Hi,
Wegen meiner Jahresrechnung: Ja, ich habe auf einmal jährlich umgestellt, weil das 3 % Prozenz Skonto gab, UND - jetzt leider ein zeitlicher Nachteil - ich habe meine Einzugsermächtigung zurückgezogen und auf Überweisung umgestellt. Der Grund war, dass ich, weil ich im Telefonbuch mit dem Zusatz (Freiberuflerbezeichnung) gelistet war, plötzlich für ein nicht vorhandenes Geschäftsautoradio bzw. ohne Vorhandensein eines Geschäftsautos oder von Geschäftsräumen, eine zweite Rundfunkgebühr für meine Wohnung bezahlen sollte - es war alles total absurd und hat mich etliche Briefe hin und her gekostet, diesen Irrtum und diese "Verfolgung" abzustellen. (Schnee von vorgestern angesichts der jetzigen Gebühr.)
Jedenfalls bekomme ich seither jedes Jahr im Dezember die Rechnung für das gesamte Folgejahr. Bislang waren das 69,72 Euro/Jahr. Jetzt sind's plötzlich 215,76 Euro. Das ist NICHT gerecht!
Egal, wenn irgendeine Chance besteht, diese Haushaltsabgabe rückgängig zu machen
Mir stinkt es einfach total, dass ich gezwungen werde, dreimal so viel zu bezahlen wie bisher, obwohl ich keinen Fernseher habe und angesichts des grottigen Programms mit zensierten Themenrunden und ewig wiederholten Spielfilmen und Dokus auch keinen will.
Fernsehen ist ein Zeitfresser. Ich will mich auch nicht ständig berieseln lassen. Ich habe genug Lärm und Unruhe im Alltag, als dass ich auch noch ständig Fernsehen oder Radio auf mich einprasseln lassen will.
Jetzt werde ich für diese Bedürfnisse und Entscheidung "bestraft" durch die Zwangsabgabe.
Radio höre ich auch nicht, einmal aus Zeitmangel, aber auch weil mein Lieblingssender (Klassik Radio, auch privat!) hier im Hinterland keinen Empfang hat .
Hier gibt's noch nicht mal in jedem Dorf DSL oder wenn, dann mit so geringer Bandbreite, dass Video-Downstream nicht funktioniert.
"Gerechter" erscheint die Haushaltsabgabe nur denen, die schon viele Medien nutzen und eh den Betrag oder eben jetzt weniger zahlen oder die eben befreit sind.
Die Steuer- und Sozialversicherungszahler finanzieren ja bei den sozial schwächeren ohnehin schon die Beiträge mit. Keine Neuerung also.
Als Steuer würde ich die Haushaltsabgabe auch nicht sehen, denn sie ist ja nicht einkommensabhängig und nicht steuerlich geltend zu machen, daher auch nciht ausgleichbar.
Aber zurück zum Thema:
Ich habe eine Rechnung, aber es steht nicht "Rechtsbehelfsbelehrung" oder "Widerspruch" oder sonstwas da. Trotzdem meine ich, dass eine Rechnung ein Gebührenbescheid ist, oder nicht?
Müsste ich demnach jetzt die Mahnung abwarten und dann Klage erheben?
Wir müssen vermutlich alle warten, bis wir die ersten "amtlichen" Briefe bekommen, um die Lage sicher beurteilen zu können.
Sollen wir Sammelklage erheben?
Vielen Dank für weitere Rückmeldungen oder Verweise auf andere Postings.
U.