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Autor Thema: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?  (Gelesen 28092 mal)

N
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Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
Autor: 05. Februar 2015, 18:53
Hallo !

Heute teilte das Verwaltungsgericht Hamburg mit, dass es das Verfahren aussetzen will.
(Originalschreiben im Anhang)

Und zwar mit der Begründung, dass geklärt werden muss ob die neue Gebührenregelung mit der Verfassung / Europarecht zu vereinbaren ist.

Ist das jetzt gut ?

Es soll innerhalb 14 Tagen dazu Stellung genommen werden.

Was wäre jetzt zu tun ?

Grüße


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G
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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#1: 05. Februar 2015, 19:12
Das ist superklasse!


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U
  • Beiträge: 147
Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#2: 05. Februar 2015, 20:15
Was wäre jetzt zu tun ?

Man könnte z.B. den erweiterten Freundeskreis zu einer Party einladen, sich freuen und die frohe Botschaft inklusive Anleitung zur Nachahmung in diesem Kreis weiter verbreiten!!!

Person A hat seinerzeit ebenfalls ein solches Schreiben erhalten, den Inhalt mehrere Tage in Folge wiederholt genüsslich gelesen und anschliessend innerhalb der gesetzten Frist dem Vorschlag zugestimmt. Seit dem ruht das Verfahren.


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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#3: 05. Februar 2015, 20:35
Ist das jetzt gut ?
Das ist sehr gut, wenn das Gericht eine direkte Vorlage beim EuGH macht, (die Verpflichtung dazu besteht), und die vom EuGH zu beantwortenden Fragen präventiv die richtigen sind. Nicht verkehrt kann es sein, daß damalige Urteil C-337/06 zu erwähnen bzw. in die Vorlage einzubinden. In dieser Vorlage muß explizit ein Bezug zum Europarecht hergestellt werden. (Dienstleistungsrecht, Wettbewerbsrecht, Beihilferecht etc.)

Ob eine direkte Vorlage beim BVerfG die geeigneter Lösung wäre, steht auf einem anderen Blatt. Primär ist ja nationales Recht verletzt, dieses aber eben auf Grund der europarechtlichen Definition dessen, was eine Steuer ist.

Die Problenmatik ist, daß europarechtlich staatliche Beihilfe zur Unterstützung de örR zulässig sind. Es müsste hier bezüglich des EuGH explizit auf die Höhe der neuen Gebühren in Relation zu den alten ermittelt werden, ob die gemäß EU-Recht noch ok sind.

Da lt. EU-Recht staatliche Beihilfen zulässig sind, ist es dem EuGH egal, ob die Erhebung einer nationalen Steuer im betreffenden EU-Mitgliedsland mit nationalem Recht kompatibel ist. (Was es gemäß Bundesrecht ja nicht ist).


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

T
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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#4: 05. Februar 2015, 20:40
In Stuttgart sah die Richterin der SWR-Vertretung in den Mund und wörtlich "die 3.Kammer und SWR, wir haben uns dazu durchgerungen die Verfahrensruhe gegen Zahlung der Beiträge auszusprechen". Noch Fragen?


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#5: 05. Februar 2015, 20:56
In Stuttgart ....SWR, wir haben uns dazu durchgerungen die Verfahrensruhe gegen Zahlung der Beiträge auszusprechen".

Wie bitte????

Warum Zahlung der Beiträge (Frechheit, solange noch nicht höchstrichterlich entschieden)

Siehe hier bei Person A

Link dazu:
VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81552.html#msg81552

Wichtige Stichworte von Seiten der Rundfunkanstalt, hier SWR:

Bitten wir die Klägerseite zu erwägen, ob weiterhin an der Klage festgehalten werden soll

Sofern das Gericht  zu der inzidenten Entscheidung kommt, dass die Zahlung rechtgrundlos war
......

da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist,

Dies ist von der Rundfunkanstalt so (treffend und richtig) formuliert worden.

Keine Zahlung würde Person A mal sagen.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

W

Wombat

Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#6: 06. Februar 2015, 10:56
Hallo Nafta,

ich muss bis zum 28.02.2015 Klage beim VG Hamburg einreichen.

Kannst Du mir das AZ. nennen bzw. das Schreiben zumailen, damit ich mich ggf. auf die Ruhestellung des Verfahrens berufen kann.

Vielen Dank für Deine Antwort

Herzlichen Gruß

Wombat


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  • Ist Unrecht per Gesetz Recht - Widerstand Pflicht
Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#7: 06. Februar 2015, 19:10
Ist das jetzt gut ?
Es soll innerhalb 14 Tagen dazu Stellung genommen werden.
Was wäre jetzt zu tun ?

Glückwunsch,
noch muss der NDR zustimmen. Vermutlich werden sie es nicht, denn nur so ist es möglich dieses verfassungsfeindliche Konstrukt lange genug auszunutzen bevor man es in das nächste Konstrukt überführt und man neuen Zahlpflichten unterworfen wird.


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LeckGEZ*

*Nickname ist von meinem ZufallsgeneratorTM über einen langen Zeitraum ermittelt worden und erhebt keine Ansprüche auf Sinn- oder Vollständigkeit. Wäre jedoch bereit, diesen auch für die Politik arbeiten lassen zu wollen. (Tantiemen bitte per PM. Bitte nix unterhalb Intendanten-Gage, Politiker-Nebenjob oder Filz-Beraterhonorar)

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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#8: 06. Februar 2015, 19:45
Wichtig ist, dass ein Betroffener mit dem Widerspruch zum Beitragsbescheid auch die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Ansonsten könnte die Rundfunkanstalt den Beitrag eintreiben lassen und den Widerspruch nicht bescheiden. Und ohne Widerspruchsbescheid keine Klagemöglichkeit ...

Sofern keine Aussetzung der Vollziehung bei der Rundfunkanstalt beantragt wurde, kann der Betroffene noch bei Gericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Das Formular füge ich als PDF bei.

Da inzwischen mehrere Verfahren beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind und bereits einer Reihe von Leuten erklärt wurde, dass das Verwaltungsgericht die Aussetzung des Verfahrens beabsichtigt, kann man von einer positiven Entwicklung sprechen. Wichtig ist, dass die Klagebegründung -  wie bei den anderen Verfahren - darauf abstellt, dass der Betroffene seine verfassungsmäßigen Rechte (z.B. allgemeine Handlungsfreiheit, Verfügung über sein Eigentum usw.) verletzt sieht. Dann sollten das Verwaltungsgericht im Sinne der Gleichbehandlung auch anstreben, diese Verfahren auszusetzen.

Einer Übertragung des Verfahrens auf den Einzelrichter sollte ein Betroffener nicht zustimmen, da nur Angelegenheiten ohne grundsätzliche Bedeutung von Einzelrichtern entschieden werden.


Edit "Bürger": Ergänzung Link (danke an Nichtgucker)
Beispiel "Antragsformular Eilrechtsschutz" vom Justizportal Hamburg
http://justiz.hamburg.de/contentblob/2393038/data/antrag-80-abs-5.pdf


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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#9: 11. Februar 2015, 22:34
Mir liegt nun auch ein Schreiben der 10. Kammer des VG Hamburg vor, wonach auch diese Kammer beabsichtigt, die Klagen gegen den Rundfunkbeitrag auszusetzen, da Verfahren zu dessen Verfassungsmäßigkeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig sind. Die 10. Kammer verhält sich damit in Übereinstimmung mit der 3. Kammer, von der bereits entsprechende Schreiben bekannt sind.

Es geht doch ... :)


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  • Beiträge: 984
Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#10: 14. Februar 2015, 02:40
Wichtig ist, das Schreiben des Gerichtes fristgerecht dahingehend zu beantworten, dass die betroffene Person mit der Aussetzung des Verfahrens einverstanden ist.

Am 19. Februar findet übrigens ab 19.00 Uhr wieder der Runde Tisch in Hamburg-Altona statt:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13055.0

Den genauen Ort bitte per PN bei Seppl erfragen.

Hauptpunkt wird diesmal der Aktionstag am 28. Februar sein:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12983


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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#11: 14. Februar 2015, 06:47
Ich bin dabei. ;) ;D

Hier noch die Gesamtübersicht des bundesweiten Aktionstages:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12035.0.html


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Re: Hamburg setzt Verfahren aus!!! Was jetzt?
#12: 22. Februar 2015, 17:16
Hier mal als Zwischenstand eine kleine Zusammenfassung ausgewählter ruhendgestellter Verfahren... ;)

VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg77059.html#msg77059
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg81475.html#msg81475
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82840.html#msg82840

sowie u.a. auch (Thema dieses Threads hier)
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html

und ebenfalls Hamburg:
Suche Interessenten (Hamburg) für Gruppenrabatt bei Anwalt in Norderstedt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703


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Ist das jetzt gut ?
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Was wäre jetzt zu tun ?

Das hört sich gut an, kommt allerdings drauf an, wie das andere Verfahren entschieden wird. Ich hoffe, im Sinne der Verfassung und des Europarechts.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Der Verstoß gegen den Datenschutz müßte doch von großem Interesse für den Europäischen Gerichtshof sein, mal von den anderen Grundrechtverstößen, der generellen Ungültigkeit des "Gesetzes" etc. ganz abgesehen.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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