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Autor Thema: Antrag auf Zulassung der Berufung (Fa. Herrmann auf www.wohnungsabgabe.de)  (Gelesen 3212 mal)

e
  • Beiträge: 811
Ich habe auf https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html einen guten und schlüssigen Antrag der
Fa. Herrmann Softwareentwicklung gefunden. Lesenswert! >:D

https://wohnungsabgabe.de/briefe/fall_herrmann_20160414.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2016, 00:15 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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  • Beiträge: 11.419
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Tangierende Frage:

Meines Wissens nach bedarf der Antrag auf Zulassung der Berufung zur 2. Instanz / Oberverwaltungsgericht schon eines Anwalts - im Gegensatz zum Verfahren in der 1. Instanz.

Wie kann es sich erklären, dass hier der Kläger persönlich und augenscheinlich ohne Anwalt diesen Antrag auf Zulassung der Berufung zur 2. Instanz stellt?


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S
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Evtl. hat Herr Herrmann ...
  • ein entsprechendes Studium und eine Zulassung erworben von denen wir keine Kenntnis haben
  • seinem Anwalt (und evtl. auch uns), etwas für eine mögliche Berufung vorbereitet
  • das Ganze etwas verpeilt und nur seinen Frust über die Rechtsbeugung schriftlich formuliert
... ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2016, 02:03 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

G
  • Beiträge: 1.548
Wer https://wohnungsabgabe.de/fall-herrmann.html  genau liest, stellt fest, dass natürlich ein Anwalt involviert ist:


Zitat
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erreichte Herrn Herrmann über seinen Anwalt die Anfrage des OVG Schleswig, ob er seinen Berufungsantrag zurückziehen möchte. Darauf wurde folgendes Schreiben über den Anwalt an das OVG Schleswig eingereicht:

Schreiben an das OVG Schleswig vom 14.04.2016 (PDF, Größe 444 KB, 8 Seiten)


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P
  • Beiträge: 207

Ich habe den Schriftsatz gleich zweimal lesen müssen, so viel Freude macht er mir.
Wirklich: Vorzüglich formuliert!


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P
  • Beiträge: 3.997
Man darf gespannt bleiben wie es damit weiter geht. Danke das der Text veröffentlicht wurde. Das ist in der Tat sehr lesenswert und aufschlußreich zugleich, wahrscheinlich auch für Personen, welche sich noch nicht intensiver mit der Materie befaßt haben.


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b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Ich finde den Text auch super.

Vor dem Hintergrund, dass ich die Tage Nachricht des Gerichts erhalten habe, die Kammer habe das Verfahren auf den Einzelrichter übertragen, obwohl ich das ausdrücklich und gut begründet ablehnte, habe ich allerdings die Sorge, dass den Gegnern von Rundfunkanstalten über SPD/CDU/FDP/Linke/Grüne bis hin zu Richtern beste Argumente, schlichte Tatsachen, Grundgesetz und sonstiges Recht scheissegal sind ... weil deren Vertreter vom Unrecht statt von Arbeit leben.


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2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

 
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