um Tätigwerden gebeten wird


Zweitens:
Auch die beteiligten Stellen scheinen noch immer nicht Sinn, Grund und Zweck von Transparenz, Informationsfreiheit und dem IZG LSA im speziellen verstanden zu haben. Was sonst soll uns bitte diese, der angeforderten Auskunft vorangehende Mitteilung sagen (falls jetzt jemand Urheberrecht ruft fangen nicht nur die Beauftragten für Informationsfreiheit an zu lachen):
Zitat
"Vorab möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ausdrücklich jeder wortgetreuen Veröffentlichung unserer Antwort, insbesondere auf der Internetseite von „fragdenstaat.de" oder anderen Online-Portalen, widersprechen."

Beim offenbar dringend erforderlichen Lernprozess ist man doch gerne behilflich:

Sofern nicht schon das gesamte IZG LSA an sich ganz offensichtlich Sinn und Zweck aufdrängt, so erläutern nicht zuletzt die Bundes- und Landesbeauftragten für Informationsfreiheit doch immer wieder fortlaufen, wofür die IFGs überhaupt da sind.

Schon die Intention von § 11 (Veröffentlichungspflichten) kann nicht anderes sein, dem Bürger den Zugang zur Anfrage bzw. Befreiung von Informationen aus diesen einzelnen in den Informationssammlungen und Aktenplänen zu vereinfachen und zu ermöglichen.

Hierzu stellt stellvertretend auch der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW in seinem letzten Tätigkeitsbericht (Zweiundzwanzigster Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht) unmissverständlich klar:
Zitat
Vielfach weisen öffentliche Stellen darauf hin, dass sie einer Veröffentlichung der Informationen im Internet widersprechen. Dies läuft jedoch den Intentionen des Gesetzgebers zuwider, einen möglichst weitreichenden und (fast) voraussetzungslosen Informationsanspruch zum Zwecke der Informationsweitergabe um ihrer selbst willen zu schaffen. Wurde einem Informationsantrag entsprochen, steht es den Antragstellerinnen und Antragstellern grundsätzlich frei, wie sie mit diesen Informationen weiter verfahren. Eine Weitergabe im privaten Rahmen ist dabei ebenso zulässig wie die Einstellung der Informationen ins Internet. In diesem Sinne hat auch das OVG NRW bereits mit Beschluss vom 19. Juni 2002 (Az. 21 B 589/02) ausgeführt, es sei ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber die nahe liegende Möglichkeit der Verwendung erlangter Informationen – sei es zum rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil der oder des Informationssuchenden, sei es zum rechtlichen oder wirtschaftlichen Nachteil der öffentlichen Informationsfreiheit Stelle oder einer bzw. eines Dritten – nicht gesehen habe. Dies habe er jedoch nicht zum Anlass genommen, einen entsprechenden allgemeinen Ablehnungsgrund in das Gesetz aufzunehmen. Eine solche Untersagung ist somit unzulässig.

--> Es ist daher schon als Bürgerpflicht anzusehen, dass der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (zumindest vom Anfragenersteller) gemäß §12 angerufen und auf die unzulässige Untersagung durch den MDR/ Beitragsservice hingewiesen und um Tätigwerden gebeten wird

Zudem - auch wenn von vielen Verwaltungsmitabeitern im Sinne der Affen die drei Sinne auch diesbezüglich weiterhin zwanghaft ausgeschaltet werden - darf doch auf die fortschreitende Entwicklung unserer Demokratie im Bereich Transparenz hingewiesen werden (siehe G8 Open-Data-Charta, digitale Agenda der Bundesregierung, Konferenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten):
- Open (Government) Data
- proaktive Veröffentlichung von Informationen
- "GovData - Im Jahr 2015 befand sich das gemeinsame Datenportal von Bund, Ländern und Kommunen auf dem Weg in den Regelbetrieb"

Abschließend dazu auch noch mal Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit in ihrem letzten Tätigkeitsbericht:
Zitat
bin ich der Auffassung, die zum Informationszugang verpflichteten Institutionen sollten grundsätzlich von einer solchen Untersagung (einer öffentlichen Verbreitung von durch das IFG erlangten Informationen) absehen: Das IFG gewährt jedem das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen, der einem ersten Antragsteller nach Prüfung von Ausschlussgründen gewährte Zugang könnte also späteren Antragstellern kaum verwehrt werden. Die unerwünschte Verbreitung würde dann durch parallele Antragstellung weiterer Interessenten eintreten.

Also dann lasst uns alle doch mal die selbe Anfrage stellen, der MDR/ Beitragsservice bittet ja förmlich um diesen zusätzlichen Aufwand  (#) 8) ;) :D

Drittens:
Es darf doch mehr als stark bezweifelt werden, dass die jetzt übermittelten Informationen nicht oder auch nicht nur teilweise dem MDR vorliegen und es zwingend erforderlich war, die Anfrage an seinen Beitragsservice weiterzuleiten und dass nur dieser Beantworten konnte.

Wie erwähnt ist diese Auskunft von den Anstalten (auch MDR) ganz und teilweise bereits so und in ähnlicher Form selbst bzw. via Presse kommuniziert worden (try google).

Die angefragte Stelle ist gemäß IZG LSA bei Vorliegen der Informationen zur Auskunft verpflichtet. Der MDR hat nicht vorgetragen dass ihm die Informationen nicht vorliegen. Eine zunächst auch nur teilweise Beantwortung des MDRs wurde unterlassen.

Dazu nochmal die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit in ihrem letzten Tätigkeitsbericht:
Zitat
Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen i. S. d. § 2 Nummer 1 IFG. Das
ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Auch diese Definition der amtlichen Information setzt allerdings wie bereits die den Informationszugang eröffnende Norm des § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG voraus, dass die begehrten Informationen bei der Behörde überhaupt existieren, auch wenn eine ausdrückliche gesetzliche Klarstellung im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - anders als im VIG - insoweit nicht erfolgt ist.

Aus den weiteren Anfragen auf fragdenstaat.de geht hervor, dass die Rundfunkanstalten sehr wohl Auskünfte nach dem IFG selbst erteilen und diese Aufgabe nicht an den Beitragsservice weiterleiten.

Die Rechtmäßigkeit der Weiterleitung an den Beitragsservice darf daher insgesamt bezweifelt werden, mindestens hat sie die Informationspreisgabe ganz offensichtlich unnötig, die gesetzlich vorgeschriebene Beschleunigungsmaxime verletztend, verzögert.

--> Es ist daher schon als Bürgerpflicht anzusehen, dass der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (zumindest vom Anfragenersteller) gemäß §12 angerufen und auch auf die vorliegende Verletzung des IZG LSA durch den MDR/ Beitragsservice hingewiesen und um Tätigwerden gebeten wird


FAZIT:
--> Mehr IFG Anfragen an die Rundfunkanstalten und Beitragsservice!
--> Bereits im Anfrageprozess bei Schwierigkeiten die Landesbauftragten für Informationsfreiheit einschalten!


Aktuelle Tätigkeitsberichte (Auswahl):
Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:
http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_IFG/5TB06_16.html?nn=5217154
Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/submenu_Bericht/index.php (sehr amüsant: 12.2 Das "1 x 1 des IFG-Antrags" ab S. 97)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2016, 14:29 von koybott«

k
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PS:
Ganz aktuell und passend dazu:
"Transparenz ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch politisch nicht gewollt" - Quelle: Leipziger Internet Zeitung 30.06.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19380.msg125813.html#msg125813 (Transparenz ist beim örR auch politisch nicht gewollt)

"Zuschauer haben ein Recht darauf zu erfahren, was mit ihrem Geld passiert" - Quelle: Berliner Zeitung 30.06.2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19375.msg125812.html#msg125812 (Re: ARD Pressekonferenz 28.06.16 > Moderatorengehälter/Wettbewerb/Erzwingungshaft...)


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L

Leo

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  • "Gewalt zerbricht an sich selbst" (Laotse)
Danke an ChrisLPZ für diese Aktion und das hartnäckige Nachbohren.

Interessant ist, dass die Antwort zwar "gerne" gegeben wird, "jeder wortgetreuen Veröffentlichung" der Antwort aber schon vorab widersprochen wird.

Was denn nun, Herr G.? Gerne oder ungerne?


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1x mehr stellt sich die Frage, ob ÖRR überhaupt über einen gültigen staatlichen Auftrag verfügt, der Punkt für Punkt alles benennt, wofür ÖRR zuständig sein soll. Denn nur mit einem konkreten staatlichen Auftrag würden sie im öffentlichen Auftrag handeln und wären zur Auskunft verpflichtet? Sie sind zudem weder Behörden, noch Ämter.

Der Vergleich mit einer öffentlich-rechtlichen Bibliothek sei hier erlaubt, (bspw. in kommunaler Trägerschaft); auch diese wäre wohl nicht verpflichtet, ihren Lesern gegenüber nachzuweisen, was sie so alles mit evtl. Jahresgebühren so heranschafft. ???

Bei einer Behörde ist das was anderes.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat Christian Greuel Beitragskommunikation ARD, ZDF und Deutschlandradio:
Zitat
Können fällige Rundfunkbeiträge nicht beigetrieben werden, weil die Vollstreckung erfolglos geblieben ist, trägt die Kosten die Rundfunkanstalt und damit letztlich die Gesamtheit der Beitragszahler.

Soweit ich das richtig verstanden habe, hat Herr Greuel mit seiner Antwort bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag unter anderem dafür genutzt wird, um unschuldige Menschen zu Verfolgen, ihrer Freiheit zu berauben und damit werden mögliche Schäden für Leib und Leben eines unschuldigen Menschen billigend in Kauf genommen.



Festsetzungsbescheid 03/2015->Widerspruchsbescheid 05/2015->Klage gegen den SWR 06/2015


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Juli 2016, 23:27 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

s
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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Zitat
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Die Intendantin des MDR wurde wegen der Haft von Frau Baumert direkt angeschrieben. Darauf gab es jedoch keine Reaktion.

Die "Gebühren-Rebellin" Baumert taugt nicht als Vorbild
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18215.msg119406.html#msg119406
Zitat
Dass ARD, ZDF oder der MDR von der Inhaftierung nichts gewusst haben, ist mehr als fadenscheinig.  Wir selbst haben die Intendantin des MDR per Snailmail angeschrieben gehabt: liest die wohl ihre Briefe nicht?

Mit gleicher Post haben wir auch den OGV angeschrieben, den Landrat Wartburgkreis, den Richter und noch ein paar andere Beteiligte. Also die wussten ALLE von der Inhaftierung.

Frau Baumert blieb weiter in Haft, bis zum Abend des 4. April, nachdem die "Welt am Sonntag" am Vortag darüber berichtet hatte und dies von vielen anderen nationalen und internationalen Zeitungen aufgegriffen worden war.
Sie hat den Kanal voll - Sieglinde Baumert in Erzwingungshaft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18169.75.html

Internationale Presseschau zur Erzwingungshaft von Sieglinde Baumert 02-04/2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18364.0.html

Die "Deutsche Welle", der deutsche Staatssender für das Ausland, berichtete am 5. 4. 2016:
DW: More and more Germans boycotting state media fees
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18223.0.html
More and more Germans boycotting state media fees
http://www.dw.com/en/more-and-more-germans-boycotting-state-media-fees/a-19165376
Zitat
On the same day * - coincidentally or not - a woman was freed from prison after a court in Chemnitz had admitted that they had kept her in custody for 61 days because of her refusal to pay the GEZ fees.
Regional state broadcaster MDR applied for an arrest warrant against Sieglinde Baumert in September 2015 ** in an attempt to force her to sign a statement about her assets, which she refused because, as she told "Die Welt" newspaper, "With my signature I would confirm the legality of the mandatory fees."
On Monday the MDR backed down, after Baumert's story was widely reported, and withdrew its warrant application. ***
* gemeint ist Montag, der 4. 4. 2016
** "Der staatliche Regionalsender MDR beantragte gegen Sieglinde Baumert im September 2015 einen Haftbefehl..." (Hervorhebungen von mir)
*** "Der MDR lenkte am Montag ein, nachdem über Baumerts Geschichte überregional berichtet worden war, und zog seinen Haftantrag zurück."


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Danke an ChrisLPZ für diese Aktion und das hartnäckige Nachbohren.
Da bin ich der falsche Adressat. Der Dank gebührt Oliver M.
An dieser Stelle auch von mir ein dickes Dankeschön an ihn.


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