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Aktuelles => Aktuelles => Thema gestartet von: themob am 30. Januar 2013, 18:25
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völlig wertfrei ohne Kommentar :P
http://www.radiokoeln.de/koeln/rk/849492/news/koeln
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An diesem Ergeignis kann man wunderbar sehen welche "korrupten" Strukturen in Kommunen und Ämtern herrschen.
Als wenn wir Bürger die Wahl hätten eine GEZ-Gebühr mal eben getrost zu ignorieren.
Eine Kommune darf das?
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Der Threadtitel suggeriert, daß die Stadt Köln nach der neuen Berechnungsmethode bezahlt.
Das ist falsch!
Die Stadt Köln bezahlt lediglich die "alten" Gebühren, welche sich in der Höhe nach der alten Berechnung vor 2013 ergeben und somit sowieso schon bezahlt wurden.
Faktisch ignoriert die Stadt Köln mit Duldung der GEZstapo (ich nenn sie halt immer noch so) den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Darauf sollte man unbedingt im eigenen Widerspruch hinweisen.
Die Rechtsbeugung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag nimmt also langsam Fahrt auf und er wird sich hoffentlich mit einem lauten Knall selbst vernichten.
Gruß
Spock
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Spock
sorry ich bin dafür verantwortlich was ich schreibe, nicht dafür was Du verstehst oder interpretierst ;)
Nach neuer Berechnungsmethode KANN gar nicht bezahlt worden sein wenn Du die anderen Artikel über dieses Thema gelesen hast.
Es liegen dafür keine relevanten Zahlen vor, nach denen sich der neue Beitrag ab 01.01.2013 richten könnte. Darum wurde das Thema ja erst breit getreten.
Die Lösung zeichnet sich also nur insofern ab, dass die Stadt Köln "Geld" bezahlt (in diesem Fall gleiche Beträge wie 2012).
Abgerechnet wird dann wenn "Nachgebessert" wurde. Der Beitragsservice wird auf keinen Cent verzichten. Dann müsste evtl auch die Stadt Köln aufgelaufene Beträge ab 01.01.2013 nachzahlen. Aber an dem Punkt sind wir ja noch nicht.
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Ich schlage vor nicht einfach nur blind links zu posten sondern kurz und knapp auf das wichtigste hinweisen.
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Steuerverschwendung. Ohne gesetzliche Grundlage schuldet Köln nichts.
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Die Stadt Köln bezahlt lediglich die "alten" Gebühren, welche sich in der Höhe nach der alten Berechnung vor 2013 ergeben und somit sowieso schon bezahlt wurden.
Wenn das so ist, bezahle ich auch, was ich vorher zahlte 0,00 EUR pro Monat ;D
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Der Rundfunk ist zu Recht der Zeit nach Nazi/SS Zeit zugeordnet. Es ist ein Alptraum, dass unser BvG diese Rundfunk-Ges**** seit Jahrzehnten am Leben hält. Das BvG hat damit selbst seinen Lebenszweck genügend erklärt. Es ist selbst überflüssig.
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Der Threadtitel suggeriert, daß die Stadt Köln nach der neuen Berechnungsmethode bezahlt.
Das ist falsch!
Die Stadt Köln bezahlt lediglich die "alten" Gebühren, welche sich in der Höhe nach der alten Berechnung vor 2013 ergeben und somit sowieso schon bezahlt wurden.
Faktisch ignoriert die Stadt Köln mit Duldung der GEZstapo (ich nenn sie halt immer noch so) den neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Darauf sollte man unbedingt im eigenen Widerspruch hinweisen.
Die Rechtsbeugung des Rundfunkgebührenstaatsvertrag nimmt also langsam Fahrt auf und er wird sich hoffentlich mit einem lauten Knall selbst vernichten.
Gruß
Spock
Grundsätzlich dürfte für die Stadt Köln dieselbe Regelung bestehen wie für den Otto-Normalverbraucher. Widerspruch und dann Klage beim VerwGer.
Dass die jetzt mal eben einfach die Gebühren auf der Basis einer nicht mehr bestehenden Rechtsvorschrift zahlen, ist aber schon starker Tobak. Konsequenterweise müssten sie aufgrund flüchtig ermittelter Werte zahlen, dann das ganze noch mal überprüfen und dann verrechnen. Entweder haben sie zuviel gezahlt, dann wird mit den Folgemonaten verrechnet oder es war zu wenig und dann müssen sie halt noch mal nachlegen.
Aber Du hast Recht: diese Information kann einem eigentlich nur weiterhelfen. Obwohl es den Grundsatz gibt: Es gibt kein Recht im Unrecht.
Interessant aber auf jeden Fall in diesem Zusammenhang der offenbar wenig erklärte Durchsetzungswille der GEZ zur Beitreibung der Glotzen-Steuer.
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Interessant aber auf jeden Fall in diesem Zusammenhang der offenbar wenig erklärte Durchsetzungswille der GEZ zur Beitreibung der Glotzen-Steuer.
Interessant und nicht interessant. Gegen den Bürger, der nur eine sehr leise und unbedeutende Stimme als Wähler hat, werden wahrscheinlich doch mit aller Härte vorgehen, um die Demokratieabgabe einzuziehen, die sie bei einem Verfassungsrichter (a.D.), den Ministerpräsidenten der Länder und den Abgeordneten der Landtage bestellt haben.
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Ja, was da in Köln abgeht, ist wirklich starker Tobak. Und ich vermute, andere Kommunen werden dem folgen. Und der »Normalbürger« dürfte, wie bereits mehrfach angedeutet, wieder der Dumme sein.
Im Übrigen bin ich auf noch eine Widerspruchsmöglichkeit gestoßen:
http://hpd.de/node/14924 (http://hpd.de/node/14924)
Die hier aufgezeigte Idee ist einfach GENIAL1 ;D ;D ;D
Gruß KB
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Hallo Gemeinde,
da ich nun endlich in Berlin zum Verwaltungsgericht gehen kann, hätte ich folgende Frage:
Gibt es Informationen darüber, wie die Stadt Köln sich letztlich mit der GEZ geeinigt hat?
(Köln hatte anfangs die Zahlung der enorm höheren "Gebühr" abgelehnt
und wollte nur den vorherigen Betrag bezahlen.)
Danke im Voraus
Icke
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Gibt es Informationen darüber, wie die Stadt Köln sich letztlich mit der GEZ geeinigt hat?
(Köln hatte anfangs die Zahlung der enorm höheren "Gebühr" abgelehnt
und wollte nur den vorherigen Betrag bezahlen.)
Leider habe ich keine konkreten Informationen dazu, aber so viel ich weiß war es schlicht zu aufwendig und kompliziert, die genaue Beitragshöhe auzurechnen. Deshalb zahlt die Stadt Köln vermutlich immer noch nach Art der Gebühren von vor 2013. Der ÖRR hatte verlauten lassen, daß man keine Interesse daran hat, sich mit der Stadt Köln anzulegen.
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Wäre schön, wenn es da etwas Offizielles gebe. Ich will auch den Beitrag bezahlen, wie vor dem 01.01.2013!
Der war nämlich "0" (Null).
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Für meine Firma mit 7 Angestellten soll ich das Vierfache zahlen. ( 72,- statt 18,- € p. Vj )
Nach anfänglicher Nichtzahlung, habe ich nach 3 Bescheiden und Widersprüchen
die Zahlung in bisheriger Höhe vorgenommen.
Wenn jetzt rauskäme, dass die Stadt Köln.......
Werde notfalls Anfragen einreichen.
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Werde notfalls Anfragen einreichen.
Das wäre doch mal eine gute Tat ;)
Einfach offiziell bei der Stadt Köln anfragen.
Antwort hier einstellen.
Eigeninitiative von allen ist das, was ds Forum und die Sache braucht.
Danke + gute Erfolge ;)
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Hallo Gemeinde,
ich habe am 1.9.2013 online bei der Stadt Köln eine Anfrage gestellt, wie der Stand
der Dinge bei der "Gebühr" für den WDR ist.
Bis jetzt, keine Reaktion.
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Dankesehr, Icke Berlin.
Vielleicht wäre es hilfreich, noch einmal anzufragen unter Verweis auf die Ansprüche nach dem IFG NRW https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668). Wegen § 11 (Kosten) könnte mitgeteilt werden, dass ermittelnde Amtshandlungen nicht erwünscht sind, sondern lediglich eine allgemeine nicht kostenverursachende Auskunft, ob die gesetzlichen Gebühren nach dem RBStV gezahlt werden oder eine abweichende Beitragsregelung erfolgt ist.
Man könnte auch beim WDR anfragen ....... und nach sieben Jahren prozessieren vielleicht der Antwort näherkommen :) http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030.html (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/wdr-recherche-als-odyssee-wie-ich-einmal-vom-wdr-auskunft-haben-wollte-12631030.html).
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Hallo there,
heute kam eine recht ausführliche Antwort vom WDR.
Edit "Bürger":
Es handelt sich wohl vielmehr um eine Antwort der Stadt Köln selbst... ;)
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From: ***@stadt-koeln.de
Sent: Friday, September 05, 2014 8:31 AM
To: **Icke**
Cc: ***@STADT-KOELN.DE
Subject: WDR-Rundfunkbeiträge in Köln
Sehr geehrter Herr Icke
Ihre Anfrage vom 01.09.2014 per E-Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
Wir befinden uns regelmäßig bezüglich der seit der Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages in Köln erheblich erhöhten Rundfunkbeiträge mit dem WDR im Austausch und erwarten gleichzeitig ein Ergebnis der Evaluierung, welche durch den Deutschen Städtetag angestoßen wurde und Ende 2014 abgeschlossen sein sollte.
Die Stadt Köln hat die 2013 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt, gleiches gilt für die bis jetzt in 2014 fälligen Rundfunkbeiträge, beides jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage. § 10 Abs. 3 des seit 01.01.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sieht nämlich Folgendes vor:
„Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern“.
Ich hoffe, Ihnen die gewünschten Informationen geliefert zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
S o n j a S c h m i t z
Stadt Köln – Der Oberbürgermeister
Amt für Personal, Organisation und Innovation
110/1 - Z e n t r a l e V e r w a l t u n g
Stadthaus Deutz (Ostgebäude, 07G82)
Willi-Brandt-Platz 3
50679 Köln
Tel.: ***
Fax: ***
E-Mail: ***@stadt-koeln.de
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Die Stadt Köln hat die 2013 in Rechnung gestellten Rundfunkbeiträge gezahlt, gleiches gilt für die bis jetzt in 2014 fälligen Rundfunkbeiträge, beides jedoch ausdrücklich unter dem Vorbehalt des Gleichbleibens der Rechtslage.
Also quasi Zahlung unter Vorbehalt. :police:
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Siehe hier: http://www.schure.de/22620/rdfunkbeitragstv.htm
Auszug aus dem R§ 10, "Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung"
(1) Das Aufkommen aus dem Rundfunkbeitrag steht der Landesrundfunkanstalt und in dem im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag bestimmten Umfang dem Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF), dem Deutschlandradio sowie der Landesmedienanstalt zu, in deren Bereich sich die Wohnung oder die Betriebsstätte des Beitragsschuldners befindet oder das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
(2) Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Die Landesrundfunkanstalt führt die Anteile, die dem ZDF, dem Deutschlandradio und der Landesmedienanstalt zustehen, an diese ab.
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Die Frage ist nun, ob hier konkret nun § 195, BGB, gemeint ist. Zitat: "Regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Also müsste für Michel Normalverdiener dasselbe gelten wie für die Stadt Köln. Wie seht Ihr das?
Daniel61
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[...]
(3) Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.
Die Frage ist nun, ob hier konkret nun § 195, BGB, gemeint ist. Zitat: "Regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre."
Also müsste für Michel Normalverdiener dasselbe gelten wie für die Stadt Köln. Wie seht Ihr das?
...wurde schon behandelt unter
Muster: Ab 2013 - Zahlung unter Vorbehalt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.0.html
Beachte hierbei aber auch die Kommentare am Ende des Threads bzgl. der
Widersinnigkeit einer "Zahlung unter Vorbehalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4058.msg56595.html#msg56595
Beachte insbesondere:
Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html
Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."
Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme" dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
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Zitat Bürger:
Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".
"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen",
so RA Koblenzer.
--> Vielleicht sollte Icke Berlin die Ansprechperson der Stadt Köln noch abschließend auf diesen Sachverhalt hinweisen.
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--> Vielleicht sollte Icke Berlin die Ansprechperson der Stadt Köln noch abschließend auf diesen Sachverhalt hinweisen.
...oder als Anfrage (z.B. mit der Bitte um nochmalige Stellungnahme/ Rückmeldung) - wäre in der Tat interessant, deren Bewertung des Sachverhalts zu lesen.
@Icke > Könntest Du das noch "nachschieben"?
Danke für Eure Mitwirkung! ;)
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Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf
Sicherungs-Abbild unter
https://web.archive.org/web/20180905215650/https://media.frag-den-staat.de/files/foi/103199/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf
stammt aus Antwort vom 3.09.2018 von Stadt Köln (über fragdenstaat.de)
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/#nachricht-103199
Falls einige vergessen haben, worum es eigentlich geht:
Stadt Köln hat aktiv Anfang 2013 für die Nicht-Zahlung des Rundfunkbeitrags in der Presse beworben.
http://www.spiegel.de/kultur/tv/koelner-stadtverwaltung-stoppt-rundfunkbeitraege-a-880404.html
https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/austausch-ueber-kommunale-probleme-beim-neuen-rundfunkbeitra
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Und, wieviel bezahlt Köln jetzt (weniger)??
Der interessanteste Teil wird leider nicht beantwortet.
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@noGez99
12.05.2015 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung
https://cdn.afd.tools/sites/38/2016/07/27194413/beantwortung-der-anfrage-rundfunkbeitrag.pdf
Der Aufwand für die seinerzeitigen GEZ-Gebühren belief sich in
2012 auf 77.324,91 €.
2013 wurden Rundfunkbeiträge i.H.v. 179.292,16 € und
2014 i.H.v. 178.644,88 € an den WDR-Beitragsservice überwiesen.
Es könnte sein, dass das Land NRW der Stadt Köln gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet.
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Es könnte sein, dass das Land NRW der Stadt Köln gezahlte Rundfunkbeiträge erstattet.
Wäre dieses real so, könnten alle Gebietskörperschaften d.ö.R des Landes NRW gegen das Land NRW Ansprüche geltend machen, aus Gründen der Gleichbehandlung, zu der das Land NRW gegenüber allen Gebietskörperschaften des Landes NRW verpflichtet ist.
Ähnliches wurde im Forum schon diskutiert und basiert wohl auf einer Entscheidung des BVerfG.
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Stadt Essen hat auch eine solche Vereinbarung wie Köln.
Anfrage vom 3 September 2018 bei Kommunalverwaltung Essen
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-36/
Auf meine Anfrage bei Kommunalverwaltung Köln bezüglich Rundfunkbeiträge wurde mir "Vereinbarung zur Verwaltungsvereinfachung zwischen WDR und Stadt Köln" geschickt.
https://fragdenstaat.de/anfrage/vereinbarung-vereinfachte-meldeverfahren-zwischen-stadt-koln-und-wdr/103199/anhang/Vereinbarung_StadtKln_WDR.pdf
Hat Stadt Essen mit WDR zur Verwaltungsvereinfachung auch eine solche Vereinbarung abgeschlossen? Falls ja, bitte schicken Sie mir diese. Falls nicht, warum will Stadt Essen die Verwaltung in diesem Bereich nicht vereinfachen?
Antwort vom 11 Januar 2019
Ich kann Ihnen mitteilen, dass auch die Stadt Essen eine solche Vereinbarung mit dem WDR geschlossen hat.
Die Vereinbarung selbst kann ich Ihnen nicht zusenden.
Sie können diese gerne persönlich vor Ort im Rathaus Essen, Porscheplatz 1, 45121 Essen, einsehen.
Edit "Bürger":
Danke für die "Ermittlungen". Über die Stadt Köln hinausgehende weitere Städte sollten hier jedoch nicht weiter vertieft, sondern bitte in eigenständigem Thread bzw. Sammel-Thread gesammelt werden.
Bitte hier nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Radio Köln - Stadt Köln will doch zahlen - Lösung zeichnet sich ab
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.