Person A lebt in Stgt. und es ist Südwestrundfunk.
Sie hat die Zahlungen ab 2013 ganz eingestellt, davor hat sie fürs Radio bezahlt.
Sie hat Anfang Dezember nur einen Beitragsbescheid bekommen und nur 1 x Wiedersprochen.
Keine Mahnungen.
Nur das Schreiben vom Rundfunk in dem erklärt wird warum alles rechtens ist.
Und jetzt Zwangsvollstreckung!
So einfach ist das!
Die 198,60€ ist dann die Summe aus OGV Gebühren plus des offenen Betrags aus dem Beitragsbescheid?
Besteht die Möglichkeit, Beitragsbescheid und das Schreiben des OGV hier anonym einzustellen?
Von Mitte Dezember Beitragsbescheid bis heute sind noch nicht mal 2 Monate vergangen. Diese Reaktion innerhalb des kurzen Zeitraums ist untypisch, zumal Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde.
Würde es mich betreffen, ich würde: OGV telefonisch kontaktieren oder hingehen. Sachverhalt erklären, besonders hinweisen auf die Tatsache das widersprochen wurde und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt wurde. Keine Reaktion seitens Gläubigers, bis jetzt diese Aktion gestartet wurde. Person A würde gerne Antrag auf "Gewährung von Eilrechtsschutz" beim VG stellen (aufschiebende Wirkung erreichen). Normal haben auch GV und OGV gerade bei diesem Thema durchaus Verständnis. Er ist ja im Moment damit beauftragt worden, eine gütliche Erledigung zu schließen. Bei Glück könnte OGV auch einfach nur an den Gläubiger alles zurückschicken mit dem Vermerk: vermuteter Schuldner wird Antrag nach §80 Abs 5 in Verbindung mit Abs 6 beim VG stellen.
Das einstellen der Dokumente wäre insofern gut, da es das erste Mal ist hier im Forum, dass so eine kurze Zeitspanne eingetreten ist zwischen Widerspruch, Antrag auf Aussetzung ohne Reaktion, keine Mahnung und anstatt dessen die Vollstreckungsklausel zieht sowie einen OGV beauftragt.
Bisher betraf es immer noch Forderungen aus der guten alten Gebührenzeit, oder wenn jemand gar nicht reagiert hat auf die Bescheide.