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Autor Thema: Kann man da nicht wegen EU klagen? Luxemburger sehen ARD kostenlos  (Gelesen 3122 mal)

B
  • Beiträge: 1
Hallo,

kann man da nicht irgendwie auf EU Ebene klagen?
Meine Arbeitskollegen aus Luxemburg z.B. sehen ARD und ZDF kostenlos, ist das gerecht?

Ich schlage mich mal wieder mit den Idioten von der GEZ rum und versuche es auf diesem Wege.

Gruß
Andy


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Hallo,

kann man da nicht irgendwie auf EU Ebene klagen?
Meine Arbeitskollegen aus Luxemburg z.B. sehen ARD und ZDF kostenlos, ist das gerecht?

Die EU-Kommission ist u. a. dafür ev. verantwortlich.
Auf ihrer Seite schreiben sie z. Bsp.:
( http://ec.europa.eu/justice/mission/vision/index_de.htm )
Zitat
Unsere Mission....

Wahrung Ihrer Grundrechte durch die EU sowie auf nationaler Ebene durch die Mitgliedstaaten;
Gleichbehandlung ungeachtet von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung;
Schutz Ihrer personenbezogenen Daten in der gesamten EU;....

Zumindest proklamieren sie bspw. Grundrechtsbewahrung, Gleichbehandlung und Datenschutz...

Die Gleichbehandlung sollte doch nicht nur für Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung garantiert sein,
sondern auch für den Wohnort (?)

Vielleicht könnte dann der EU-Kommission ja auch noch mit erklärt werden, dass es für den Begriff "Rasse" keine vernünftige wissenschaftliche Verwendung gibt ! ( Z. Bsp. http://www.bifff-berlin.de/UNESCO.htm )

Markus



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A
  • Beiträge: 3
Aber was können wir machen? Wir sollen zusammenhalten!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. August 2022, 21:11 von DumbTV«

R
  • Beiträge: 1.126
Hallo,

kann man da nicht irgendwie auf EU Ebene klagen?
Meine Arbeitskollegen aus Luxemburg z.B. sehen ARD und ZDF kostenlos, ist das gerecht?

Ich schlage mich mal wieder mit den Idioten von der GEZ rum und versuche es auf diesem Wege.

Gruß
Andy

Es ist alleine schon ein Unding, dass deutsche Staatsbürger, die im Ausland recht grenznah wohnen, von dem unsinnigen Beitrag quasi befreit sind, obwohl eigentlich verfassungsrechtlich garantiert ist, dass alle Deutschen im In- und Ausland die gleichen Rechte und auch Pflichten haben.

Über kurz oder lang kommen die wohl um eine Verschlüsselung nicht herum.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

R
  • Beiträge: 375
Das deutsche Grundgesetz sowie die deutschen Gesetze, hier sogar Ländergesetze, gelten in Belgien nicht - egal ob es deutsche oder die deutschsprachige Minderheit in Belgien betrifft.

Eine staatliche deutsche Abgabe könnte in Belgien auch nicht vollstreckt werden. Eine finanzielle Beteiligung ginge nur über einen privatrechtlichen Beitrag und verschlüsselte Pay-TV Programme. Dann zahlen aber auch nur die Nutzer der überflüssigen Verdummungsprogramme. (#)

In Bayern kann der ORF ja auch kein Geld eintreiben.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

 
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