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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) => Nordrhein-Westfalen => Thema gestartet von: lackaffe am 28. April 2017, 12:13

Titel: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: lackaffe am 28. April 2017, 12:13
Guten Tag zusammen,

Person A erhielt einen Anruf der Sparkasse mit der Information das der Beitragsservice die Pfändung des  Kontos von Person A in Auftrag gegeben hat. Person A erklärte, das dieser keine Bereichtigung dazu hat und die Sparaksse ilegal handeln würde. Dies wurde verneint. Person A wurde aber netter weise noch eine Frist von 4 Wochen gegeben um die Angelegenheit zu klären.

Wie soll Person A reagieren? P-Konto würde nichts bringen, da der monatliche Geldeingang deutlich über dem Pfändungsschutz liegt. Desweiterern kommt es zu einer Information an die Schufa, was auch vermieden werden will.

Besten Gruß und stets erhobenes Haupt gegen Zwangsabgabe!
Lack
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: seppl am 28. April 2017, 20:50
Warum gibt es keine Berechtigung zu pfänden? Einfach nur, weil Person A der Ansicht ist, oder gibt es Beweisunterlagen dazu?
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: Wolfman am 28. April 2017, 21:00
Mich interessiert, wie der Beitragsservice an die Kontodaten gekommen ist.
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: tokiomotel am 28. April 2017, 21:13
Wahrscheinlich wurden in der Vergangenheit über dieses Konto Zahlungen an den BS geleistet.
Also für den Betrugs-Service nichts einfacher als das dieses Konto zur Plünderung angesetzt.
Der Zwangs-Geschädigte wird sich ja wohl melden, falls ihm das nicht in den Kram passt...
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: volkuhl am 28. April 2017, 21:15
Mich interessiert, wie der Beitragsservice an die Kontodaten gekommen ist.

Ein Blick in den seit 01.04.2016 verbindlich zu verwendenden "Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher" (http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/vollstreckunggerichtsvollzieher_GV6.pdf), Modul "M" gibt darüber Auskunft.

Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: noGez99 am 28. April 2017, 21:36
Es muss doch Unterlagen bei der Sparkasse geben: Brief oder ähnliches.
Also Antrag auf Akteneinsicht stellen und alles fotografieren/kopieren (lassen).
Dann schauen wer was machen will.
- genaue Gläubigerbezeichnung
- auf welcher Gesetzesgrundlage wird die Sparkasse tätig?
- Amtshilfe von einer Behörde beantragt? Ist der Gläubiger eine Behörde?

Ansonsten Konto abräumen und neues Konto aufmachen?
Oder ist der Betrag schon blokiert?

Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: lackaffe am 28. April 2017, 21:54
Wie der Beitragsservice an die Kontodaten gekommen ist, ist unbekannt. Es wurden noch nie Zahlungen geleistet oder Angaben zum Konto gemacht. Person A ist darüber ebenfalls sehr verwundert.

Der Betrag ist noch nicht blockiert. Person A wurden noch 4 Wochen eingeräumt um die Sache zu klären und hat vollen Kontozugriff. Nach Ablauf wird der Betrag dem Beitragsservice zugesandt.

Neues Konto aufmachen wäre natürlich eine Option, aber wenn der Beitragsservice jetzt schon die Daten beziehen konnte, wird er dies wohl noch einmal können?

Der Berater am Telefon erklärte Person A das der Beitragsservice durch einen Richter eine Bestätigung hätte.
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: noGez99 am 28. April 2017, 22:05
Alles sehr merkwürdig. Es müssen doch Unterlagen mit einer Rechtsbelehrung existieren.
Person Z hat schon gehört, dass die Stadt, Finanzamt oder der Gerichtsvolsieher per Amtshilfe tätig werden.
Dabei wird der zu Pfändende aber vorher angeschrieben mit einer Rechtsbelehrung.
Auch muss vorher der Betrag angemahnt werden, mit androhung der Pfändung/ZV. Ist das geschehen?
Wie gesagt, Antrag auf Akteneinsicht bei der Sparkasse und alles kopieren.
 Und das schnell, denn der BS spielt sicherlich auf Zeit.

Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: lackaffe am 28. April 2017, 22:32
Person A zahlte bereits ein mal in der Vergangenheit (ca. 1 1/2 Jahre her) an die Stadkasse weil diese Vollstreckt hatte. Da Personn A im Urlaub war hatte sie keine Zeit und hat leider Bar bei der Stadt gezahlt. Waren um die 300€. Der jetzt fällige Betrag beträgt ebenfalls 300€.
Sonst erhält Person A des öfteren Briefe wo unter anderen angekündigt wurde das eine Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde. Diese Birefe wurden alle ignoriert.
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: maikl_nait am 06. Mai 2017, 17:10
Hallo!

Die Person sollte vielleicht etwas Geld auf Seite liegen haben.

Dann kann Person bei erfolgter Zwangspfändung des Kontos dem Filialleiter schreiben:
a) daß man für die durchgeführte Zwangsmaßnahme den rechtskräftigen (NICHT den vollstreckbaren!) Titel von der Sparkasse innerhalb von 14 Tagen zugestellt bekommen möchte
b) daß ansonsten die Bank/Sparkasse die Zwangsmaßnahme rückabwickelt und das Konto wieder freigibt
c) daß, sollte weder a) noch b) passieren, man Klage gegen die Bank/Sparkasse auf Schadenersatz erhebt.

Die Schadenersatz-Klage kann nach Ablauf der Frist beim AG erhoben werden, die Bank/Sparkasse bekommt dann normalerweise zügig Post. Sollte die Bank/Sparkasse reagieren, oder Person sich mit dem GV anderweitig treffen, kann diese Klage (innerhalb einer Frist) auch zurückgenommen oder für erledigt erklärt werden (Vorsicht: Kostenfrage).

Bitte beim Schreiben an die Bank/Sparkasse freundlich bleiben. Sich gegen Kontopfändung zu wehren heißt aber nicht, daß die Zwangsvollstreckung beendet wäre - sondern daß sich Person jetzt wieder dem GV (und dem AG) widmen kann, um zB Fehler im Vollstreckungsauftrag, Urteile des LG Tübingen, und sonstige zivilrechtliche Argumente beim AG vorzutragen.

MfG
Michael
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: 12121212 am 06. Mai 2017, 18:52
Woher die richtige Bank bekannt ist ... ist doch belanglos. Kontonummer nicht erforderlich.
Gepfändet wird "alles" wo die Bank "die Kralle drauf hat" .. auch zukünftige Herausgabeansprüche an den Schuldner ...
nur eine Frage der richtigen Formulierung im Antrag ( die sind Profis .. nicht vergessen)
(man kann auch bei 3 Banken in einem Antrag ins blaue hinein pfänden ..Postbank , Sparkasse würde ich da erstmal wählen..)
Um die Pfändungs. und Einziehungsverfügung anzugreifen scheint das Verwaltungsgericht der richtige Ansprechpartner zu sein.
Rechtsmittel : Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ( Ziel: Aufhebung ..hilfsweise bis zum Beschluss die aufschiebende Wirkung)
Dies ist ein Antrag auf aufschiebende Wirkung ....( bis zur bestandskraft des Verwaltungsaktes ... ) ... knifflig ..
Könnte ja nur die Argumentation sein ... "Verwaltungsakt " nicht erhalten ... bei erhalt ...würde ich diesen angreifen ( da nichtig ... weil keine behörde..)

Bleiben ja nur die "Tübinger Argumente" ...

zum Thema auch hier:
https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/vollstreckung-von-rundfunkbeitraegen-mittels-pfaendungs-und-einziehungsverfuegung-3103360
auch hier https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/16B282.pdf
auch hier: http://www.juraexamen.info/einstweiliger-rechtsschutz-im-verwaltungsverfahren-teil-1-der-antrag-nach-%C2%A7-80-abs-5-vwgo/
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: maikl_nait am 06. Mai 2017, 22:14
Hallo!

Meines Wissens geht das Verfahren (in NRW, andere Länder oft ähnlich) in etwa so:

a) Rechtsweg: öffentliche Abgabe (aufgrund Landesgesetz RBStV)
-> Verwaltungsrecht
- Bescheid
- Widerspruch
- Widerspruchsbescheid
- Klage VG & folgende

b) Vollstreckung
- Vollstreckungsantrag (nach VwVG des Landes)
noch Verwaltungsrecht, hier wäre die Adresse noch VG
- Zwangsvollstreckung (ZPO)
-> Eingriff ins Eigentum, Eigentum ist Zivilrecht (BGB, GG) (deswegen jetzt AG und folgende)
(das ist jetzt auch der Punkt, an dem LG Tübingen gegriffen hat bzw greift - Verwaltungsgerichte entscheiden über Verwaltungsrecht und nicht über Zivilrecht)

Bei Pfändung des Kontos scheint mir Person schon bei Zwangsvollstreckung angelangt zu sein. Der Rechtsweg gegen die Bescheide wäre dann schon abgeschlossen (Bescheide selbst können jetzt nicht mehr inhaltlich angegriffen werden). Bei Zwangsvollstreckung hat Person den Verwaltungsrechtsbereich hinter sich, jetzt wäre das VG eigentlich nicht mehr zuständig, dafür könnte Person jetzt vors AG und mit LG Tübingen argumentieren. Im Zweifel nochmal mit GV / Vollstreckungsbehörde sprechen, speziell braucht Person ja eine Abschrift des Vollstreckungsantrags und dergleichen, vielleicht gibt es auch angreifbare Fehler in den Vollstreckungsunterlagen.

Mit GV, Vollstreckungsbehörden und AG bitte immer recht freundlich und sachlich vorgehen, wo möglich bitten (oder bspw beantragen) statt verlangen oder gar fordern. Es gibt zwar Vorschriften für den GV und die Zwangsvollstreckungen, aber die können durchaus entgegenkommend ausgelegt oder ausgeführt werden. Sollte doch Ärger aufsteigen, gut schlucken (ggf nochmal schlucken) und freundlich auf die beabsichtigte Einlegung von Rechtsmitteln hinweisen - bei eigenem Krawall kommt man gegen die Vollstreckung nicht weiter und schadet dem möglichen Erfolg vorm AG.

MfG
Michael

Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: 12121212 am 06. Mai 2017, 22:20
Pfändungs und Überweisungsbeschluss = Amtsgericht (ZPO )
Pfändungs und Einziehungsverfügung = Verwaltungsgericht ( weil ? )

Ist ja eine "Maßnahme der Zwangsvollstreckung"

"Erinnerung" bei Amtsgericht ..warum eigentlich nicht ..

Alternativ fiktiv die "Erinnerung" ans Verwaltungsgericht
"....lege ich Erinnerung nach § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. § 766 ZPO ein ..."
Rechtsmittel gegen "die abgelehnte Erinnerung" dann Beschwerde (§ 146 Abs. 1 VwGO)
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: Josef-NRW am 16. Mai 2017, 15:47
Berufe dich auf Landgericht Tübingen ....

LG Tübingen Beschluß vom 16.9.2016, 5 T 232/16


dann ist vorert ruhe

********* den Beschluss mindestenns dreimal lesen,............
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: lackaffe am 16. Mai 2017, 17:20
Das Konto wurde gepfändet. Leider früher als von der Sparkasse selber angegeben wurde. Diese hatte Person A versichert 4 Wochen Zeit zu bekommen. Waren jedoch nicht mal 2 Wochen bis das Konto dicht war . NACH der Prändung ist ein Schreiben von der Stadt Krefeld eingetroffen, welche die Sparkasse als Drittgläubiger angibt. Die Stadt hat es an die Sparkasse weitergegeben.

Ein paar tage später ist ein weiterere Breif der GEZ Bande eingetroffen mit forderung des Restbetrages (400€). Sollte nicht gezahlt werden, wird die gesamte Summe gepfändet.

Person A hat im Moment selber kaum Zeit sich um seinen täglichen Bedarf im Leben zu kümmern, da fällt es schwer sich noch mit solchen Dingen zu beschäftigen. Dazu fehlt einfach der Kopf.

Person A wird freiwillig weiterhin nicht Zahlen und vorerst einfach Pfänden lassen. Wie es in Zukunft aussieht sei dahingestellt. Aber jeder Krümel Sand im Getriebe dürfte besser sein als einfach zu zahlen...
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: Josef-NRW am 17. Mai 2017, 11:34
..........NACH der Prändung ist ein Schreiben von der Stadt Krefeld eingetroffen, welche die Sparkasse als Drittgläubiger angibt. Die Stadt hat es an die Sparkasse weitergegeben. .......

Wie wäre es damit ?


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen zuständigen Mitarbeiterin,.........GV.......Vorgesezten, .......Amtsleiter.... und Bürgermeister ................


das Urteil von Tübingen existiert schon seit Sept. 2016, in der Stadtverwaltung muß man sich mit gesetzen auskennen.........sonst ist man fehl am Platze ..........wie in diesem Fall !!!!


Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: 12121212 am 17. Mai 2017, 11:41
Die -Erinnerung- ist der Rechtsbehelf für jede Vollstreckungsmaßnahme ...
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: mistersh am 17. Mai 2017, 11:48
Eine Pfändung darf nicht eher durchgeführt werden, wie es im Schreiben steht. Dabei geht es normal um 30 Tage. Spreche da aus Erfahrung.
Die Bank kann den Betrag vom Konto separieren. Hat sie bei mir getan. Die endgültige Erledigung der Pfändung war dann erst am Ende der 30 Tage Frist.
Somit war mein Konto nicht gesperrt für alle weiteren Transaktionen. Ich konnte über alles andere verfügen.
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: art18GG am 18. Mai 2017, 16:22
Person A wird freiwillig weiterhin nicht Zahlen und vorerst einfach Pfänden lassen. Wie es in Zukunft aussieht sei dahingestellt. Aber jeder Krümel Sand im Getriebe dürfte besser sein als einfach zu zahlen...

Erste einmal großen Respekt davor dies derart konsequent durchziehen zu wollen.

Person A sollte sich jedoch beim nächsten Festsetzungsbescheid vielleicht doch überlegen in die Klagegemeinschaften zu den europäischen Gerichten einzutreten, wozu jedoch die Erschöpfung des inländischen Rechtsweges für jeden Einzellfall gilt. Dieser Rechtsweg beginnt für gewöhnlich mit einem Widerspruchsverfahren gegen einen Festsetzungsbescheid, zu dem Person A hier in Forum sehr viele Beispiele findet. Die erste Instanz ist in der Regel auch ohne Anwalt möglich, wobei eine anwaltliche Vertretung in der Regel immer besser ist, wenn man die ausreichenden finanziellen Mittel zu Verfügung hat.

Problem wird wohl sein, dass Person A keinen Widerspruch gegen Festsetzungsbeischeide eingelegt hat. Da Person A auch der Direktanmeldung nicht willentlich zugestimmt hat, wird wahrscheinlich auch noch eine Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft bei ARD, ZDF und Deutschlandradio möglich sein. Alles mal  versuchen. Vielleicht sieht man sich dann mal in Straßburg, Luxenburg, Paris oder Genf, was ich auch noch nicht so ganz genau weiß, da es sehr viele Institutionen gibt, die sich mit Menschenrechtsverletzungen beschäftigen.   
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: Gottheit23 am 18. Mai 2017, 21:50
Person B stimmt Person A bezüglich Sand im Getriebe vollkommen zu. Das System  ist zum Fall zu bringen. Klagen scheint auch Person B sinnlos, da hierdurch das System nur zusätzlich genährt wird und die Aussichten auf Erfolg gegen 0 gehen. Person B wird immer gegen die Handlanger vorgehen da dies   am zielführensten scheint.  (#)
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: maikl_nait am 20. Mai 2017, 19:28
Hallo,

bei erfolgreicher (=nicht widersprochener) Pfändung haben sie zu 100% gewonnen, und ziehen sich noch Zuschläge und Gebühren rein.

Das ist IMHO kein Sand im Getriebe, das sind Person P's Knochen in der Mühle.

Bei Zwangsvollstreckung ist Person P endlich im Bereich Zivilrecht (und damit AG statt VG) angelangt, und dann wirds hingeschmissen statt zB "LG Tübingen" und ähnliches in den Kampf zu werfen. Person P sollte sich ganz dringlich gegen die Vollstreckungsmaßnahmen wehren.

Mir kommt zB äußerst seltsam vor, daß anscheinend die Gläubiger-Eigenschaft beliebig durch die Landschaft geschoben wird. Die Sparkasse kann in dieser Sache kein Gläubiger sein, sondern ist im Zusammenhang mit "im Wettbewerb erbrachten Leistungen" (zB Person P's Konto) nach Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundeslandes (zB VwVG NRW §1 Abs 2) normalerweise von Verwaltungsvollstreckung ausgenommen.

MfG
Michael
Titel: Re: Anruf von Sparkasse. Nette Frau möchte Pfänden.
Beitrag von: Josef-NRW am 12. Juni 2017, 13:06
Übrigens ...............

falls es jemand interssiert.................der WDR bezeichnet sich selbst als unternehmen !!!!


http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/index.html

http://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/organisation/index.html

die Webseite ausdrucken und zu den Papieren für den Einspruch abheften........werden später evtl. gebraucht.......