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  • VG Stuttgart - 27.05.2015: 27. Mai 2015

Autor Thema: VG Stuttgart - 27.05.2015  (Gelesen 9955 mal)

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VG Stuttgart - 27.05.2015
Autor: 14. April 2015, 14:52
Mehrere Verhandlungen von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Es handelt sich um einen Kammertermin mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern.


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#1: 12. Mai 2015, 07:33
hast Du bitte mehr Details?


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#2: 26. Mai 2015, 08:04
[ Aktualisierung ]

5 Verhandlungen um 10:00 - 10:20 - 10:40 - 11:00 - 11:40

VG Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

www.vgstuttgart.de


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#3: 26. Mai 2015, 15:12
[ Aktualisierung ]

1 Verhandlung um 09:45 ( Rundfunkbeitrag und Zwangsvollstreckung )


VG Stuttgart
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

www.vgstuttgart.de



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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#4: 26. Mai 2015, 17:21
sind es nun  6 Verhandlungen, oder nur eine?


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#5: 26. Mai 2015, 17:47
sind es nun  6 Verhandlungen, oder nur eine?

[ Finale Aktualisierung ]

1 Verhandlungen um 09:45 mit Einzelrichter
1 Verhandlungen um 10:00 mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern
1 Verhandlungen um 10:20 mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern
1 Verhandlungen um 10:40 mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern
1 Verhandlungen um 11:00 mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern
1 Verhandlungen um 11:40 mit drei Berufsrichtern und zwei Laienrichtern



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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#6: 26. Mai 2015, 21:17
Ich wünsche allen viel Glück! Ich bin auf den Ausgang gespannt.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#7: 26. Mai 2015, 22:21
Ich wünsche allen viel Glück! Ich bin auf den Ausgang gespannt.

Ich kann jetzt schon sagen, wie es ausgehen wird.

Obwohl eine komplette Kammerbesetzung hatte ich in Stuttgart selber noch nicht erlebt, hmm?

Schade, kann leider nicht selber teilnehmen, das Brötchenverdienen mal wieder ::)

Werde aber am Donnerstag in Köln dabei sein und ja, ich bin befangen, siehe Kalendereintrag dazu. :-\

Die Kölner Justiz rockt fürs Stadtarchiv
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13838.msg94274.html#msg94274


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2015, 07:42 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#8: 27. Mai 2015, 07:46
Habe gerade meinen letzten Beitrag um den Link

Die Kölner Justiz rockt fürs Stadtarchiv ergänzt.

Och, nun ist das schöne Beweisfoto nicht mehr dabei, wurde von ....??? entfernt :-\

Schade, hätte ich vorher mal ausdrucken sollen für die Verhandlungen

morgen in Köln, tja 8)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

I
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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#9: 27. Mai 2015, 08:20
Es ist an mehreren Stellen im Netz entfernt worden, aber auf Facebook ist halt Verlass:

https://www.facebook.com/historischesarchivderstadtkoeln/timeline

kurz nach "Grumblers" suchen und schon hast du ein paar Bilder für die Verhandlung


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#10: 27. Mai 2015, 17:39
Wie im Kinderlied: "Kommt ein Vogel geflogen, setzt sich nieder auf mein Fuß... und bringt vom Verwaltungsgericht Stuttgart einen Gruß"  :D

Ohne Gewehr erzählt er, dass es wohl 3 Verhandlungen gab, weil die übrigen Kläger in Person nicht erschienen sind.
Bei den Verhandlungen haben manche Gasthörer ihre Notizen gemacht. Deswegen wird es hier noch um Ergänzungen gebeten...
Ob es vielleicht an dem Raumklima lag, jedoch hatte man/frau den aufdringlichen Eindruck als vor den Rundfunk-Verhandlungen die Versammelten sich aufstellen und gleich der Satz fallen muss:
"Mögen die (Hunger-) Spiele beginnen!"  8) (ohne politischen Kontext *natürlich*)


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#11: 27. Mai 2015, 17:42
Die erste Verhandlung ging wie üblich aus: bereits von Anfang an durch den Richter erklärt wie die 3. Kammer die Lage sieht. Auch diesmal auf die Musterverhandlungen von Oktober 2014 hingewiesen. Dabei wird als "Entschuldigung" die Berufung offen gelassen mit einem Monat Bedenkzeit.

Der Kläger hat die Verfassungswidrigkeit genannt, Zwangsanmeldung mit einem Konto nur wegen einer Wohnung in D, Obdachlosigkeit ohne Beitrag, Kostensteigerung von ursprünglich Radiogebühr zu jetzigem Beitrag, die Nicht-Rechtsfähigkeit von BS usw... Der Klagetext ist halt nur den Teilnehmern vollständig bekannt.

Die eigentlich zuständige Vertreterin von SWR konnte nicht erscheinen, wurde aber durch eine andere Dame vertreten, wobei anscheinend beide in der Abteilung Beitragsrecht beim SWR-Justiziariat sitzen.

Der Richter hat die mündliche Ausführung des Klägers als unerwünschte Fensterrede unterbrochen und abgekürzt, sodass die gesamte Verhandlung in gewohnter Manier sehr schnellebig verlaufen ist.

Dabei wurde die Verfahrensruhe angesprochen und vom Richter erklärt, dass beide Parteien dieser zustimmen müssen. Seitens SWR wird es nur gemacht, wenn die laufenden Beiträge beglichen werden. Diese Forderung war dem Kläger aber neu und er war bezüglich dieser "Regel" zur Ruhe etwas überrascht.

Am Ende war eine kurze Rede des Kammersprechers wobei ein Eindruck entstand, dass jemand "genervt" sei  :) Ist doch immer das gleiche mit den Argumenten und die vorliegende Klage wird abgelehnt und bereits Musterverfahren und ...

Bei den Reihen der Zuhörer entstand ein Sinneseindruck, dass Urteilergebnis bereits vor der Beratung der Richter im stillen Kämmerlein von vorne rein fest ist, aber die nette Dame von SWR erklärte in der Pause, dass es eigentlich nur "rechtsempfinden" der Richter sei und das eigentliche Urteil ja tatsächlich erst später schriftlich ergeht.

Zwischendurch beim Besprechen (nicht erschienenen Kläger) wo es anscheinend um die Frage einer (Nicht-)Zustellung von Briefen ging: Die Bescheide gehen "regelmäßig" zur Post ohne eine Zustellungsbestätigung. D.h. in der Regel liegt nur ein Ausgangsvermerk vor.


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#12: 27. Mai 2015, 17:46
Eine Klägerin hat in der zweiten Verhandlung die Bescheidung der Zweitwohnung für einen bestimmten Zeitraum angeklagt und recht bekommen!

Die nette Klägerin erklärte, dass die Zweitwohnung kleiner als eine Datscha (24qm) ist und es unverständlich ist, warum sie 35€ pro Monat bezahlen muss.
Jedoch ging es um einen Spezialfall und ohne die Einsicht der Klageschrift etwas schwer zu beurteilen.

Aus der Verhandlung war klar, dass wohl ein Zweitwohnsitz der GEZ bekannt geworden ist und dafür Bescheid rausging, obwohl keine Grundlage vorhanden war.
Der SWR hat ein Vergleichsangebot unterbreitet die Zweitwohnung abzumelden, dafür werden die betroffenen Bescheide aufgehoben, aber künftig die Beiträge für eine Zweitwohnung bezahlt werden.

Dazu musste aber der Richter erstmal die Anstalt anprangern, dass die Aktenlage irgendwie unübersichtlich war bzw. dort etwas falsch dokumentiert wurde.
Nämlich bei SWR sagte die Aktenlage aus, dass er bereits von den An-/Ummeldungen in Bezug auf diese Zweitwohnung wusste, aber falsch beschieden hat.

Am Ende wollte SWR die entsprechenden Bescheide zurückziehen und die Sache ist erledigt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, wobei es um einen Streitwert von knapp 300€ ging.

Aber eben nur für diesen speziellen Fall. Die eigentliche Auseinandersetzung mit dem Beitrag an sich muss von der Klägerin dann erneut mit Bescheid + Widerspruch + Widerspruchsbescheid + Klage bestritten werden. Der Richtervorsitzende hat auch hier eindeutig erklärt, dass so eine Klage in der ersten Instanz abgelehnt wird und mit Mehrkosten verbunden ist usw. aber wegen Wichtigkeit die Berufung zugelassen wird.

Von Interesse war die plötzliche Rede des Richtervorsitzenden zu SWR: Als er meinte, dass an die heutige Klägerin ein neuer "richtiger" Bescheid ergehen muss, hat die SWR-Vertretung auf die Gesetzgebung verwiesen. Nach dem Motto warum müsse man einen extra Bescheid erlassen, obwohl es bereits geregelt ist, dass Zahlungspflicht besteht und nur bei Zahlungsverzug (Mahnung) ein Bescheid mit Säumniszuschlag ausgestellt werden muss.

Der werte Herr Richter "ging voll ab": es kann nicht sein, dass der Kläger nicht zahlen muss, um überhaupt einen Bescheid wegen der Klagemöglichkeit(Rechtsmittel) zu erhalten und es nicht möglich ist ohne Säumniszuschläge an die Klage zu kommen!

Die Dame von SWR erwiderte stoisch, dass eben ein offizieller Weg doch gegeben ist, um das zu umgehen, durch eine allgemeine Leistungsklage (mit vorangeschaltetem Widerspruch der abgelehnt wird).

Der Herr mit der schwarzen Robe sagte, dass wir das anders sehen. So eine allgemeine Leistungsklage würde der Kläger gleich verlieren (warum?? hier sind wohl unausgesprochene rechtliche Aspekte im Spiel) und wieder bei der Anfechtungsklage landen. Das ist zwar so festgelegt, aber diese Praxis der Säumniszuschläge ist so nicht in Ordnung. Hier wurde bei der Gesetzgebung einfach nicht zu Ende gedacht. Das ist völlig unverständlich für die Kammer (andere Richter nickten)!
Damit wurde der Fall beendet.

Hier waren die Zuhörer positiv überrascht und stillschweigend konfus, denn das VG Stuttgart hat sehr wohl in Vergangenheit Urteile erlassen, wo diese blöden Säumniszuschläge (8€ pro Bescheid) bestätigt wurden. Glaube mit der Begründung, dass die Zuschläge nur gerechtfertigt sind für Leute die explizit keinen Bescheid zum Fälligkeitszeitraum angefordert haben... Ob es damals an den einzelnen Richter(innen) lag, kann man so nicht beurteilen, aber immerhin hat die 3. Kammer heute sich diesbezüglich "anständig und menschlich" gezeigt  ;D


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#13: 27. Mai 2015, 17:48
Der dritte Kläger wäre eigentlich durch einen RA vertreten, wobei der letzte leider krank war und deswegen nur der Kläger selbst anwesend.
Nun er hat vom Richter das Wort bekommen und hat ehrlicherweise versucht das Anlegen nochmal zu verdeutlichen. Leider ist der Kollege nicht auf der für ein Gericht empfehlenswerter Höhe der deutschen Sprache... Das wurde aber durch die emotionale Ausdrucksweise der Kammer verständlich gemacht. Zumindest die Gasthörer waren von seiner berechtigten Kritik an der Beitragspflicht sofort ergriffen  :D

Es ging in der Begründung *ungefähr* um den Nicht-Konsum von dem DE-Rundfunk, früherer Geräte-abhängigen Regelung und den ÖRR-Modellen im europäischen Ausland als Vergleich...

Lustigerweise hat wohl der leider abwesende Rechtsanwalt auch mit angegeben, dass der SWR ja auch in der Muttersprache des betroffenen das Gesetzt zur Verfügung stellen sollte. Ob es dem auch so war konnte der Kläger nicht so richtig beantworten und das Gericht konnte nicht weiter darauf eingehen.

Die Klage wird natürlich abgelehnt und das schriftliche Urteil wird später zugestellt...

Danach wurde noch etwas auf den nächsten Verhandlungskandidaten gewartet und die Sitzungen für den Tag als beendet erklärt.


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Re: VG Stuttgart - 27.05.2015
#14: 27. Mai 2015, 18:16
Sehr interessant war ein Gespräch zwischen einem Gasthörer welcher bemüht war beim Rechtswirrwarr Erleuchtung zu kriegen und der SWR-Vertretung in den kurzen Pausen.

Ob es wahr ist oder nicht - für Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland(oder doch Sauerland?) sind bei der Landesrundfunkanstalt Stuttgart anscheinend zwei Justiziarinnen tätig! Das ist doch sehr wenig für so einen großen Wirkungskreis.

Vor allem, weil die Dame bei SWR in der Abteilung Beitragsservice angesiedelt sei, dass aber nicht mit dem Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandfunk in Köln zu verwechseln ist. Das musste sie auch mit dem ersten Kläger schnell klären, weil es anscheinend ein durcheinander mit den Adressen gab.

Es wurde außerdem kurz über das Thema der Legitimation von Beitragsservice zur Ausstellung des Briefverkehrs und vor allem der Bescheide gesprochen.
So hat die Dame von SWR den RBStV genannt und dort §10 Absatz 7. Auf die Rückfrage wo denn genau definiert wird welche konkreten Rechte und Pflichten der BS ganz oder teilweise wahrnimmt kam leider keine Antwort.

Laut der Frau sei auch keine Vollmacht für den BS nötig, weil ja bereits das Gesetz dieses Verhältnis in $10 (7) geregelt hat und das ist höher als eine Vollmacht...
So wurde erklärt, dass der BS eben als "Schreibladen" von den Anstalten verstanden werden kann und in ihrem Namen handelt. Es gäbe sonst Kosten- und Logistik-mäßig ein Extrem, weil jede Anstalt die Verwaltung des Schriftverkehrs, Datenbanken, Räumlichkeiten usw. selbst organisieren müsste und es erhebliche Summen benötigen würde.
Die Bemerkung des Besuchers, dass der BS ja nicht rechtsfähig ist, aber quasi Bescheide (Verwaltungsakte) für Anstalten erlässt, wurde erneut mit Hinweis auf den RBStV §10 beantwortet.

Auch die weitere Bemerkung, dass die Anstalt nur in einer Zeile des Briefkopfes und bei freundlichen Grüßen kurz erwähnt wird, aber der Rest von den Beitragsservice-Daten gespickt ist und das formal ein Mangel ist, blieb ohne Einsicht.

Zu der Frage was passiert wenn das BVerfGE den aktuellen RBStV für widrig erklärt bzw. welcher Vertrag wird zur Erhebung der Beiträge herangezogen war die Antwort: nun für den gegebenen Zeitraum (seit 2013) wäre keine Grundlage zur Zahlung gegeben, weil ja kein anderer Vertrag dafür einspringt. Aber wenn damit die Beitragszahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt ist, dann sei ja der §10 (3) anzuwenden.

Leider begann die nächste/letzte Verhandlung und es gab keine Fortsetzung der Diskussion. So hätte ich persönlich noch gefragt, wie das ist weil ja z.B. für SWR laut dem Staatsvertrag gilt: § 1 Aufgabe und Rechtsform (3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig. . Außerdem wie das bereits kassierte und ausgegebene Geld zurück an die Bürger gezahlt wird, wenn ja sogar KEF nur den laufenden Bedarf genehmigt, sodass keine Anhäufung der Beiträge stattfinden darf... Außerdem hätte ich gerne gefragt wie das ist, wenn der RBStV von BVerfGE als ungültig erklärt wird, dann würde der genannte §10 Absatz 3 ja auch nicht mehr greifen  :laugh: Auch lustig ist dieser Punkt, wenn er nicht vom BVerfGE abgesägt wird, wegen der regelmäßigen Verjährung. So gab es schon mehrere Aussagen der Juristen, dass eine Entscheidung beim BVerfGE Jahre brauchen wird, geschweige denn wenn es zum EuGH gehen soll! Die zu erstattende Kohle von Anstalten an die Normalsterblichen die brav gezahlt haben, aber angenommen ohne Rechtsgrundlage, wäre sehr übersichtlich  :) Fragen über Fragen

Bei den Aussagen handelt es sich eben um die unverbindliche Meinung der Frau SWR-Vertreterin welche zwischen den mündlichen Anhörungen geäußert wurde (ohne Anspruch auf Richtigkeit usw. weil das Vöglein eben nicht alles verfolgt hat).

Nebenbei bemerkt: die Unterhaltung der beiden war wohl sehr angenehm, was jedem im Verhandlungssaal zu wünschen ist - sehr freundlich und sachlich, leider zeitlich begrenzt um mehr zu gewinnen.


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