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Autor Thema: Wie kann eine Nicht gewählte Regierung Gesetze erlassen?  (Gelesen 2765 mal)

d
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Das BFG hat am 25.07.2012 entschieden das die Wahlen ungülltig sind. Anlaß waren die Überhangsmandate.
Gesetzlich sähe es sogar noch anders aus, da wären die Wahlen schon vom gesamten Vorgang ungültig.

Wichtig ist mir dabei: Wenn die Wahlen in der Form wie sie aktuell getätigt werden auch nach der Entscheidung des BFG ungültig sind, dann haben wir zur Zeit keine gültig / legal gewählte Regierung. Wer kann dann überhaupt gültige Gesetze erlassen?

Müßten die da nicht erst einmal für Ordnung sorgen und endlich, das Gericht hatte ja Jahre Zeit gegeben am Wahlverfahren etwas zu ändern. Nichts ist passiert und daher gab es die Entscheidung des BFG vom 25.07.
Leider passiert weiterhin nichts und auch die Bevölkerung tut nichts dafür das sich etwas ändert.

Ich bin nur gespannt wie die das mit der Haushaltsabgabe durchsetzen wollen.

Wir sind eine 4 Köpfige Familie, Frau ohne Konto, ich selber mit gepfändetem Konto ohne Inhalt und einem P-Konto.
2 Kinder ohne Einkommen. Frau hat nur Arbeitlosengeld (per Check) und ich kein Einkommen.

Kein Einkommen zu haben oder wenig Geld zu besitzen ist doch nicht strafbar. EV wurde von uns schon abgegeben.
Was / wie wäre da etwas zu holen? Da bin ich einmal gespannt wie die das reallisieren wollen.

TV und Radio haben wir tatsächlich nicht und wollen wir auch nicht.
Da die Nachrichten nur das berichten was die Bevölkerung hören soll und die Informationen meist nachgerichtet sind verfehlen die ÖR ihren Auftrag. Auch die anderen Informationssendungen gehen oft an der Realität vorbei. Warum soll man für die meist zensierten / nachgerichteten Informationen auch noch bezahlen?

Es gibt wesentlich reellere Informationsquellen, diese sind dann auch noch Kostenlos (naja, durch Werber bezahlt. Na und?).

Ich wünsche mir, das der deutsche Michel entlich wach wird und etwas unternimmt.

Ich tue schon eine ganze weile etwas, mache meinen Mund auf und wehre mich. Gut, ich bekomme auch ganz schön was auf den Mund zurück. Es hat schon was von DDR-Methoden hier. Wer den Mund auf tut wird bestraft und wenn es nur dazu dient die andern noch Zuschauer mit abzuschrecken. Funktioniert ja bisher ganz gut das Einschüchtern.

Gruß
Dimugi


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H
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tja, so ist das eben in der BRvD...

ich werde das mit den ungültigen Wahlen, die ja offensichtlich verfassungswidrig sind, noch neben anderen Dingen in meinem Widerspruch einfügen...keinen Cent sehen die von mir, notfalls löse ich auch mein konto auf, wertsachen werden ausgelagert usw.


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tja, so ist das eben in der BRvD...
ich werde das mit den ungültigen Wahlen, die ja offensichtlich verfassungswidrig sind, noch neben anderen Dingen in meinem Widerspruch einfügen...keinen Cent sehen die von mir, notfalls löse ich auch mein konto auf, wertsachen werden ausgelagert usw.

Man kann sicher allerlei gute Gründe - auch den o.g. - zur Begründung aufführen.
Sollte man durchaus.
Ich glaube auch nicht, dass hier "weniger mehr ist".
Insofern - immer draufhauen!

Das mit den "ungültigen Wahlen" (unabhängig davon, wie spitzfindig man diese Sichtweise erachtet) betrifft nach meiner Kenntnis allerdings ja wohl hauptsächlich die Bundestagswahlen.
Dessen sollte man sich bewusst sein.

Für das im Zuge der Debatte um den neuen Rundfunkbeitrag und den ÖRR im Allgemeinen kritisierte "Gesetz", den *Rundfunkbeitragsstaatsvertrag*, sind jedoch die *Landtage* und *Ministerpräsidenten* der *Bundesländer* verantwortlich...
also nicht der Bund.

Zahlreiche *Beschwerden* an die *Ministerpräsidenten*, die *Landtagsabgeordneten*, die *Parteien*...
bleiben einem unbenommen, frei nach dem Motto:
Auf sie mit Gebrüll!


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