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Autor Thema: WAZ: Rund 600 Klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag  (Gelesen 11992 mal)

Uwe

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WAZ: Rund 600 Klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag
Autor: 23. November 2013, 05:39
                                    WAZ:Rund 600 Klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag


Gegen den neuen Rundfunkbeitrag, den seit Anfang des Jahres alle Haushalte in Deutschland zahlen müssen, sind nach Recherchen der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Samstagausgabe) mittlerweile etwa 600 Klagen anhängig.

mehr auf:
http://www.ad-hoc-news.de/waz-rund-600-klagen-gegen-neuen-rundfunkbeitrag--/de/News/33062054

sowie auf:
http://www.welt.de/wirtschaft/article122182961/Gegen-den-Rundfunkbeitrag-sind-600-Klagen-anhaengig.html


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Uwe

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Klagen gegen Zwangsabgabe

Mittlerweile erhalten immer mehr Haushalte Post von der Servicestelle der öffentlich-rechtlichen Radio- und TV-Sender. Darin fordern sie Haushalte, die bislang noch nichts für das Angebot von ARD und ZDF bezahlen, zur Anmeldung auf. Eine Nachzahlung fordert die Einzugsstelle auch schnell. Denn seit Januar ist jeder Haushalt im Land verpflichtet, monatlich 17,98 Euro als Beitrag für das öffentlich-rechtliche Angebot zu bezahlen.

mehr auf:
http://www.morgenweb.de/nachrichten/politik/klagen-gegen-zwangsabgabe-1.1297116


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S
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600? Zu wenig!

Vielleicht teilweise deswegen, weil die Rundfunkanstalten die Ausstellung der Bescheide verzögern, denn bald soll den Beitrag in den Landtagen "evaluiert" werden.

Leider machen sie zu oft formale Gründe geltend (Steuer) und nicht die Verletzung der Grundrechte.

In Berlin sind es 100, wurden aber die Leute in Berlin überhaupt angeschrieben? Die Daten aus der Anmeldebehörde haben sie erst in September bekommen.


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fox

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                                    WAZ:Rund 600 Klagen gegen neuen Rundfunkbeitrag

.....  und es werden mehr werden !!!!!!!!! 


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V
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UMFRAGE:  Wo stehen die Klagewilligen heute?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7289.0.html

Der größere Teil der klagewilligen Bürger hat noch nicht geklagt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. November 2013, 11:22 von Viktor7«

k
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Es werden noch viele Klagen folgen,da ein Großteil der bisher nicht gemeldeten Bürger und Haushalte noch keine Forderungen bekommen hat.
Grund:Es wurden noch nicht alle Daten der Meldebehörden übermittelt,meine Daten wurden zwar im September übermittelt aber einen Bescheid oder eine Forderung habe ich noch nicht bekommen,war ja auch seit November 2011 abgemeldet.
Dann sind es schon 601  ;)


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koppi1947

R
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Ich vermute, dass derzeit nur Klagen anhängig sind, wo GEZ-Boykotteure einen Bescheid erzwingen (Untätigkeitsklage oder Eilrechtsschutz hinsichtlich der Vollstreckungsaussetzung). Untätigkeitsklagen (nach 3 Monaten) sind wohl auch nötig um Druck auf den Kessel zu bringen.

Und wenn das Merkel/Gabriel-Regime an der Macht ist, kann ggf. mit der 2/3-Mehrheit auch das GG passend gemacht werden, den Rest erledigen die SPD/CDSU/Grünen MP in den üblichen Kamingesprächen. Wird vielleicht schon in den GroKo-Verhandlungen klar gemacht, denn da ist die ganze Bande zusammen.

Zitat von: Wikipedia "Ministerpräsidentenkonferenz"
Besondere Themen werden in vertraulichen Gesprächsrunden, den sogenannten Kamingesprächen, behandelt. An diesen Gesprächen nehmen nur die Regierungschefs ohne ihre Mitarbeiter teil. http://bit.ly/1bdMjoW

Was dort besprochen wird, geht natürlich nicht an die Öffentlichkeit, die Länderparlamente nicken dann ab - war schon immer so. Eine Koalition auf Landesebene lässt seinen MP bei Staatsverträgen nicht im Regen stehen.

Deshalb ist die Berufung auf Grundrechte (allgemeine Handlungsfreiheit, Gleichheitsgrundsatz, EU-Beihilferichtlinie ... ) auch wichtig.


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

V
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Nach meinem Kenntnisstand sind das Einzelfälle, wo eine Untätigkeitsklage erforderlich ist. Die Verschleppungstaktik gehört in den Widerspruch gegen den Bescheid rein. So machen sich die Sender vor Gericht lächerlich, falls sie auf Zeit spielen und die Untätigkeitsklage herausfordern.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
600 Klagen sind erst die Spitze des Eisbergs - der Eisberg folgt noch!

Unter den Zahlungsverweigerern sind meiner Meinung nach viele, die bisher *jegliche* Post ignoriert, entsorgt, zurückgesendet haben - und somit also zumindest bisher völlig andere Wege als Widerspruch und Klage gehen.

Abgesehen davon konnten die ersten Klagen erst seit etwa drittem Quartal des Jahres beginnen, aufgrund der monatelangen Verschleppung durch Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung und *dann* erst klagefähigem BeitragsBESCHEID.

Als bisheriger durchaus geneigter ör-Hörfunknutzer und -zahler, seit 01.01.2013 jedoch ob der *UNVERSCHÄMTHEITEN* der Neuregelungen und damit auch des Systems im Ganzen maßlos empörter Widersacher, hatte ich seit 01.01.2013 die Zahlungen eingestellt...
Der BeitragsBESCHEID des 1. Quartals kam erst im JUNI!
Der BeitragsBESCHEID des 2. Quartals kam im JULI.
Der gemeinsame WiderspruchsBESCHEID für beide kam erst ENDE AUGUST!
Die Klage konnte somit erst im SEPTEMBER(!) eingereicht werden.
Und da bin ich noch einer der schon von JahresANFANG an darauf hingearbeitet hat.
Das dürfte die Zeitschiene anschaulich genug beschreiben...

Viele der bisherigen Ignoranten befassen sich auch erst jetzt ernsthaft mit dem Thema - viele kennen die Neuregelung noch nicht einmal - halten es für eine Art "üblen Scherz".

Ich glaube, 600 Klagen sind aktuell kein schlechter Schnitt angesichts vorgenannter Umstände ;)

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Viel ärgerlicher finde ich, dass anscheinend viele den Weg des zahnlosen Tigers, d.h. der
"Zahlung unter Vorbehalt" gehen.
Denn die erhoffte Rückerstattung wird wohl eher *nicht* kommen...

Zitat
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger* > Erstattung fragwürdig!

Wirksamer:
Zahlungsverweigerung + Widerspruch mit Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung"!


Quelle Focus, 31.08.2013
http://www.focus.de/kultur/medien/tid-33169/kultur-und-medien-leben-neue-klage-gegen-tv-gebuehr_aid_1074386.html

Anstatt den Rundfunkbeitrag für "nichtig" zu erklären, wäre wahrscheinlicher "dass das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag für unvereinbar mit der Verfassung erkläre, zugleich aber eine Weitergeltungsanordnung treffe."

Die hierbei "nicht verfassungskonform eingezogenen Beiträge bekäme"  dann "aber nur derjenige zurück, der sich juristisch gegen die Zwangszahlungen zur Wehr gesetzt habe".

Der "Erstattungsanspruch nach §10 Abs.3 RBeitrStV greife im Fall einer Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht nämlich nicht".

"Tatsächlich sei „zwingend der Rat zu geben“, sich rechtswirksam zur Wehr zu setzen", so RA Koblenzer.

Zahlungsverweigerung ist Voraussetzung, um überhaupt einen klagefähigen BeitragsBESCHEID zu erhalten.

Ein gleichzeitiger Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" kann bis Verfahrensende vor Zahlung schützen.


Zitat
"Zahlung unter Vorbehalt" = *zahnloser Tiger* > Erstattung fragwürdig!
Das RECHT zur Zahlungsverweigerung ist unsere PFLICHT!

Quelle akademie.de
http://www.akademie.de/wissen/faq-vorbehalt-rundfunkbeitrag

Wichtig für einen eventuellen Rückerstattungsanspruch ist *Form* und *Begründung* der Vorbehaltserklärung.

Aber selbst dann gilt:
"Voraussetzung für die Rückerstattung bei Zahlung unter Vorbehalt ist zunächst, dass der geäußerte Vorbehalt als Rechtsgrund auch eingetreten ist.  [...]
Eine Garantie kann natürlich nicht gegeben werden. [...] jeder neue Fall kann anders interpretiert werden als bisher entschiedene Fälle."

Angesichts üblicher juristischer Winkelzüge ist es leider nicht ausgeschlossen, dass erfolgreiche Klageverfahren so verklausuliert werden, dass man Glück haben muss, genau diesen Sachverhalt in seiner Vorbehaltsbegründung beschrieben zu haben.

Was nicht gezahlt ist, muss man sich nicht zurückerstatten lassen.

Es geht nicht "nur" um 18€/mtl! Es geht um GRUNDrechte!

Das RECHT zu Zahlungsverweigerung-Widerspruch-Klage ist unsere PFLICHT!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7436.0.html

Rundfunkbeitrag-Zahlungsstreik
www.ZAHLUNGSSTREIK.net


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Ich bezweifle ebenfalls, dass die Zahl von 600 Klagen korrekt ist. Allein beim Bundesverfassungsgericht waren bis etwa Mitte des Jahres 100 Beschwerden eingegangen, von denen 50 angenommen wurden. Wie an anderer Stelle erwähnt: Das ist wahrscheinlich die Spitze des Eisbergs. Ich habe unlängst ebenfalls Klage eingereicht. Auch dank der informativen Diskussionen und Hintergrundberichte in diesem Forum!   


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Zitat
Neue Rundfunkgebühr löst Klageflut aus

Seit dem Wechsel vom alten GEZ-Modell zum neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt pauschal 17,98 Euro im Monat berappen. Dagegen laufen immer mehr Bürger Sturm.


http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Wirtschaft/d/3883914/neue-rundfunkgebuehr-loest-klageflut-aus.html


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Ich denke auch, dass das ganze erst noch richtig in Schwung kommt. Bisher scheint die Verzögerungstaktik ja zu funktionieren. Alleine die Veschleppung durch die nicht erlassenen Bescheide bringt zunächst einen kleinen Zeitgewinn. Auch die Zahlungsaufforderung kommt nicht mehr so ganz zügig. Anfang nächster Woche lasse ich es dann auch beim Verwaltungsgericht krachen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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