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Autor Thema: Argumente zum Weiterdenken 16, Gewissensfreiheit  (Gelesen 12635 mal)

g
  • Beiträge: 116
Habe etwas gezögert, das Folgende im Forum zu veröffentlichen. Aber die aufkeimende Diskussion über Gewissensfreiheit hat mich darauf gebracht, diesem Begriff nachzugehen und ein Argumentationsbeispiel zu entwerfen.
Hierzu fand ich einen 150 Jahre alten Text des dänischen Philosophen Kierkegaard, der sich schon mit der Persönlichkeitsveränderung durch äußere Reizüberflutung befasst hat. Alle großen Denker haben das Gegenteil vom TV-Glotzen, nämlich die Stille und das Abgewandsein vom Getrubel als Königsweg erkannt.

Deshalb ließe sich die Argumentationslinie des unantastbaren Grundrechts auf Gewissensfreiheit fast unendlich erweitern...
Aber ich will die Leser im Forum ja nicht langweilen.
   :angel:

Zur Gewissensensfreiheit

Psychologie heute, 5, 2013

Über den dänischen Philosophen Kierkegaard :

„Schaffet Schweigen!“

Kierkegaards Diagnose seiner Zeit mutet aus heutiger Sicht merkwürdig modern an. Die Hektik, die Schnelllebigkeit, die er erkannte, hat sich noch gesteigert; sie nimmt globale Ausmaße an und besetzt mit den virtuellen Welten zusätzliches Terrain, das so faszinierend anmutet wie die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter. All das, anscheinend doch Leistungsbeweise für eine ungebremste Kreativität des Menschen, geht mit dem Verlust elementarer menschlicher Eigenschaften einher: der Fähigkeit, innezuhalten, ruhig zu werden, nachzudenken und zuzuhören; der Fähigkeit auch, über das eigene Dasein zu staunen und dessen Rätselhaftigkeit anzunehmen. Wo solche Eigenschaften verloren zu gehen drohen oder schlicht nicht mehr gefragt sind, das trifft Kierkegaards Diktum vom herabgesetzten Kurswert des Menschen, ausgesprochen vor mehr als einhundertfünfzig Jahren, immer noch zu.
Der Mensch gleicht einer Kunstfigur, die dabei ist, sich an ihren eigenen Möglichkeiten zu überheben. (…)
Allerdings vermag die Hektik inzwischen auch gegenteilige Tendenzen zu erzeugen – den Wunsch nach Stille etwa, nach unvoreingenommener Selbstbefragung, nach einem Bedenken über Tag und Anlass hinaus. Kierkegaard ersuchte unentwegt um Ruhe (…) :

‚Das erste, was getan werden muss, und die unbedingte Voraussetzung dazu, dass überhaupt etwas getan werden kann, ist: Schaffe Schweigen, gebiete Schweigen! (…) Ach, alles lärmt, und wie ein heißes Getränk, das Blut bekanntlich in Wallung bringt, so ist in unserer Zeit jedes einzelne, selbst das unbedeutendste Unternehmen und jede einzelne, selbst die nichtssagende Mitteilung bloß darauf berechnet, die Sinne zu reizen oder die Masse, die Menge, das Publikum und den Lärm zu erregen! (…) Der Mensch, dieser gewitzte Kopf, sinnt fast Tag und Nacht darüber nach, wie er zur Verstärkung des Lärms immer neue Mittel erfinden und mit größtmöglicher Hast das Geräusch und das leere Gerede möglichst überall hin verbreiten kann. Ja, was man auf solche Weise erreicht, ist wohl bald das Umgekehrte: die Mitteilung ist an Bedeutungsfülle wohl bald auf den niedrigsten Stand gebracht, und gleichzeitig haben umgekehrt die Mittel der Mitteilung in Richtung auf eilige und alles überflutende Ausbreitung wohl das Höchstmaß erreicht; denn was wird wohl hastiger in Umlauf gebracht als das Geschwätz?! O, schaffet Schweigen.“

Wer für sich in die Stille zurückfindet, zieht seine eigenen Konsequenzen aus dem wuchernden Wahn des Sekundären – er verweigert sich einer Welt des Lärms und der Anmaßung. (…)“
Ende des Zitats der Zeitschrift

Auf der Grundlage meiner persönlichen Gewissensfreiheit teile ich Ihnen hierdurch mit, dass ich mich dem ‚Wahn des Sekundären’, Vorgedachten Virtuellen entziehe, indem ich ablehne, kostenpflichtige Zwangsangebote unterbreitet zu bekommen, um mich dem Einfluss genau dieser nicht authentischen, sekundären Welt aussetzen zu können.

Hierbei berufe ich mich auf die folgenden unantastbaren Grundrechte des Grundgesetzes
•   Gewissensentscheidung, Art. 4
•   Menschenwürde Art. 2 Abs. 1,
•   allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 1 GG 
•   Meinungsfreiheit ,Art. 5 Abs. 1 GG
•   allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.
   

--- EDIT Moderator: ---

Argumente zum Weiterdenken 1 -n, Inhaltsübersicht


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2014, 12:50 von Viktor7«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Das ist zwar alles sehr schön ausgearbeitet , interessiert aber letzten Endes genau so wenig wie die Gewissensfreiheit eines chinesischen Reissackes.
Dann kommt das alles und nichts sagende Argument eines arroganten LRA-Anwaltes :
Sie müssen sich die ihnen nicht genehmen Sendungen doch nicht anschauen , die Zahlungspflicht besteht trotzdem.
Soll heißen , sie können mir kommen mit was sie wollen , die LRA bekommt trotzdem recht.
So zumindest bis jetzt und bis auf weiteres in jeder ersten Instanz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 15:42 von Bürger«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Moderator
  • Beiträge: 3.247
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.
Die (schädliche) Wirkung eines meinungsmanipulierenden Massenmediums betrifft eben die Masse. Nicht den Einzelnen.
Gerade in diesen Tagen sehe ich wieder, dass, wie damals im kalten Krieg, unreflektiert Stellung gegen Russland bezogen wird, getragen auch durch die Öffentlich Rechtlichen, in denen die Ressentiments gegen den Osten scheinbar nicht überwunden wurden, sondern nur schlummerten . Es ist für den Einzelnen egal, ob er Tagesschau einschaltet oder nicht. Durch gesellschaftliche Kontakte, wird man unweigerlich mit hineingezogen. Nicht zuletzt beeinflusst die öffentliche Meinung auch Politik und Gesetzgebung. Da bin ich dann auch als Individuum gefragt, mich dem Treiben entgegenzustellen.
Das fiese an den organisierten Massenmedien ist, dass man Leute dazu bringen kann, Sachen zu denken, für richtig zu halten und dann auch noch freiwillig auszuführen, die sie sonst nicht machen würden. Die Freiwilligkeit wird dann zu einem Riesenproblem in einer demokratisch organisierten Gesellschaft.

Noch ein Beispiel: Warum denken die Meisten, dass Rundfunkbeitragsgegner nur eine kleine Schar Versprengter ist? Weil sie in den übergrossen Medienapparaten, die direkt vom RB abhängen, einfach  totgeschwiegen werden, taktisch verständlich aus Sicht der ÖR. Die indirekt abhängigen Privaten machen da auch mit. Medial existieren Beitragsgegner nicht. Es ist schon eine grosse Errungenschaft für uns, dass wir nicht mehr als Aluhütchenträger oder Nzis dargestellt werden können. Aber durch die Unsichtbarkeit in den Medien kommen sogar Beitragsgegner zu der Meinung: Die Macht der ÖR-Konzerne ist zu groß, wir paar haben keine Chance dagegen, ich zahle also lieber, dann habe ich Ruhe. Im noch freien Internet habe ich allerdings noch keine Seite gefunden, in der nicht mindestens 95% der Blogger, wenn es dann um den Rundfunkbeitrag geht, vehement dagegen sind.

Zurück zum Gewissen: Gewissensentscheidungen betreffen nicht nur das eigene Wohl. Das Gewissen schaltet sich auch ein, wenn man mitbekommt, wie z.B. andere Personen ungerecht behandelt werden.

Insofern kann man sagen, dass ein Härtefallantrag dazu da ist, die eigene Haut zu retten. Sieht man das Problem im übergeordneten Apparat, nützt er nichts.

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 15:42 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

  • Beiträge: 3.232
So wie tokiomotel schreibt, wurde er weichgekocht. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und zappelt hilflos in der Luft.
Also, tokiomotel, alter Freund, schon so lange kämpfen wir Seite an Seite, stützen uns Gegenseitigkeit. Vertraue auf das Grundgesetz Artikel 19 Absatz 2, kein Grundrecht darf in seinem Wesensgehalt angetastet werden. Gelddruckmaschine hat 3 verletze Grundrechte genannt, ich kenne 3 weitere. Welcher Richter in Karlsruhe will das durchgehen lassen? Wenn man bedenkt, welche besondere Verantwortung die Rundfunkanstalten haben, dann kann man so etwas nicht durchgehen lassen. Auch beim Bundesverfassungsgericht hat man noch irgendwo einige Ideen, welche verhehrenden Folgen ein falsch eingeschätzter Rundfunk anrichten kann. Die Macht des Rundfunks darf nie mehr in falsche Hände geraten. Seit dem 01.01.2013 scheint es aber so zu sein. Wer sollte das stoppen, wenn nicht wir?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 15:42 von Bürger«

D
  • Beiträge: 17
Sowas ähnliches versuche ich hier ja auch gerade, wenn man nicht weiß wofür man kämpft kann man es auch lassen, da hilft die ganze Paragraphenreiterei nix, aber ohne geht es natürlich auch nicht, aber das ist dann off-topic.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. August 2014, 15:42 von Bürger«

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens

Zurück zum Gewissen: Gewissensentscheidungen betreffen nicht nur das eigene Wohl. Das Gewissen schaltet sich auch ein, wenn man mitbekommt, wie z.B. andere Personen ungerecht behandelt werden.

Insofern kann man sagen, dass ein Härtefallantrag dazu da ist, die eigene Haut zu retten. Sieht man das Problem im übergeordneten Apparat, nützt er nichts.

Ganz egal, welchen Weg man geht, die persönliche Betroffenheit ist immer der Einstiegspunkt!


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

g
  • Beiträge: 116
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.

Aufgrund dieses Totschlagsarguments dürften wir das unGEZügelte Vorgehen ja ganz direkt Schutzgelderpressung (§ 253, StGB) nennen, die zuufälligerweise durch Zahlungsforderungen mit aufgezwungener, keiner oder keiner adäquaten Gegenleistung charakterisiert ist !
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung

In Verbindung mit anderen Straftaten wird's besonders bunt (Argumente zum Weiterdenken 14):
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10253.0.html

 :angel:


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H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
Gerade im Bereich Gewissensfreiheit wird mir immer deutlicher, dass man dem Argument "Sie brauchen ja nicht einzuschalten" etwas entgegen halten muss.

Aufgrund dieses Totschlagsarguments dürften wir das unGEZügelte Vorgehen ja ganz direkt Schutzgelderpressung (§ 253, StGB) nennen, die zuufälligerweise durch Zahlungsforderungen mit aufgezwungener, keiner oder keiner adäquaten Gegenleistung charakterisiert ist !
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzgelderpressung
 

Die Mafia lässt grüßen.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

R
  • Beiträge: 1.126
Vielen Dank @ gelddruckmaschine für den Beitrag.

Auch wenn die Gefahr besteht, dass sich die Gegenseite bei einer Erwähnung des Philosphen im Vortrag lustig macht, so kann das für die Gegenseite schnell ins Gegenteil umschlagen. Je intellektueller man dort auftritt, umso mehr wird die Fratze des Banalen entlarvt. Und das irre Lachen eines ÖRR-Vertreters kann ihm mehr schaden als nutzen. Denn: Am Lachen erkennt man den Narren!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens
.....

Zur Gewissensensfreiheit

Psychologie heute, 5, 2013

Über den dänischen Philosophen Kierkegaard :

„Schaffet Schweigen!“

......
Auf der Grundlage meiner persönlichen Gewissensfreiheit teile ich Ihnen hierdurch mit, dass ich mich dem ‚Wahn des Sekundären’, Vorgedachten Virtuellen entziehe, indem ich ablehne, kostenpflichtige Zwangsangebote unterbreitet zu bekommen, um mich dem Einfluss genau dieser nicht authentischen, sekundären Welt aussetzen zu können.

Hierbei berufe ich mich auf die folgenden unantastbaren Grundrechte des Grundgesetzes
•   Gewissensentscheidung, Art. 4
•   Menschenwürde Art. 2 Abs. 1,
•   allgemeines Persönlichkeitsrecht, Art. 1 Abs. 1 GG 
•   Meinungsfreiheit ,Art. 5 Abs. 1 GG
•   allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 GG.

Ergänzung

In visionärer Voraussicht hat Johann Wolfgang von Goethe vor allem die Macht unsinniger und falscher Bilder
in einem Gedicht aus den Xenien sehr anschaulich und prägnant beschrieben:

Dummes Zeug kann man viel reden,
kann es auch schreiben,
wird weder Leib noch Seele töten;
es wird alles beim Alten bleiben.

Dummes aber vors Auge gestellt,
hat ein magisches Recht;
weil es die Sinne gefesselt hält
bleibt der Geist ein Knecht.


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Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

g
  • Beiträge: 116
Dann kommt das alles und nichts sagende Argument eines arroganten LRA-Anwaltes :
Sie müssen sich die ihnen nicht genehmen Sendungen doch nicht anschauen , die Zahlungspflicht besteht trotzdem.

Meine Argumentation zielt nicht auf den 'strukturellen Vorteil' durch das ins Gegenteil verkehrte ö. un-r. Angebot, nicht genehme Sendungen NICHT-schauen-zu brauchen, sondern darauf, dass ich reinüberhauptgarnix aus 2. Hand sehen will, weil mir der auf jeder Ebene Lebensenergie raubende Vorgang des Glotzens ganz konkret und wissenschaftlich erwiesen schlecht tut. (Wie ich versucht habe in den Argumenten zum Weiterdenken ansatzweise darzustellen.)

Und da sollen mir diejenigen, die den Amtseid geschworen haben (…Nutzen mehren und Schäden von ihm wenden…) mal sagen, dass das die Bedeutung eines Sacks Reis hat.

Meine gewissensverbriefte Lebenseinstellung ist, mich nur für Eindrücke und Anregungen aus 1. Hand zu entscheiden - sozusagen von der Quelle -.

Sehr hilfreich fände ich’s, gemeinsam auf diesem schmalen Grat weiterzudenken. Ich schätze, da liegen noch mehr Fährten drin, die sich in Zukunft als entwaffnende Gegenargumente erweisen können.

Danke auch für die netten Rückmeldungen, dass der Eröffnungsbeitrag Anklang finden konnte. Zum Punkt der Gewissensfreiheit in Bezug auf das, was anerkannt große Geister gedacht haben, könnte ich noch einiges aus unterschiedlichen Zeiten und Kulturen nachlegen... (z.B. Descartes: "Ich  d e n k e , also bin ich."
Im Umkehrschluss: "Ich konsumiere passiv Vorgekautes, also bin ich nicht."

 :angel:


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http://de.wikipedia.org/wiki/Gewissensfreiheit
Der Rechtsbegriff von Gewissensfreiheit

Gewissensfreiheit
Gewissensfreiheit ist die Freiheit, Entscheidungen und Handlungen aufgrund des Gewissens, frei von äußerem Zwang, durchführen zu können. Eine gewissensfreie Handlung oder Entscheidung orientiert sich an gut und böse und an sittlichen, für den Einzelnen als verbindlich geltenden Kriterien. Eine gegen das Gewissen sprechende Entscheidung führt in der Regel zu einem individuellen Notstand (Gewissensbisse).[1]

Geschichte des Rechtsbegriffs „Gewissensfreiheit“

(...)

Eingriffe in die Gewissensfreiheit
Eingriffe sind stets im Rahmen der praktischen Konkordanz mit anderen Grundrechten und im Rahmen von Verfassungsprinzipien zu überprüfen, da die Gewissensfreiheit im deutschen Recht nur den verfassungsimmanenten Schranken unterworfen ist. Das forum internum der Gewissensfreiheit, die innere Überzeugungsbildung von Werten und Überzeugungen, ist eingriffsresistent, da es direkt an die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) anknüpft. Kasuistisch werden Gehirnwäsche, Hypnose, Drogen und ähnliche Eingriffe in das physiologisch-psychische Wirken verboten. Problematisch ist jedoch der Bereich der Wertevermittlung. So kann die Bildung von Werten durch staatliche Institutionen (Schule) nicht verboten sein, sondern ist sogar notwendig, wenn auch im Rahmen der Bindung an die freiheitlich demokratische Grundordnung. Bedeutend sind jedoch vor allem die Eingriffe in das forum externum. Dies sind Fälle, in denen der Betroffene sein Verhalten mit Hinweis auf das Gewissen begründet. Die Gewissensfreiheit strahlt nicht nur im öffentlich-rechtlichen Bereich aus, sie bleibt auch im Bereich des Privatrechts bedeutsam und erlangt Entfaltung über die Generalklauseln des Privatrechts. Das betrifft insbesondere den Bereich des Individualarbeitsrecht, wenn Arbeitnehmer mit Tätigkeiten konfrontiert werden, die ihrer Überzeugung massiv widersprechen (Tierversuche, Rüstungsproduktion). Hier entfaltet die Gewissensfreiheit ihre Drittwirkung. Ein Unterfall der Gewissensfreiheit ist das Recht auf Kriegsdienstverweigerung bei Konflikten mit dem eigenen Gewissen. In dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung darf nur im Hinblick auf das Anerkennungsverfahren mittels Parlamentsgesetzes eingegriffen werden. Für die Gewissensfreiheit im Übrigen besteht - nochmals deutlich - kein Vorbehalt.

Geltendmachung der Gewissensfreiheit
Die Betroffenheit von Eingriffen in die Gewissensfreiheit ist geltend zu machen. Die bloße Behauptung, einen Eingriff zu erleiden, gilt nur als Meinungsäußerung. Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit, da es dem Staat schlechterdings unmöglich wäre, das Gegenteil zu beweisen, ohne selbst die Gewissensfreiheit im Bereich des forum internum zu verletzen.


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D
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Zitat:  Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit.
Darf ich mal so doof in die Gegend fragen, bin ich denn in meiner Entscheidungsfähigkeit nicht betroffen wenn die ÖR mit eine offensichtlich verdrehte Realität ins Haus liefern ?
Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren etwas zu finanzieren was ein Teil der Bevölkerung zwangsläufig glaubt ?

Ich kann es nicht ändern, diese Thema ist nun mal auch politisch, es geht um Gewissensfreiheit angesichts dessen wenn ich so etwas lese:
Die Fotografin Maria Turchenkova berichtet seit mehreren Monaten aus der Ostukraine und hat auch die Absturzstelle besucht: "Sogar die hartgesottenen Rebellen hatten Tränen in den Augen“, sagt sie gegenüber profil. Turchenkovas Momentaufnahmen fangen den Alltag im Krieg auf berührende Weise ein. http://www.profil.at/articles/1431/982/377025/flug-mh17-die-normalitaet-krieges-ukraine
Muß ich es hinnehmen das die ÖR ausschließlich veröffentlichen das diese Rebellen über den Absturzort herfallen und alles plündern ?
Ich muß meinen Widerspruch doch irgendwie begründen, warum ich das nicht akzeptieren kann. Und DAS kann ich nicht akzeptieren, das der Tod von fast 300 Menschen schamlos ausgeschlachtet wird.


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M
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So wie tokiomotel schreibt, wurde er weichgekocht. Er hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren und zappelt hilflos in der Luft....

Nein, er hat nur darauf hingewiesen, dass in der ersten Instanz garnichts geht, da das Verwaltungsgericht für obige Argumente nicht zuständig ist.
Idealismus hin oder her, man sollte die Erfahrungswerte derer, die bereits Kontakt mit dem Gegener haben oder hatten, nicht ganz außen vor lassen.


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M
  • Beiträge: 18
Zitat:  Es bedarf der Begründung der Betroffenheit im Bereich der Entscheidungsfähigkeit.
Darf ich mal so doof in die Gegend fragen, bin ich denn in meiner Entscheidungsfähigkeit nicht betroffen wenn die ÖR mit eine offensichtlich verdrehte Realität ins Haus liefern ?
Kann ich es mit meinem Gewissen vereinbaren etwas zu finanzieren was ein Teil der Bevölkerung zwangsläufig glaubt ?

Ich kann es nicht ändern, diese Thema ist nun mal auch politisch, es geht um Gewissensfreiheit angesichts dessen wenn ich so etwas lese:
Die Fotografin Maria Turchenkova berichtet seit mehreren Monaten aus der Ostukraine und hat auch die Absturzstelle besucht: "Sogar die hartgesottenen Rebellen hatten Tränen in den Augen“, sagt sie gegenüber profil. Turchenkovas Momentaufnahmen fangen den Alltag im Krieg auf berührende Weise ein. http://www.profil.at/articles/1431/982/377025/flug-mh17-die-normalitaet-krieges-ukraine
Muß ich es hinnehmen das die ÖR ausschließlich veröffentlichen das diese Rebellen über den Absturzort herfallen und alles plündern ?
Ich muß meinen Widerspruch doch irgendwie begründen, warum ich das nicht akzeptieren kann. Und DAS kann ich nicht akzeptieren, das der Tod von fast 300 Menschen schamlos ausgeschlachtet wird.

Das sollte auf jeden Fall in die Klage rein, nur relevant wird diese Argumentation frühestens in der zweiten Instanz. Den Anwalt würde ich mir bis dorthin aufsparen.


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