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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung  (Gelesen 8489 mal)

M
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Vollstreckungsankündigung
Autor: 27. September 2013, 00:27
Hallo zusammen,

habe da mal eine hypotetische Frage, rein neugierhalber versteht sich.

Ein Brief von einer Gemeinde ging Person A zu, in der es um eine Forderung der GEZ über einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren und über 1500 € (!) geht.

Auf http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-der-gez/gez-gebuehren-nachzahlen-wann-muss-man-das.html steht, das man nur für 3 Jahre rückwirkend fordern kann, wenn Einspruch erhoben wird.
Wie könnte der aussehen? Wohin wird der geschickt, an ein Gericht, der Gemeinde oder dem Beitragszentrale?
Wird dafür ein Anwalt benötigt und wie nennt sich die Fachrichtung für solche Anliegen?

In dem Forderungszeitraum lebte Person A bei anderen Personen (mal bei Eltern, mal bei Lebensgefährten), die GEZ gezahlt haben. Leider hat Person A versäumt, sich mit Einschreiben und Rückschein abzumelden, als sie noch in Ausbildung und daher befreit war.
Muss sie für diesen Zeitraum überhaupt zahlen, wenn sie kein eigenes Gerät hatte?

Was kann nun getan werden, um dieser Forderung entgegen zu wirken? Person A war schon bei der Verbraucherzentrale, die haben ihr erstmal geraten, Meldebescheinigungen über die Zeiträume einzuholen und dann wieder zu kommen.

Der Vollziehungsbeamte war aber schon bei Person A gewesen, hat Sie aber nicht angetroffen und nun einen Termin (Oktober) in diesem Brief genannt, dann ist der Nachmieter von Person A aber schon eingezogen.

Weiterhin wird in dem Brief von Konto-, Einkommens- oder Forderungspfändungen sowie Zwangsvollstreckung und Erzwingungshaft gedroht. Außerdem wird auf einen § 103 OWIG hingewiesen. Kann Person A das alles wirklich wiederfahren, da nun die Gemeinde als Vollzieher auftritt? Könnte Person A etwas dagegegen unternehmen?



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themob

Re: Vollstreckungsankündigung
#1: 27. September 2013, 09:59
Das Kind ist ja schon ziemlich tief in den Brunnen gefallen.

Um sich auf die Verjährungsfrist zu berufen hätte Person A ja zu einem Zeitpunkt X die innerhalb der gesetzten Frist liegt, Widerspruch einlegen müssen.

Person A hat sich nicht abgemeldet, damit liegt das Versäumnis bei Person A. Die Befreiung war ja zeitlich begrenzt. Läuft die Befreiung ab und Person A konnte keine neue Befreiung erzielen, laufen die (damaligen) Gebühren weiter. Vor der Befreiung müssen ja gebührenpflichtige Empfangsgeräte vorhanden gewesen sein, sonst wäre Person A nicht angemeldet gewesen.
 
Da es nun aber schon beim Vollstreckungsbeamten liegt denke ich das Person A alle Briefe im Vorfeld entweder ignoriert hat oder eben nicht von dem Recht Gebrauch gemacht hat, Widerspruch einzulegen.

Das beste wäre nun, 2 Dinge zu beachten: Vorsorge treffen und Kommunikation

Vorsorge = Eventuell vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umwandeln (Pfändungsschutz, sonst könnte der Gläubiger das Geld vom Konto pfänden). Mit aktivem P-Konto darf nur gepfändet werden, wenn Beträge über der Pfändungsfreigrenze auf dem Konto sind bzw eingehen.

Kommunikation: Kontakt zum Vollstreckungsbeamten aufnehmen und versuchen eine Lösung herbei zu führen. Wie sind denn die wirtschaftlichen Verhältnisse von Person A? Steht Person A im Berufsleben etc.?

Wie die rechtliche Seite genau aussieht in dem Fall, auch wegen Hinweis auf OWI 103 kann ich nicht beurteilen. Dazu müsste man den Inhalt des Schreibens im ganzen sehen.





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Re: Vollstreckungsankündigung
#2: 26. Oktober 2013, 22:30
Hallo,
Person B Kommentar betrifft den Tipp "Vorsorge treffen", Person B hat ein P-Konto, aber trotz des Pfändungsschutzes wurde Geld vom Konto abgezogen. Auf B's Widerspruch hat Sparkassen Mitarbeiter das so begründet: Alles was am Monatsende als Guthaben übrig bleibt und in nächsten Monat rüber geht kann, darf, muss dem Gläubigen zu Verfügung gestellt werden, sprich an Gläubigen überwiesen werden. Aus dieser Erfahrung heraus möchte B deinen Tipp vervollständigen, A soll so sorgen das am Monatsende das Konto auf 00,00€ gesetzt wird

Grüß dich
Wlad


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Oktober 2013, 22:45 von Uwe«

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Re: Vollstreckungsankündigung
#3: 26. Oktober 2013, 22:54
Dann lieber ne Zeit lang im Minus bleiben ;-)


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Re: Vollstreckungsankündigung
#4: 26. Oktober 2013, 23:15
Dann lieber ne Zeit lang im Minus bleiben ;-)
...ich glaube dass es keine gute Idee ist :)

Grüß dich
Wlad


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Re: Vollstreckungsankündigung
#5: 27. Oktober 2013, 10:13
Das sollte doch niemandem schwer fallen,sein Konto am Monatsende leerzuräumen,denn bei den großzügigen Zinsen,ist es im Sparstrumpf besser aufgehoben.Man könnte ja auch Gold kaufen,um sicher zu gehen auch unter einem anderen Namen.
Gerade die miesen Spasskassen,wer dort noch ist,muss sich das gefallen lassen.


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Re: Vollstreckungsankündigung
#6: 29. Oktober 2013, 08:26
Das sollte doch niemandem schwer fallen,sein Konto am Monatsende leerzuräumen,denn bei den großzügigen Zinsen,ist es im Sparstrumpf besser aufgehoben.Man könnte ja auch Gold kaufen,um sicher zu gehen auch unter einem anderen Namen.
Gerade die miesen Spasskassen,wer dort noch ist,muss sich das gefallen lassen.
Hallo!
ein Sparstrumpf ist wohl die bessere Lösung, weil zur Zeit ist der preis für Gold so hoch wie nie
Grüß dich
Wlad


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Re: Vollstreckungsankündigung
#7: 30. Oktober 2013, 15:40
Gold war schon bei über 1900 USD. Es ist derzeit eher spottbillig.


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Re: Vollstreckungsankündigung
#8: 30. Oktober 2013, 15:56
Richtig,Stand heute 975,50 €,war bei 1361 €,also interessant.Konnte Dir leider nicht darauf antworten,aus anderen Gründen.


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Re: Vollstreckungsankündigung
#9: 30. Oktober 2013, 16:25
Es heißt aber doch auch, Silber ist das Gold des kleinen Mannes, und das ist gerade wirklich günstig zu haben, momentan liegt er bei 16.70 Euro/Unze, vor 3 Jahren nach dem Bankenbums war er bei über 20.
Hab mir den Großteil meines Ersparten in Silbermünzen(Libertad) umgewandelt(bin Wachmann) und in einer Keksdose(Mit Mutti Merkel sind auch Schließfächer nicht mehr sicher) versteckt.
Sag aber nicht wo.
 (#)


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Re: Vollstreckungsankündigung
#10: 30. Oktober 2013, 17:21
Sehr gut gemacht,alles was man in verschiedene Richtungen von Edelmetallen anlegt,ist kein Fehler,man sollte nur nicht Alles auf ein Pferd setzen.
Wichtig ist immer,dass man bei solchen Anlagen,diese nicht immer sofort braucht,dann könnte man auch Pech haben und einen Tiefststand erreichen.
Wichtig ist immer,wenn man bei Tiefstständen oder Höchstständen anlegt,gibt es immer einen sogenannten Cost everage Effekt,der besagt,dass man dann immer einen Schnitt hat und man besser dran ist,als beim Sparkassenkonto oder unter dem Kopfkissen.
Aber nicht den Kopf hängen lassen,immer kämpfen,ich kämpfe auch jeden Tag mit diesem Unrechtssystem.
Wie oben geschrieben,bitte nicht alles auf eine Karte setzen,immer splitten,wenn eine Sache unten ist,ist die andere höher und nur so kann man Verluste vermeiden.


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