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Autor Thema: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung  (Gelesen 2942 mal)

H
  • Beiträge: 1
Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
Autor: 25. Juli 2014, 10:22
Liebes Forum,

bitte schaut Euch doch mal folgende (fiktive) Idee an, um einer drohenden Zwangsanmeldung zu entgehen:

A und B, beide wohnhaft in der selben Wohnung, sind bislang nicht angemeldet, haben aber beide den üblichen ersten Fragebogen erhalten, der natürlich nicht beantwortet wird.

Nun überlegen Sie sich, eine fiktive Person X, mit gleichen Nachnamen wie B, aber erfundenen Vornamen, freiwillig online anzumelden. X wird eine Kundennummer erhalten.
Nun geben A und B im Fragebogen an, dass für die Wohnung schon bezahlt werde, und zwar von X.

Anschließend werden weitere Anschreiben an X ignoriert und nicht mehr gezahlt. Vollstreckungen gegen X dürften doch unmöglich sein, da es X nicht gibt, oder?

Gruß


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R
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Irgendwann wendet sich die GEZ trotzdem an A +B mit einem Betragsbescheid, weil für Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch gehaftet wird. Aber ein Zeitgewinn ist es allemal.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

h
  • Beiträge: 565
naja, wenn man nicht nur einen komplett fiktiven Namen, sondern auch eine fiktive Adresse verwendet (oder die Daten des eifrigen Vollstreckungsbeamten bei der Stadt), kann man die Datenbanken des Beitragsservice sicherlich vollmüllen. Wenn sich oft genug herausstellt: "Außer Spesen nix gewesen", werden sich BS und Vollstreckungsbehörde irgendwann überlegen, ob man den Rundfunkbeitrag überhaupt noch vollstreckt. Zumindest in Fällen, in denen nicht mal eine ordentliche Anmeldung (=Zwangs-/Pflicht-/Fremd-/Direktanmeldung) vorliegt.


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  • Beiträge: 3.234
Es wird lange dauern, bis BS dahinterkommt. Erst wenn ein OGV feststellt, dass da kein Mensch unter diesem Namen wohnt und dem BS das mitteilt, können die Mitbewohner einen eigenen Beitragsbescheid bekommen. Allerdings mit rückwirkenden Forderungen ab Einzugsdatum. Aber Widerspruch und Klage ist auf diesen Beitragsbescheid immer noch möglich, die bekommen nicht automatisch das zwangsabzupressende Geld.
Man steht zwar nicht unter Eid, wenn solche Schreiben verfasst werden, aber inzwischen muss man aufpassen, dass nicht irgendwelche Spaßvögel solche falschen Anmeldebögen ausfüllen. Ich stelle mir mit grausen vor, wenn BS zig Briefe an die falsche Person sendet, nach Ablauf der 4-Wochenfrist sich die Hände reibt und freudig weitere Mahnbriefe schreibt, um den Gerichtsvollzieher loszuhetzen. Dann die weit aufgerissenen Augen, wenn der Gerichtsvollzieher mitteilt: "Das war wohl nichts!" - inklusive Kinnlade weit unten  >:D
Ein Zeitgewinn immerhin bis nächstes Jahr wäre die Folge. Dann könnte mMn. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht möglich werden, es ließe sich gut abschätzen, ob sich eine eigene Klage lohnt.

Das ist jedoch keine Option für den ernsthaften Gegner des RBStV, der sich mit Paragrafen auseinandersetzt. Das Forum hier ist nicht geeignet, um solchen Schindluder mit dem BS zu treiben.


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s
  • Beiträge: 22
Re: Toter Briefkasten / Fantasieanmeldung
#4: 22. August 2014, 16:38
Wir haben hier kurzerhand den Hund angemeldet, er hat auch schon eine Beitragsnummer bekommen.
Nun zahlt er jährlich einen Hundeknochen.
Mal sehen wann die ersten Mahnungen kommen.
Seine Post machen wir natürlich nicht auf, Postgeheimnis muß sein.
Wenn der Hund durch ist kommt die Katze dran   ;D


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