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Autor Thema: Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe  (Gelesen 116372 mal)

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo PersonX,

Frist und Ankündigung bei Zuwiderhandlung ist im letzten Absatz, vorheriger Beitrag, eingeflossen.

Man muss sich erst einmal an die Gepflogenheiten im Rechtsverkehr gewöhnen. Ich halte es auch für fair auf Konsequenzen für Zuwiderhandlungen hinzuweisen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:42 von Uwe«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

s
  • Beiträge: 173
Hallo,

da Person A in einem etwas kleineren Dorf wohnt und nun dort eh schon bekannt ist, wird es für die Person X bzw. deren Vorgesetzten ziemlich ungemütlich, sollte eine Datenweitergabe stattfinden! Eigentlich müsste man laut dem neuen EU-Urteil eigentlich gar keinen Schrieb fertigmachen müssen bzw. widersprechen müssen meiner Meinung nach, da es seit dem 1.102015 untersagt ist die Daten ohne Information des Betreffenden weiterzugeben.

Der Stempel wurde auf die Behördeninterne Kopie gemacht. Sollte diese nun plötzlich verschwunden sein, wird Person A sofort bei Datenweitergabe Erkundigungen einholen, wie und bei welchem Gericht dieses geltende EU-Recht eingefordert werden kann bei Nichteinhaltung!!

Wie gesagt,  nach der Posse mit der Sepa-Sache ist Person A SEHR auf die Einhaltung SEINER Rechte bedacht! Da Person A aber bisher in einem schon zahlenden (bzw. verweigernden) Haushalt wohnte kann er nun erst (seit der Ummeldung gestern) selbst aktiv werden ohne andere erst überzeugen zu müssen! Und ich habe einen seeeehr langen Atem und auch sdie Muse und Zeit dies durchzuziehn!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:43 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

ein Freund - wohnhaft in einer kleinen Gemeinde in RLP - hatte kürzlich ein Auskunftsersuchen gestellt.

In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:43 von Uwe«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Die Politiker und Behörden wollen immer alles und sofort haben, jedoch hält die IT-Infrastruktur mit der Entwicklung nicht mit. Dabei ist das alles kein Teufelszeug. EMA gibt jedem Bürger eine "one-time-Code-Liste" und jede Versicherung, Krankenkasse, Behörde, ... die an deine Daten will erhält eines dieser one-Time-Codes vom Bürger. Will eine dieser Institutionen deine Daten kann sie mit diesem Code einmalig Daten abrufen. Das wäre eine ganz simple Legitimation. Kann man sehr einfach umsetzen. Zeitgemässe IT-Infrastruktur geht jedoch noch viel besser, aber Bürger ausbeuten nach Strich und Faden ist eben bequemer und vor allem lukrativ.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:43 von Uwe«
LeckGEZ*

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  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
ein Freund - wohnhaft in einer kleinen Gemeinde in RLP - hatte kürzlich ein Auskunftsersuchen gestellt.

In der Antwort fand sich u.a.: "Die eventuellen Adressanfragen von Behörden, Krankenkassen und Versicherungen werden nicht gespeichert."

Nun wird der Freund - bewaffnet mit Datenschutzrichtlinie 95/46/EG bzw. dem aktuellen Urteil in der Rechtssache C-201/14 - persönlich sein Einwohnermeldeamt aufsuchen und auf Klärung bestehen.

Hallo Kurt,

im BDSG steht folgendes:

Bundesdatenschutzgesetz - Anlage (zu § 9 Satz 1)

Zitat
Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,

5. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle),
6. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), (…)

Das bedeutet, bei den Beteiligten Behörden im erfolgten Lieferkonzept zum einmaligen Meldedatenabgleich, müssen nachweislich die Übermittlungsprotokolle vorhanden sein.

Quelle: Datenschutz WIKI:
https://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index.php/Technische_und_organisatorische_Ma%C3%9Fnahmen

+++


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:44 von Uwe«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Das bedeutet, bei den Beteiligten Behörden im erfolgten Lieferkonzept zum einmaligen Meldedatenabgleich, müssen nachweislich die Übermittlungsprotokolle vorhanden sein.

Diese Übermittlungsprotokolle hat dann sicherlich die Katze gefressen und keiner hat etwas gesehen.
Halt fast so ähnlich wie hier. ;-)
Alle schauen weg und keinen interessiert es, ein wirklich bemerkenswerter Film von 1992.
"Schwarzfahrer" (Kurzfilm, 12min)
https://youtu.be/il2wnw5CgLI
Regie: Pepe Danquart, Deutschland 1992


Edit "Bürger":
Angaben zu externem Link ergänzt. Bitte zukünftig selbst darauf achten. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:44 von Uwe«

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Hallo,

Person A hat noch einmal das Widerspruchs-/Auskunftsersuchen überarbeitet. In der vorherigen Variante waren Begründungen enthalten, die in diesem Schreiben nichts zu suchen haben. An dieser Stelle muss man sich nicht rechtfertigen. Man teilt nur mit, was man umgesetzt sehen möchte. Weiterhin wurde alles mehr aus emotionslosen Blick überarbeitet.
Neben dem Text den man vielleicht nur auszugsweise für eine Person B übernehmen möchte, wird auch ein formatiertes PDF-Formular bereitgestellt für Personen die das gleiche Verständnis für Datenschutz in einer Demokratie wie Person A haben. In dieser Fassung kann Person A das unterschreiben und an sein/ihr EMA weiterleiten.
Dazu sei angemerkt, das man das Schreiben doppelt ausdruckt und beim EMA persönlich am Schalter abgibt. Person A's letzter Besuch beim EMA vor nicht allzu langer Zeit hatte noch 2h Wartezeit, obwohl 15 Minuten vor Öffnungszeit an einem Morgen angestanden. Doch wird Person A das Schreiben nur am Empfang ohne sich eine Nummer zu ziehen abgeben, nicht ohne vorher sich eines der beiden Zettel für den Eingang quittieren zu lassen. Es ist einfach zu wichtig als sich später mit Zugangsfiktionen zu beschäftigen.
Naja, und wer weiss, vielleicht ebnet es ja den Weg zu einen neuen Volkssport, um sich regelmässig bei Regelverstössen etwas dazu verdienen zu können?

Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13 (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14 (Link im Anhang) in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils) Gebrauch machen zu können.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz (Authentifizierung und Authorisation) und manipulationssicherer Protokollierung (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung) gespeichert werden.

Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte (passive Datenabfrage) abführt.

Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, das jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.
Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigen Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

  • das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinen für mich zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind
  • den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten
  • meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre
  • welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage
  • wo meine Daten gespeichert sind
  • alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen
  • alle aktiven Datenweitergaben (Daten-Push) die eingerichtet sind, welche meine Daten von Dritten ereignisgesteuert, ohne eine weitere dedizierte Anforderung (passiv), eingerichtet wurden
  • eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:44 von Uwe«
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  • Beiträge: 7.255
Rechtschreibung ist immer so eine Sache für sich, gerade auch mit Blick auf die Kommasetzung, anbei daher eine im Wortlaut unveränderte Fassung, bei der punktuell Kommas eingesetzt worden sind, (mit der Farbe Rot hervorgehoben), wo man zusätzlich welche setzen könnte.


Zitat
Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Wohnort


Einwohnermeldeamt
Stadt/Gemeinde
Straße Hausnummer
Postleitzahl Stadt/Gemeinde
Ort, den Datum

Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten durch die Meldebehörde und Auskunftsersuchen zu meinen gespeicherten Daten

Hiermit widerspreche ich jeglicher Weitergabe meiner gespeicherten Daten. Das schließt alle Arten der Auskunftserteilung an Dritte ausnahmslos ein, die nicht in engen Grenzen im Unionsrecht der Richtlinie 95/46 Art 13, (Auszug siehe Anhang), in der die Ausnahmen und Einschränkungen festgelegt wurden, definiert sind. Weitere Ausnahmen und Einschränkungen sind nicht zulässig, bzw. können wirksam widersprochen werden. Ich widerspreche jeder weiteren Ausnahme und Einschränkung, die dazu genutzt werden kann, eine Weitergabe/Weiterverarbeitung meiner gespeicherten Daten zu ermöglichen.

Weiterhin möchte ich immer über jegliche Datenweitergabe im Voraus informiert werden, um von meinem Widerspruchsrecht wirksam Gebrauch machen zu können. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das bindende Wort in der Rechtssache EuGH C-201/14, (Link im Anhang), in der der Europäische Gerichtshof am 1. Oktober 2015 für Recht befunden hat, dass Bürger ein Recht darauf haben, vor einer beabsichtigten Übertragung von Daten von der datenübertragenden Verwaltungsbehörde informiert zu werden, wenn die datenentgegennehmende Verwaltungsbehörde diese Daten weiterverarbeiten möchte, um wirksam vom garantierten Widerspruchsrecht, (Absatz 33: Verweis des EuGH C-201/14 Urteils), Gebrauch machen zu können.

Weiterhin widerspreche ich jeglicher Verknüpfung meiner persönlichen Daten mit fremden Daten­sätzen, beispielsweise mit Daten des Vermieters, Wohnungs- oder Hauseigentümers. Dafür gibt es keinen berechtigten Grund. Letztlich würde damit sogar das Volkszählungsurteil des Bundes­verfassungs­gerichts in Verbindung mit der neuen Vernetzung der Einwohnermeldeämter aus­ge­hebelt werden.

Ich widerspreche der Zusammenführung/Verknüpfung meiner Daten in Datenbanken globalen Ausmaßes beispielsweise mit Datenbanken anderer Einwohnermeldeämter, Behörden, Bundes­länder, Länder. Meine Daten dürfen nur am zuständigen Einwohnermeldeamt meines Wohnsitzes mit wirksamen Zugriffsschutz, (Authentifizierung und Authorisation), und manipulationssicherer Protokollierung, (z.B. zertifikatsbasierte Verschlüsselung), gespeichert werden.

Ich widerspreche insbesondere der automatisierten Datenweitergabe/Datenverknüpfung, (Daten-Push), die ereignisgesteuert meine Daten an Dritte, (passive Datenabfrage), abführt.

Ich möchte in der aktuellen Form und allen zukünftigen Änderungen im Meldegesetz und dessen Auslegung in der Meldedaten­verordnung für mich als Bürger immer so ausgelegt wissen, dass jede neue Art oder Änderung der Datenerhebung und -weitergabe immer in der Voreinstellung opt-in, das heißt keine Datenweitergabe, für mich voreingestellt ist.
Falls Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, das unmittelbar umzusetzen, dann sollten meine Daten in ausgedruckter Form an einem abgesicherten, zugriffsgeschützten Ort vorgehalten werden, damit mir als mündigem Bürger keine Nachteile durch ungeklärte Datenweitergaben/Datenverknüpfungen entstehen können.

Da nur ich die Entscheidung treffen kann, was mir zum Nachteil gereicht, würde ich Sie bei zukünftigen Datenauskunftsersuchen zu meiner Person darum ersuchen, mir gleich die Begründung des Auskunftsersuchenden mitzuteilen.

Unabhängig von der Umsetzung aller vorherigen Punkte, geben Sie mir bitte vollständig Auskunft:

  • das Protokoll aller bisherigen Datenanfragen/-übertragungen zu meiner Person, die seit dem 01.01.2013 bei meinen für mich zuständigen Einwohnermeldeamt eingegangen sind,
  • den kompletten Datensatz meiner beim Einwohnermeldeamt gespeicherten Daten,
  • meinen bisherigen und zukünftigen Status zur Datenübermittlungssperre,
  • welche Arten von Datenübertragungen nicht protokolliert werden und deren gesetzliche Grundlage,
  • wo meine Daten gespeichert sind,
  • alle Verknüpfungen meiner Daten zu fremden Datensätzen,
  • alle aktiven Datenweitergaben, (Daten-Push), die eingerichtet sind, welche meine Daten von Dritten ereignisgesteuert, ohne eine weitere dedizierte Anforderung (passiv), eingerichtet wurden,
  • eine Aussage zum Geltungsbereich und Gültigkeit von EU-Recht in einer deutschen Behörde wie dem Einwohnermeldeamt und, falls Sie Einschränkungen sehen, dessen gesetzliche Legitimation.

Ich ersuche um sofortige Umsetzung meiner Datenschutzeinstellungen und um eine schriftlichen Bestätigung innerhalb der nächsten 14 Tage. Sollte trotz Widerspruch eine Weitergabe meiner Daten ohne Rückfrage und Erlaubnis an Dritte erfolgen, mache ich pro Datenweitergabe ein Schaden­ersatz von pauschal 50.000,- € geltend.

Mit freundlichen Grüßen



Anhang:

EuGH C-201/14: : http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=168943&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=188266
Auszug Absatz 13:
„Wie der Generalanwalt in Nr. 74 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist dieses Erfordernis einer Unterrichtung der von der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten betroffenen Personen umso wichtiger, als es die Voraussetzung dafür schafft, dass sie ihr in Art. 12 der Richtlinie 95/46 festgelegtes Auskunfts- und Berichtigungsrecht in Bezug auf die verarbeiteten Daten und ihr in Art. 14 der Richtlinie geregeltes Recht, der Verarbeitung der Daten zu widersprechen, ausüben können.“

Auszug Unionsrecht Richtlinie 95/46 Art 13:
Art. 13 („Ausnahmen und Einschränkungen“) der Richtlinie lautet:
(1)    Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die die Pflichten und Rechte gemäß Artikel 6 Absatz 1, Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21 beschränken, sofern eine solche Beschränkung notwendig ist für
a) die Sicherheit des Staates;
b) die Landesverteidigung;
c) die öffentliche Sicherheit;
d) die Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten oder Verstößen gegen die berufsständischen Regeln bei reglementierten Berufen;
e) ein wichtiges wirtschaftliches oder finanzielles Interesse eines Mitgliedstaats oder der Europäischen Union einschließlich Währungs-, Haushalts- und Steuerangelegenheiten;
f) Kontroll-, Überwachungs- und Ordnungsfunktionen, die dauernd oder zeitweise mit der Ausübung öffentlicher Gewalt für die unter den Buchstaben c), d) und e) genannten Zwecke verbunden sind;
g) den Schutz der betroffenen Person und der Rechte und Freiheiten anderer Personen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Danke für die Korrekturvorschläge. Man hatte es Person A mal vor längerer Zeit gesagt, es nutze exzessiv die Kommasetzung und mit der neuen Rechtschreibreform wäre das alles ein wenig entschärft. Person A hält sich daher damit zurück, ohne jedoch, in seinem Alter, noch einmal die Schulbank zu drücken, um es gleich richtig zu machen.
Person A hat die meisten Vorschläge übernommen und hofft noch auf etwas inhaltlichen Feedback und würde es dann wieder veröffentlichen, kurz bevor es zum EMA geht.


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s
  • Beiträge: 173
Person A hatte heute abend einen Brief vom örtlichen EMA im Briefkasten gefunden.... Darin befand sich der Antrag für die Datensperre....Aber irgendwie liest Person A da nur etwas über die Sperren für "Abfragen "    geht Person A  richtig in der Annahme,  dass das Kölner Inkasso Büro gar nichts abfragt sondern ohne Aufforderung geliefert bekommt?  Weil DAS ist nämlich von der Sperre anscheinend nicht betroffen.

Das andere Schreiben was Person A hier aus dem Thema nahm, wurde zur Prüfung zur "Aufsicht" geschickt und Person Abekäme danach eine Antwort.

Auf die ist Person A seeeeehr gespannt!!!  Wird Person A dann hier einstellen.

Gruß


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  • Beiträge: 584
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo,

das europäische Recht bezüglich des Datenschutzes ist ein interessantes Thema - aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?

Und wenn ja, inwiefern könnte eine fiktive Person F das in einer Klage beim VG gegen Beitragsbescheide/Widerspruchsbescheid vom örR verwenden?

Frei  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:45 von Uwe«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 7.255
geht Person A  richtig in der Annahme,  dass das Kölner Inkasso Büro gar nichts abfragt sondern ohne Aufforderung geliefert bekommt?  Weil DAS ist nämlich von der Sperre anscheinend nicht betroffen.
Dann lies Dir das EuGH-Urteil durch; da geht es eindeutig nicht um "Abfragen", sondern "Herausgeben", und genau dieses "Herausgeben" ist ohne ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Bürgers untersagt. Da kann ein anderer solange "Abfragen", bis er rückwärts an der Decke laufen kann.

@Frei
Zitat
aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?
Ohne die vorher eingeholte Genehmigung des Bürgers handelt es sich doch wohl um illegal erlangte Daten aus einer strafbaren Handlung heraus? -> Klage auf Unterlassung, derartiges zu wiederholen? ->Klage auf den Ersatz jeglichen Schadens, der mit diesen illegal erlangten Daten entstanden ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:46 von Uwe«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 465
  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
das europäische Recht bezüglich des Datenschutzes ist ein interessantes Thema - aber wäre das überhaupt noch relevant nachdem die Daten einer fiktiven Person F an den BS weiter gegeben wurden?

Vermutlich hast Du und 99,9% der Bürger einfach Pech gehabt, da ihr es versäumt hattet die opt-out Voreinstellung in eine strikte opt-in zu wandeln.
Da Du Dich durch bekannte Datenschutz-feindliche Grundeinstellungen im Meldegesetz "bereit erklärt" hast durch Passivität hinzunehmen, das Du informationstechnisch nach Strich und Faden ausgebeutet werden möchtest, schaust Du in die Röhre. Und in einem Fall in die ÖR-Röhre.

Wer sich darauf verlässt das Vater Staat alles nur für seine Bürger macht, gehört bestraft. Entschuldigung.
Es ist jedoch nicht zu spät. Mache von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch, lasse Dich nicht abwimmeln, und fordere bei EMA und dem Datenleck eine allumfassende Datenauskunft und widerspreche auch jedem Datenleck und lasse alles löschen.


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Hallo zusammen,

zum Verständnis:

Die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ergeht am 24 Oktober 1995; darin heisst es in Artikel 32 dass die Mitgliederstaaten binnen 3 Jahren diese Richtlinie (national) umzusetzen haben.

Diese wurde dann lt. wikipedia im Bundesdatenschutzgesetz umgesetzt:
Zitat
Das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit den Datenschutzgesetzen der Länder und anderen bereichsspezifischen Regelungen den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Informations- und Kommunikationssystemen oder manuell verarbeitet werden (siehe auch: Datenschutz). Es setzt die Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) um.
Quelle:  http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz


Darunter gibt es dann noch die jeweiligen (Bundes-)Landesdatenschutzgesetze und darunter wieder z.B. die (bundeslandspezifischen) Meldedatenübermittlungsverordnungen.

ok?

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Würde also bedeuten dass in Deutschland seit 1998(?) mit personenbezogene Daten widerrechtlich einer EU-Richtlinie umgegangen wird?

Und das soll nunmehr 17 Jahre!? lang niemandem aufgefallen sein?

Fragende Grüße
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:47 von Uwe«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Würde also bedeuten dass in Deutschland seit 1998(?) mit personenbezogene Daten widerrechtlich einer EU-Richtlinie umgegangen wird?

Und das soll nunmehr 17 Jahre!? lang niemandem aufgefallen sein?

Klare Antwort: Jain.

Ursprünglich wurde wohl versucht die EU-Verordnung umzusetzen, doch dann hat man festgestellt, dass es einfach zu viele Hemmnisse für Behörden und Wirtschaft gibt. Also hat man schon angefangen EU-Gesetze unter "praktischen Gesichtspunkten" in nationale Gesetze zu überführen. Jedoch Lobbyeismus hat dafür gesorgt das auch die aufgeweichten Datenschutzbestimmungen in Nacht und Nebel Aktionen durch Bürger-feindliche Bestimmungen ersetzt/ergänzt wurden.

Siehst Du immer noch hier: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article108124972/Bundestag-verkauft-Buergerrechte-in-nur-57-Sekunden.html Während des Europameisterschaftsspiel im Fußball Deutschland-Italien ohne bestimmungsfähige Mindestanzahl Bundestagsabgeordnete!!!
Das ist die eigentliche "Legalisierung" auf die sich heute die Anstalten berufen!!!! So wird Politik gemacht!

und zwei Jahre später der nächste Angriff auf die bürgerlichen Rechte:
Am späten Abend des 28. Juni 2012 beschlossen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710158.pdf) ohne weitere Aussprache in geänderter Form. Es wurde der Ausverkauf der Daten der Meldeämter an jeden den es interessiert beschlossen. Weiterhin wurde bestimmt die Daten der rund 5200 Meldeämter zu vernetzen. Ein ursprünglich vorgesehenes elektronisches Widerspruchsrecht der Betroffenen wurde beseitigt. Nur 26 Abgeordnete waren bei der Abstimmung anwesend und damit war nach § 45 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der Bundestag nicht beschlussfähig, da nicht die geforderte Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend war.

Und wir regen uns auf über diverse Bananenrepubliken! Aber das gute ist, die Abstimmung ist illegal und hat keine Bestandskraft, wird jedoch kräftig ausgenutzt!

Diese Dinge gingen nicht unbeobachtet vonstatten und wurden in "Kleinanzeigen" publiziert und haben den typischen Sturm im Wasserglas ausgelöst.

Die Konsequenzen sind das nachdem die Lobbyisten das Hindernis Datenschutz beseitigt (dramatisch aufgeweicht) haben, nun alle Lobbyisten den Politikern die Bude einrennen und ihnen neue Gesetzesvorschläge impfen, die, wer hätte es gedacht, den Bürger immer mehr zum Zahlschwein degradiert.

Was die Politik schon ewig macht, hast Du ein Problem, erhöhe die Steuer oder definiere eine neue Steuer und beseitige ja nicht die Ursache der erhobenen Steuer, eben das Problem, macht nun der Lobbyeismus-Verband in Form der Industrie (Werbepartner, Adresshändler, Marketing,..) und eben der Anstalten unter tatkräftiger Unterstützung der herrschenden Politik.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. November 2015, 20:47 von Uwe«
LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

 
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