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Autor Thema: Widerspruch zur Niederschrift, Berlin (Kurz-Bericht)  (Gelesen 3739 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Mit der Rechtsbehelfsbelehrung: „zur Niederschrift beim RBB, Masurenallee 8-14, Berlin“
gingen wir gestern zur Pforte und baten, dies hier tätigen zu dürfen.

Die Dame vom Sicherheitsdienst, sagte nur, dies ginge hier nicht und drückte uns statt dessen
einen Zettel von der Verbraucherzentrale in Berlin in die Hand.

Auf unsere Anmerkung, dass bei der Rechtsbehelfsbelehrung nichts von de r Verbraucherzentrale stehe, die ganze Sache fristgebunden ist, man nicht die teuren Einschreibegebühren zahlen möchte und der normale Postweg zu unsicher, erklärte die Dame vom Sicherheitsdienst, dass sie diese Anweisung von ihrem Chef hätte, nur diesen Zettel abzugeben.

Auch fügte sie hinzu, dass im ganzen Gebäude niemand uns weiterhelfen könnte.

Da wir aber sehr hartnäckig darauf bestanden, es war erst 16 Uhr und die „Öffnungszeiten“ waren im Internet bis 18 Uhr angegeben, rief sie an einer anderen Stelle dann doch noch an.

Wir mussten ins HDR (Haus des Rundfunks) ein paar Meter weiter die Straße runter.

Dort kam der Leiter des Beitragservice Berlin zu uns an die Pforte und fragte, was wir wollten.

Nach der Erläuterung, dass wir zur Niederschrift gekommen sind, war seine erstaunte/unwillige Frage:

Können sie das nicht selber schreiben?

(Man konnte erahnen, was dabei die genauen Gedankengänge waren!!) :o

Kurze Pause, dann wurden wir Richtung eines Stehtisches dirigiert, um.........

Kurzes Innehalten: Ok, dann kommen sie mit. (ins Büro, auch nur Stehtisch)

Er zügte ein Blatt Papier und Kuli....

Übergabe des formulierten und schon geschriebenen Widerspruches mit der Anmerkung, dass
wir sehen wollte, ob diese Möglichkeit: Widerspruch zur Niederschrift hier wirklich möglich ist.

Einer Mitstreiterin, die ihr Glück im Juni in der Masurenallee versucht hatte, wurde mitgeteilt, dass es diese Abteilung seit Dezember 2014 nicht mehr gäbe, die genaue Adresse nicht bekannt sei und schon viele erboste Leute da waren, die gerne ihr jeweiliges Anliegen dem Beitragsservice persönlich beim RBB vorbringen wollten.



Hier nun noch zu der uns angebotenen Option:

Verweis auf die Verbraucherzentrale Berlin

„Zu allen Fragen rund um das Thema Rundfunkbeitrag können Sie sich an die Verbraucherzentrale Berlin wenden. Wir beraten Sie gerne in unserer Beratungsstelle....und am Telefon.

Persönliche Beratungstermine in unserer Geschäftsstelle können unter....(Ortstarif) vereinbart werden.
….

Weitere Informationen finden Sie unter: www.verbraucherzentrale-berlin.de


Siehe z. B. folgende Frage und Antwort:

Rundfunkgebühr ohne TV oder Radio?  Muss man wirklich immer zahlen?

Frage:
Ich besitze kein Radio und keinen Fernseher. Muss ich trotzdem Rundfunkbeiträge bezahlen?
Antwort
Rundfunkbeiträge werden pro Haushalt erhoben. Solange Sie in Deutschland eine Wohnung haben, und diese bei der Meldebehörde angemeldet ist, müssen Sie den Rundfunkbeitrag entrichten. Das Vorhandensein oder die Anzahl der Empfangsgeräte spielt dabei keine Rolle."

Bei besonders komplizierten Fällen können die Mitarbeiter über ein "rotes Telefon" direkten Kontakt zu Beitragsexperten im RBB aufnehmen, um jederzeit schnell helfen zu können.

Hatte heute dort angerufen, mit der Dringlichkeit, den Widerspruch heute, spätestens Montag
fristgerecht abgeben zu müssen, lediglich Angebot, doch am Dienstag oder Donnerstag persönlich dort vorbei kommen zu können.

Aber ob ich da wohl für den Widerspruch Beratung in meiner Denkrichtung erhalten hätte?

Man muss ja jetzt nicht mehr diese Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen, da ja vom Leiter des Beitragsservice in Berlin persönlich an der Pforte des RBB in der Masurenallee geklärt wurde, dass nun künftige Anfragen direkt an den im Haus des Rundfunks in Berlin befindlichen Beitragsservice weitergeleitet werden sollen.

Auch gibt es dort eine Abteilung: Kundenbetreuung Beitragsservice.

Dazu die Begriffsbestimmung bei Wikipedia:

Zitat
Ein Kunde ist eine Person oder eine Institution, die ein offensichtliches Interesse am Vertragsschluss zum Zwecke des Erwerbs eines Produkts oder einer Dienstleistung gegenüber einem Unternehmen oder einer Institution zeigt
.

Zitat
Der Begriff Kunde wird gelegentlich umgangssprachlich für Personen oder Institutionen verwendet, die kein eigentliches Interesse an einem Vertragsschluss oder einer Zusammenarbeit haben. Beispielsweise nennt die Polizei Beschuldigte oder Tatverdächtige in einigen Zusammenhängen ihre 'Kunden'[7] oder ´Kundschaft´ und meint damit regelmäßig mit denselben Problemen anzutreffende Personen/-gruppen, oder die öffentliche Verwaltung nennt Antragsteller ihre 'Kunden'. In beiden Fällen handelt es sich aber im eigentlichen Sinn nicht um 'Kunden': Die Zusammenarbeit ist in diesen Fällen zumeist nicht freiwillig, oft sogar alternativlos.

Hier nun bezogen auf den Beitragsservice:

Wir sind „Zwangs“-Kunden (ohne Ausstiegsmöglichkeiten, außer durch Auswandern, Sterben oder Obdachlos-werden)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2015, 01:32 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

g
  • Beiträge: 860

Frage:
Ich besitze kein Radio und keinen Fernseher. Muss ich trotzdem Rundfunkbeiträge bezahlen?

Antwort
Rundfunkbeiträge werden pro Haushalt erhoben. Solange Sie in Deutschland eine Wohnung haben, und diese bei der Meldebehörde angemeldet ist, müssen Sie den Rundfunkbeitrag entrichten. Das Vorhandensein oder die Anzahl der Empfangsgeräte spielt dabei keine Rolle."


Das ist sehr gut gemacht, das mit der Niederschrift direkt in der Höhle des Löwen.


Es wird ja im Forum generell von Zwangs-Abgabe gesprochen, was auch den Tatsachen entspricht.
Mr. X hat sich die Definition für Beitrag angesehen und da steht, dass die Möglichkeit zur Nutzung gegeben sein muss. Wenn kein Gerät da ist, hat Mr. X auch keine Möglichkeit.
Damit spielt das Vorhandensein doch eine GROßE Rolle.
Damit ist es eben kein Beitrag und das ist doch die große Lüge.

(( Mr. X sagt mal Vergnügungspark.
Mr. X zahlt 25.- EUR Eintritt. Er hat die Möglichkeit, so oft er will, bestimmte Attraktionen zu nutzen. Da aber ganz bestimmte, beliebte Objekte - Achterbahn u.ä.  -  stark belagert sind und man 2 Std. anstehen muss, hat man die Möglichkeit schon, aber sehr begrenzt.
Die theoretische Möglichkeit bestand, zehn mal zu fahren, praktisch aber nicht.
Die Möglichkeit bestand und damit ist der Preis gerechtfertigt.  ))

Wenn aber gar keine Möglichkeit vorhanden ist ?  Was dann ?

Radio und Fernsehen sind zwei völlig getrennte Bereiche. Die Produktion findet getrennt statt. Die Produktion verursacht total unterschiedliche Kosten. Die kann man nicht so ohne Weiteres zusammenlegen.
Bei Radio vermutet Mr. X nur einen geringen Teil gegenüber von Fernsehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2015, 01:33 von Bürger«

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Radio und Fernsehen sind zwei völlig getrennte Bereiche. Die Produktion findet getrennt statt. Die Produktion verursacht total unterschiedliche Kosten. Die kann man nicht so ohne Weiteres zusammenlegen.
Bei Radio vermutet Mr. X nur einen geringen Teil gegenüber von Fernsehen.
Deshalb war zu Gebührenzeiten ein Grundbeitrag von 5,99 Euro für Radio/PC fällig, die vollen Gebühren von 17,98 Euro für Radio und Fernsehen zusammen.


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b
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Zu Kunden: Kunden kommen in BS Geschäftsberichten vor.

Geschäftsbericht 2014
Zitat
Der Kundenkontakt findet überwiegend auf postalischem sowie telefonischem Weg statt und ist auch barrierefrei möglich. Darüber hinaus besteht für die Kundinnen und Kunden die Möglichkeit, das vielfältige Angebot des Internetauftritts www.rundfunkbeitrag.de zu nutzen, hierüber mit dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Kontakt zu treten und beispielsweise Anmeldungen oder Änderungen online vorzunehmen.


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I
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Es wird ja im Forum generell von Zwangs-Abgabe gesprochen, was auch den Tatsachen entspricht.
Mr. X hat sich die Definition für Beitrag angesehen und da steht, dass die Möglichkeit zur Nutzung gegeben sein muss. Wenn kein Gerät da ist, hat Mr. X auch keine Möglichkeit.
Damit spielt das Vorhandensein doch eine GROßE Rolle.

Damit wirst du wohl weniger eine Chance haben, denn die Gerichte hatten ja schon geurteilt, dass die Ausgaben, die für den Empfang nötig wären, wie SAT-Schüssel + Fernseher angeblich verhältnismäßig gering und zumutbar wären.
Weiterhin würde die Möglichkeit jederzeit bestehen, dass du dir genannte Empfangsmöglichkeiten zulegst, ohne es dem BS zu melden. Deshalb machen die es sich leicht und argumentieren, jeder Haushalt hat die Möglichkeit.

Ich bin auch der Meinung, selbst wenn ich einen Fernseher habe, könnte ich die örR-Sender rauslöschen und hätte auch keine Möglichkeit mehr, wird aber nicht akzeptiert. Deswegen gehört eine Verschlüsselung her, dann kann der örR immer nachweisen, wer den Empfang der Sender nutzt und wer nicht. Da dies allerdings ein riesengroßes Verlustgeschäft wäre, wird einfach eine pauschale Vermutung (mehr ist es nicht) aufgestellt, jeder hat im Haushalt die Möglichkeit.


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