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  • Verhandlung VG Berlin spohr ./. rbb 07.12.2015, 10 Uhr: 07. Dezember 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Berlin spohr ./. rbb 07.12.2015, 10 Uhr  (Gelesen 8114 mal)

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spohr ./. rbb 07.12.2015  10:oo Uhr


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Wie lautet die Klage?
Ist der RA da?

Hinweis an alle Bärlina: Es gibt sicherlich wieder mehrere Verhandlungen (?)


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Klagepunkte:  Eingriff in meine persönlichen Grundrechte,  unerlaubte Subventionierung eines privaten Medien-Konzerns (Verstoß gegen EU-Recht),  Verdrängungswettbewerb mit den Printmedien im internet, dadurch Schädigung der Pressefreiheit,  denn das internet ist im Prinzip textbasiert.
Ich versuche,  den bisherigen Schriftwechsel mit dem VG Berlin  hier noch im Forum zu dokumentieren - möglichst pronto, bin aber nicht geübt.
 Verhandlung mit Einzelrichterin.  Ich habe keinen RA.
Ob an diesem Tag weitere  Termine  in Sachen  xxx ./. rbb  vorgesehen sind, weiß  ich  nicht.  Ist aber zu vermuten.
 


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Vorbemerkung:

Ich bin Zahlungsverweigerer des Rundfunkbeitrages aus Prinzip. Nicht aus finanziellen Gründen: Als Rentner kann ich zwar keine riesigen Sprünge machen, aber ich komme gut über die Runden.
 Nach langer TV-Abstinenz steht wieder ein TV-Teil in der Wohnung (Geschenk meiner Kinder) kombiniert mit Surround-Sound-Boxen und DVD-Player. Ich besitze auch einen Internet-PC.

Aber an den Angeboten des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks (ÖRR) habe ich kein Interesse.
Wozu soll ich also Rundfunkbeiträge bezahlen ?

Meine Bildwurf-Ton-Maschine dient als Heimkino. Wir spielen DVDs ab. Oder ich höre und sehe ein Konzert der Berliner Philharmoniker in der "Digital Concert Hall" in bester Tonqualität, das ich zuvor bezahle - wie Pay-TV. Man kann auch eine bestimmte Abo-Serie kaufen oder ein gesamtes Jahresabo der virtuellen Philharmoniker.

Ein solches Finanzierungsmodell schlage ich den ÖRR vor. Sie sollten ihr Sende-Signal verschlüsseln und auf Pay-TV  umstellen für die tatsächlichen Nutzer, dann wäre der unnötige Streit um diesen unsäglichen Rundfunkbeitrag erledigt. Und vermutlich der ÖRR - mangels Finanzmasse - gleich mit.

Zur Chronik meines Falles:

1.) Ab März 2014 erhielt ich regelmäßig die Briefe des "Beítrags-Service" aus Köln, auf die ich nicht reagierte. Schließlich wurde ich zwangsangemeldet. Es wurde mir eine Beitragsnummer zugewiesen.  Ich reagierte auch jetzt noch nicht.

2.) Erst als mir der RBB am 02.02.2015 und am 02.03.2015 jeweils einen rechtsmittelfähigen Festsetzungsbescheid zukommen ließ, legte ich gegen beide Bescheide sofort Widerspruch ein.

3.) Am  24.06.2015 schickte mir der RBB den endgültigen Widerspruchsbescheid gegen meine Einsprüche mit dem Hinweis, dass mir binnen Monatsfrist der Klageweg am VG Berlin offen stehe.

4.) Am 20.07.2015 reichte ich meine Klageschrift gegen den RBB beim VG Berlin ein.
     Ich beantragte  - die Aufhebung der Festsetzungsbescheide.
                            - die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages festzustellen.
                            - dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

   Danach habe ich zwanzig Seiten getextet zu folgenden Kapiteln:   

   1. Unzulässige Zwangsanmeldung.
   2. Unzulässige Säumniszuschläge.
   3. Der Rundfunkbeitrag ist de facto eine Zwecksteuer.
   4. Weder der Auftrag der ÖRR noch Auftraggeber sind irgendwo klar definiert.
   5. Die vermutete ÖRR-Nutzung im RBStV ist sachlich unhaltbar.   
   6. Verletzung  meiner  gem.  Art 2 (1) GG   garantierten Freiheit.
   7. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, Art 3 (1) GG.
   8. Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip.
   9. ÖRR verweigern ihren Bildungsauftrag.
  10. Verletzung meiner informellen Selbstbestimmung.
  11. Fehlende Staatsferne.
  12. Urteil  des  Bundesverfassungsgerichtes vom  25.03.2014:
        ZDF-Staatsvertrag ist verfassungswidrig, wegen mangelnder Staatsferne.
  13. Vorsätzliche Geldverschwendung bei den ÖRR.
  14. Keine Transparenz der Mittelverwendung der ÖRR, keine Einnahmen/Ausgaben - Kontrolle.
  15. Grundrechtsverstöße.         
  16. Verletzung des Zitiergebotes.

An vielen Stellen habe ich die hervorragenden Ausführungen von ROGGI zu Rate gezogen oder übernommen. Danke ROGGI !!!
Widerspruch 2014
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9786.0.html

Jetzt im Nachhinein komme ich freilich zur Einsicht, dass es nichts bringt, wenn ein juristischer Laie wie ich, einen Haufen Text absondert und sich auf zu vielen Schauplätzen tummelt. "Weniger" ist vermutlich "mehr" ! 
 
5.) Schon eine Woche später, am 27.06.2015 erreichte mich eine Abschrift der Erwiderung des RBB.
Es war, wie ich vermutete, ein Serienbrief aus Textbausteinen, derselbe, den der Justitiar des RBB seit Sommer 2014 an Kläger verschickt.
Auf Punkt und Komma übereinstimmend, erhielt auch "Holger" diese Klage-Erwiderung mehr als ein Jahr vor mir:
Klagen und deren Inhalte im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg69370.html#msg69370
   
auch "Solec1" präsentiert diese Standard-Klageerwiderung mittels Serienbrief des RBB
Klageerwiderungen/ Stellungnahmen der Landesrundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10918.msg74761.html#msg74761

Zu dieser Unsitte äußerten sich Bernd Höcker - Kampf gegen Textbausteine und Allgemeinplätze
Re:GEZ 2.0  und TVfrei:
GEZ 2.0 – Kampf gegen Textbausteine und Allgemeinplätze (von Bernd Höcker)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12692.msg85354.html#msg85354

6.) Am  25.08.2015  schickte ich meine erste Antwort auf die Klage-Erwiderung des RBB.
(spohr_rbb_erste_Antwort_1.doc  -  im attachment).
Namen und Aktenzeichen sind anonymisiert. Die von mir zitierten Zeilen des RBB sind kursiv und in rotbrauner Schriftfarbe dargestellt.

7.) Am  23.09.2015 erwiderte der RBB sehr kurz, indem er zwei Paragraphen des RBStV zitierte.

8.) Am  17.11.2015  schickte ich meine zweite Antwort ab.(spohr_rbb_zweite_Antwort_2.doc  -  im attachment).

9.) Am  18.11.2015 einen Tag später, erreichte mich die Einladung zu meiner mündlichen Verhandlung.
     Termin: Montag, den 07.Dezember 2015 um 10.oo Uhr. Ort: VG Berlin, Kirchstr.7, 10557 Berlin.
     Kammer hat die Verhandlung auf Einzelrichterin übertragen. Ich habe keinen Anwalt.
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spohr, danke für die kurzen, knappen aber prägnanten Worte! Ich wünsche Dir alles Gute für die Verhandlung.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

M
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Hallo Spohr, sehr gut formuliert!
nur kurz (ich bin noch nicht durch mit dem Lesen! - muss aber weg...) auf Seite 5 (1doc) heißt es sehr richtig "Wohnungen und „Raumeinheiten“ „nutzen“ keinen Rundfunk." und m.E. könnte es dann sinngemäß heißen: Aber Wohnungen, Raumeinheiten, Betriebsstätten, Kfz und Wohnungsinhaber sind es nicht, die die Programme ("Leistungsangebot") empfangen, die sie sehen/hören wollen... Es sind die GERÄTE, die Empfangsgeräte und nicht auch die orwellsche Betrachtung von PCs! Und die Nutzungsmöglichkeit besteht für die Menschen nur im Ein-, Um- und Ausschalten (dem Benutzen) dieser EMPFANGSGERÄTE! Diese Geräte können Wohnungsinhaber und andere Menschen überall (mobil) nutzen,  nicht  nur „typischerweise“ „innerhalb bestimmter Raumeinheiten“, sprich:  in ihren eigenen vier Wänden, sondern auch außerhalb. - und theoretisch auch auf dem Mond (auch wenn dort dann nichts mehr ankommt von den Radiowellen oder so..
;-) nicht den Humor verlieren! ... bis später...


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Hallo spohr, leider kann ich am Montag nicht persönlich dabei sein, bin es aber auf jeden Fall mental!
Bezüglich Deiner sehr gut ausgearbeiteten Argumente kann ich kaum etwas einwenden. Ich vermisse lediglich das Europarecht (EU-Wettbewerbsrecht, EU-Beihilferecht, EU-Datenschutzrecht). Zur "Ablenkung ggf. dazu mal kurz hier lesen: https://www.wohnungsabgabe.de/aktuelles2015.html
Zitat
„… Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte findet, dass Youtube wichtig für den Bürgerjournalismus ist (Pressemitteilung). Hat Google als Betreiber dieser Plattform nun nicht auch Anspruch auf einen finanziellen Beitrag, da dieser Vorteil ja von allen Nutzer des Internets genutzt werden könnte? Oder bietet er dafür nicht genug Parkmöglichkeiten für altgediente Parteigenossen?...“
Nun: Ich würde von Polemik eher abraten, aber manchmal kann man’s machen, wenn die Zahlen, Daten, Fakten (ZDF) vorhanden sind. Zum Europarecht gibt es bekanntlch gute Ausarbeitungen
KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg110172.html#msg110172 oder
Widerspruch 2015, Musterwiderspruch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15586.msg103752.html#msg103752 oder
Kleiner Ausflug zum Europarecht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg109997.html#msg109997 etc.

Spannend bleibt auch die generelle Betrachtung zum Charakter des Beitrags (im Sinne der Verfassung) als Vorteilsabgeltung (Entgelt für vermuteten bzw. erfundenen bzw. fantasierten nicht materiellen Vorteil) und / oder Belastungsgrund (kein Entgelt für irgendwas bzw. bedingungslos)
BVerfG / BVerwG und die nicht beitragspflichtige Allgemeinheit
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16702.msg110507.html#msg110507
- meine Meinung: Die illegal erlangten Daten (wegen Verstoß gegen EU-Recht Richtlinie 95/46 Art 13
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961
machen alle Bescheide (und jedes Handeln des BS) ungültig. – keine Rechtsberatung!
mit solidarischen Grüssen aus Ostbrandenburg nach Berlin
MMichael >
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067


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Hallo MMichael, Danke fuer deinen Hinweis (EU-Beihilferecht, Youtube).  "Youtube" widerlegt grandios die Fiktion der ÖRR: "Wir" sind die Sender und "ihr" 41 Mill. Haushalte seid die Empfänger. Und der Gesetzgeber glaubt das, vermutet "unwiderlegbar" das dem so sei  und "typisiert" / "generalisiert" diese Fiktion. 
In Wirklichkeit senden und empfangen hierzulande Millionen von Internet-PCs  nicht nur Textnachrichten, sondern laden Videofilme herunter und hinauf.  Gestern habe ich auf Youtube eingetippt: "Beethoven, 9.Sinfonie"  -  Ergebnis:  knapp 2 Mill. Treffer mit Hunderten von Orchestern und Dirigenten. (Spieldauer des berühmten Klassikers: über 1 Stunde).
Anfang Mai 2015  fanden in Berlin erstmals die  "Video-Tage" der Youtuber statt.  Mehr als 14 Tausend Besucher. Danach im August in Köln. Dort bereits zum vierten Mal.  Die meisten sind Hobby-Filmer, aber viele verdienen damit auch schon ihren Lebensunterhalt. Die prominenten Youtuber wurden gefeiert wie Pop-Stars. Geschrei wie einst bei Auftritten der Knaben von "Tokio Hotel".   
Wer glaubt im Ernst, dass diese jungen Leute mit ihrem PC  die Sendungen der ÖRR  empfangen ?
Übrigens: In Österreich erkannten die Verfassungsrichter den PC als Multifunktionsgerät und lehnten die deutsche Definition "neuartiges Rundfunkgerät" ab.
Ein PC kann Sender und auch Empfänger sein. Im Büro sei er meistens eine Schreibmaschine. Kluge Österreicher !

Formal habe ich gegen den RBStV insgesamt keine Chance,  da die Kammer ihm im April 2015 Verfassungskonformität bescheinigt hat.
Derzeit suche ich nach inhaltlichen Schwachstellen, wo ich evtl. einhaken kann. 
Danke fuer die informativen Fundstellen und deinen mentalen Beistand.
spohr.


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Aus aktuellem Anlaß verfasste ich am 05.Dezember 2015 meinen  vierten und letzten Schriftsatz.

Drei Ereignisse in der ersten Dezemberwoche 2015 betrafen direkt oder indirekt meinen Streitfall und veranlassten mich, meinen Schriftwechsel mit VG Berlin / RBB zu ergänzen.

1.)   am 01.12 2015 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auf das Zeitungssterben hingewiesen und die Bedeutung der Presse und die Wichtigkeit des Internets für den Bürgerjournalismus hervorgehoben.

2.)   am 03.12.2015 trafen sich die Ministerpräsidenten der Länder. Sie unterzeichneten den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der einen digitalen "Jugendkanal" von ARD und ZDF ermöglicht, sofern die Landesparlamente zustimmen. Sie wollen also wild entschlossen die Jungen ködern.
Es geht dabei um ein reines Internetangebot, also nicht um einen klassischen Radio- oder Fernsehsender.  Per Internetdatenverkehr ließe sich dann aber auch eindeutig feststellen, wer dieses Angebot wirklich empfängt.  Damit könnte der Vorteil des Nutzers ganz exakt bestimmt und abgegolten werden und man müsste nicht Zwangsabgaben auf  Wohnungen und Betriebsstätten von unbeteiligten Nicht-Nutzern erheben.

3.)   Nachdem schon im August 2015 in Zürich am hellichten Tage hochrangige Leute aus der Fußball-Mafia FIFA verhaftet worden waren, wurden dort am 03.12.2015 wieder zwei FIFA-Funktionäre verhaftet. Loretta Lynch, die Justizministerin der Vereinigten Staaten  kündigte am gleichen Tag eine Verhaftungswelle an und Auslieferungsanträge gegen weitere 14 FIFA-Funktionäre.

In meinem letzten Schriftsatz habe ich die genannten Ereignisse berücksichtigt, meine Klage ergänzt um Artikel aus der EU-Grundrechte-Charta bzw. EU-Richtlinien, aber reduziert auf wenige Streitpunkte:

  1.  Verletzung meiner informationellen Selbstbestimmung.
  2.  Verlust meiner passiven Medienfreiheit.
  3.  ÖRR verfehlt sein Aufgabenspektrum.
  4.  Subventionierung der Fußball-Lobby FIFA.

( spohr_letzter_Schriftsatz.pdf -- im attachment)

Am 07.12.2015 - Tag der mündlichen Verhandlung - übergab ich in der Sitzung je ein Exemplar an die Einzelrichterin und an die Vertreterin des RBB.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2015, 14:13 von spohr«

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  • Beiträge: 403
[...]
Die prominenten Youtuber wurden gefeiert wie Pop-Stars. Geschrei wie einst bei Auftritten der Knaben von "Tokio Hotel".   
Wer glaubt im Ernst, dass diese jungen Leute mit ihrem PC  die Sendungen der ÖRR  empfangen ?
[...]

Keiner, denn wie prominente Youtuber die Expansion von ÖRR-Gesichtern in ihr Medium bewerten, kann man nachschlagen unter:

Ohne Facebook und Youtube kein Jugendkanal von ARD & ZDF
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16426.msg110847.html#msg110847


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2015, 15:00 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

s
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Ablauf zweier mündlicher Verhandlungen am Montag, den 07.12.2015  am  VG Berlin.

1.  mündliche Verhandlung in der Streitsache  spohr ./. RBB  am 07.12.15 um 10.oo Uhr   

Im Flur im ersten Stock des Gerichtsgebäudes, gegenüber der optischen Anzeigetafel der mündlichen Verhandlungen, gibt es eine Sitzecke.
Dort warteten wir: eine Handvoll Interessierter und ich (Kläger). Pünktlich um 10.oo Uhr kam die Einzelrichterin in den Flur und bat uns zur Verhandlung in den Sitzungssaal.
Vor dem offiziellen Beginn ging ich  zum Tisch der Beklagten, begrüßte sie und stellte mich vor. Die RBB-Vertreterin nannte daraufhin ebenfalls ihren Namen. Wir setzten uns.
Anwesend: die Einzelrichterin, die Vertreterin des Beklagten (RBB), der Kläger ("spohr") und fünf Zuhörer.
Sowohl die Einzelrichterin Dr.X, als auch die Beklagtenvertreterin Dr.Y - sie vertrat den Justitiar des RBB - sind promovierte Juristinnen und mit dem Sachverhalt bestens vertraut.
Das RBB-Justitiariat richtete am 28.07.2015 seine erste Klage-Erwiderung an mich. Frau Dr.Y  hat diese unterschrieben - ich erinnerte mich an ihren Namen.

In der Vergangenheit habe ich - als Zuhörer - erlebt, dass der RBB eine Referendarin als Vertreterin des Justitiars in die mündliche Verhandlung schickte, die den Streitgegenstand nicht kannte. Dabei ging es um wesentlich mehr als in meinem einfachen Fall. Der damalige Kläger empörte sich zu Recht, die Zuhörer waren fassungslos.

Derlei blieb mir erspart, denn die Dr.X und Dr.Y waren in meiner Streitsache kompetent und gut vorbereitet.

Die Einzelrichterin Dr.X  eröffnete die mündliche Verhandlung.
    Sie fasste die vielen Kapitel aus meiner umfangreichen Klageschrift geschickt zusammen und hat auch kein Argument ausgelassen. Auch die scharf formulierten Argumente nannte sie.
Atmosphäre war entspannt und freundlich.  Die  Einzelrichterin  wirkte ausgeglichen und sehr sympathisch. Nachdem sie meine Klagepunkte zusammenfassend zitiert hatte, gab sie mir ausreichend Gelegenheit, meine Sicht der Dinge darzustellen und meine Argumente zu begründen.
Wie gesagt:  Freundliches Klima, aber hart in der Sache. Natürlich blieb sie bei der Auffassung, dass meine Klage unbegründet sei.

Aus aktuellem Anlass (Flüchtlinge) kam ich auf Kapitel 9. meiner Klageschrift zu sprechen: Die ÖRR liefern zwar unnötige Unterhaltung, verweigern aber ihren Bildungsauftrag. Ich argumentierte ähnlich wie Bernd Höcker:

http://www.gez-abschaffen.de/finanzierung.htm

Insbesondere müssten jetzt die ÖRR neue Sendekanäle öffnen für Deutschkurse von morgens bis abends in Endlosschleife, angesichts der horrenden Flüchtlingszahlen. Soviel geeignete Lehrer wie nötig wären, gibt es nämlich garnicht. In diesem Punkt stimmte die Richterin meinem Argument zu.
    Zur Flüchtlingspolitik, wie überhaupt zu politischen Themen äußerte ich mich nicht. Das ist vermintes Gelände und würde ins Uferlose führen. Also unbedingt vermeiden, es lenkt nur vom Kampf gegen den RBStV ab.

Ich fragte, ob mein Verfahren ruhend gestellt werden könne, bis die Streitsache in vergleichbaren Fällen, die bereits in höheren Instanzen anhängig sind, entschieden worden ist. Ich hatte gehört, dass im Verfahrensregister beim Bundesverfassungsgericht oder Bundesverwaltungsgericht ein Musterverfahren zum Streitgegenstand anhängig sei.
Dr.X  und  Dr.Y  verneinten ein solches Verfahren.

Eine meiner Kritikpunkte am ÖRR : Mangelnde Transparenz. Vom Dorfbürgermeister bis hinauf zur Bundesbehörde unterliegt jede Körperschaft demokratischer Kontrolle und muss den Haushalt offenlegen. Demgegenüber verweigern die ÖRR sogar gewählten Rundfunkräten Auskunft.
   Hier widersprach Dr.Y: Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der ÖRR) prüfe gründlich. Als ich ihr ins Wort fallen wollte, protestierte sie: "Jetzt bin ich dran.  Sie haben lange genug geredet !".

Anmerkung zur Klarheit: In der KEF sitzen Parteipolitiker und ehemalige Beamte aus den Landesregierungen. Diese "Kontrolle" ist ein schlechter Witz !

Nach Austausch aller Argumente gab Dr.X  zu bedenken, dass meine Klage erfolglos bleiben werde, weil ich gesetzlich zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet sei, auch wenn einige meiner Kritikpunkte berechtigt seien.
Sie schlug mir vor, die Klage fallen zu lassen. Dann würden sich auch die Gerichtskosten verringern auf  1/3.

Das lehnte ich ab.   Ich wollte ein Urteil mit schriftlicher Urteilsbegründung.   Ende der Sitzung.

2.   mündliche Verhandlung in der Streitsache  "junge Frau" ./. RBB   am  07.12.15  um  10.5o Uhr   

Eine junge Frau klagte gegen den Rundfunkbeitrag des RBB.   Ihr ging es im wesentlichen um folgende Punkte: Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip, gegen Art 4 GG (Gewissensfreiheit), gegen ein unerwünschtes Überangebot der ÖRR, die ihren angeblichen Auftrag zur "Grundversorgung" mißbräuchlich überdehnen.

Die Klägerin jobt halbtags, erzielt nur ein geringes Einkommen. Sie hört nur Radio, besitzt kein Fernsehgerät. Bis zum Ende des Jahres 2012 zahlte sie nur die Radio-Gebühr. Seit Einführung des Zwangsbeitrages pro Haushalt muss sie das Dreifache bezahlen, obwohl sie weiterhin kein TV-Gerät besitzt. Auch ihr Arbeitgeber zahlt im Betrieb den Rundfunkbeitrag.
 
Hinsichtlich des geringen Einkommens der Klägerin verweist die Richterin auf die Härterfallregelung im RBStV. Auch wenn die Klägerin die Grundversorgung der ÖRR als überladen und "ausufernd" empfinde, hätte der Gesetzgeber dem ÖRR weitreichenden Gestaltungsspielraum und Programmfreiheit eingeräumt. Auch die Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge verstoße nicht gegen die Gewissens- und Religionsfreiheit der Klägerin.

Ein formaler Aspekt kam zur Sprache:  Die Klägerin hatte nacheinander drei Beitragsbescheide erhalten. Sie hat aber nur ein einziges Mal widersprochen. Die Briefe hätten sich gekreuzt.  Sie hat nicht gewusst, dass sie gegen jeden Beitragsbescheid einzeln Widerspruch einlegen muss. Sie hätte also drei Briefe - jeweils fristwahrend - abschicken und darin formal widersprechen müssen, auch wenn es dreimal derselbe Text gewesen wäre. Was für ein Aufwand. Schilda lässt grüssen !
Trotzdem: Ein wichtiger Hinweis für alle Klagewilligen !!

Die Richterin fragte dann, ob die Klägerin ihre Klage zurückziehen wolle.  Das würde die Gerichtskosten auf ein Drittel reduzieren.
Das verneinte die Klägerin. Sie wolle ein schriftlich begründetes Urteil. Ende der Sitzung.


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Protokoll   und   Urteilsbegründung

Schon am  08.Dez.2015,  ein Tag nach der mündlichen Verhandlung   spohr ./. RBB   traf das dreiseitige Protokoll der Sitzung ein. 
Und noch in derselben Woche schickte mir das VG Berlin  das Urteil und die  8-seitige Urteilsbegründung. 
Das ging alles erstaunlich flott.

Ich habe diese Papiere gescannt. 
Zum Download im Anhang:   Protokoll_spohr.png  (Graphik-Datei)    und    wegen des Speicherbedarfs auf zwei gepackte Dateien verteilt  Urteil_spohr_zip_I.zip,   Urteil_spohr_zip_II.zip (komprimiert)


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