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Autor Thema: Rundfunk-Gebühren - Kommunen als Erfüllungsgehilfen für den Rundfunk  (Gelesen 2161 mal)

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WAZ, 02.05.2016

Rundfunk-Gebühren
Kommunen als Erfüllungsgehilfen für den Rundfunk

von Patrick Schlos

Zitat
Meschede/Schmallenberg/Bestwig/Eslohe.  Die Kommunen in der Region sind verpflichtet die Gebühren für den öffentlichen Rundfunk bei säumigen Zahlern einzuziehen. Auf den Kosten bleiben sie sitzen.

Was früher die Gebühreneinzugszentrale für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, kurz GEZ, war, das ist heute der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Mit einem wirklichen Service hat die Nachfolgeorganisation der GEZ, die vor allem für ihre ausführlichen Fahndungen nach Schwarzsehern bekannt war, aber offensichtlich nur noch wenig zu tun: Wenn es um Forderungen gegen säumige Beitragszahler geht, dann nimmt die in Köln ansässige Organisation mittlerweile lieber die Kräfte anderer in die Pflicht: Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen müssen mit ihrem Personal dafür sorgen, dass die ausstehenden Beträge bei den Kölnern einlaufen. [..]

Akt rechnet sich nicht

Denn auch wenn der säumige Zahler am Ende die Kosten für das Vollstreckungsverfahren tragen müsse, würde sich ein Vollzug für die Stadt nicht rechnen. Problematisch für die Städte sei zudem, dass der Bedarf des Beitragsservice nicht gerade gering ausfällt: Alleine in der Kreisstadt gibt es pro Jahr ungefähr 250 bis 350 Fälle von Zahlungsverweigerern, bei denen die Verwaltung am Ende eine Vollstreckung im Auftrag der Kölner Beitragsbehörde vornehmen soll.

In Bestwig seien es immerhin noch rund 100 Fälle, mit denen sich die Verwaltung beschäftigen muss. In Schmallenberg waren es im vergangenen Jahr genau 226 Amtshilfeverfahren, die vom Beitragsservice auf den Weg gebracht wurden - 37 Verfahren mehr, als im Vorjahr. Von der Gemeinde Eslohe waren kurzfristig keine genauen Daten zu bekommen. „Die Vollstreckungsersuchen sind in den vergangenen drei Jahren deutlich gestiegen“, so Fröhling.

Der Aufwand, der dabei von Seiten der Verwaltungen betrieben werden muss, ist teilweise enorm: Zunächst erfolgt der Versuch einer so genannte „Beitreibung“ am Wohnort des Schuldners durch einen städtischen Vollziehungsbeamten. Kann die offene Forderung auf diese Weise nicht eingezogen werden, wird zunächst die Einleitung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen geprüft - etwa, ob eine Kontopfändung oder auch eine Pfändung des Arbeitseinkommens des Schuldners möglich ist. [..]

Weiterlesen auf:
https://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/kommunen-als-erfuellungsgehilfen-fuer-den-rundfunk-id11786026.html


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Zitat
Dabei zahlen die Städte und Gemeinden aber sogar noch drauf: „Bei einer Fallpauschale in Höhe von 23 Euro ist das Verfahren alles andere als kostendeckend“, sagt Meschedes Stadtsprecher Jörg Fröhling. „Der Kostenbeitrag deckt eigentlich nicht einmal den Verwaltungsaufwand der Vollstreckungsbehörde.“

Das heißt also, das der Steuerzahler für die Finanzierung der Zwangsmaßnahmen aufkommen muß!



Zitat
Auch Städte zahlen Gebühren

Dabei betrifft die Beitragspflicht nicht nur Privatpersonen und Gewerbebetriebe - auch die Stadt Meschede und die umliegenden Gemeinden zahlen an den Beitragsservice. Wie hoch allerdings der Betrag ist, der jedes Jahr aus dem HSK nach Köln fließt, bleibt geheim: „Da es sich hier um Vertragsinhalte handelt, können zur Höhe der geleisteten Beiträge keine Angaben gemacht werden“, sagt der Pressesprecher für Meschede und Bestwig, Jörg Fröhling.

Mal ganz abgesehen von der grundsätzlichen Frage warum Städte und Gemeinden überhaupt zur Zahlung herangezogen werden, aus welchem Grund sollte die Höhe der Zahlung bei einer öffentlichen, letztlich durch Steuern und Abgaben finanzierten Einrichtung geheim sein? Weiterhin sollte es eine nachvollziehbare Berechnungsweise für den Beitrag geben.

Das läßt befürchten das

a. Die an den Beitragsservice zu zählenden Summen so hoch sind das es einem die Sprache verschlägt.

b. Durch eine spezielle Vereinbarung der zu entrichtende Beitrag an den Beitragsservice so niedrig angesetzt ist, sodaß die Gemeinden still halten (und bereitwillig die Vollstreckungen ausführen)

Kann dies nicht durch eine formelle "kleine Anfrage" geklärt werden?
Hat jemand weitere Informationen dazu?
Und nicht zuletzt: Warum lassen sich die Kommunen widerstandlos als Erfüllungsgehilfen einspannen?


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