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Autor Thema: Diskriminierende Homepage des Beitragsservice  (Gelesen 3699 mal)

L
  • Beiträge: 1
Diskriminierende Homepage des Beitragsservice
Autor: 31. Oktober 2014, 07:26
Hallo, vor gut 1,5 Jahren habe ich den Beitragsservice wegen Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen angeschrieben.

Es mag sich trivial anhören, aber Betroffene wissen selbst, dass die Angabe von 50 im Ausweis keine Prozent angeben sondern einen Grad der Behinderung.

Die eMail von mir am 23. Juni 2013 lautete wie folgt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

als öffentliche Institution, die sicherlich einiges an Informationen von
Menschen mit Behinderungen aufweisen sollte, finde ich die Homepage von
www.rundfunkbeitrag.de ein Hohn.

Gerade auf der folgenden Seite stimmt etwas nicht:
http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/


Ich finde es schon Diskriminierend, dass ich jetzt schon in Prozenten
beschrieben werde und nicht in Grad.

Es kann natürlich auch sein, dass ich mich hier jetzt irre und ich zu 50
Prozent Behindert bin, oder doch nur einen Grad der Behinderung von 50
habe?

Bitte berichtigen Sie dieses und achten Sie inständig darauf auch bei einer
Pflichtabgabe für alle auf die korrekte Betitelung von Menschen mit
Behinderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Daraufhin hat sich der Rundfunkbeitrag auch sofort am 05.07.2013 gemeldet.
Da ich rechtlich nicht weiß ob ich es hier direkt schreiben darf, gebe ich eine inhaltliche Zusammenfassung des Briefs mit meinen Worten:

Zitat
Sehr geehrter Herr,

danke für den Hinweis. Der Hinweis ist berechtigt und wird an die Abteilung weitergegeben und möglichst zeitnah angepasst.
Natürlich liegt es uns dern Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren.
Hinweise und Anregungen helfen, den Service zu verbessern.
...
MfG


Dach nach einen Jahr nichts geschehen ist, finde ich eine Farce.


Ich würde gerne einmal eure Meinungen hören.


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L
  • Beiträge: 118
Bist Du betroffen? Dann Abmahnung schicken.
Dazu hat man die Möglichkeit.
Zwar kann man nichts abzocken, so wie gewissen Anwälte die sich auf so etwas spezialisiert haben, dennoch kann jederman davon Gebrauch machen.

Zitat
Die Abmahnung hat die Funktion, Streitigkeiten auf direktem und kostengünstigem Weg ohne Einschaltung eines Gerichts beizulegen. Sie ist aus Sicht des Verletzten notwendig, um dem Risiko zu begegnen, dass die gegnerische Seite eines gerichtlichen Verfahrens ihre Unterlassungspflicht sofort anerkennt, wenn sie auch sonst keinen Anlass zum Betreiben des Verfahrens gegeben hat (vgl. § 93 ZPO). In einem solchen Fall hat der Verletzte die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten selbst zu tragen.
Erfolgt keine Reaktion, kann die Sache vor Gericht ausgetragen werden.
Spätestens dann wird geklärt, ob die Durchsetzung Erfolg verspricht.

Ich würde mal 'nen 20er investieren und bei frag-einen-anwalt.de im entsprechenden Bereich die Frage stellen.
Sollte dies rechtlich relevant sein, so wird sich schon der eine oder andere Anwalt anbieten.


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Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

P
  • Beiträge: 207
@La Volpe da Firenze, hast du da eine Quelle für dein Zitat?

Ich finde, wir alle sollten jedes Fremdzitat mit einer Quelle belegen.
Und weil ich mit GdB50 auch als schwerbehindert anerkannt bin, würde ich mich
gern darauf beziehen können.

Vielen Dank im voraus.


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vmp

  • Beiträge: 94
@La Volpe da Firenze, hast du da eine Quelle für dein Zitat?

Google sagt: http://www.iwga.de/?p=wasisteineabmahnung
Das ist aber keine Quelle die ich irgendwo benutzen würde, glaube ich.


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L
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@La Volpe da Firenze, hast du da eine Quelle für dein Zitat?
'Türlich. Hatte ich nur vorhin vergessen, sorry.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung
Sowie Tante Google bemühen, mit verschiedenen Stichworten.

Wie oben geschrieben, Anwalt suchen. Kostet vorab 20 Euronen. Falls Anwalt meint, es sei berechtigt, dann ihn beauftragen.
Die Kosten der berechtigten Abmahnung hat der Abgemahnte zu tragen.

Fraglich ist allerdings, ob der von Leodar genannte Grund hinreichend ist. Daher: Anwalt konsultieren.
"Schön" ist allerdings die Antwort

Zitat
Natürlich liegt es uns dern Menschen mit Behinderungen zu diskriminieren.
Da fehlt doch ein Wort ;)

Ratemal mit Rosenthal: Was fehlt hier? "fern" oder "nah" ?
Fehler beim Abschreiben?


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vmp

  • Beiträge: 94
Einfach ein Rechtschreibfehler: dern statt fern.


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  • Moderator
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Zur Vervollständigung des Themas hier ein link:

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb

Zitat
Der GdB kann - ebenso wie der GdS - zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel "Ich habe einen GdB von 50 Prozent". Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt "Ich habe einen GdB von 50".

...und das Zitat aus

http://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen_fuer_menschen_mit_behinderung/

Zitat
Anspruch auf einen reduzierten Beitrag haben:

-Blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht vorübergehend ist,
-hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist,
-behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend mindestens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2014, 09:53 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

L
  • Beiträge: 118
Und im 15. RBStV in §4, Abs. 2,
Satz 1  "... von wenigstens 60 vom Hundert"
Satz 3 "... übergehend wenigstens 80 vom Hundert"

Also auch dort Prozent (lat.-ital. von Hundert, Hundertstel). [Wikipedia]

Dafür, dass die angeblich einen Bildungsauftrag haben, sind die/es ..... [beliebigen Begriff einsetzen]
Pisa lässt grüßen, finanziert durch Zwangsbeiträge.

Wobei: der GdB kann max. 100 erreichen, daher ist die obige Formulierung nicht ganz unrichtig.
Andererseits ist dies Amtsdeutsch für Prozent.

Ob dies nun eine Diskriminierung darstellt, wage ich zu bezweifeln.


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