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Autor Thema: Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter  (Gelesen 55292 mal)

s
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Danke :)
Unten lege ich noch die Antwort von der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), die ich bei der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg beschwere.
Ich bin aber... nicht selbst überzeugt, ob meine Beschwerde der Antwort entspricht...
Mir ist aber klar, dass die Staatsanwaltschaft "i" (so zum Schluss "i.V") erkennt, wo ich nur "V" sehe.
Die Sache mit "GEZ"- und RBB-Mitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft eher falsch verstanden.
Mir ist aber nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft noch etwas mit der Sache macht oder nicht?


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Die Antwort:

Anm.Mod seppl: Text der Anhänge füge ich als Zitat ein:

Zitat
auf Ihre Strafanzeige hin habe ich einen Anzeigenvorgang eingeleitet.

Das Verfahren ist jedoch eingestellt worden, weil ein strafbares Verhalten der von Ihnen angezeigten Beschuldigten bereits nach Ihrem Anzeigevorbringen nicht vorliegt.

Sie zeigten an, dass die Unterschriften auf dem Ihnen zugestellten Widerspruchsbescheid des Rundfunks Berlin-Brandenburg vom _____ widerrechtlich sind.
Wegen Urkundenfälschung macht sich gemäß § 267 StGB schuldig, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht.
Vorliegend kommt die Tatbestandsalternative des Herstellens einer unechten Urkunde in Betracht. Dann müsste der Widerspruchsbescheid unter der Täuschung über die Identität des Urkundenausstellers erstellt worden sein. Vorliegend haben die Beschuldigte H____ im eigenen Namen und der beschuldigte R____ in Vertretung für den Beschuldigten T____ den Widerspruchsbescheid unterschrieben. Da der Beschuldigte R____ mit seinem eigenen Namen und nicht mit dem Namenszug "T____" unterzeichnete und dabei noch den Zusatz "i.V." benutzte, liegt keine unechte Urkunde vor. Ergänzend weise ich darauf hin, dass es für den Tatbestand des § 267 StGB unerheblich ist, ob die vorgegebene Vertretungsbefugnis tatsächlich besteht, oder ob diese durch den Unterzeichnenden nur vorgetäuscht wird.
Soweit Sie auch eine Straftat der Amtsanmaßung gem. § 132 StGB anzeigten, besteht insoweit kein Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten. Es sind keinerlei objektive Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass die Beschuldigten nicht beim Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios zum Zwecke des Deutschlandradios angestellt sind und für diese handeln dürfen. Der Beitragsservice ist eine Gemeinschaftseinrichtung der zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios zum Zwecke des Einzuges der Rundfunkbeiträge. Auch die Landesrundfunkanstalt Berlin-Brandenburg ist Mitglied dieser Einrichtung.

Mangels Vorliegens eines Anfangsverdachtes habe ich das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Für die Prüfung der Wirksamkeit des Widerspruchsbescheides ist der Verwaltungsrechtsweg, den Sie bereits beschritten haben, eröffnet.

Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg (Postanschrift: 14767 Brandenburg a. d. H., Hausanschrift: Steinstraße 61, 14776 Brandenburg a. d. H.) einlegen. Durch die Einlegung der Beschwerde während dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist ebenfalls gewahrt (§ 172 Abs. 1 Strafprozessordnung).

Hinweis:

Falls Sie Beschwerde einlegen wollen, wird gebeten, in der Beschwerdeschrift das aus dem Bescheid ersichtliche Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft sowie mitzuteilen, wann Ihnen der Bescheid zugegangen ist, weil an diesem Tag die Beschwerdefrist beginnt. Wird die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt, sollte zudem die Staatsanwaltschaft benannt werden, die den Bescheid erlassen hat.


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D
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Zitat
Beschwerdebelehrung

Gegen diesen Bescheid können Sie binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg (Postanschrift: 14767 Brandenburg a. d. H., Hausanschrift: Steinstraße 61, 14776 Brandenburg a. d. H.) einlegen. Durch die Einlegung der Beschwerde während dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist ebenfalls gewahrt (§ 172 Abs. 1 Strafprozessordnung).

Hinweis:

Falls Sie Beschwerde einlegen wollen, wird gebeten, in der Beschwerdeschrift das aus dem Bescheid ersichtliche Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft sowie mitzuteilen, wann Ihnen der Bescheid zugegangen ist, weil an diesem Tag die Beschwerdefrist beginnt. Wird die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt eingelegt, sollte zudem die Staatsanwaltschaft benannt werden, die den Bescheid erlassen hat.

Und, will er Beschwerde einlegen?


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*zensiert* [Nachricht hat den Adressaten wohl erreicht]

s
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Ja. Gestern habe ich die Beschwerde (der Inhalt der Beschwerde nach der Korrektur von Roggi liegt in dem Thema oben):
- an Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg geschickt
- die Kopie direkt in den Briefkasten der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingeworfen.
Auch falls alles mit Unterschriften in Ordnung wäre, muss "GEZ" und das VG wissen, das meine Klage sehr ernst und genau behandelt werden muss. Außerdem... prüfe ich, wie in Deutschland die Staatsanwaltschaft wirkt.


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Die Antwort der Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg vom 25.08.2015:

Zitat
Ihre Beschwerde habe ich über den Behördenleiter an die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) weitergeleitet, weil diese zunächst zu prüfen hat, ob die Beschwerde Anlass gibt, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Beschwerde werden Sie unterrichtet werden.


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P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich habe eine Frage zu den Unterschriften unter den Bescheiden.
Sehe ich das richtig, daß die "Widerspruchsbescheide" üblicherweise von zwei Personen unterzeichnet werden, einmal i.V. Person 1 und dann noch i.A. Person 2, wobei Person 2 namentlich auf der ersten Seite als Sachbearbeiter genannt ist?

Der BR scheint das gegenwärtig etwas anders zu handhaben: Hier unterschreibt neuerdings nur eine Person i.V.: Eine Frau R*****a A****r.

Davor hat eine Frau A*******e G**l i.V. unterschrieben.

Ein Zusatz in wessen Vollmacht unterschrieben wurde, fehlt ganz. Das Internet konnte mir dahingehend auch nicht weiterhelfen, ob das ok ist oder nicht.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

K
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Ich habe eine Frage zu den Unterschriften unter den Bescheiden.
Sehe ich das richtig, daß die "Widerspruchsbescheide" üblicherweise von zwei Personen unterzeichnet werden, einmal i.V. Person 1 und dann noch i.A. Person 2, wobei Person 2 namentlich auf der ersten Seite als Sachbearbeiter genannt ist?
Jein:
Bislang kenne ich auch nur die Version mit 2 Unterschriften:
direkt unter der Grußformel "Mit freundlichen Grüßen Bayrischer Rundfunk" steht üblicherweise über den beiden folgenden Unterschriften: "Im Auftrag"
die links unterschreibende Person unterschreibt manchmal selbst über dem eingedruckten Namen; oft unterschreibt eine andere Person mit "i.V."
die rechts unterschreibende Person unterschreibt meist selbst über dem eingedruckten Namen; eher selten dass rechts dann eine andere Person unterzeichnet - wenn dann aber auch mit "i.V."

Ich bitte um Zusendung der eingescannten/abfotografierten Widerspruchsbescheide (Seite 1 und die Seite mit den Unterschriften) an bs_unterschrift@web.de

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2015, 21:33 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Danke Kurt!
Mache ich nächste Woche, diese Woche gilt es anderes vorzubereiten.

Du weißt also auch nicht, ob sich etwas für uns Vorteilhaftes aus nur einer Unterschrift folgern läßt?


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Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich könnte mir vorstellen, dass, wenn eine fiktive Person F. letzte Woche einen (ersten) Widerspruchsbescheid vom NDR für 2 widersprochene Beitragsbescheide bekommen hätte, dieser folgendermaßen unterzeichnet gewesen wäre:

Zitat
...

Mit freundlichen Grüßen

W*****d-**                                       W*****i
U. W*****d-K******k                   H. W*****i

Rechtsbehelfsbelehrung

...

Kein i.A. oder sonstiges, Kurt kennt die Details meiner fiktiven Vision.

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

das Thema ist (immer noch) aktuell  ;)

Vom Saarländischen Rundfunk liegen mittlerweile 2 Widerspruchsbescheide vor  8)

Allein der HR ist etwas mager vertreten: wer kann denn bitte Widerspruchsbescheide des HR durchgeben?

email: bs_unterschrift@web.de

Wegen persönlicher Daten >  keine Bange:

Ich benötige Seite 1 des Bescheides - darauf sollte oben rechts unter "Abteilung Recht und Personal" der Name des Sachbearbeiters erkennbar sein.
Weiterhin benötige ich die Seite mit der abschliessenden Grußformel der LRA und den eigentlichen Unterschriften.

Alles andere wie Adresse, Beitragsnummer usw. kann unkenntlich gemacht sein;
kann aber auch mitgeschickt werden da ich hiermit zusichere dass diese Daten vertraulich behandelt und NICHT öffentlich gemacht werden.

Gruß
Kurt

PS: z. Zt. liegen 49 Widerspruchsbescheide vor !

BR 7
HR 1
MDR 5
NDR 9
RBB 4
RB 3
SR 2
SWR 10
WDR 8


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Januar 2016, 21:32 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

D
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bisherige Meldungen zusammengefasst:

BR     Tu****ke E***t-Sz****yk   Knabberfisch
RBB   Tu****ke Bü**l              elektronikstar
SWR  Tu****ke Ma**us                   karlsruhe
SWR  Tu****ke Wi***en                   ThisIsSparta!
WDR  Tu****ke Bü**l                    Roggi   
NDR   Tu****ke Ma**us                  seppl

Anm. Mod. seppl: Klarnamen wurden nachträglich unkenntlich gemacht.
Klarnamen und Unterschriften bitte per PM an Mitglied "Kurt" unter bs_unterschrift@web.de



und Ma**us   SR


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Und einmal bei mir noch Tu****ke Br**er für Radio Bremen in 2014.


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t
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WDR: Ro***ser (Unterschirft sieht mehr nach Bor?k**** aus)
und W***zen (Unterschrift kann passen), steht als Referat Finanzen und Service auch im Briefkopf, der gute Herr


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K
  • Beiträge: 2.239
Das internet....vergisst nichts: tjaja - die schrecklich nette Familie...nein - nicht die Bundys - so etwas ähnliches gibt es in Bocklemünd: die Wintzen's...die liebe Sandy und der gute Frank...schreiben und unterschreiben gerne  |-
Zu mehr hat's nicht gereicht. Tragisch!
Gemäß dem Motto: wer nichts wird heuert beim BS an. (Quelle: Frei Schnauze nach "Kurt")

Ansonsten - zur Ursula - siehe hier:
Widerspruchsbescheid ... nach 14 Monaten erhalten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21941.msg140792.html#msg140792

 (#) 8) >:D ;D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

g
  • Beiträge: 48
WDR: Ku**e , Schl***er .


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