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  • Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr: 14. Juni 2016

Autor Thema: Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr  (Gelesen 8738 mal)

v
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Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
Autor: 26. Mai 2016, 23:42
Der Kläger war heute Abend zum ersten Mal beim Runden Tisch und hat von seinem Fall berichtet.

Kurz zusammengefasst: Student, kein Bafög, Einkommen unterhalb des Existenzminimum. Weitere Details evtl. später in eigenem Thread.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ohmanoman ich geh da hin!

Kommt noch jemand? Vielleicht irgendwo vorher treffen?  :) ;)


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

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Ich würde gerne kommen, weiß aber nicht, ob ich es mit meiner Arbeit einrichten kann. Ich werde es versuchen, kann aber wahrscheinlich nicht eher da sein.


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Liebe Forumsgemeinde,

ich war während der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Bremen am 14.06.2016 persönlich anwesend und habe protokolliert. Hier ist nun das Protokoll in nur leicht bearbeiteter Fassung. Es ist natürlich nicht vollständig und spiegelt nur die Gesprächsinhalte wider, die mir wichtig erschienen.

Viel Spaß beim Lesen!

PS Eine kleine Anmerkung am Rande über das Auftreten des Justitiars des NDR mir gegenüber:
Er schien verwundert zu sein, auf Beobachter unseres Forums bei dieser Verhandlung zu stoßen. Es ginge hier schließlich um etwas ganz Anderes und der Kläger wolle ja schließlich bezahlen ... (ja nee - is klar...) In der Pause sagte er zu mir, dass er sehe, dass ich protokolliere. Während der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Leipzig hätte auch Jemand live aus dem Gerichtssaal berichtet, was unzulässig sei wegen der Unmittelbarkeit. Er sagte, dass er unser Forum lese und sich vorbehält, mein Protokoll zu prüfen. Also bitteschön, hier und ab jetzt dürfen Sie prüfen, berichtigen und ergänzen. Falls Sie noch kein eigenes Forumsprofil haben, könnten Sie Ihren Kollegen Herrn Eicher fragen, ob er etwas für Sie veröffentlicht.

Protokoll der Verhandlung am OVG Bremen am 14.06.2016
-----------------------------------------------------------------------------------------


Kläger: W*****
Klägeranwalt: Dr. T*****
Beklagtenvertreter: S******n


06.03.2014 Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen
30.09.2015 Berufung mit Fristverlängerung wegen Begründung

Richter spricht:

Rundfunkgebühren im Zeitraum August 2012-2015
Kläger Student, kein Bafög, Wohngeldbescheid ab Jan 2013, Nettoverdienst Dez12-März13 (486-597€), Miete 284€

Vorgeschichte:
Gebühren, Mahnung, Vollstreckungsmaßnahmen, Ratenzahlungsvereinbahrung,
Fernseher abgemeldet und nur noch Radio behalten

Nov 2012 Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühr, Begründung mit Verfassungsgerichtsbeschluss,
abgewiesen wegen fehlenden Bescheids
Widerspruch
Rückweisung des Widerspruchs
Klage, Begründung Rundfunkstaatsvertrag entspricht nicht mehr den Anforderungen des Verfassungsgerichts
Zurückweisung, aber Berufung ermöglicht

seit 2004 ist das Befreiungsrecht geändert worden, um Doppelprüfung zu vermeiden (die Bescheide müssen nicht nochmal durch den Rundfunk geprüft werden)

Klagebegründung: Ungleichbehandlung wegen Einkommens unterhalb des Existenzminimums
Gegenstellungnahme: keine Unterlaufung der Bescheidregelung durch Härtefälle


Richter zum Kläger:

ihre Miete lag zeitweise über den Einnahmen
sie obliegen der Beitragspflicht
Prüfung, ob die Befreiungsgründe bestehen
vorlesen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags Härtefallregelung
Was ist ein besonderer Härtefall?
Gesetzesbegründung 2004:
 keine allgemeine Befreiung wegen geringer Einkünfte wurde in der Begründung ausgeschlossen
 Hinweis auf Befreiung wegen Bedürftigkeit in vergleichbaren Fällen zu Absatz 1
 Was heißt vergleichbare Bedürftigkeit?
 Rechtsprechung soll keine allgemeine Auffangklausel sein
 sie findet auch keine Anwendung in Fällen die vom Normenbereich in Abs 1 erfasst werden
 Bescheidklausel
 vergleichsweise restriktive Anwendung der Härtefallregelung
 zwei Fälle, bei denen die Betreffenden durch den Rundfunkbeitrag unterhalb des Bedarfssatzes geraten, wurde Befreiung durchgeführt
 Begründung mit Gleichheitsgrundsatz GG
 Wie weit reicht diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
 es gibt Rechtsprechung aus Berlin
 es gibt nur die Grenzfälle des Bundesverfassungsgerichts
 Gesichtspunkte in den letzten Jahren, die zu berücksichtigen sind
 staatliche Pflicht zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums
 seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag verpflichtend, die Frage ist:
 Gibt es neue Gesichtspunkte, die zu berücksichtigen sind?
   Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.03.2016 mit Hinweis auf das Existenzminimums

zurück zu Ihnen...
wer einen BAFÖG-Bescheid vorweist, wird befreit
Entscheidende Frage: Was ist wenn die Leistungen enden?
Verlängerung der Höchstdauer ist möglich innerhalb des Bafögs. §§27 SGBII. Im SGBII sind Vorschriften enthalten, die eine Ausbildungsförderung vorsehen.
Es gibt Raum für Härtefälle innerhalb des Bafög und des SGBII
Die Frage ist, ob ihn ihrem Fall von einem Sachverhalt ausgegangen werden kann, der außerhalb des Bafögs und des SGBII liegt.
Wir sehen da Zweifel, weil es zumutbare Handlungen gegeben hätte, die sie über das Existenzminimums gebracht hätten. (Der Richter sagt salopp, dass der Kläger selbst verantwortlich sei.)

Klägeranwalt:
- es gibt aber eventuell private Günde, wie die Pflege eines Angehörigen

Der Richter sagt, dass das lange Studium dagegen spräche.

Kläger:
bringt vor, dass er zwar eingeschrieben war, aber sozialvericherungspflichtig tätig war, wie ein ganz normaler Angestellter

Richter:
das Jobcenter hat einen ablehnenden Bescheid ausgefüllt.

Justitiar NDR:
Härtefallregelung ist Einzelfallregelung
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen
etwas für die Allgemeinheit da hinein zu deuten, wäre eine Unterstellung

der entscheidende Punkt hier ist, wenn ich auf eine Sozialleistung verzichte, kann ich nicht die Solidargemeinschaft zum Ausgleich heranziehen
der Kläger zieht es weiter vor, den Studentenstatus zu behalten
es waren ja mal Ratenzahlungen vereinbart, aber es gibt seit 2012 keine Zahlungen mehr

Richter:
seid August 2015 studieren sie nicht mehr.

Kläger:
Gehaltserhöhung seit 2015, die über das Existenzminimum

Richter:
sie sind eingeschrieben, gehen arbeiten, der Status als Studierender, sind ausschlaggebend für fehlende Ansprüche hinsichtlich SGBII
Die Härtefallklausel muss offen sein...
in ihrem Fall ist es ein Problem, einen Härtefall zu konstruieren,

Klägeranwalt:
dem Kläger wird also zum Nachteil gereicht, dass er zuwenig Geld verdient hat?

Richter:
Das ist nichts Ungewöhnliches für Studierende, aber wenn in ihrem Fall bei doppelter Studiendauer...
bei Fachrichtungswechsel und einer deshalb gegebenen Ausbildungsverlängerung ist die Härtefallregelung anzuwenden
bei Ihnen wäre es nicht anwendbar wegen ihrer Studiendauer


Klägeranwalt:
Zumutbarkeitsprüfung ist normal
die Zumustbarkeit das Studium abzuschließen

Richter:
in diesem Fall hat die Selbstorganisation des Lebens dazu geführt, das sie in wirtschaftlich prekären Verhältnissen leben

Kläger:
ich konnte durch das Studium mein Einkommen erhöhen, was bei Abbruch des Studiums nicht möglich gewesen wäre
ich zahle auch seit...

Richter:
...ja, das entspricht ja einer Steuer

Justitiar NDR:
jede Befreiung wird von der Solidargemeinschaft gezahlt

Richter:
die Verhandlung wird um 12:30 unterbrochen.

es geht weiter...


12:45

Richter:
wir haben noch einmal beraten und sind zu der Entscheidung gekommen, dass die Berufung zugelassen wird
es wird ein Urteil verkündet
Sie können die Sache aber hier beenden

Klägeranwalt:
in Anbetracht des Streitwertes bestehen wir auf der Weiterführung

Richter:
Verlesung des Antrags der Klägerseite
Der Justitiar vom NDR stellt den Antrag, die Berufung zurückzuweisen

Kläger:
Ich sehe es auch als rechtswidrig an, dass die Einteilung zu einer Personengruppe (Studenten) zum Nachteil der Lebensführung unterhalb des Existenzminimuns führt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2016, 12:34 von René«

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[..]In der Pause sagte er zu mir, dass er sehe, dass ich protokolliere. Während der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht Leipzig hätte auch Jemand live aus dem Gerichtssaal berichtet, was unzulässig sei wegen der Unmittelbarkeit. [..]

Hierzu:
Twittern im Gerichtssaal ist juristische Grauzone
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/medienrecht-twittern-im-gerichtssaal-ist-juristische-grauzone/5680068.html

Zitat
Tweets sollen Zeugen vor Aussage nicht beeinflussen

Die Idee dahinter ist, dass die Wahrheitsfindung durch Störungen nicht beeinflusst werden soll. Der gleiche Gedanke steckt auch hinter dem gesetzlichen Verbot von Live-Ton- und Filmberichterstattung „Die Aussagen der Zeugen sollen durch den Verhandlungsverlauf nicht beeinflusst werden. Deshalb müssen Zeugen auch nach Verhandlungsbeginn bis zu ihrer Aussage den Saal verlassen“, erklärt Doebel.

Live-Textberichterstattung könnte die Zeugen genauso beeinflussen, wie jene in Ton und Bild. „Grundsätzlich ist mir die Problematik klar gewesen, aber die Gefahr bestand überhaupt nicht“, sagt Wienand. Am Prozessauftakt sollten nämlich gar keine Zeugen Aussagen. Um Störung durch Tippen zu vermeiden, hat er extra auf einem iPad geschrieben. „Unsere Redaktion hat nicht gesehen, dass ein Schaden dadurch entsteht.“

Dass Twitter und redaktionelle Nachrichtenticker nicht im Gesetz auftauchen, liegt daran, dass sie vergleichsweise neu sind. Dafür erfahren sie jedoch großen Zuspruch:. Internetnutzer können dadurch überall auf dem aktuellen Stand sein. So tickert die Rhein-Zeitung etwa seit 2002 von Großereignissen, wie WM-Spielen, zu Wahlen oder lokal von spannenden Ratssitzungen – und das laut Wienand teils mit „enormen Zugriffszahlen“. Doch Gesetzgeber und Gerichte scheinen mit der Entwicklung des Online-Journalismus wenig anfangen zu können.

Zeugen waren bei keiner der Revisionsverhandlungen am BVerwG im März und Juni dieses Jahres geladen.
Die schriftliche Liveberichterstattung ist weiterhin eine Grauzone der bestehenden Rechtsprechnung bzw. Gesetzgebung und somit nicht unbedingt unzulässig.

Gerichtsverfassungsgesetz § 169
Zitat
Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig.

Lediglich das BVerfG ist hierbei großzügiger
Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 17a
Zitat
(1) Abweichend von § 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes sind Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulässig
   1.    in der mündlichen Verhandlung, bis das Gericht die Anwesenheit der Beteiligten festgestellt hat,
   2.    bei der öffentlichen Verkündung von Entscheidungen.

(2) Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens kann das Bundesverfassungsgericht die Aufnahmen nach Absatz 1 oder deren Übertragung ganz oder teilweise ausschließen oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig machen.

Hier wird also wieder einmal versucht, den Gegner mit zweifelhaften Aussagen einzuschüchtern.
Eine Eigenschaft, die man des Öfteren bei den örR-Justitiaren beobachten darf.

Zudem steht aktuell zur Debatte, selbst die Möglichkeit einer Fernseh-Liveberichterstattung zumindest der Urteilsverkündung zuzulassen.
Maas will TV-Übertragungen aus Gerichtssälen ermöglichen vom 29.4.2016
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-04/justiz-heiko-maas-tv-uebertragungen-gericht-verbot
Zitat
Das strikte Verbot von Übertragungen aus Gerichtssälen soll nach mehr als 50 Jahren aufgehoben werden. Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte könnten nach dem Willen von Justizminister Heiko Maas künftig in Bild und Ton übertragen werden dürfen, wenn der Vorsitzende Richter es zulässt. Das sagte der SPD-Politiker auf der Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes.

Aus dem Gerichtssaal solle auch in Zukunft keine Showbühne werden, sagte Maas. Die Rechte der Verfahrensbeteiligten müssten gewahrt bleiben. "Aber was von den obersten Gerichten an Recht gesprochen wird, das wirkt sich auf das Zusammenleben unserer Gesellschaft aus."

Zu den obersten Bundesgerichten, aus denen künftig übertragen werden könnte, gehören unter anderem der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesarbeitsgericht. Maas rief die Richter außerdem dazu auf, generell mehr öffentliche Präsenz zu zeigen.[..]


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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Noch ein kleiner Nachtrag:

TV-Übertragung aus deutschen Gerichten
Richter bald live im Fernsehen

https://www.taz.de/!5204411/

Zitat
[..] Zudem will die Kommission, dass „Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“ in voller Länge dokumentiert werden können. Gemeint sind zum Beispiel Strafverfahren wie der NSU-Prozess am Oberlandesgericht München. Von der Dreh-Erlaubnis wäre das ganze Verfahren, einschließlich der Zeugen-Aussagen, erfasst. [..]


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M
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[...]

Hier ist nun das Protokoll in nur leicht bearbeiteter Fassung. Es ist natürlich nicht vollständig und spiegelt nur die Gesprächsinhalte wider, die mir wichtig erschienen.

[...]

Justitiar NDR:
Härtefallregelung ist Einzelfallregelung
Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen
etwas für die Allgemeinheit da hinein zu deuten, wäre eine Unterstellung

der entscheidende Punkt hier ist, wenn ich auf eine Sozialleistung verzichte, kann ich nicht die Solidargemeinschaft zum Ausgleich heranziehen
der Kläger zieht es weiter vor, den Studentenstatus zu behalten
es waren ja mal Ratenzahlungen vereinbart, aber es gibt seit 2012 keine Zahlungen mehr

[...]

Justitiar NDR:
jede Befreiung wird von der Solidargemeinschaft gezahlt

Solidargemeinschaft? Sozialleistungen mit einem Beitrag finanziert? Da verweise ich auf die Aufsätze von Professor Klaus Meßerschmidt, die ich auch in meinem Verfahren erwähnte, siehe §5 in http://stmichael.tk/2016-07-18K.htm.

Also, auch ich klagte auf Verpflichtung zur Befreiung, obwohl ich für Freiheit und gegen Befreiung bin. Für die Freiheit, für etwas nicht zahlen zu müssen, was ich nicht nutze und nicht unterstützen will. Gegen Befreiung eines Unrechts, weil das Unrecht abgeschafft werden soll, anstatt einige Menschen von ihm zu befreien. Mein Antrag auf Befreiung ist ein Kompromiss, die Befreiung würde die negativen Folgen der Zwangsteilnahme am Rundfunk auf mich mildern, sie wird die Rechtsprechung in Bewegung bringen, aber Freiheit, nicht Befreiung, ist das richtige.

Wenn es ein Beitrag ist und wir für eine Gegenleistung zahlen müssen, die einen festen Preis hat, warum sollen wir da solidarisch für andere zahlen? Ist es ein Rundfunkbeitrag oder eine Versicherung? Diese Befreiungen, wenn Rundfunk wirklich ein Grundbedürfnis ist, sollten mit Steuergeldern, nicht mit Beiträgen finanziert werden.

Härtefallregelung mag eine Einzelfallregelung, aber sie sind Präzedenzfälle, und als solche haben eine Wirkung auf die Allgemeinheit: man muss auf den Gleichheitssatz achten und ähnliche Fälle befreien. Und Befreiungen gibt es schon, ein Präzedenzfall eines verfassungswidrigen Gesetzes. Die Befreiungen sollen eigentlich abgeschafft werden.

Und wie sieht der Rundfunkstaatsvertrag ohne Befreiungen? Eine verfassungswidrige, unsoziale Steuer.


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Zitat
Mork vom Ork:

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Da kann man mal sehen, das  den Justiziaren der  Öfrech nicht wohl in der Haut ist. Am besten alles hinter verschlossenen Türen abmaggeln, damit es bloß keiner mitbekommt. Die Kläger fein und hübsch einschüchtern, und aufgeblasen und selbstbewusst (noch) daherkommen, mit der Sicherheit, die Richter sind auf unserer Seite. Aber eure Tage sind gezählt, auch wenn ihr Schlaumeier Euch hier im Forum fortbildet. Könnt Ihr das eigentlich als Fortbildungskosten/Werbungskosten von der Steuer absetzen? Internetrecherche? Haha >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2016, 16:10 von karlsruhe«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Euch hier im Forum fortbildet. Könnt Ihr das eigentlich als Fortbildungskosten/Werbungskosten von der Steuer absetzen? Internetrecherche? Haha >:D

Das müssen diese Schmarotzer doch nicht. Der Internetzugang, der Rechner dazu sowie die ArbeitsSurfzeit des Schmarotzers werden doch vom erpressten Zwangsgeld bezahlt. :P


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[...]
Richter:
...ja, das entspricht ja einer Steuer

Justitiar NDR:
jede Befreiung wird von der Solidargemeinschaft gezahlt
[...]

Welche "Steuer"?!??!
Welche "Solidargemeinschaft"?!??!

Die Finanzierung der Befreiungen wäre originäre Staatsaufgabe - nicht aber Verpflichtung der Beitragszahler, aus deren Gesamtaufkommen derzeit die Ausfälle durch die Befreiungen derzeit offenkundig finanziert werden.

Siehe hierzu ausführliche Betrachtungen sogar(!) auch der ARD-ZDF-GEZ-Auftrags-Gutachter
- Prof. Kirchhof und
- Prof. Kube

Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216

Hat der Kläger dies auch schon thematisiert?


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Re: Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
#10: 31. August 2016, 00:18
Ja - das mit der Steuer ist dem Richter so rausgerutscht, als er so ähnlich sagte: "der Beitrag ist ja wie eine Steuer zu verstehen" - also ebenso unausweichlich und hoheitlich.

Das mit der Solidargemeinschaft hat der Herr S******n vorgetragen.

Mir ist richtig schlecht bei diesen Äußerungen geworden:
Zitat
Die Frage ist, ob ihn ihrem Fall von einem Sachverhalt ausgegangen werden kann, der außerhalb des Bafögs und des SGBII liegt.
Wir sehen da Zweifel, weil es zumutbare Handlungen gegeben hätte, die sie über das Existenzminimums gebracht hätten. (Der Richter sagt salopp, dass der Kläger selbst verantwortlich sei.)

Mit anderen Worten - wer mit einem Einkommen unterhalb des HartzIV-Satzes studiert, ist selbst daran schuld und darf dann nicht um Befreiung von den Beiträgen bei der Rundfunkanstalt bitten. Es muss erst jede Möglichkeit der Ausbildungsförderung ausschöpfen (sogar eine Beantragung der Förderung nach BAFöG über die normale Förderungshöchstdauer hinaus sowie Möglichkeiten nach dem SGBII), bevor ihm seine Rundfunkbeiträge erlassen werden können.


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Re: Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
#11: 31. August 2016, 00:42
Genau das dürfte der Grund sein, es besteht doch nach Grundgesetz Handlungsfreiheit. Würde also eine Person ein Einkommen unterhalb der Grenze haben, dann darf Sie, auch wenn Sie keine Anträge auf Aufstockung oder Sicherung des Lebensunterhalts stellt, nicht schlechter dastehen als eine Person welche ebenso ein Einkommen unterhalb hat, diese Anträge aber stellt. Zumal es nicht dazu führen muss, dass dann mehr Geld vorhanden ist, also die Person mit gestellten Anträgen dann über der Grenze zur Befreiung liegen würde und dann zahlen müßte. Dazu müßte der Hilfesatz erstmal aufgestockt werden. Der Hintergrund warum das verlangt würde ist die Prüfung auf Bedürftigkeit auf die Sozialämter abzuwälzen.

Die Handlungsfreiheit sagt, Person A muss das nicht. Der Gleichheitsgrundsatz sagt Person A dürfe nicht anders behandelt werden als Person B, welche die Anträge stellt, denn zugrunde liegt eine Bedürftigkeit. Diese Bedürftigkeit verschwinde ja nicht, wenn die Anträge gestellt und positiv beschieden sind, denn die zusätzlichen Gelder enthalten keine Mehrbetrag für den Rundfunkbeitrag.


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Re: Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
#12: 31. August 2016, 00:47
Mir ist richtig schlecht bei diesen Äußerungen geworden:
Zitat
Die Frage ist, ob ihn ihrem Fall von einem Sachverhalt ausgegangen werden kann, der außerhalb des Bafögs und des SGBII liegt.
Wir sehen da Zweifel, weil es zumutbare Handlungen gegeben hätte, die sie über das Existenzminimums gebracht hätten. (Der Richter sagt salopp, dass der Kläger selbst verantwortlich sei.)

Ich meine, im Forum sogar schon mal gelesen zu haben, dass einem Betroffenen vorgeschlagen wurde, das Studium abzubrechen und arbeiten zu gehen, um den Rundfunkbeitrag finanzieren zu können. Da klappt einem echt die Kinnlade runter...


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Re: Verfahren OVG Bremen 14.06.2016 11:30 Uhr
#13: 31. August 2016, 08:35
Ich meine, im Forum sogar schon mal gelesen zu haben, dass einem Betroffenen vorgeschlagen wurde, das Studium abzubrechen und arbeiten zu gehen, um den Rundfunkbeitrag finanzieren zu können. Da klappt einem echt die Kinnlade runter...

Im Forum haben wir auch gelesen, dass Selbständigen vorgeschlagen wurde, aufzugeben und Sozialhilfe beantragen, um vom Beitrag befreit zu werden.

Ständig wird Leuten, die ohne Sozialhilfe zurecht kommen, vorgeschlagen, Sozialhilfe zu beantragen, um vom Beitrag befreit zu werden.

Nicht nur der Inhalt der Sendungen, sondern auch der Beitrag hat eine Wirkung auf die Gesellschaft, auf die Lebensweise der Menschen, auf ihre Erwerb(un)tätigkeit, auf ihre Bildung und Ausbildung.

Was für Mensch will der Staat mit seinem Rundfunk züchten?


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