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Autor Thema: "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren": Pressemitteilung 16.12.2013 Landtag-Debatte  (Gelesen 3065 mal)

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
„Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

Pressemitteilung - Dresden, 16.12.2013
Betreff: Landtag Sachsen - 17.12.2013 - Debatte - Mehreinnahmen/ Beitragssenkung
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/downloads/13-downloads

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Angesichts der am Dienstag, dem 17.12.2013, im Sächsischen Landtag auf Antrag der CDU und FDP anberaumten aktuellen, jedoch am Kern der Angelegenheit völlig vorbeizielenden, scheinheiligen Debatte
"Deutliche Mehreinnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Beitragszahler konsequent entlasten"
www.saechsischer-landtag.de/de/aktuelles/tagesordnungen_protokolle_des_plenums/tagesordnung.do/nd8557

sieht sich die in Sachsen/ Dresden aktive Initiative
„Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

aufgefordert, Stellung zu dem Sachverhalt zu beziehen und den Abgeordneten endlich zielgerichtete Handlung abzuverlangen...

Wir bleiben dran! ;)


Zitat
„Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem“
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de

Pressemitteilung - Dresden, 16.12.2013
Betreff: Landtag Sachsen - 17.12.2013 - Debatte - Mehreinnahmen/ Beitragssenkung
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de/index.php/downloads/13-downloads


Offener Brief an die Fraktionen des Sächsischen Landtages und für Pressevertreter


Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtages!

Nicht erst seit der für den 17.12.2013 geplanten Parlamentsdebatte zum Thema
"Deutliche Mehreinnahmen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk – Beitragszahler konsequent entlasten"
beschäftigt sich das Sächsische Landesparlament in schöner Regelmäßigkeit mit der Ausgestaltung der sogenannten „Rundfunkänderungsstaatsverträge“.

Im Jahre 2000 wurde in der Präambel zum 5. RÄndStV festgestellt:
Zitat
„Der sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklungen auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, dass das nachstehende Regelwerk und sein zu Grunde liegendes Verfahren in Zukunft grundsätzlich nicht mehr geeignet sind, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen.
Der Sächsische Landtag geht daher davon aus, dass es sich bei dem fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag um den letztmaligen Ordnungsrahmen hergebrachter Art handelt.
Der Sächsische Landtag erwartet bis zum 31. Dezember 2003 im Rahmen der neuen Medienordnung für den öffentlich rechtlichen Rundfunk insbesondere eine eindeutige Definition seines Grundversorgungsauftrages.

Des weiteren hieß es in dieser Präambel:
Zitat
„Der Finanzbedarf der Rundfunkanstalten muss sich strikt an der Funktionserforderlichkeit orientieren.
Der Sächsische Landtag geht davon aus, dass eine strikt funktionserforderliche Mittelbereitstellung mittelfristig zu einer vollständigen Werbe- und Sponsorfreiheit ohne Erhöhung des Finanzbedarfs führt.
Der sächsische Landtag geht davon aus, dass die Neuordnung des Finanzierungssystems des ö. r. Rundfunks auch im Zuge technischer Konvergenz sicherstellt, dass das Bereithalten multifunktionaler technischer Einrichtungen keinen Anknüpfungspunkt für die Gebühren- oder Abgabenerhebung darstellen kann.“

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges_lr%2fSaRAendStVPRGAendG_5%2fcont%2fSaRAendStVPRGAendG_5.Praeambel.htm

Es sei an dieser Stelle die Frage erlaubt, warum noch weitere 10 Rundfunkstaatsverträge nach dieser Einsicht vom Sächsischen Parlament ratifiziert wurden, wenn das zugrunde liegende Verfahren nicht geeignet ist, einen dieser Entwicklung entsprechenden Rechtsrahmen für die Rundfunkordnung sicherzustellen?

Warum gibt es bis heute keine eindeutige Definition des „Grundversorgungsauftrages“?

Statt scheinheiliger Debatten um eine Senkung des Rundfunkbeitrages um 50, 80 oder gar 99 Cent, sollte das Sächsische Parlament sich lieber mit den dringend erforderlichen Reformen des ö.r. Rundfunks beschäftigen.


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Seit 1. Januar 2013 ist der 15. RändStV in Kraft getreten. Von den Medienpolitikern wird mehrheitlich und fraktionsübergreifend die Meinung vertreten, dem in den letzten Jahren verstärkt auftretenden Akzeptanzproblem dem ö.r. Rundfunk gegenüber so ein wirksames „Gegenmittel“ entgegenzusetzen. Man gab der Institution „GEZ“ den optimistischer klingenden Namen „Beitragsservice“, für rund 700.000 „Nur-Radionutzer“ verdreifachte sich der bisher gezahlte Betrag und ca. 2,5 Millionen „Teilnehmerkonten“ wurden neu eingerichtet, (Selbstständige und „NIchtnutzenwoller“- die für ihre Betriebsstätten oder nicht vorhandenen Geräte nun Beiträge bezahlen sollen).

Zugleich wittern die Medienpolitiker „gezielte Kampagnen“ führender Printmedien, welche den ö.r. Rundfunk in der Öffentlichkeit diskreditieren würden. Jedoch sind das Bekanntwerden der KiKa-Affäre, der Foht-Affäre, die durch Rechnungsprüfer mehrfach bescheinigte Intransparenz diverser Tochtergesellschaften der ö.r. Sender, das Agieren der Beitragseintreiber oder auch die fehlende Staatsferne die tatsächliche Ursache der Akzeptanzprobleme. Die Medienpolitiker vergaßen völlig, für wen der ö.r. Rundfunk eigentlich gedacht war - nämlich den Bürger!

Eingeschränkt in der persönlichen Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit (Artikel 2 Grundgesetz), reagieren viele Betroffene mit Klagen bei den zuständigen Verwaltungsgerichten, rufen zum Zahlungsstreik auf oder gründen Bürgerinitiativen. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass sich der untaugliche Ansatz des 15. RÄndStV ins Gegenteil verkehrt. Die Akzeptanz für den ö.r. Rundfunk hat nachhaltigen Schaden erlitten und es darf bezweifelt werden, dass dieser Schaden noch reparabel ist.

Dies verdeutlicht einmal mehr, wie realitätsfern die Medienpolitik inzwischen geworden ist und eines der wichtigsten Ziele der letzten Jahre - eine Akzeptanzverbesserung dem ö.r. Rundfunk gegenüber - in weite Ferne gerückt ist.

Den KEF-Berichten zufolge, lag die Forderungsausfallquote bereits vor dem 31.12.2012 kontinuierlich über 2%! Es handelt sich hierbei wohlgemerkt um angemeldete Nutzer, die keine Beiträge, aus welchen Gründen auch immer, entrichten wollen. Nun also kommen dazu noch die Bürger, welche bewusst auf die „Segnungen“ des Fernsehens verzichten möchten, es ablehnen, mehrfach Beiträge für Zweitwohnung oder Betriebsstätten entrichten zu müssen.

Nicht zu vergessen, die Ausgaben des Landes Sachsen, wo gleichfalls für „Betriebsstätten“ in Stadt und Land „Rundfunkbeiträge“ zu entrichten sind. Diese Ausgaben betragen Jahr für Jahr rund 400.000 Euro an Steuergeldern, obwohl sowohl Besucher, als auch die Beschäftigten bereits privat Rundfunkbeiträge entrichten! Allein die Landeshauptstadt Dresden muss rund 40.000 Euro mehr an Steuergeldern für Rundfunkbeiträge entrichten!

Wie können es die Abgeordneten des Sächsischen Parlamentes mit Ihrem Gewissen vereinbaren, offenkundige Probleme und Schieflagen beim ö.r. Rundfunk zu tolerieren und dem Verfall demokratischer Grundrechte tatenlos zuschauen?

Der ö.r. Rundfunk wurde nach 1945 einzig mit der Begründung der Wahrung der Meinungspluralität, nach Vorbild der BBC gegründet. Bei der Presse sah man diese Meinungsvielfalt als gegeben an. Auf Grund des Frequenzmangels, hatte dies auch seine Berechtigung. Nun, von einem Frequenzmangel kann heute nicht mehr die Rede sein. Jahr für Jahr suchen neue Sender auf neuen Verbreitungswegen ihr Publikum und finden es. Was hindert also die Politiker, einen eindeutigen Grundversorgungsauftrag zu definieren, um Mehrfachbelastungen der Bürger in Zukunft zu verhindern?

Diese fehlende Definition des Grundversorgungsauftrages öffnete dem Selbstausweitungsgebaren der ö.r. Rundfunkanstalten Tür und Tor. Seitdem hechelt die Medienpolitik mit ihren Regulierungsbemühungen durch Gesetzgebung den Gegebenheiten hinterher.

Die Notwendigkeit der Definition des Grundversorgungsauftrages wurde, wie bereits Eingangs erwähnt, in der Präambel zum 5. Rundfunkstaatsvertrag bereits im Jahr 2000 (!) erkannt. Einen erneuten Anlauf gab es 2008 in einer gemeinsamen Beschlussvorlage der damaligen CDU/SPD Regierungskoalition in Sachsen. Damals wurde die Forderung nach einer eindeutigen Definition des Grundversorgungsauftrages bis zum 31.05.2009 gestellt.
Passiert ist in beiden Fällen nichts!!

Im Jahr 2013 gibt es nun ein Gutachten des Deutschen Steuerzahlerinstituts des Bundes der Steuerzahler e.V.:
Auch hier die Forderung obenan: "eindeutige Definition des Grundversorgungsauftrages".
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf

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Die Spekulationen dieser Tage um Mehreinnahmen des ö.r. Rundfunks sind müßig und überflüssig, bis die Zahlen von der KEF in den nächsten Wochen veröffentlicht werden.

Eines ist jedoch jetzt schon vorhersehbar:
Der Schaden, den das Ansehen des ö.r. Rundfunks durch die Ratifizierung und praktische Umsetzung des 15. RÄndStV erlitten hat, wird nicht folgenlos für dessen weiteren Bestand sein.

Seit 11. Juli 2013 liegt dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages die Petition Nr. 05/03939/9
„Für ein demokratischeres Rundfunksystem“ vor, deren Initiator ich bin.
www.openpetition.de/petition/online/fuer-ein-demokratischeres-rundfunksystem

Dank Unterstützer der Bürgerinitiative „Mediennutzung ohne Zwangsgebühren für den ö.r. Rundfunk“, wurden bis dato über 4.000 Unterschriften übergeben. Außer einer Eingangsbestätigung und dem Hinweis, dass die Sächsische Staatskanzlei um Stellungsnahme gebeten wurde, erfolgte bisher keine Antwort.

Statt sich in populistischen Scheindebatten über bisher noch nicht offiziell von der KEF bestätigte Mehreinnahmen zu ergehen und über deren Verwendung zu spekulieren, sollte die Gelegenheit genutzt werden, das Konstrukt „ö.r. Rundfunk in der heutigen Medienvielfalt“ insgesamt auf den Prüfstand zu stellen und die Parlamentarier sollten sich fragen, ob ihre Beschlüsse noch dem Wohle des Bürgers dienen.

Mit freundlichen Grüßen und der Bitte um Unterstützung unserer Reformansätze,

Frank Kutschera
Initiative "Mediennutzung ohne Zwangsgebühren - Für ein demokratischeres Rundfunksystem"
www.mediennutzung-ohne-zwangsgebuehren.de
c/o Teegadrom (Spielekneipe)
Louisenstraße 44, 01099 Dresden-Neustadt
www.teegadrom.de



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Danke, Frank, für eure aktive Tätigkeit!
War jemand von der Initiative bei der Debatte dabei? Wurde der offene Brief erwähnt?
Berichte bitte, wenn eine Antwort erfolgt.


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Nein, meines Wissens nach konnte leider kein Vertreter der Initiative zur Debatte gehen.
Aber die Protokolle werden - sobald sie veröffentlicht sind - eingehend studiert und auseinandergenommen werden.

Wir lassen uns nicht auf der Nase herumtanzen - und werden mit dem Finger immer schön und kräftig in der Wunde bohren.... hin und her... rein und raus... dass es *denen* zu den Ohren rauskommt  >:D

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