Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Lothringer tricksen die EM auf ihre Bildschirme  (Gelesen 4881 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://www.lessentiel.lu/2010/img/navigation/logo2.png

L'essentiel, 27.06.2016

Lothringer tricksen die EM auf ihre Bildschirme

von L'essentiel/afp

Zitat
Die deutschen TV-Sender ARD und ZDF übertragen alle Spiele der Fußball-Europameisterschaft. In Frankreich hingegen strahlen die frei empfangbaren TF1 und M6 lediglich ausgewählte Partien aus.[..]

Fußballfans in Lothringen und im Elsass wissen sich zu helfen: Weil sie mit ihren TV-Antennen entlang der Grenze auch ohne Genehmigung deutsches Fernsehen auf den Bildschirm bekommen, bemühen sie sich gar nicht erst um legale Erwerbung der EM-Spiele. Alle anderen schauen oftmals in die (leere) Röhre – und regen sich auf, weil sie weiterhin den Preis für ihre Monatsabonnements zahlen müssen.

Weiterlesen auf:
http://www.lessentiel.lu/de/euro2016/story/Lothringer-tricksen-die-EM-auf-ihre-Bildschirme-21018277


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

R
  • Beiträge: 1.126
Wie lautete da noch das Zitat aus München? Jeder, der sich im Einwirkungsbereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befindet, ist zu seiner Finanzierung heranzuziehen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
Nach oben