Nochmal wegen
Antrag auf vorläufigen RechtsschutzMangel an Verständnis.
Der Beschluss zum
vorläufigen Rechtsschutz beträgt 5 Seiten (vermutlich mit Bezug auf Widerspruch).
- Antrag wurde abgelehnt??? (Wieso abgelehnt, wenn ich diesen nicht wollte?) Oder ist das Formsache?
- Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens rund 162 €. Wieso Kosten? Ich hab doch Prozesskosten bezahlt von 159 € und den Rechtsschutz will ich ja nicht, beantragt habe ich nichts?
- wahrscheinlicher Misserfolg wird ausgesprochen
- erstliche Zweifel an der Festsetzung bestünden nicht
- vorraussichtlich zulässigen Weitergabe der Daten vom EWMA
- keine unbillige Härte, weil man nicht Existenzbedroht wäre
- zahlreiche Beschlüsse in der Sache...
usw pp
Als die fiktive Klage einging, vermutete der Richter man benötige
vorläufigen Rechtsschutz.
Dies wurde aber vom Kläger abgewiesen. Der Richter vermutete aus dem Klageantrag dass dies notwendig sei.
Darauf bekommt der Kläger den Kostenfestsetzungsantrag des SWR (20 Euro Auslagen (Zinsen von 5 % Basiszins) im Anhang vom VG /Kenntnisnahme und und Mittelungen ob Einwendungen bestehen.)
Die bestanden natürlich wegen den Zinsen an sich und so weiter (Dokument liegt vor). Immernoch mit Bezug auf den Rechtsschutz.
Nebenher die Frage vom VG ob Kammer oder Einzelrrichter sowie schriftlich oder mündlich. Natürlich Kammer und schriftlich gewählt.
Auf die Einwendungen wegen dem Kostenantrag hieße es jetzt "Der Beschluss ist rechtskräftig" mit den dazugehörigen Daten.
Ich vermute ich war von der Zeit her etwas über, habe das auch im Brief bedauert. Ja was soll man da machen.
Es handelt sich hier noch
nicht um
die Hauptsache sondern geht nur um den
vorläufigen Rechtsschutz.
1. Ich verstehe den vorläufigen Rechtsschutz als Schutzmaßnahme, insofern dieser ausreichend begründet werden kann und notwendig sei, z.b. bei anstehenden Vollstreckungsanträgen o.ä.
Da man h ier aber Bezug auf den widerspruch nimmt und gar keine Hauptklage vorliegen hat, verstehe ich nicht wieso man den vorläufigen Rechtsschutz hier schon abweist, auch wenn ich diesen ja nicht wirklich brauche?
2. Wenn Person X den Schutz nicht möchte wieso reicht es nicht aus dies zu akzeptieren?
3. Wieso kommt der Kostenfestsetzungsantrag des SWR in der Sache des "vorläufigen Rechtsschutzes"?
4. Ich verstehe den Werdegang nicht, was kommt wann und welche Dokumente zählen dazu.
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Keine Gewährung bei z.b. folgenden Punkten:
Quelle:
http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/1217948Bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten (z. B. Erschließungsbeitrag, auch bei kommunalen Steuern)Also da man ja nicht den vorläufigen Rechtsschutz bekommen kann, vermute ich das bisher auch keiner diesen Effektiv benutzt hat, wenn man Klage erhebt.
[bin sonstigen Fällen, in denen die Behörde die sofortige Vollziehung im überwiegenden öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten besonders angeordnet hat. In diesen Fällen muss das überwiegende öffentliche Interesse oder das überwiegende Interesse des Beteiligten besonders begründet werden (§ 80 Abs. 3 VwGO).[/b]
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Wie wirkt sich der vorläufige Rechtsschutz in der Sache aus?
Wie wirkt sich kein Rechtsschutz aus?
Was kann als nächstes passieren, willen die jetzt die 162€?
In wie weit hängt der Verlauf von der Hauptklage ab, welche zum Teil beim VG vorliegen könnte und alles bisherige angreift?