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Autor Thema: EV oder Festellungsklage anstatt warten auf WB ?  (Gelesen 2409 mal)

A
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EV oder Festellungsklage anstatt warten auf WB ?
Autor: 16. September 2014, 13:37
Ein Märchen, es war einmal ....

BS behauptet für nichts verantwortlich zu sein und in Auftrag von MBS zu handeln
MBS ist der Auftraggeber von BS
HDR ist Verantwortlich für die Einhaltung des BDSG
Die Grünen Ritter kämpfen für Recht und Ordnung

A1 und A2 wohnen in 2 großen (!) Wohnungen in einem großen alten Wohnhaus. A2 kann seine
baulich abgetrennte Wohnung nur über die Wohnung von A1 betreten.
A2 kann falls notwendig eine Bestätigung von dem Eigentümer des Hauses erhalten.

A1 sagt es ist Mitglied bei BS und hat auch keinen Beitragsrückstand
A2 soll lt BS Zwangsmitglied sein, was A2 nachweisbar bestreitet

BS fordert von A2 das es ihm Personenbezogene Daten von A1 gibt.
A1 will aber ohne Rechtsgrund keine Personenbezogenen Daten an A2 geben, oder ihm erlauben diese an dritte zu übermitteln.
A2 unterstützt die Haltung von A1, weil es hält sich an das BDSG.

A2 legt Beschwerde bei BS-HDR, MBS-HDR ein.
A2 legt Beschwerde gegen BS bei HDR in dem er wohnt und bei HDR in der BS wohnt ein.
Beschwerde1: das er aufgefordert wurde Personenbezogene Daten von dritten zu verraten
Beschwerde2: das Daten die BS über A2 gespeichert hat nicht unverzüglich gelöscht werden
und beruft sich dabei auf RBStV 3.1 und RBStV 11.5

A1 fühlt sich durch die Forderung Personenbezogen Daten von A2 zu verraten von BS genötigt, A1 ist kein Spitzel oder Hilfsorgan.

so

BS-HDR rudert zurück und will von A2 nur noch den Namen von A1 anstatt Personenbezogene Daten.
Es steht aber immer noch im Raum das es angeblich 2 Beitragspflichtige Wohnungen wären.

MBS-HDR macht blabla und sagt gut es sind 2 Wohnungen aber ich handel als ob es nur
1 Wohnung wäre. Und "Rät" (anstatt es zu verlangen) A2 trotz des BDSG eventuell doch Personenbezogene
Daten von A1 an BS zu verraten. Und sagt aber: zwar ist die Wohnung von A2 wohl nicht Beitragspflichtig,
aber wenn A1 mal im Beitragsrückstand kommen sollte, dann muß auch A2 Gesamtschuldnerisch haften
für Beiträge der Wohnung von A1. Weil ich tue einfach so als ob die Baulich getrennte Wohnung von
A2 keine "andere Wohnung" wäre, sondern ein Bestandteil der Wohnung von A1 wäre.
Die eigentliche Beschwerde wird nach Meinung von A2 nicht behandelt.

A2 bedankt sich für das interessante blabla und Interpretation des RBStV und beschwert sich erneut bei MBS-HDR
und weist hin das seine Beschwerde nicht behandelt wurden und setzt MBS-HDR eine Frist zur
Behandlung der Beschwerden, die Frist ist noch nicht abgelaufen.

Die anderen HDR haben noch nichts gesagt. Vermutlich weil A2 den Fehler gemacht hat sich bei
diesen über BS zu beschweren ... und BS behauptet ja für nichts verantwortlich zu sein. A2 wird
sich wohl noch zusätzlich bei diesen HDR über MBS anstatt BS beschwerden müssen.

Sobald A1 wieder aus dem Urlaub da ist, werden wohl A1+A2 zu den grünen Rittern gehen
und A2 wird einen Strafantrag wegen mutmaßlicher Nötigung zur Weitergabe von Personenbezogenen
Daten von Dritten an Dritte zu stellen. Wohl gegen unbekannt. Weil A2 kann nicht glauben das
es stimmt das BS für nichts verantwortlich sein soll ...

Dann tauchen die folgenden Fragen wie ein Nichts aus dem Himmel heraus, in Wolkenform:

Hat jemand Erfahrungen mit Einstweiligen Verfügungen oder Feststellungsklagen ?

Kann gegen einen "Rat" – rein fiktiv, natürlich – zum Verstoss gegen das BDSG vorgegangen werden ? Anstiftung ?

A2 sieht keinen Rechtsgrund Angeblich Gesamtschuldnerisch für einen fremden Nachbarn A1 für dessen Wohnung
bei Bedarf haftbar zu sein mit dem er nicht in einer Wohnung wohnt. Besser Einstweilige Verfügung oder
Feststellungsklage einreichen ?

und wenn Sie nicht gestorben sind dann leben Sie noch heute.

Mercie


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2014, 13:50 von René«

A
  • Beiträge: 12
Falsch:
A1 fühlt sich durch die Forderung Personenbezogen Daten von A2 zu verraten von BS genötigt, A1 ist kein Spitzel oder Hilfsorgan.

Richtig:
A2 fühlt sich durch die Forderung Personenbezogen Daten von A1 zu verraten von BS genötigt, A2 ist kein Spitzel oder Hilfsorgan.


Die Frage taucht neu in den Wolken auf:

Mit einer Anfechtungsklage ist es wohl nicht möglich das gegen die Zwangsanmeldung vorgegangen wird ?

Anmerkung:
A2 hat leider nur n+x (positive) Erfolge vorm Amtsgericht 1. Instanz.
Selbst wenn die Gegenseite Anwaltlich vertreten war und A2 sich selbst vertreten hat.
Bisher noch keine VG Erfahrung bei A2 vorhanden.

Mercie


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g
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Die Frage taucht neu in den Wolken auf:
Mit einer Anfechtungsklage ist es wohl nicht möglich das gegen die Zwangsanmeldung vorgegangen wird?

afaik sprechen die Wolken: nicht, wenn kein Bescheid vorliegt. das liegt in der mangelnden Rechtsbehelfsbelehrung begründet. die Zwangsanmeldung wird nur mittels Informationsschreiben kundgetan, ein Gericht wird eine Anfechtungsklage daher für unzulässig erklären.

das vermag, ohne Bescheid, nur eine Feststellungsklage zu leisten, die explizit darauf zielt, ein Rechtsverhältnis für nichtig zu erklären. aller Wahrscheinlichkeit nach dürfte diese zulässig sein.

gegen Verstöße gegen das BDSG lässt sich vermutlich in beiden Klage-Wegen vorgehen.; inwieweit eine einstweilige Verfügung vorzuziehen ist, ist dem Verfasser dieser Zeilen nicht bekannt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2014, 04:15 von Bürger«

A
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Mercie

Falls Fragesteller heute einen Anwalt gefragt hätte, hätte dieser vermutlich ebenso geantwortet das es wohl
ein Feststellungsklage beim VG der Anstalt, gegen die Anstalt, wegen illegaler Zwangsregistrierung wäre ...

Nun gut, eine Klageschrift für eine Feststellungsklage beim VG Stuttgart ... noch nie gemacht aber machbar.
Falls es zu einer Verhandlung kommt, dann wohl im schriftlichen Verkehr, also keine Liveveranstaltung
mit möglichem Publikum ... Maximal dann ein überraschter Entscheider wenn bei dem Verkündungstermin den
es auch bei einem ansonsten schriftlichen Verfahren gibt Antragsteller und Publikum auftaucht um persönlich
zu lauschen was der Entscheider verkündigt.

Leider für die meisten anderen Fragesteller hier, aufgrund deren Situation, kein gangbarer Weg.
Damit leider dann keine finale Endlösung für alle, sondern maximal ein einzelner

wg. BDSG ... die grünen Ritter sollen es dann entscheiden ob sie es annehmen oder ablehnen das aufzunehmen.
Sicherlich eine Herausforderung die nur ein mit dem BDSG bewanderter grüner Ritter überhaupt bewältigen kann.
Falls die Ablehnung der Annahme sinnfrei ist, kann ja immer noch direkt das gleiche an die Staatsanwaltschaft gehen.

Rumkommen tut dabei nix, das ist schon klar, ist eher ein ärgerst du mich, ärger ich dich. 

Ich halte auf dem laufenden wenn sich was tut.


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Update

Fortsetzung des Märchens ...

Nehmen wir an, rein fiktiv und hypothetisch, natürlich, der Vater hätte gehört das die Schwester zum Bruder gesagt hätte:

Die Antwort vom HDR des Landes in dem MBS sitzt, ist heute eingetroffen, dann wäre die Antwort gewesen:

Sorry, wir können nix tun, einzig HDR von MBR ist zuständig ...

Ja dankeschön, habe ich zwischenzeitlich auch rausbekommen ....

Nett, der HDR von MBR, der mir geraten hat:
Personenbezogene Daten von Dritten, die ich nicht habe, für deren Weitergabe ich keine Erlaubnis habe,
die mir nicht gegeben werden ... bekanntzugeben

ist also zuständig, und hat aber keinen HDR über sich der ihn selbst beaufsichtigt.

Nun Gut, A2 ist mutig

Es gibt da ja auch einen HDR der BRD. Der hat sogar ein eigenes Forum. Da gibt es auch eine Untergruppe,
nur für HDR's

Da hat A2 auch mal die Frage gestellt, welche andere Möglichkeiten es gibt, ausser,
- Strafantrag wegen versuchter mutmasslicher Nötigung gegen unbekannt
- Beschwerde bei Rundfunkrat/Verwaltungsrat MBS, über HDR MBS

gelesen haben es manche, gesagt hat noch keiner was .... Feiglinge ?

Anm. Mod.: Dieses "Märchen" ist so verquer geschrieben und durch die ganzen Abkürzungen so unverständlich, dass der Thread erstmal zur Überprüfung geschlossen wird. Ich gehe davon aus, dass der Ersteller bereits an anderer Stelle in anderer Form hier im Forum die gleiche Fragestellung gepostet hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. September 2014, 23:54 von seppl«

 
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