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Autor Thema: Quellenangabe vs Anlage  (Gelesen 4809 mal)

z
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Quellenangabe vs Anlage
Autor: 26. November 2014, 14:50
Hallo,

nach dem studieren einiger Klageschrift-Vorlagen stellt sich einer fiktivien Person die Frage ob eine blosse Quellenangabe in Form z.B. eines Hyperlinks ausreicht, da die Klage bei den meisten ja in Schriftform eingereicht wird und das Gericht / Der Richter, so ja den Hyperlink händisch abtippen müsste, oder aber das die Quellen, bzw den Teil der Quellen den man innerhalb der Klageschrift zitiert, man ausdrucken und als Anlage beifügen sollte ?

Gibts da eine Grundlage an die man sich halten muss, oder ist das einem selbst überlassen wie man das macht ?


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Re: Quellenangabe vs Anlage
#1: 26. November 2014, 16:01
Die Frage, ob Hyperlinks in einer Klageschrift ausreichen, kann wohl nur das zuständige Gericht entscheiden. Im Zweifel einfach nachfragen, also Links in die Klageschrift und am Ende um Hinweis bitten, falls in Papierform nachgeliefert werden soll. Dann kann man ja immer noch n Laster voll ausgedrucktem Internet nachlegen.  >:D

Es soll ja Menschen geben, die Papierberge bevorzugen, damit die Richter auch die sonst so nutzlosen Wochenenden zur Lektüre nutzen können...


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M
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Re: Quellenangabe vs Anlage
#2: 27. November 2014, 22:26
Meine Rechtsanwältin sagte es mir so:

Alles, was man dem Richter auf Papier vorlegt, "muss" dieser auch lesen. Ich habe es in meiner Klage so gemacht, dass ich alle wichtigen Quellenangaben ausgedruckt als Anlage hinzugefügt habe. Im Original für den Richter habe ich die wichtigen Stellen mit Textmarker markiert, getreu dem Motto: Infos ja, lange suchen nein. Damit macht man es dem Richter einfacher. In einer Facharbeit bei meinen Schülern schaue ich mir auch nur das gedruckte Papier an und nicht die Links...


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Re: Quellenangabe vs Anlage
#3: 27. November 2014, 22:42
Ich halte Links für Vorteilhaft, wenn man den öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten ein Unrecht nachweisen will. Wenn die anderer Meinung sind, können die sich dazu äussern. Dann kann man immer noch die Links als Beweis ausdrucken.


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H
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Re: Quellenangabe vs Anlage
#4: 28. November 2014, 11:30
Meine Rechtsanwältin sagte es mir so:
Alles, was man dem Richter auf Papier vorlegt, "muss" dieser auch lesen.
Das will ich doch auch; sonst bräuchte ich mir doch keine Mühe mit meiner Klageschrift zu machen...

Ich habe es mir angewöhnt, dass ich alles als Papierversion beilege. Wenn es viel zu lesen ist, schreibe ich dem gericht immer noch, wo es
die entsprechende Stelle findet, denn auch RichterInnen sind nur Menschen, due arbeiten. Ich will die Arbeit nicht erschweren, sondern
erleichtern.

Ausserdem macht eine vollständige Klageschrift immer einen guten Eindruck, weil man damit zeigt, dass man sich damit auseinandergesetzt
hat.

Man könnte z.B. auch nur die betreffende Stelle in Papierform beilegen, nicht den ganzen Text bzw. das ganze Urteil. Damit vereinfacht
man einem Gericht auch die Arbeit.


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Re: Quellenangabe vs Anlage
#5: 28. November 2014, 12:04
...Ich will die Arbeit nicht erschweren, sondern erleichtern.
...
Damit vereinfacht man einem Gericht auch die Arbeit.
...

Wenn man mal die bisher ergangenen Urteile der VGs ansieht, könnte man auf die Idee kommen, dass sie sich die Sache ohnehin schon viel zu einfach machen...
Wenn der Verstoß gegen Grundrechte "nicht erkannt" werden kann, bedeutet das ja nicht, dass kein Verstoß vorliegt. Vielleicht konnten die betreffenden Richter das nur nicht erkennen, weil sie zu wenig zu lesen hatten...  >:D


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Re: Quellenangabe vs Anlage
#6: 01. Dezember 2014, 10:25
Mit 15 Seiten wird der schon genug zu lesen haben :D

Hab's jetzt einfach mal mit der Quellenangaben als reiner Hyperlink abgeschickt und mitgeteilt dass wenn die es noch in Schriftform benötigten sie mich einfach nochmal kontaktieren sollten, damit ich's nachreichen kann. :laugh:



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C
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Re: Quellenangabe vs Anlage
#7: 02. Dezember 2014, 12:23
....
Hab's jetzt einfach mal mit der Quellenangaben als reiner Hyperlink abgeschickt ....
Jedem so wie er mag, ich halte das für einen fatalen Fehler.

Ich weiß nicht, wieviel Links dort angegeben wurden, aber glaubt hier wirklich jemand, dass die Richter sich die Mühe machen, jeden einzelnen Link abzutippen um diese nachzulesen?
Das wird (wenn überhaupt) vielleicht noch mit dem ersten und event. noch mit dem zweiten gemacht ....weitere, so denke ich, werden nicht mehr aufgerufen. Jetzt mal angenommen, der erste und zweite treffen nicht so ganz auf den vorliegenden Fall zu, dann fallen weitere Quellenangaben/Links, auch wenn diese dann voll und ganz zutreffend wären, unter den Tisch. Die eigene Argumentation wird m.M.n. dadurch deutlich geschwächt.

Ich halte es so wie MrTNo und Adonis: alles in Papierform befügen, ggf. dazu noch mit Textmarker arbeiten.


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Die ist keine Rechtsberatung meinerseits. Meine Beiträge stellen lediglich mein bescheidenes Wissen, Gedanken und/oder Erfahrungen dar.

S
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Re: Quellenangabe vs Anlage
#8: 02. Dezember 2014, 12:45
Gibts da eine Grundlage an die man sich halten muss, oder ist das einem selbst überlassen wie man das macht ?

Wenn man etwas zitiert, sei es wörtlich oder mit eigenen Worten umgeschrieben, gibt man die Quelle an. Das kann wohl
ein Hyperlink oder ein Hinweis auf ein Buch oder Zeitschrift. Natürlich schickt man dem Gericht Bücher und Zeitschriften
nicht, und klar, die Richter werden wahrscheinlich nicht die Bücher oder alte Zeitschriften bestellen, eher das Hyperlink
folgen. Es geht also lediglich um die Quellenangabe. Betrug wäre, etwas zu erfinde und eine Quelle anzugeben, wo das nicht
steht, und sich darauf zu verlassen, dass es niemand überprüfen wird. Oder keine Quelle anzugeben und fremde Texte
übernehmen, als wären sie eigene.


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s
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Re: Quellenangabe vs Anlage
#9: 02. Dezember 2014, 15:15
Vor allem sollte es sich um solche Quellen handeln, die ein Richter auch ernstnimmt.

Also Jura-Fachzeitschriften, Gesetzeskommentare und Urteile mit Aktenzeichen. Nicht irgendwelche Laienmeinungen aus dem Netz.


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