Die Antragsgegnerin bestätigt, dass das Teilnehmerkonto des Antragsstellers von Mahn- und Sollmaßnahmen ausgesetzt ist, d.h. der Antragsteller bekommt weder Rechnungen noch finden Vollstreckungsmaßnahmen statt. Das betroffene Teilnehmerkonto wird hierdurch über die eigentliche Aussetzung der Vollziehung eines im Streit befangenen Beitragsbescheides hinaus komplett "eingefroren", d.h. es erfolgt überdies auch keine Rechnungsstellung von aktuellen Beiträgen sowie keine Beitreibung bereits mit Beitragsbescheiden festgesetzter Beiträge. Zudem werden jegliche Mahnmaßnahmen ausgesetzt.
Zugleich erklärt die Beklagte unter Anerkennung der Kostentragungspflicht das Verfahren für erledigt.
Soweit der Originaltext des hess. Rundfunks.
Das Gericht gibt A bis zum 20.06. Zeit sich dazu zu äußern, d.h. es wird A anheim gestellt, die Hauptsache dieses Rechtsstreites für erledigt zu erklären.
Ich frage mich, ob es gut ist, ohne Urteil aus dem verfahren zu gehen, denn jedes Urteil zu Ungunsten des ÖR oder des Beitragsservice stärkt die Position der Gegner.
Es ist klar, dass die Beklagte daher sofort anerkennen möchte und das Verfahren für erledigt erklärt.
Ich persönlich würde jedoch auf ein Urteil beharren, und gerade darauf abzielen, dass erst nach Einschaltung eines Gerichtes die Klägerin versucht einzulenken.
Es ist zwar schön, dass die Beklagte etwas bestätigt, aber darauf kann man sich schlimmstenfalls nicht berufen.
Vor allem ist der Vorteil eines Urteils, dass es zeitlich unbegrenzt wirkt, eine derartige Bestätigung kann jedoch später einfach so wieder zurückgenommen/aufgehoben werden.
Der Grund für die Klage war ja eben das Verhalten der Beklagten, ich persönlich würde daher nicht einlenken, und vielmehr aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten ein entsprechenden Urteil beantragen.
Zudem ist es mir unbekannt, dass ein Beklagter ein Gerichtsverfahren für erledigt erklären kann, nur weil er einlenkt.
Wenn überhaupt jemand das Verfahren für erledigt erklären kann, dann doch wohl nur der Kläger, wenn er kein Interesse mehr an einem Rechtsschutzbedürfnis hat. ?!
Grüße
Adonis