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Autor Thema: Gerichtsvollzieher mit Pfändungsandrohung - was tun?  (Gelesen 70091 mal)

m
  • Beiträge: 21
Vielen Dank für die Antwort.

Das Schreiben das Person A aufgesetzt hat ist so auch ausreichend formuliert?
Wirklich nötig sich direkt an den Oberbürgermeister zu wenden?

Wie erwirkt Person A denn nun das das Vollstreckungsverfahren ersteinmal aufgehoben/ruhig gestellt oder was auch immer wird? Oder wird die Stadt das nun von allein veranlassen da die geforderten Nachweise nicht vorhanden sind?!


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T
  • Beiträge: 19
Wenn Person A der Name und die Dienstanschrift des zuständigen Vollstreckungsbeauftragen bekannt ist, könnte sie sich natürlich auch zunächst an diesen wenden. Im Ergebnis sollte auch dasselbe dabei herauskommen.

Person A sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass die Warm-up-Phase in Rundfunkbeitragsangelegenheiten so langsam abläuft und sie u. U. gezwungen sein wird, ihren Standpunkt mit Nachdruck vor Gericht zu verteidigen.

Im dem Antwortschreiben sollte Person A den zweiten Satz ersatzlos streichen, da der potentielle Gläubiger von der Vollstreckungsbehörde mit Norddeutscher Rundfunk hinreichend genau benannt  ist und sich der Gesamtbetrag der Forderung sehr wahrscheinlich aus der beigefügten Aufstellung auf die zweite Nachkommastelle genau ermitteln lässt. Die übrigen Punkte: fehlende Vollstreckungsvoraussetzung (Bescheide), Mitwirkung an Aufklärung, Zahlungsbereitschaft und Anforderung Amtshilfeersuchen, könnte Person A so belassen.

Wie die Vollstreckungsbehörde darauf reagieren würde, bliebe abzuwarten. Dass die Angelegenheit damit bereits erledigt wäre, ist eher unwahrscheinlich.


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  • Beiträge: 21
Kleines Update. Nach abschicken des Schreibens ist bis heute Funkstille. Weder Post von der Stadt, noch vom Rundfunkbeitrag. Ist jetzt ca 5 Wochen her...


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Person B hat ein ähnliches Schreiben wie Person A erhalten. Person B könnte ebenfalls in Niedersachsen leben.

Person B hat soweit ich weiß, noch nie einen Bescheid erhalten bzw. darauf reagiert.

Person B könnte mit der in der Vollstreckungsandrohung genannten Beamtin telefoniert haben und um Rat gebeten haben: Diese sagte nur, dass man bezahlen muss, trotz Erwähnung der nicht zugestellten Bescheide und damit des entgangenen Rechtsweges. Die Beamtin könnte auch gesagt haben, dass sie das Anliegen nicht an die Rundfunkanstalt zurückschicken kann, Person B solle selbst alles mit der Rundfunkanstalt abklären. Am Ende hat Person B um eine Fristverlängerung gebeten (ursprünglich 7 Tage) bis die Forderung überprüft werden konnte / bzw. mit der Rundfunnkanstalt Kontakt aufgenommen wurde.

Person B sieht sich nun in der Sackgasse und weiß nicht wie am besten weiter gehandelt werden sollte.

Person B wäre es morgen Abend möglich den von der Stadt erhaltenen Brief hochzuladen (normaler Brief, kein Einschreiben: Es wird angeführt, dass die Rundfunkanstalt die Beamtin damit beauftragt hat, Geld einzutreiben: "Ich konnte Sie heute in Ihrer Wohnung nicht antreffen. Bezahlen Sie innerhalb von 7 Tagen...".).

Was ist Person B zu raten?

Edit : Person B hat sich nun 2 Tage lang im Forum schlau gemacht und sich entschlossen den Weg von
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Punkt "A" zu nehmen:

Person B wird den dort formulierten Beispiel-Brief:

Zitat
Sehr geehrte...,

mit Befremden nehme ich ein Schreiben der örtlichen Vollstreckungsstelle vom ... zur Kenntnis.

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass darin erwähnte/r Bescheid/e vom ... mir nicht bekannt ist/ sind und offensichtlich gar nicht existiert/en - daher konnte ich Ihre Forderungen bislang weder prüfen noch begleichen.

Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ich fordere Sie hiermit auf, die offenkundig eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unverzüglich einzustellen und zurückzuziehen und erwarte Ihre diesbezügliche Bestätigung bis spätestens zum ...

Sollten Sie dessen unbeirrt an der Zwangsvollstreckung festhalten, werde ich diese in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.

Es bleibt Ihnen unbenommen, mir Ihre Forderungen mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid überhaupt erst einmal bekanntzugeben.

Mit freundlichen Grüßen

per FAX an die Rundfunkanstalt senden. Der Vollstreckungsstelle, hier der Stadt, wird Person B ebenfalls eine Kopie zukommen lassen, damit diese erstmal die Finger ruhen lassen.

Hat Person B den richtigen Weg eingeschlagen? Person B ist für jede Art von Unterstützung / Rat sehr dankbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 04:45 von Bürger«

c
  • Beiträge: 1.025
hey,

Ja, das klingt doch ziemlich gut? meiner vorsichtigen Einschätzung nach...

vermutlich wäre es gut, sich das Vollstreckungsersuchen (=Ausstandsverzeichnis mit Vermerk "diese Ausfertigung ist vollstreckbar"?) in Kopie zeigen zu lassen - da ja nicht mal klar ist, um welche angeblichen Bescheide es überhaupt geht. Ein Bekannter von mir meinte kürzlich, gelesen zu haben, dass einem Schuldner durchaus Einsicht in wesentliche Vollstreckungsunterlagen zu gewähren sei. Evtl. könnte man das bei der Vollstreckungsbehörde (Stadt?...) mal beantragen? - ob die das auch so sehen, weiß man freilich nicht... Ein Bekannter von mir fand es hilfreich, mit diesen Leuten freundlich zu reden.

In einem anderen Bundesland ist so ein der Vollstreckungsbehörde mitgeteilter eigener Einwand von dieser zunächst als "Widerspruch" und sodann als "Erinnerung" (gem. § 766 ZPO) gewertet worden. So was kann man bestimmt erfragen oder sogar erbitten? Man wurde dann behördlicherseits aufgefordert, diesen Rechtsbehelf der Erinnerung zu begründen. (Im Forum gibt es hierzu einiges zu finden. z.B. "AG Riesa" von "Bürger", oder per Suchfunktion "Erinnerung Gerichtsvollzieher Bayern" - dort sollten sich zu stellende Anträge, aber auch weitere Begründungen hauptsächlich zum Thema Zustellung von Bescheiden finden lassen). Spätestens gleichzeitig mit der Erinnerung erschien es überaus sinnvoll, Vollstreckungsschutz zu beantragen (s. dort). (Man könnte insgesamt auch mal die Antworten #7, 9, 15 nachlesen?).

Allerdings zeigt mittlerweile die Erfahrung, dass es fraglich ist, ob mit so einer "Erinnerung" vor einem Amtsgericht durchzukommen ist. Die AGs befinden häufig, in Verwaltungsvollstreckungsverfahren nicht zuständig zu sein. Es vergeht die Zeit.........  ;) womöglich entstehen ein paar Kosten  :-\ , aber ein Versuch mag es wert sein. Zumindest weiß man dann, wie "sein" Amtsgericht so "tickt"  ;) .

Das allersicherste scheint aber (dann) oft ein Eilantrag, an das zuständige Verwaltungsgericht zu sein, die Vollstreckung wegen fehlender Voraussetzungen (=fehlende Bescheide?) zu stoppen. Vielleicht gibts hierzu was im Forum (evtl. Suchfunktion benutzen? z.B.: "VG Verwaltungsgericht Antrag Vollstreckungsschutz"? o.ä.).

(In einer etwas anders gelagerten Angelegenheit sei von einer Person C ein Schreiben an ein Verwaltungsgericht erdacht worden. Suchfunktion: "Eilantrag Vollstreckung kein Bescheid" - vielleicht finden sich dort noch verwertbare Hinweise?)

Notfalls kann man sich hierzu auch persönlich beim VG und bei der Antragsstellung beraten lassen, sagt man. Es soll schon vorgekommen sein, dass man dort ein wenig versucht hat, einen vom Vorhaben abzubringen  8) . Es soll aber auch schon vorgekommen sein, dass so ein Eil-Antrag gewonnen wurde - das kommt bestimmt ein wenig auf die Ausgangslage (oder auch auf die Richter*) an.


versuch macht kluch... las ich mal   :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2016, 00:22 von Bürger«
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c
  • Beiträge: 1.025

hier habe ich (per Suchfunktion "einstweilige Anordnung") noch einen netten Forumslink gefunden:

Vollstreckung -> Person X soll Nichtempfang nachweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17906.msg117121.html#msg117121

zwar für Rheinland-Pfalz, aber er kann allgemein gute Orientierung liefern.

Bitte auch dortigen Hinweis von "Bürger" (#1) beachten...:

Zitat
Es scheint eher geraten, sich die Vollstreckungsstelle nicht zum Gegner, sondern zum Verbündeten zu machen - und insofern von unfreundlichen Andeutungen (und seien sie auch nur zwischen den Zeilen) eher Abstand zu nehmen...

... sowie weitere Ausführungen zum Thema "Zustellung" weiter unten im verlinkten Beitrag


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Jetzt fällt mir doch noch was auf im Entwurf von Person B (Antwort #63):

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13219.msg123363.html#msg123363
Zitat
Ohne vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung zudem rechtlich nicht zulässig.

Ein Vollstreckungsersuchen mit dem Vermerk "diese Ausfertigung ist vollstreckbar" wird im Verwaltungsrecht leider durchaus als vollsteckbarer Titel angesehen.


Womöglich könnte man also ein wenig umformulieren, sinngemäß:

"Ein dem Vollsteckungsersuchen zugrundeliegender Bescheid fehlt. Damit sind die Vollstreckungsvoraussetzungen nicht gegeben. Das Ihnen vermutlich vorliegende Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt ist insofern falsch. Es kann keine vollstreckbare Ausfertigung darstellen. Es ist ungültig bzw. der Vollstreckung nicht fähig. Eine Zwangsvollstreckung ohne vollstreckbaren Titel ist rechtlich nicht zulässig."
 


Dies sind nur so Überlegungen - keine Rechtsberatung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Mai 2016, 12:02 von cecil«
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n
  • Beiträge: 1.452
Noch anfügen:

Jede Instanz hat die ordnungsgemäßen Voraussetzungen der ZV zu prüfen.

(steht so irgendwo im Vollstreckungsgesetz, villeicht weiss jemand hier die Stelle)

Der GV macht sich die Sache gerne einfach und sagt ich habe hier einen Titel, das genügt mir!


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...siehe nunmehr auch
"BEISPIEL-SCHREIBEN an ARD-ZDF-GEZ bei Pfändung OHNE Bescheid"
unter
Ablauf +4a Reaktion auf Pfändung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74840.html#msg74840


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