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Autor Thema: Was nun?  (Gelesen 1862 mal)

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Was nun?
Autor: 29. Mai 2013, 23:07
Seit geraumer Zeit verfolge ich die Diskussionen bezüglich der GEZ-Zwangsabgabe in diesem Forum. Heute möchte ich mich auch zu Wort melden und Euch folgenden Fall schildern:

Herr A., der kein Fernsehgerät besitzt und sich gegen die geräteunabhängige Haushaltabgabe wehren möchte, zahlt nach der Zahlungsaufforderung durch den Beitragsservice nicht.
Erwartungsgemäß erhält er im April einen Gebührenbescheid für Januar, gegen den er fristgerecht beim Sender Widerspruch eingelegt. Allerdings teilt er, statt Aussetzung auf Vollziehung zu beantragten, mit, dass er die Zahlung unter Vorbehalt vornehmen wird, sobald ihm die Rundfunkanstalt dies bestätigt.
Daraufhin erhält er zwei Wochen später vom Beitragsservice das übliche Schreiben, das versendet wird, wenn jemand ankündigt, unter Vorbehalt zu zahlen.

Ehe er noch reagieren kann, erhält er den nächsten Gebührenbescheid für die Monate Februar, März und April.
Auch gegen diesen Bescheid wird Herr A. Widerspruch einlegen und überlegt nun, diesmal auch die Aussetzung auf Vollziehung zu beantragen und eventuell eine Untätigkeitsklage nach §75 VwGO anzudrohen.

Außerdem plant er, sein Abonnement der Tageszeitung zu kündigen mit der Begründung, dass er aufgrund des neuen Rundfunkstaatsvertrages dazu gezwungen ist, da er sich aus finanziellen Gründen die Zeitung nun nicht mehr leisten kann?

Was meint Ihr zu diesem Fall? Ich bin gespannt auf Eure Wortmeldungen.


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