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Autor Thema: VG lässt Verfahren ruhen in Erwartung höchstrichterlicher Klärung - wie weiter?  (Gelesen 70457 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Welche Argumente haben das Ereignis "das Ruhen des Verfahrens" ausgelöst?
Kann jemand bitte die Argumente kurz gefasst hier posten?

so z.B. 1) der Rundfunkbeitrag verletze die negative Informationsfreiheit
            2)....
            3)....
usw

Nein, nein, nein.

(Viel) einfach(er) für alle (Slogan des Beitragsservice?)

Person A hat gestern folgenden Beschluss vom Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten:


hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe
– 8. Kammer – durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Neu als Berichterstatterin

am 20. November 2014

beschlossen. (wie schön)

Im Einverständnis der Beteiligten (auch vom SWR, freu) wird das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht des jederzeitigen Wiederaufrufs der Sache angeordnet.

Datum
Stempel
Unterschrift

Es folgt eine 2 seitige Äußerung dazu vom SWR, lesenswert.

Der Runde Tisch in Freiburg, dem diese Äußerungen als Erstes vorgelesen wurden, hat sich jedenfalls sehr amüsiert und viel Mut dadurch gefasst, ja so kann es weiter gehen.

Diese zusätzlichen Äußerungen werden mit einem ausführlichen Kommentar nachgereicht werden, man kann mehr als gespannt sein, will sagen, Hoffnung für alle, einfach für alle (in Baden-Württemberg)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

L
  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
...will sagen, Hoffnung für alle, einfach für alle (in Baden-Württemberg)
Hallo karlsruhe,
so einfach ist die Sache leider nicht. Ich habe auch eine Klage gegen den SWR laufen. Es geht u.a. um die Freiheit des Gewissens, wie bei Olaf Kretschmann und Helmut Enz. In meinem Fall drängt der SWR auf eine "baldige Entscheidung".
Aus der aktuellen Stellungnahme des Beklagten:
"Sollte der Kläger die Rundfunkbeiträge weiterhin nicht bezahlen, so kann der Beklagte einem Ruhen des Verfahrens leider nicht zustimmen und bittet das Gericht in diesem Fall um eine baldige Entscheidung."
Wie diese aussehen wird, ist auch klar, denn das Gericht hat mir schon vorab mitteilen lassen:
"Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO)."
Jetzt werden sie in Stuttgart demnächst also kurzen Prozess machen.

Lefty


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2014, 06:07 von Lefty«

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Ok,

denn bei Person A wird vom Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass erstinstanzliche Entscheidungen ergangen sind, bei denen auch jeweils in Berufung gegangen wurde. Benannt werden die 2 Verfahren in Stuttgart, 01.10.14 und das Verfahren in Freiburg, 02.04.14 (freu) und dass deren Entscheidungen abgewartet werden sollen.

Inhalte der Klage von Person A finden sich darin wieder.

Vermutung:

Bei anderen Gründen wird halt auch erst ein erstinstanzliches Urteil notwendig sein, dass dann zur Berufung zugelassen wird, um dann für ähnliche Klagen als "Musterklage" für Ruheanordnungen benannt werden zu können.

(Überlegung: man kann ja noch Gründe nachreichen, einfach mal die 3 Urteile lesen und ......)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2014, 07:16 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

g
  • Beiträge: 74
Hallo Karlsruhe,

könnte man die "lesenswerte zweiseitige Äußerung" des SWR nicht für alle ins Forum einstellen ?
Wer A sagt sollte auch B sagen...


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Da auch die Brötchen erst verdient werden müssen, bitte etwas Geduld ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 06:39 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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M
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Es ist doch logisch, dass der SWR das Verfahren abkürzen will. So kann man aus Sicht der ÖR nur gewinnen: Erstinstanzlich wurde bisher alles vernichtet. Den Gang in die zweite Instanz scheuen dann wieder viele Schafe. Das nimmt Druck aus dem System.


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Heute erhielt ich vom Verwaltungsgericht Karlsruhe folgendes Schreiben.

In der Verwaltungsrechtssache

- Kläger -

gegen

-Beklagte -

wegen Rundfunkbeitrag

hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe 8. Kammer durch den Richter am Verwaltungsgericht ............ als Berichterstatter

am .. November 2014

beschlossen:

Im Einverständnis der Beteiligten wird das Ruhen des Verfahrens mit dem Recht des jederzeitigen Wiederrufs der Sache angeordnet.


Natürlich musste der SWR noch seinen Senf dazu geben, siehe Anhang


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S
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Aus der aktuellen Stellungnahme des Beklagten:
"Sollte der Kläger die Rundfunkbeiträge weiterhin nicht bezahlen, so kann der Beklagte einem Ruhen des Verfahrens leider nicht zustimmen und bittet das Gericht in diesem Fall um eine baldige Entscheidung."
Wie diese aussehen wird, ist auch klar, denn das Gericht hat mir schon vorab mitteilen lassen:
"Die Sache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 6 Abs. 1 VwGO)."

Hat es behauptet, dass die Sache keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art weist, oder nur angekündigt, dass es erwogen wird, die Sache an Einzelrichter zu übertragen? Das letzte scheint die Regel zu sein.

Man sollte sich fragen, warum der Beklagte so ungeduldig wegen des angeblich verhältnismäßig so niedrigen Beitrags sei.


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könnte man die "lesenswerte zweiseitige Äußerung" des SWR nicht für alle ins Forum einstellen ?

Aber ja

Hier nun die 2-seitige Erwiderung des SWRs:

Auf dem privaten Beitragskonto … steht derzeit ein Betrag von …,.. €.. offen...

Wir möchten die Klägerseite an dieser Stelle auf die zwischenzeitlich ergangene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung hinweisen. Bislang wurden sämtliche Klagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag von Verwaltungsgerichten abgewiesen.

(Anmerkung von Person A mit den Möglichkeiten der Berufung und der Sprungrevision, bitte nicht vergessen zu erwähnen, danke schön)

Es werden dann über 30 Verfahren angeführt, falls sich Person A nicht verzählt hat.

Weiter im Text:!!!!!!!!!!!!!!!

(wirklich in echt auch fett hervorgehoben:)

Vor diesem Hintergrund

(der da genau wäre?)

bitten wir die Klägerseite zu erwägen, ob weiterhin an der Klage festgehalten werden soll.

(aber klaro)

Im Falle einer Klagerücknahme 

(warum)

wäre der Beklagte bereit

(ach nee und warum?)


von der Geltendmachung der seinerseits für das gerichtliche Verfahren angefallenen Kosten abzusehen

(eja, wird die Bahncard 100 auch bezahlt?)

In jedem Fall wird ….empfohlen, offene Forderungen zunächst einmal zu begleichen.

(warum?)

Ein Ruhen des Verfahrens führt im Zweifel nur zu einer immer höheren Forderung.

(ach ja)

Hinzu kommt, dass der Beklagte trotz Ruhen des Verfahrens aus Festsetzungsbescheiden vollstrecken kann, da eine Klage bei einer Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten keine aufschiebenden Wirkung hat.

(wollen mal sehen)

Der Beklagte kann für rückständige Verfahren gerne eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten.

(Danke, kein Interesse)


Sofern das Gericht  zu der inzidenten (? was heißt das?) Entscheidung kommt, dass die Zahlung rechtgrundlos war

OK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!(geht Person A sowieso davon aus, so what?)

da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist,

Ach nee, hört hört


hat der Kläger einen Erstattungsanspruch gegen den Beklagten nach.....

Diesen wird der Beklagte unter Beachtung der Verjährungsfrist selbstverständlich erfüllen
.


Wie schön, muss er aber nicht, da ja nichts gezahlt wird.!!!!!!!!!

In diesem Sinne,

die Nuss ist knackbar, aber soetwas von


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P
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Frei nach dem Motto erstmal Geld einsammeln für die nächsten 10 Jahre. Dann 10 Jahre auf die Entscheidung warten müssen, um dann nur von 3 Jahren die Beiträge zurück zu bekommen, falls man zahlt und trotzdem klagt und an dieser Klage festhält.

Es klinkt so, "wir" der SWR wissen zwar bereits jetzt, dass der Rundfunkbeitrag nicht rechtmäßig ist, auch wenn das die einfachen VG immer noch behaupten, damit es zukünftig aber auch so bleibt möchten wir keine Klagen in der nächsten Instanz, weil dort ja sonst klar und deutlich für allen werden würde, was bereits alle, mit Ausnahme der "einfachen" Richter wissen. Damit diese Urteil nicht gefällt werden kann müssen wir Sie bitten Ihre Klage zurückzunehmen. Falls Sie die Klage nicht zurücknehmen wollen, möchten wir natürlich für den Zeitraum bis zur Entscheidung die Beiträge, weil wir ja nur die letzten 3 Jahre rückerstatten müssen oder falls das Gericht das sogar zu unseren Gunsten festlegt nichts.

Irgendwie lustig drauf der SWR, nicht zahlen hilft ungemein, dann muss auch nichts rück erstattet werden.
Der Rundfunkbeitragsvertrag mag ja vielleicht verwaltungsrechtlich gut gesichert sein, weshalb die einfachen VG alles abweisen, aber in Bezug zum Grundgesetz ist keine Absicherung sichtbar, welche diesen Rundfunkbeitrag in der aktuellen Form ermöglichen würde. Die Oberen Richter werden die Augen nicht zu machen können, und wenn Sie es doch tun, dann gab es in einem Nachbarland vor einigen 100 Jahren mal so etwas, wo in einer Re*ion (*bitte denken) wo ein fallendes Gerät genutzt wurde um die oberen entsprechend zu kürzen, so ähnlich könnte sich das doch auch in Deutschland nochmal zutragen. Die pure Masse an unzufriedenen Bürgern wird es möglich machen.


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:) (#) :)
karlsruhe, besser hätte ich es nicht auseinander nehmen können. Es ist echt eine Wonne, sich das SWR Schreiben durchzulesen. Dazu möchte man sich fast ne Tüte Popcorn holen.

Wie immer wird nur auf die anderen Urteile in Sachen LANDESRECHT verwiesen. Das GRUNDGESETZ hat bisher ja noch keine tatsächlich geprüft, oder irre ich mich da? Zahlreiche Urteile später möchte man dem Kläger allen ernstes anbieten, die Klage zurückzuziehen und die bisherigen Beträge in Raten zu zahlen. Da stelle ich mir die Frage: Wittern die etwa Ungemach? Das ist ja ein juristischer Bettelbrief sondergleichen, als stünde man mit dem Rücken zur Wand.

Am besten fand ich aber die Stelle mit der Verfassungswidrigkeit: "da der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig ist". Von Konjunktiv haben die auch noch nie was gehört. Ist fast wie in meiner Klage, in der mir ein Beitrags-/Gebührenbescheid zugestellt wurde: Ja, was meinen sie denn damit? Beitrag oder Gebühr? Wie wir wissen ist dies ein feiner Unterschied!


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Ich bräuchte bitte mal dieses Urteil, denn auch für mich ist Frankfurt zuständig und ich erwäge derzeit eine Klage (hab noch bis Weihnachten Zeit zum Überlegen).

Danke!!!!


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Welches Urteil genau?

Ruhensanordnung durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe für das Bundesland Baden-Württemberg.

Jeweils im Kalender schauen.

Freiburg: 2.4.14

Stuttgart: 2 x 1.10.14


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Das vom 1. Beitrag in diesem Thread - Frankfurt!


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  • Beiträge: 181
Und zwischenzeitlich bleibt das Mahnverfahren ausgesetzt, wie ARD ZDF & Co. ja hie und da schon quasi offiziell ausgesagt haben, d.h. Person A darf bis mind. zur ersten höherinstanzlichen Entscheidung (Vermutlich BVerwG) quasi "offiziell legitimiert" die Zahlungsverweigerung weiter ausüben.
Klingt doch erst mal bestens ;)

Person X ging davon auch bis neulich aus, hat jedoch nun, über strittige Beiträge, zu denen eine Klage anhängig ist, eine Mahnung zugesendet bekommen, was darauf hinweist dass das Mahnverfahren nicht ausgesetzt wurde. Ob diese Mahnung ein Irrläufer trotz Aussetzung des Mahnverfahrens ist, wird sich im Lauf der Zeit ja noch herausstellen.


Das vom 1. Beitrag in diesem Thread - Frankfurt!

aus dem 1.Beitrag geht doch hervor, dass es da noch lange kein Urteil gibt sondern das Verfahren auf ruhend gestellt werden soll
grüsse


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