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Autor Thema: Brief vom Amtsgericht  (Gelesen 13783 mal)

Z
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Re: Brief vom Amtsgericht
#15: 29. März 2016, 21:40
Hallo zusammen,

hier die fiktive Antwort...

Was könnte man noch tun?

Wie hoch sind die fiktiven Kosten für mich?

Im Voraus vielen Dank.



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Re: Brief vom Amtsgericht
#16: 29. März 2016, 21:43
Hier der Rest.


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Re: Brief vom Amtsgericht
#17: 30. März 2016, 12:24
aus Sicht der PersonX ist nur ee) von Interesse,

die Frage ist, wer hat das zu prüfen.

Das LG erklärt nur, soweit gesehen, dass der GV und das Vollstreckungsgericht es nicht prüfen muss. -> Sie erkennen Ihre Unzuständigkeit, dann müssten Sie aber angeben wer zuständig ist.

In Sachsen wurde dazu teilweise die Aussage erteilt, dass eine Person A Rechtsschutz vor einem VG suchen könnte.
Wie es da weiter geht ist noch unklar.

http://www.onlinerecht24.de/zpo/766ZPO.html


Irgendwie scheinen viele Richter nicht zu verstehen, dass immer eine Begründetheit gegeben ist, wenn irgendeine der Voraussetzungen fehlt.

http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-8.-buch/rechtsbehelfe/im-zwv-verfahren/erinnerung.php
Zitat
2. Begründetheit

a) Die Erinnerung des Schuldners oder eines Dritten ist ganz oder teilweise begründet, wenn irgendeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung fehlt.

Voraussetzung einer Zwangsvollstreckung ist ein Verwaltungsakt, welcher tatsächlich bekannt geben ist.
Fehlt das, dann liegt ein Mangel vor und somit eine Voraussetzung nicht vor.

PersonX versteht nicht, warum so eine einfache Voraussetzung beständig übergangen wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2016, 12:37 von PersonX«

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Re: Brief vom Amtsgericht
#18: 30. März 2016, 22:07
Was würde PersonaX in diesem fiktiven Fall tun?


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Re: Brief vom Amtsgericht
#19: 30. März 2016, 23:22
Das ist schwer bis gar nicht zu beantworten, weil für PersonX die Beschlüsse der Amtsgerichte und der LG bisher wie Rechtsbeugung aussehen.

Zuerst muss gesagt werden, dass das Problem für eine PersonX nicht real besteht.

Die Frage ist, mit welchen vertretbaren Aufwänden die Sache aus der Welt geschafft werden soll?
Die Frage welche zuerst zu klären wäre, welcher Aufwand bestünde vor einem VG und was müsste dazu getan werden?

Die Gedanken dazu stehen hier:

Verwaltungsvollstreckung - Rechtsschutz bei fehlendem Bescheid/ Verwaltungsakt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17623.msg115635.html#msg115635

PersonX würde versuchen die Sachfrage aus dem Thema mit Personen zu besprechen, welche erklären können ob
es nach a) in Antwort 1 geht.




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Re: Brief vom Amtsgericht
#20: 01. April 2016, 13:05
Was würde PersonaX in diesem fiktiven Fall tun?

Das Amtsgericht/Landgericht nimmt sich selbst nicht in die Verantwortung Verwaltungsakte auf die Bestandskraft hin zu prüfen. In meinem fiktiven Fall war das genau so.
Hierbei würde der Schwager einer Freundin empfehlen den kompletten Vorgang direkt beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen, um eine einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Bescheide mangels Bestandskraft zu erwirken.
In meinem Fiktiven Fall wurde die Vollstreckung einstweilen ausgesetzt und die Landesrundfunkanstalt über die Bestandskraft befragt. Diese konnte natürlich bisher keinen Nachweis über die Statthaftigkeit bzw. ein Bekanntgabedatum der zugrundelegende Bescheide erbringen. Eine Entscheidung steht noch aus, die Vollstreckung ist allerdings bis dahin vom Tisch.

Viel Erfolg.


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Re: Brief vom Amtsgericht
#21: 11. Juli 2016, 15:05
Hallo zusammen,

gehen wir mal davon aus Person XYZ wäre in diesem fiktiven Fall im selben Bundesland umgezogen, hätte seit dem letzten Brief vom Landgericht nichts mehr gehört und nun würde sich der zuständige GV wieder bei ihm mit folgendem melden:

Sehr geehrte(r) ...,

in der Zwangsvollstreckungssache ...funk c/o ARD ZDF bla bla Beitragsservice gegen Sie liegt ein Zwangsvollstreckungsauftrag des o.g. Gläubigers gegen Sie vor. Der Gläubiger beansprucht aus dem Titel (Vollstreckungsverfügung vom 03.06.2016, Az.: 12345678 03.06.2016) eine Forderung in Höhe von
Gesamtforderung: Drölf EUR
Sie haben die Möglichkeit, diesen Betrag inkl. GV-Kosten bis zum

21.07.2016

an mich bar oder auf das unten aufgeführte Dienstkonto zu zahlen.

Sollten Sie hierzu nicht in der Lage sein, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen eine weitergehnde Zahlungsfrist eingeräumt oder eine Ratenzahlung gestattet wird. Hierzu ist allerdings erforderlich, dass Sie mir glaubhaft darlegen, wann und in welcher Höhe und aus welchen Mitteln (z.B. Gehaltsnachweis) Sie Zahlungen erbringen können- Es ist daher am besten, wenn Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen zu mir in die Sprechstunde kommen.

Sollten Sie keine Reaktion zeigen, so können später auf Antrag der Gläubiger weitere Zwangsmaßnahmen gegen Sie beantragt werden. Dies können z.B. Pfändungen, Abnahm der Vermögensauskunft und anschließende Eintragung im Schuldnerverzeichnis oder Wohnungsdurchsuchung sein.

Bitte berücksichtigen Sie daher, dass ein Gespräch mit mir auch in Ihrem Interesse liegt.

Bei Unklarheiten/Fragen zu der Forderung/Bestehen der Forderung wenden Sie sich bitte direkt unter Angabe der o.g. Beitragsnummer an den Südwestfunk. Der Gerichtsvollzieher kann keinerlei Auskunft hierüber geben.

Hinweis:
Die Entscheidung des Landgericht Tübingen wurde aufgehoben (siehe BGH vom 11.06.2015, Az: I ZB 64/14 und vom 08.10.2015, Az: VII ZB 11/15)

Der Brief kam in diesem fiktiven Fall nicht per Einschreiben oder gar als gelber Brief per einschreiben.

Was würdet ihr tun?

@ Kernel: Wie könnte eine Einreichung beim zuständigen Verwaltungsgericht aussehen.


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Re: Brief vom Amtsgericht
#22: 18. Juli 2016, 07:48
Möchte niemand was zu diesem spannenden fiktiven Fall sagen?


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