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Autor Thema: Umzug > neues Beitragskonto? Ist altes Beitragskonto "nachverfolgbar"?  (Gelesen 4921 mal)

E
  • Beiträge: 7
  • Vive la résistance!!!!
Guten Tag ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage.

Angenommen Person A, nennen wir ihn Herrn Gido-Ekel Zündstoff, hat seit 2013 keinen Cent mehr an die GEZ gezahlt  >:D (hat Widersprüche eingelegt, Vollzieher der Stadt war auch schon auf dem Plan, nach einem Telefonat hatte sich jedoch seit einem 3/4 Jahr niemand mehr von dort gemeldet, Drohbriefe und erneute Beitragsbescheide für die neuen Quartale kamen trotzdem weiter bei Hr. Zündstoff an, auf die er aber keine Reaktion mehr zeigte) und zieht nun um in ein anderes Bundesland.
Herr Zündstoff hat nun Scheu sich anzumelden, da das EMA ja direkt seine Adresse an die GEZ verkaufen wird.
Da Herr Zündstoff vermutlich nicht um eine Anmeldung am neuen Wohnsitz herum kommen wird, denken wir mal kurz weiter, was könnte nun passieren?

1. Die GEZ eröffnet ein neues Beitragskonto und der ganze Terror geht wieder von vorne los, die alten Schulden verfallen.

2. Die GEZ findet heraus, dass dieser Herr Zündstoff bereits knapp tausend Kröten Schulden in einem anderen Bundesland hat und der Terror geht weiter.

3. ...?


Was könnte passieren? Was könnte Herr Zündstoff nun am klügsten tun?  :o

Einen schönen Tag wünsche ich,
VLG Efi


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2015, 00:24 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1. Die GEZ eröffnet ein neues Beitragskonto und der ganze Terror geht wieder von vorne los, die alten Schulden verfallen.
2. Die GEZ findet heraus, dass dieser Herr Zündstoff bereits knapp tausend Kröten Schulden in einem anderen Bundesland hat und der Terror geht weiter.
Aufgrund der umfangreichen Meldedaten, die i.d.R. wohl auch vorherige Meldedaten beinhalten dürften bzw. da ja vermutlich auch die Abmeldedaten übermittelt werden, dürfte wohl weniger 1 als vielmehr 2 eintreten

Was könnte passieren? Was könnte Herr Zündstoff nun am klügsten tun?
Herr Zündstoff könnte allenfalls prüfen, ob das, was er erhalten hat, tatsächlich BeitragsBESCHEIDE waren, oder er nicht vielmehr vielleicht etwas verwechselt... ;)
Nicht (im Zweifel nachweisbar) zugestellte Bescheide wären i.d.R. theoretisch nicht vollstreckbar...
...allerdings zeigt das Forum, dass es derzeit in der Praxis dennoch nicht sehr einfach ist, sein Recht zu erkämpfen.

Inzwischen die Zeit nutzen... ;)


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da eine Mehrfachdiskussion allgemeiner und ausgiebig behandelter Fragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen ist, hier bitte keine derlei allgemeinen Fragen, sondern allenfalls spezielle Fragen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.

Danke für die Berücksichtigung.


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E
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  • Vive la résistance!!!!
Hallo und Danke für die Antwort!

Gibt es denn keine Möglichkeit, z.B. ein Schreiben aufzusetzen, dass der Herr Zündstoff dann von der Meldestelle unterschreiben lässt? Z.b. könnte man darauf schreiben, dass man die Herausgabe von persönlichen Daten des EMA von vornherein untersagt werden (...ausgenommen zum Finanzamt?!) und das bei Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz (§x und y) verstoßen wird und rechtliche Konsequenzen für den Unterzeichner hat? Generell wäre zusätzlich eine Auflistung aller herausgegebener Daten mit Datum schon mal ganz interessant...
Schickt das EMA die Daten trotz eines "Verbotes" trotzdem raus? Denn so könnte Herr Zündstoff ja theoretisch Verhindern, das eine Datenweitergabe statt findet, oder?

Herr Zündstoff ist sich sicher, dass es BESCHEIDE waren, hat sie aber bis Dato ignoriert. Er wohnt nun auch schon 8 Wochen am neuen Wohnort und müsste sich langsam mal ummelden. Die Post die noch an die alte Adresse geht, kann die Post nicht einwerfen, da "unbekannt Verzogen". Da dachte er sich außerdem, er meldet sich an der alten Heimat nur AB, und bei dem neuen EMA nur AN, also nicht "UM". Wäre das auch eine Möglichkeit, einen Datenfluss zwischen den EMA zu verhindern?
Herr Z. hat leider Null Ahnung über die Kommunikation und die Gepflogenheiten im Einwohnermeldeamt.

Was könnte Herr Z. noch tun, um den alten "Schulden" zu entkommen, bzw der Übertragung auf den neuen Wohnort zu verhindern?

Vielen Dank!


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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Gibt es denn keine Möglichkeit, z.B. ein Schreiben aufzusetzen, dass der Herr Zündstoff dann von der Meldestelle unterschreiben lässt? Z.b. könnte man darauf schreiben, dass man die Herausgabe von persönlichen Daten des EMA von vornherein untersagt werden

Siehe hier
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Dezember 2015, 00:28 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

w
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Hallo,
Ich kann dir zumindest einen anderen Falll schildern, wo jemand nicht so mutig war, ein neues Beitragskonto zu eröffnen:

Ich kenne eine Person W. die ein ähnliches Problem hatte, allerdings mit einem Wohnortswechsel innerhalb der selben Stadt. W erkannte zwei Szenarien:
1. Der GEZ nichts zu sagen. Damit bestünde die Möglichkeit, das die GEZ seine Spur verliert. Andererseits war sich W unsicher, ob  damit ein Tor für unwiedersprechbare Bescheide geöffnet wird.
2. Der GEZ den Wohortwechsel mitzuteilen und das Spiel, wie gewohnt, weiterzumachen.

W entschied sich schliesslich zu (2.). W nutzte dazu das entsprechende Fromblatt mit einem Belgleitschreiben, das sinngemäß enthielt, dass das Formblatt nur zur Info dient und die Aufgenötigten Beiträge keinesfalls als rechtmässig anerkannt werden.
W bekam daraufhin eine Bestätigung, sogar mit einer Antwort auf dieses Begleitschreiben. Gerade heute hat W seinen 3. Festsetzungsbescheid bekommen.

Den entsprechenden Schriftverkehr kann ich gerne nachreichen, wenn Interesse besteht.


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Z
  • Beiträge: 1.526
Ich weiß von einem Mieter M, der seine Wohnung aufgab, ohne schon einen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben zu haben.
Er meldete sich bei der Meldebehörde als obdachlos ab.
Einige Wochen später hatte er doch eine neue Wohnung gefunden, dort meldete er sich ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt an.
M bekommt nun nur noch Belästigungsschreiben für die neue Wohnung und den Zeitraum, seitdem er seinen neuen Wohnsitz hat.
Allerdings hat M auch dafür gesorgt, daß an seinem alten Wohnsitz keinerlei Post mehr ankommen kann und alles zurück an den Absender geht, natürlich auch keinen Nachsendeantrag beauftragt, weil er ja sonst die Mühe vergebens gemacht hätte.


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E
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Danke für die Antworten.

Zitat
Ich weiß von einem Mieter M, der seine Wohnung aufgab, ohne schon einen Vertrag für eine neue Wohnung unterschrieben zu haben.
Er meldete sich bei der Meldebehörde als obdachlos ab.
Das geht heutzutage garnicht mehr, man kann sich nicht mehr Abmelden, außer man zieht ins Ausland, so wurde es mir auf dem EMA gesagt.

Herr Zündstoff hat nun jedenfalls eine "sensible Datensperre" errichten lassen um damit vorzubeugen, dass die GEZ seine Daten abfragt. Doch was ist nun, falls die EMA sich meldet um abzufragen ob die Daten geschickt werden dürfen falls es wirklich zu einer Übertragung kommen sollte? Kann Herr Zündstoff dann einfach NEIN sagen und gut?

LG


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Seite der Stadt München, Thema Stadtverwaltung Wohnen und Abmelden

http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Buergerbuero/Wohnen/Abmelden.html#1063486-tab5

Im Beispiel München, dort geht Abmeldung nach Wohnungslos, siehe Info unten in der PDF Seite 1 auf Seite 2 kommt das Formblatt dazu, dann folgen Hinweise

http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/fachspezifisch/HA-II/Buergerbuero/Dokumente/abmeldung_meldebehoerde/abmeldung_meldebehoerde.pdf

Laut den Regelungen sollen immer nur der aktuelle und der "vorhergehende" Datensatz übermittelt werden.


Damit ist es sehr wohl möglich, wichtig ist der Wortlaut "gleichzeitig" keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Deswegen ja 1 Woche bis 14 Tage obdachlos.


Was wenn es dazu keinen Eintrag gibt, oder dieser schlicht keine passenden Daten enthält:
->
Anhand der Auskünfte, welche Daten ein Meldeamt übertragen hat, kann das natürlich auch geprüft werden.

Einfach mal einen Test machen:

3x Datensätze
Wohnung 1 Ort A
Wohnungslos
Wohnung 2 Ort B


Möglicheit:

Am alten Wohnort A aus Wohnung 1 abmelden, nach -> Wohnungslos respektive obdachlos.
Am neuen Wohnort B aus Wohnungslos anmelden nach wohnen in Wohnung 2.

Soweit ersichtlich dürfte es rechtswidrig sein, wenn das neue Meldeamt jetzt von sich aus Daten zu einer Wohnung 1 ermittelt und mit überträgt. Wo eine Person A vor Wohnung 2 gewphnt haben könnte geht das EMA nichts an. Wichtig ist der Zeitraum obdachlos dazwischen.

Eine Woche bis 14 Tage obdachlos sollte doch reichen.

Der vorhergehende Datensatz sollte also obdachlos anzeigen.

Natürlich wäre jenachdem, wie die Daten bei der LRA vorgehalten werden dann auch ein Abgleich möglich.
Dazu prüfen, welche Daten übermittelt werden. Alle Angaben beim EMA amt weglassen, welche eine Zuordnung vereinfachen.

Zusätzlich eine Auskunftsperre einlegen, mit Verweis auf EU Recht wie bereits beschrieben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2015, 17:08 von PersonX«

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  • Beiträge: 1.526
Obdachlos melden geht immer, schließlich haben wir mehrere 10.000 Wohnungslose in Deutschland.
Ja, es ist schon etwas lästig für einen Obdachlosen, sich seine Amtspost (Finanzamt etc.) vom Rathaus seines letzten Wohnsitzes abzuholen, die Sache mit dem Personalausweis ist auch etwas kompliziert, aber es geht hier ja nur um eine vorübergehende Obdachlosigkeit für ein paar Wochen...


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anne-mariechen

Zur Not geht vielleicht man ist in die Riesending-Schachthöhle zum Höhlenforscher Johann Westhauser gezogen und lebt jetzt 1 000 Meter tief unter der Erde und wartet auf die Rettung.


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U
  • Beiträge: 1
Ich habe folgende Story letztens gehört:
Person U ist vor kurzem (Dez. 2016) umgezogen. Vorher lebte U in der Nachbarstadt und hat dort geflissentlich jegliche Infopost ignoriert.
U hoffte, dass die netten Herrschaften des Beitragsservice
a) den Umzug nicht mitgeteilt bekommen (wie lächerlich, sowas zu glauben)
b) ein neues Konto für die neue Wohnung eröffnen, so dass alte Zahlungen verloren gehen.

Nunja, nichts von beidem trat für U leider ein und nun flatterte vergangene Woche wohl eine Mahnung von etwas mehr als 200€ ins Haus.

U hat sich angeblich mittlerweile dazu durchgerungen, ab sofort den Beitrag zu blechen (es sei denn, jemand hier hat den ultimativen Tipp für U?).
Keinesfalls möchte U jedoch die Altlasten begleichen.
Welche Möglichkeiten stehen für U zur Debatte?

Was passiert im Falle, wenn U einfach die Infopost zurück zu ihrem Absender bringen lässt?
Was passiert, wenn U die neue Wohnung mit dem hiesigen Formular abmeldet, zB deswegen, weil sie unglücklicherweise obdachlos geworden ist?
Wie steht der Beitragsservice inzwischen zu Barzahlungen? Könnte U damit Zeit schinden oder den Beitrag somit doch umgehen?



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  • Beiträge: 3.997
...
Welche Möglichkeiten stehen für U zur Debatte?
 
Was passiert im Falle, wenn U einfach die Infopost zurück zu ihrem Absender bringen lässt?
Was passiert, wenn U die neue Wohnung mit dem hiesigen Formular abmeldet, zB deswegen, weil sie unglücklicherweise obdachlos geworden ist?
Wie steht der Beitragsservice inzwischen zu Barzahlungen? Könnte U damit Zeit schinden oder den Beitrag somit doch umgehen?

"Infopost" ist wie Werbung zurücksenden bringt nichts, wenn dann müssten Bescheide als tatsächlich unzustellbar zurückgehen.
Person A ist nicht verpflichtet einen Briefkasten zu haben.
Der Briefkasten wird vom Vermieter gestellt. Der Grund dafür ist, das der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat seinem Mieter Post bekannt zu geben. Dieser Briefkasten muss nicht der Briefkasten sein, welche der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
 
Der gestellte Briefkasten wird zuweilen von der Öffentlichkeit mit benutzt. Das kann Person A ändern.
 
Zitat
Was passiert im Falle, wenn U einfach die Infopost zurück zu ihrem Absender bringen lässt?
Nichts, weil es Infopost ist.
 
Zitat
Was passiert, wenn U die neue Wohnung mit dem hiesigen Formular abmeldet, zB deswegen, weil sie unglücklicherweise obdachlos geworden ist?
Es wird weiter Post an diese Adresse gesendet. Sofern diese nicht zurückgeht, wird davon ausgegangen das diese Post angekommen ist.
 
Zitat
Wie steht der Beitragsservice inzwischen zu Barzahlungen? Könnte U damit Zeit schinden oder den Beitrag somit doch umgehen?

Der Beitragsservice steht dazu sehr positiv, wenn der GV das Geld bar bekommt.

Jedoch schuldet eine Person A nichts
dem Beitragsservice, sondern laut dem Gesetz nur einer zuständigen Landesrundfunkanstalt. Und zwar als Schickschuld (Das ist an sich zu aller erst Geld in jeder beliebigen Form, wenn es zugleich gesetzliches Zahlungsmittel ist).
Es ist also bei dieser zu fragen.
Zunächst ist diese "Zuständige" zu finden.
 
Bitte das Gesetz genauer lesen.
 
Durch die Satzungen wird der Wortlaut der Schickschuld wohl unzulässig auf Giralgeld eingeschränkt. Die Satzungen sind somit rechtsfehlerhaft.
 


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