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Autor Thema: Widersprüche wurden ignoriert - Ankündigung der Zwangsvollstreckung  (Gelesen 5724 mal)

S
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Guten Tag,
nachdem Person A nun bereits mehrere Beitragsbescheide/Festsetzungsbescheide erhalten und jedes mal fristgerecht Widerspruch eingereicht hat, kam nun ein Brief von der Finanzbehörde - Kasse.Hamburg mit der Ankündigung der Zwangsvollstreckung. Auf die Widersprüche wurde nicht reagiert, außer mit einem Informationsschreiben.

Person A stellt sich auch nach durchforsten des Forums folgende Fragen:

Wie ist nun weiter vorzugehen/reagieren auf die Ankündigung der Zwangsvollstreckung?

Ist es nun an der Zeit den Forderungen mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" nach zu kommen?

VG


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A
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Mein Wiederspruch wurde auch ignoriert....


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
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Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgibig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert... so z.B. auch

Ist eine Zwangsvollstreckung ohne Widerspruchsbescheid möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10352.msg71600.html#msg71600

Brief vom Obergerichtsvollzieher/ Widerspruchsbescheid seit 6 Monaten ausstehend
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13473.0.html

aktuell u.a. auch
Alle Fristen eingehalten, Widersprüche eingelegt, jetzt Zwangsvollstreckung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15271.msg105189.html#msg105189

zu finden aber auch u.a. in einschlägigen Threads wie diesen

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. September 2015, 03:09 von Bürger«
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