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Autor Thema: Anregungen  (Gelesen 4101 mal)

F

Fenstergucker

Anregungen
Autor: 22. Dezember 2013, 18:45
Ein paar Überlegungen, wild zusammengewürfelt:
Seit Beginn des Jahres ist die Empörung über den Rundfunkzwangsbeitrag doch erheblich abgeebbt. Wie immer bei solchen Sachen. Man hat seiner Empörung Ausdruck verliehen,
Dampf abgelassen und das wars. Mal googlen und sehen, wann die letzten Beiträge in entsprechenden Foren veröffentlicht wurden. Das mag hier nicht so sein, aber wer trifft sich
hier?  Die schon immer, die ganz Zähen, die Verrückten und denen das ganze System sowieso nicht passt. Verkürzt, aber eine Zustandsbeschreibung. Nichts dagegen.

Fragt man in unmittelbarer Umgebung nach, erntet man vielfach nur Schulterzucken. Man kann sogar konkrete Beispiele nennen, den meisten gehts am Arsch vorbei. Sprüche, die
als Argumente herhalten sollen, gibts zu Hauf: Man kann ja doch nichts machen... dürfte der Spitzenreiter sein.
Es gibt eine Internetseite, dort werden Leute gelistet, die die Zahlung verweigern. Mein Respekt diesen Leuten. Aber die Anzahl dieser Menschen in Relation zur Gesamtzahl der Zahler ist erbärmlich. Woran kann es also liegen:
Im Gegensatz zum Gegner, der alle Vorteile auf seiner Seite hat (Geld, Medienpräsens, politische Unterstützung, perfekte Organisation (der "Apparat") in Form der ÖR selbst und des
restlichen Staatsapparates in Form von Gerichten, Vollstreckungsbeamten usw., werden hier Einzelmeinungen abgebildet, eine Organisationsstruktur besteht nicht. Jede Bürgerinitiative
funktioniert besser.

Die Leute, die von dem System leben, haben jeden Zugang zum System und setzen ihre Ansprüche viel rücksichtsloser durch, als sich die meisten Leute das träumen lassen. Denen geht es sonst wo vorbei, aus welchem Geld die sich bedienen. Die sichern sich ihren Arbeitsplatz. Wo brauch man sonst noch überbezahlte Kulturverwalter?
 
Was sollte man also machen?
1. Eine Strategie festlegen
   Rechtfertigung dieses Systems in dieser Form in Frage stellen,
   Aufzeigen dass bestimmte Begriffe wie Staatsferne, Bildungsauftrag und
   was es sonst noch für Worthülsen gibt, eben nur Worthülsen sind. Unter Kultur
   kann man alles subsumieren, aber braucht es dafür eine staatliche Verwaltung?
   Auch Klopapier ist Kultur. Brauchen wir deswegen eine aufgeblähte Verwaltung,
   die vorschreibt ob wir 2/3/4 lagiges Papier brauchen?

2. Mitstreiter suchen, möglichst mit einem gewissen Bekanntheits-
   grad. Wenn z.B. bekannte Künstler den Mumm dazu haben, anschliessend
   vom ÖR geschnitten zu werden, bitte auch diese. Soziale Einrichtungen,
   Fachleute für öffentliches Recht und Haushaltsrecht. Verbraucherberatung,
   Parteien und deren Vertreter zu eindeutigen Aussagen bewegen. Keine
   Ausflüchte zu lassen, Fragen ggfs. (auch wenns nervt) immer wieder
   stellen. Klarmachen, dass das Fernsehen keinen Sonderstatus hat,
   sondern einen Teil des Unterhaltungs-/Nachrichtenangebotes darstellt.
   Fernsehen ist keine Solidargemeinschaft wie die Sozialversicherung. 

3. Fachkundigen Beistand (Rechtsanwälte) suchen, Stand des Verfahrens
   ("Wasserstandsmeldungen") veröffentlichen. Die Verfahren z.B. von
   Sixt brauchen den Normalbürger im Normalfall nicht zu interessieren,
   es dürfte aber interessant sein, wie das Gericht und die Sixtanwälte
   den Komplex darstellen. Sixt dürfte sich keinen Fachanwalt für Familien-
   recht genommen haben. Es dürfte einfacher sein, einen "Musterprozess"
   anzustrengen und die örtlich zuständigen Gerichte darauf hinzuweisen,
   als sich in Einzelverfahren mit (auf einen selbst)nicht zutreffenden
   Gründen aufzureiben. Gerichte werden in den seltensten Fällen auf
   Argumente des anwaltslosen Bürgers eingehen, wenn dieser verfassungs-
   rechtliche Gründe geltendmacht. Sie werden allenfalls fragen, ob
   die Härtefallregelung in einem Fall richtig angewendet wurde. Der GEZ
   wird es nichts ausmachen, in diesen Einzelfällen Befreiung zu er-
   teilen. Prozess tot, weiter gehts. Gibt genug andere, die man abgreifen
   kann. Teile und herrsche gilt immer noch. 
   Der Verwaltungsakt ist eine Entscheidung zur Regelung eines Einzelfalles. Durchgängige
   Verstösse gegen das Sozialstaatsprinzip lassen sich nur durch Sammeln von
   entsprechenden Entscheidungen (bei Nachbarn, Freunden usw.) belegen. -->
4. Beispiele suchen, die die Rechtswidrigkeit des Systems ÖR belegen

zu 2) auch interessant zur eigenen Klagebegründung:
Der Justizminister Hahn in Hessen erklärte gegenüber dem Focus, dass durch
die Haushaltsabgabe sein Haushalt eine Mehrbelastung in Höhe von rd. 55.000 €
erfahren habe. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss die Justizverwaltung
für jeden Richterarbeitsplatz mit Computer diese Abgabe bezahlen. Man könnte
natürlich vermuten, die oft beanstandeten langen Prozessverfahren liegen daran,
dass Richter fernsehen.
Die Lage ist ernster: Der Staat, seine Gliederungen, insbesondere Gemeinden, finanzieren
sich vereinfacht ausgedrückt durch Steuern, Gebühren und Abgaben (z. B. Zölle).
Der Geldgeilheit geschuldet, zwingen nunmehr die Bundesländer die Gemeinden, aber auch
den Bund, für Geräte die für dienstliche Verpflichtungen genutzt werden, eine Abgabe
zu zahlen, greifen dadurch aber indirekt auf Steuern und Gebühren zu. Bei Steuer
vielleicht noch hinnehmbar, bei Gebühren, die an und für sich lediglich ein Kosten-
ersatz für bestimmte Leistungen (KFZ-Anmeldung) sind, aber nicht. Da beide Beträge
aber im Gemeindesäckel nicht mehr unterscheidbar (zumindest nicht ohne immensen
Aufwand) sind, halte ich dies für einen ungerechtfertigten Eingriff in das Haus-
haltsrecht der entsprechenden Organe.
Im Falle der Bundesländer mag das noch angehen (weil diese ja das Gesetz gemacht haben),
beim Bund und den Gemeinden stellen sich allerdings Fragen. Dürfen die das? D. h.
in den Bundeshaushalt und in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen?
Die willkürliche Festlegung auf Empfangsgeräte, die für mich eine Maschinensteuer
darstellt (wann kommt die Kaffeemaschinenabgabe?)
ist ebenso ein Unding. Empfindliche Gemüter können Radio über Zahnplompen empfangen.
(Fernsehen dürfte nicht gehen).

Z.B. ist es so, dass Behörden keine Gerichtsgebühren bei Unterliegen zu zahlen haben.
Ebenso sind die Kirchen als ö.R. Körperschaften von der Zahlung von Verwaltungsgebühren befreit.
Das dürfte daran liegen, dass es keinen Sinn macht, die Kohle zwischen den Behörden
hin und herzuschieben. Bei der Haushaltsabgabe geht geht das auf einmal?
In letzter Konsequenz werden die Gerichtsgebühren, ggfs. auch die Steuern erhöht, damit
der Haushaltsposten Justiz wieder im Lot ist.
Jedenfalls ist defacto die Steuerfinanzierung schon eingeläutet. Also warum nicht komplett
über die Steuer? Problem für den Apparat: Offenlegung der Finanzen. Dann muss öffentlich
diskutiert werden, was den Absahnern natürlich nicht passt. Dann muss man damit aus-
kommen, was im Haushalt ausgehandelt und beschlossen wurde. Art und Umfang müssten vor-
her festgelegt werden. Es gäbe wie bei Printmedien ein Redaktionsstatut, um den direkten
Einfluss des Eigentümers auszuschliessen.
Weiterer Ansatz.
Schon mal gemerkt, dass die Miete Umsatzsteuerbefreit ist?
Der Gesetzgeber hat in früheren Zeiten der Wohnung nicht nur im Strafrecht, sondern
auch über das Steuerrecht quasi als privatem und sozialem Schutzraum einen besonderen
Status verliehen. Das ausgerechnet der Steuerrechtler Kirchhoff mit dem Konstrukt
"Haushaltsabgabe" diesen Status unterläuft, halte ich für einen Treppenwitz.
Die Argumentation der Befürworter ist so schwach, dass man jede Logik für diese Steuer
nur mit formalen Machtmitteln, nicht durch eine ins System passende Logik begründen
kann. Dies ist normalerweise nur in der Kirche und sonstigen autokratischen Systemen möglich.
(Die Erde ist eine Scheibe!).
Gerade eingefallen: Ausnahme, die Umsatzsteuer. Lt. BGH ist die einzig erkennbare
Systematik der Umsatzsteuer, Einnahmen erziehen zu wollen.

Dem ganzen Gesetzeswerk fehlt jede soziale Rechtfertigung.
Das Besserverdienende hier bessergestellt sind, liegt auf der Hand.
Ich möchte hier aber nur einmal das untere Ende der Einkommensskala
beleuchten. Bestimmte Bevölkerungsgruppen können befreit werden.
Die Gruppen werden zwar unter §§ SGB .... bezeichnet, aber nicht
jeder kann etwas damit anfangen. Problematisch wird es, wenn
jemand nicht zu einer dieser Gruppen gehört. Die Möglichkeiten
der Härtefallregelung werden in den Info-Machwerken nicht/bzw.
unzureichend erklärt, (bitte nachsehen Aufklärungspflicht der
Sozialbehörden im SGB) im Zweifelsfall erfolgt eine Ablehnung.

Beispiel: Person A: 730 € Erwerbsunfähigkeitsrente. Analog dazu Person B:
EU-Rente + Aufstockungsbetrag vom Sozialamt, Beträge in der Gesamthöhe gleich, ent-
spricht in dieser Wohnlage Hartz IV. Scheint aber auf Dienstanweisungen zu beruhen,
da ausser der Ablehung nie eine Rückfrage kam, sich dies ggfs. vom Sozial-
amt bescheinigen zu lassen, was ja beim Aufstocker geschehen war. Die Gemeinden
dürften sich aber auch wehren als Ausführungsorgane für den Moloch Ö.R.
zu fungieren. Die haben ihre eigenen Probleme und müssen ggfs. auch
ihre Personalkosten der Kommunalaufsicht offenlegen.
Besonders pikant: Der Pfändungsfreibetrag liegt bei rund 1050,--€.
In beiden Fällen nichts zu holen (die Wohnungen entsprechen dem
Einkommen). Die später beauftragten Vollstreckungsbeamten von
Gemeinde oder Zoll dürfen sich dann umsonst die Haxen ablatschen.

Zusatzproblem: Im Laufe der Zeit könnten sich Beträge summieren. Stirbt
der Schuldner, ist ggfs. ein gutmeinender Angehöriger, der natürlich
kaum auf die Idee kommt, zu prüfen ob der Angehörige Schulden hat,
als Erbe in der Pflicht. Bei diesem System halte ich es für möglich,
dass der Erbe dann in Anspruch genommen wird. Sippenhaft der neuen
Art.

Frage: Mit welcher Rechtfertigung tritt dieser ÖR Saftladen
auf, steuerrechtliche (Steuerpflicht von Transferleistungen,
und sozalrechtliche Regelungen) mal kurz beiseite zu schieben
und eigene Masstäbe anzulegen. Mal einfach: Würde ein verständiger
Mensch mit entsprechend geringem Einkommen ein ABO in Höhe der
Haushaltsabgabe z.B. bei einem Verlag eingehen?
Es scheint indula in Mode zu kommen, Gesetze so zu formulieren, dass die Sachbearbeiter entscheiden können was sie wollen. (s. Hartz IV, die Prozesswelle dürfte nicht
am Anspruchsdenken der Betroffenen liegen). Trifft natürlich die ganz unten, die teilweise
die Schweinereien gottergeben hinnehmen. Sozialstaat geht anders.
Zumindest fair.
Die einfachsten Regelungen des Sozial- u. Steuerrechts werden mal eben ausgeblendet. Zur Erinnerung: Leistungen des Sozialrechtes werden nicht für Luxus, sondern für den Ausgleich von Benachteiligungen gewährt. Kommen demnächst die klammen Kommunen mit einer Theaterabgabe?
Wird die Rente beim obigen Beispiel dann auch um die Haushaltsabgabe
erhöht? Wird das Wohngeld erhöht? Haushalt geht ja nur in der Wohnung.
Oder ist der Campingkocher im Zelt auch ein Haushalt?

Bei Hartz IV erhalten die Betroffenen eine Bescheinigung für die Befreiung.
Wenn dass alles rechtlich einwandfrei ist, könnte man diese Bescheinigung
im Wege des Datenaustausches übermitteln. Trifft auch fürs Einkommen zu.
Aber hier prallt man dann mit dem "Steuergeheimnis" aufeinander. Mit welchem Recht verlangen die Ö.R. den Nachweis der Leistungs u n fähigkeit? Bar jeder Logik. Was man nicht hat, kann man nicht nachweisen. Und, sehr wichtig:
die Leistung ist ja nicht verlangt. Das Sozialbehörden Unterlagen brauchen
ist klar. Die sollen ja auch etwas liefern (zahlen).
Wohl kalkuliert, dass Menschen Anträge verspätet oder garnicht stellen.
Im Mietrecht gibt es den Begriff "die Miete ist reduziert/gekürzt",
wenn die Mietsache einen Mangel hat. Könnte man hier analog einführen.
Eine Zahlungspflicht besteht nicht wenn ... Sollten sich die Verhältnisse
ändern, besteht Mitteilungspflicht. Soviel zum Thema Bürokratieabbau.

Also: Das Hauptproblem ergibt sich aus der grundsätzlichen Zahlungspflicht
bei innehaben einer Wohnung. Damit wäre auch eine Kopulationsabgabe machbar.
Vielleicht ein reziproker Wert zur Geburtenrate angereichert mit einer
Alterskomponente. Ein klarer Wert, ab wann überhaupt gezahlt werden muss, fehlt
gänzlich. Darf die Beurteilung dem Sachbearbeiter überlassen?

Sozialgesetze sind Bundesgesetze. Dürfen die Länder dermassen in die dort
gewährten Leistungen eingreifen?
Angenommen, die Haushaltsabgabe wäre ein Bundesgesetz:
Wie hoch wäre die Wahrscheinlichkeit, die Vermieter (analog Einzug der Umsatzsteuer durch Unternehmer) dazu zu zwingen, diese Abgabe miteinzuziehen? 

Könnte man fortsetzen ...





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Re: Anregungen
#1: 22. Dezember 2013, 18:48
Ein paar Überlegungen, wild zusammengewürfelt:
Seit Beginn des Jahres ist die Empörung über den Rundfunkzwangsbeitrag doch erheblich abgeebbt. Wie immer bei solchen Sachen. Man hat seiner Empörung Ausdruck verliehen,
Dampf abgelassen und das wars. Mal googlen und sehen, wann die letzten Beiträge in entsprechenden Foren veröffentlicht wurden. Das mag hier nicht so sein, aber wer trifft sich
hier?  Die schon immer, die ganz Zähen, die Verrückten und denen das ganze System sowieso nicht passt. Verkürzt, aber eine Zustandsbeschreibung. Nichts dagegen.

Fragt man in unmittelbarer Umgebung nach, erntet man vielfach nur Schulterzucken. Man kann sogar konkrete Beispiele nennen, den meisten gehts am Arsch vorbei. Sprüche, die
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Diese Zusammenfassung kann man auf ALLES anwenden. Damit hast du den Deutschen Michel beschrieben. Großartig.


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Re: Anregungen
#2: 23. Dezember 2013, 00:06
Hallo Fenstergucker , habe deinen umfangreichen Kommentar mit Interesse zur Kenntnis genommen. ich muss dir zum größten Teil wohl oder übel zustimmen . Nur scheinst du wohl eher zur Resignation zu neigen , als mal ein Problem ernsthaft anpacken zu wollen. Von nichts wird nichts , und von wird sowieso nichts kommt so was raus wie bei dir.
Deiner allgemeinen Zustandsbeschreibung der vorherrschenden Meinung über die in der Mehrzahl übersättigten Deutschen ist nichts entgegen zu setzen und leider die traurige und bittere Wahrheit. Aber muss man deswegen resignieren und alles über sich ergehen lassen ? Du monierst die Betreiber und das Publikum dieses Forums. "Die schon immer" sind die Moderatoren incl. indieWeltsetzer Rene. Ohne die geht es leider nicht , diese halten die Sache am Laufen und in Schwung , sowie aktualisieren durch neues Einfügen relevanter Aspekte. Die ganz Zähen sind mit ihrer Erfahrung äußerst hilfreich bei Fragen von Frischlingen in diesem Forum und daher auch nicht ohne. Die Verrückten , zu denen ich mich hier gern "degradieren" lasse , stellen hier die provokante Masse dar und haben sicher alle ihren im persönlichen Umfeld begründeten Hintergrund, warum sie sich hier vielleicht auch manchmal etwas zu übereifrig engagieren.
Ein nicht zu verachtender Denkanstoß zu ihren vermeintlich Verrückten wäre hier jetzt sehr gut passend : Im Sommer 89 trafen sich zunächst auch einige vermeintlich Verrückte in der Nikolaikirche Leipzig. Aus ihren anfänglichen Montagsgebeten wurden die mächtigen Montagsdemonstrationen.  Das weitere dürfte bekannt sein....
Diesen Verrückten wurde ein Denkmal vor der Nikolaikirche gewidmet. Sie werden zurecht als Helden bezeichnet und gewürdigt.
Viele Hunderttausend waren es damals (auch ich) , es war eine unheimliche , gespenstisch prickelnde Atmosphäre über dem Zentrum von Leipzig. Die Vopos und Stasifuzzis in Zivil waren auf dem Sprung , aber die Masse hatte die Macht auf der Straße übernommen.
Was ich damit sagen will , kann man sich wohl an seinen zehn Fingern abzählen.   
Im übrigen profitierten damals von der Wende auch all jene Charaktere  , welche daheim nur gemütlich und untätig zuschauten und sich heute ebenfalls zu nichts durchringen können oder/und aus Bequemlichkeit nicht wollen.
 Ein ehemaliges hohes Tier bei den Grenztruppen genießt heute zum Beispiel von seiner üppigen Rente ohne jedes Schuldgefühl die Freiheit ohne Grenzen und bereist die ganze Welt. Er kann vom einstigen Feind einfach nicht genug bekommen.
Was passiert , wenn der Rundfunkbeitrag über kurz oder lang gekippt wird : Wieder freuen sich ALLE und nehmen den Vorteil gerne an.
 
Trotzdem allen ein frohes Fest und ein gutes 2014


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Fenstergucker

Re: Anregungen
#3: 23. Dezember 2013, 15:38
Diese Zustandsbeschreibung des Geschehens in Internetforen gilt nicht nur für hier.
Es geht nicht um den/die Betreiber des Forums, es geht auch nicht gegen Interessierte
und die Leute, die guten Willens sind, etwas zu tun. Nimm den Artikel, formulier mal den
Grundsachverhalt auf ein anderes Forum mit anderer Problemstellung um: Passt!

Also erstmal die Sache auf die Füsse stellen und die Tatsachen betrachten.
Dazu sollte man sich von Politgeschwurbel wie Leipzig 89 trennen. Gehts noch höher?
Weltfrieden in Gefahr? Aliens aus dem Weltraum?
Glaubt denn hier wirklich jemand, dass sich der Normalbürger wegen
17,98 € aus dem Fenster hängt? Das von mir positiv gemeinte "verrückt" verkehrt
sich dadurch schnell ins Gegenteil. Die Macht der Strasse kannste zwischen
Weihnachten und 6. Januar auf deutschen Autobahnen erleben, wenn diejenigen,
die sich für das Thema überhaupt nicht interessieren oder auch davon profitieren
in Skiurlaub fahren. Stasivergleiche kannste eh knicken. Hatten wir alles schon.
War in den 50igern. Da waren das die Nazis, die wieder überall drin sassen.
Die haben mit Gesetzen ganz andere Dinge gemacht.

Also die Sache politisch nicht so hoch hängen. Oder haste die bewaffneten Massen
parat stehen?

Was haben wir denn hier:
Ein beschissenes Gesetz, was geändert gehört. Die ÖR abzuschaffen, wird niemand,
wenigstens nicht auf kurze Sicht, erreichen.
Hat hier schon mal jemand etwas veröffentlicht, wonach eine Partei zumindest
mal ansatzweise etwas dazu gesagt hat? Kannste jaulen, aber für die Änderung
eines Gesetzes brauchste Parteien. Ggfs. eine eigene.

Ob beim Schach, dem Fussballplatz oder im richtigen Leben: Gegner studieren,
Schwachstellen analysieren, dann erst die Schläge führen. Dazu gehört allerdings
auch, die Regeln zu kennen. In diesem Fall besonders schwer, weil ja der Gegner
die Regeln aufstellt.
Da ist es wenig hilfreich, wenn mit Strafanzeigen gearbeitet wird.
Es ist auch wenig hilfreich, wenn Lautsprecher viel erzählen, letztlich aber
wegen ... einknicken, Sachverhalte falsch (bewusst/unbewusst darstellen usw.
Wir sollten uns darüber im klaren sein, dass hier alle anonym schreiben.
Prüfen kann man nur, wenn man die Unterlagen einsieht.
Es hat nichts mit Resignation zu tun, wenn man die Grenzen solcher Foren aufzeigt.

Ich hatte in meinem Artikel zwei Fälle genannt:
Fall 1, Erwerbsunfähigkeitsrente mit Aufstockung:
Der Antrag wurde gestellt und abgelehnt. Ich habe der betroffenen Person erklärt, einfach einen
neuen Antrag zu stellen und dann bei weiterer Ablehnung zu klagen. Ist bis heute
nicht erschienen. Ist ja einfacher, nichts zu tun, weil eh unpfändbar. Problem:
der wird über kurz oder lang erben. Selbst schuld, wenn dann der GV kommt.
Bei der zweiten Person habe ich seit Absendung des Widerspruchs nichts mehr gehört,
ob wohl sie grad mal hundert Meter entfernt wohnt. Auch hier wäre eine Klage vermut-
lich erfolgreich gewesen, da ja Hartz IV Empfänger bei Einkommen gleicher Höhe
als Härtefall anerkannt werden.
Was willste da machen?
Im vorliegenden Fall ist es ja bequem, mal eben zum Nachbarn zu gehen.
Wo werden die Leute darauf hingewiesen, dass man sich eine Bescheinigung
vom Sozialamt holen soll? Kostet aber wieder eine Fahrkarte. Warum reicht ein Rentenbescheid nicht aus?
Hier wäre Pressearbeit angesagt, aber die Sorgfaltspflicht gebietet, denen auch
die Unterlagen zu zeigen. Aus dem hohlen Kopf und mit gutem Willen werden
die nichts von Beschiss durchs Fernsehen schreiben.

Wenn man Felsen zerlegen will, sollte man nicht die direkt mit Pulver beginnen.
Vor allen Dingen, wenn es nass ist. Vor dem Frost ein bisschen Wasser in die
Spalten: Ist billiger, leiser und oft wirkungsvoller.


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  • Beiträge: 315
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Anregungen
#4: 23. Dezember 2013, 16:43
Hat hier schon mal jemand etwas veröffentlicht, wonach eine Partei zumindest
mal ansatzweise etwas dazu gesagt hat? Kannste jaulen, aber für die Änderung
eines Gesetzes brauchste Parteien. Ggfs. eine eigene.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat das Gebot der Staatsferne und der Unabhängigkeit. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bis jetzt immer die Rolle des Gesetzgebers gespielt.

Hat das Bundesverfassungsgericht seine Kompetenzen überschritten?
Je mehr man sich mit den ÖR befasst, desto mehr muss man zu der Auffassung gelangen, dass das Bundesverfassungsgericht, eingebettet in die beschriebene gesellschaftliche Dynamik, gleichermaßen als Spielball dieser Dynamik wie auch als Motor Selbiger seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat.http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-gehoert-abgeschafft/7630072-4.html

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Das BVerfG ist aufgrund seiner umfassenden Zuständigkeit oberster Hüter der Verfassung in D (Art. 93 GG). Es ist allen anderen Verfassungsorganen (Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat, Bundespräsident) gegenüber selbstständig, unabhängig und diesen gleichgeordnet. Die Kompetenzen des BVerfG erstrecken sich auf a) Verfassungsstreitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Organstreit), b) Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern (föderaler Streit), c) Verfassungsbeschwerden von Bürgern und den Gemeinden, d) die (konkrete und abstrakte) Normenkontrolle, e) Feststellung der Verfassungswidrigkeit politischer Parteien (Parteienverbot), f) die Wahlprüfverfahren, g) Anklage des Bundespräsidenten und der Bundesrichter und h) die Verwirkung von Grundrechten. Der Sitz des 1951 durch ein Gesetz errichteten BVerfG ist Karlsruhe. Es besteht aus zwei Senaten, die bei untereinander abweichenden Rechtsmeinungen gemeinsam das Plenum des BVerfG bilden. Jeder Senat verfügt über acht Richter, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat für eine Amtsdauer von zwölf Jahren gewählt werden. Die Wiederwahl ist ausgeschlossen. Drei Mitglieder jedes Senats werden aus der Reihe der Richter der obersten Bundesgerichte gewählt. Der Präsident sowie sein Stellvertreter werden vom Bundestag und Bundesrat im Wechsel gewählt.

Staatsferne benennt eine figurative Ferne zwischen einem Staat und einem Subjekt.
In Deutschland wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verwendet.  Rundfunk kann nie politisch neutral sein, jeder Angestellte ist ein Sympathisant von irgendwas.

Zitat
Nach volkwirtschaftlichen Maßstäben handelt es sich aufgrund
der Marktstruktur und des technischen Fortschritts bei Rundfunkleistungen
um private Güter. Somit erscheint auch die verfassungsrechtliche
Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ökonomisch
als
nicht (mehr) gerechtfertigt.
Aufgrund dessen kann die First-Best-Solution nur in die folgende Richtung gehen:
  • Die First-Best-Solution wäre eine Abschaffung der dualen
    Rundfunkordnung und eine formelle und materielle (Teil-)Privati-
    sierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die
    Rundfunkfinanzierung würde wie bei den Privaten über Werbung
    und/oder via Pay-TV oder Pay-per-View erfolgen.
Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)

"Die ÖR sind nicht die Verfassung und sie sind auch nicht deren wichtigster Bestandteil oder überhaupt ein Bestandteil der Verfassung. Sie sind Mitspieler auf dem Medienmarkt und genießen alle Rechte und Pflichten wie jeder andere Medienmacher auch."http://www.wiwo.de/politik/deutschland/bettina-roehl-direkt-sie-sind-nicht-die-verfassung-oder-deren-wichtigster-bestandteil/7630072-5.html

Die Unterhaltungsdarbietungen haben auf der Ebene des Grundgesetzes keinen Verfassungsrang. Artikel 5 GG Absatz 1 postuliert lediglich, „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Dazu kommt noch ein schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis. Es kommt zu einer Mehrbelastung des Bürgers, die unnötig ist. Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.

"Das Grundgesetz regelt den ö.-r. Rundfunk und nicht die finanziellen Bedürfnisse des ö.-r. Rundfunks das Grundgesetz."

Die durch den Gesetzgeber durchgeführte Typisierung ist nicht verfassungskonform, weil die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen.
Die Vorteile aus einer vom Rundfunk bereitgestellten Infrastruktur können erst dann zur Rechtfertigung und Qualifizierung eines Beitrags herangezogen werden, wenn zunächst die Rundfunkteilnehmereigenschaft festgestellt ist.  Hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die reformierte Rundfunkabgabe vollkommen unabhängig vom Bestehen einer Rundfunknutzungsmöglichkeit zu entrichten ist, so hat er den Vorzugslastcharakter der Rundfunkabgabe offen aufgegeben. Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, weil er auf einer unwiderlegbaren Vermutung für die Rundfunknutzung beruht. Es handelt sich um keine Vorzugslast. Denn diese setzt individuelle oder individualisierbare Vorteile voraus. Die Beitragspflicht gründet sich nunmehr jedoch auf die bloße Inhaberschaft von „Raumeinheiten“. Die Möglichkeit, dort Rundfunk zu empfangen, stellt keinen individualisierbaren Vorteil dar, der diesen Raumeinheiten zugeordnet werden könnte, wie dies etwa der Fall ist bei klassischen Erscheinungsformen grundstücksbezogener Beiträge. Die Abgabe ist also ungeachtet der Bezeichnung eine Steuer, die auf „Raumeinheiten“ erhoben wird, vergleichbar einer grundstücksbezogenen Steuer – nicht aber einem grundstücksbezogenen Beitrag. Dass es sich um eine Zwecksteuer handelt, ändert nichts an der Einstufung als Steuer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2013, 16:59 von 503«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
„Wo allgemeine Abgaben geleistet werden müssen, ohne dass es dafür eine äquivalente Gegenleistung gibt, sind wir immer bei einer Steuer.“
“Kenne deinen Feind und kenne dich selbst, und in hundert Schlachten wirst du nie in Gefahr geraten.“

 
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