Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkgebührenänderung 2013  (Gelesen 14411 mal)

M
  • Beiträge: 127
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#15: 08. März 2012, 00:33
naja, rene´s letzte posts sind auch eher von unmut geprägt. als ich mich vor vielen monden hier registriert habe war er noch anders. auch ich versuche stets mein umfeld für das thema ÖRR zu sensibilisieren. die meisten sind der meinung man könne sich garnicht abmelden. manche denken sogar es handelt sich bei rundfunkgebühren um steuern. und kaum einer kennt die rechtliche grundlage. in einzelfällen ist es möglich aufklärend wirksam zu sein, daher ache ich weiter. aber im grosen und ganzen zeigt der "deutsche michel" kein interesse bzw. keine eier. das ist ja mit der kirchensteuer ähnlich. die wenigsten glauben sich im himmel einkaufen zu können- und wieviele treten wirklich aus?

wenn was zieht, dann das argument ü200 € im jahr. am geldbeutel sind ja die meisten empfindlich. ich denke es wird mal wieder zeit das volk aufzuhetzen. ich verfasse in den nächsten tagen einen brief an die bildzeitung und poste den vorm abschicken hier. erfahrungsgeäß gibt es da immer was zu korrigieren.

greez^^


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

F

Fritzi

Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#16: 08. März 2012, 06:51
Danke für deinen Beitrag. Die Idee mit der Bildzeitung klingt richtig gut. Da ich mich von allen Medien eben auch Print- verabschiedet habe, fehlt mir der Überblick, inwieweit gerade die Zeitungen sich zu diesem Gesetz geäußert haben. Die müssten doch eigentlich auf die Barikaden gehen. Da ich in meinem Lebensumfeld bisher keine einzige Reaktion auf dieses Thema erfahren habe, gehe ich davon aus, dass dort noch nicht viel zu lesen war. Hoffentlich schaffen wir es, bis zum Jahresende eine große Fraktion der GEZ-boykottler zusammen zu bekommen. Vielleicht gelingt es auch Anonymus hier aufzurühren. Mir macht die schwache Gegenwehr der Menschen Angst. Welches Gesetz wird als nächstes verabschiedet? Wenn die Mächtigen unseres Landes erst einmal Lunte riechen, wie leicht man uns Bürger versklaven kann, dann wird es weiter gehen. Ich konnte in diesem Forum öfter den folgenden Satz lesen: "Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf." Ich hoffe, dass noch viele vorher wach werden.....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 211
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#17: 08. März 2012, 19:49
Ich weiß nicht wo alle dieses her haben

"Ab 2013 sollen die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Fernseher oder Radio gezahlt werden, sondern von jedem Haushalt."


Im Vertrag steht folgendes, Auszug:

"Wohnung ist unabhängig vonder Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortfeste, baulichdavon abgeschlossene Raumeinheit."

Das kann aber auch das Zimmer des eigenen Kindes sein das gerade 18 Jahre geworden ist und zahlen darf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#18: 08. März 2012, 20:16
Nicht raumeinheit sondern wohneinheit ist entscheidend. Das wäre krass wenn man für jeden raum bezahlen müsste.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. März 2012, 20:18 von Zasz«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#19: 08. März 2012, 20:22
@MadmaXwe
Ich wäre dir dankbar, wenn du mir den Brief zukommen lassen würdest, um ihn auch auf online-boykott.de zu platzieren.

Zu meinem Unmut: Ja, ich merke auch selbst, dass ich mich diesbezüglich geändert habe. Ich kann nämlich nicht verstehen, dass ein ganzes Volk samt Wirtschaft gegeißelt wird und keiner macht etwas dagegen.

Es wird vermutet, und so wird es kommen, dass die Einnahmen der ÖR kräftig steigen werden – von sogar 9 Milliarden und mehr ist die Rede. Bei 9 Milliarden und etwas weniger als 82 Millionen Deutschen muss statistisch gesehen jeder Mensch in diesem Lande 110 EUR im Jahr abdrücken. Eine Familie mit zwei Kindern wird dabei mit statistisch 440 EUR pro Jahr belastet.

Und was ist auf der anderen Seite? Moderatoren hausen – wenn sie überhaupt in Deutschland sind und ihre Steuern hier zahlen –, in Schlössern. Andere bekommen für 4 Sätze einmal die Woche fast eine halbe Million, Mitarbeiter von z. B. dem SWR bekommen durchschnittlich im Jahr 110.000 EUR – Und keiner traut sich etwas zu sagen, geschweige denn zu machen! Keiner hat Eier in der Hose und jeder übt bis zur Perfektion die Vogel-Strauß-Strategie. Beschämend!

Ja, das macht mich wütend! Es macht mich wütend, zu sehen, wie manche Schulen im Lande aussehen und wie schlecht sie ausgestattet sind. Kinder müssen im Winter fern von den Fenstern bleiben, weil es zu arg zieht und dürfen/können ihre Kittel nicht ausziehen, weil es zu kalt ist. Aber es gibt nicht genügend Geld, sagen die Politiker und beschließen im Vorbeimarschieren einen Scheiß-Staatsvertrag, der das Leben in Saus und Braus einer Schmarotzerelite für Jahrzehnte zementiert. Aber klar, der ÖRR hat einen Bildungsauftrag! Jetzt verstehe ich, warum Kinder in den Schulen im Winter frieren – dafür kriegen sie im Sommer zweimal Hitzefrei! Alle sind glücklich!

Ja, das macht mich wütend!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#20: 08. März 2012, 20:54
Rene, ich hoffe ich spreche für die meisten hier die sich an den diskussionen oft beteiligen. Wir fühlen auch so.

Aber ganz so hoffnungslos ist es nicht. Wenn wir hier einen kleinen angriffspunkt finden, ist das schon genug hoffnung um uns im januar zur wehr zu setzen. Ein kleiner erfolg könnte schon reichen damit das gesetz hinfällig wird. Das sollte das ziel sein. Die problematik und hintergrundprobleme sind uns ja bestens bekannt. Ich selbst hoffe auf die sixt und die eine anwaltsklage die hier schon mal veröffentlicht wurde.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#21: 08. März 2012, 20:58
Ich ich darf ein bisschen Dampf ablassen oder? Danke :-)

Eins ist aber klar: Ich werde zu denen gehören, die 2013 keine Zahlungen leisten und den Klageweg begehen. Und wenn man verliert, ist man 100 Euro los, hat man etwas Zeit investiert, aber man kann erhobenen Hauptes weiter schimpfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 1.494
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#22: 08. März 2012, 21:04
Recht hast du. Ist dein forum, darfst soviel dampfen wie du willst  ;D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

  • Administrator
  • Beiträge: 5.111
  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#23: 08. März 2012, 21:22
Recht hast du. Ist dein forum, darfst soviel dampfen wie du willst  ;D

Unser – Ohne euch ist es nichts!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 127
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#24: 09. März 2012, 01:27
@karlson: da hast du nicht genau genug gelesen. // zitate bitte mit quellenangaben, das ist für recherche immer sehr wichtig. ;)
hier der genauere auszug:
"§ 3
Wohnung
(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfes-te, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vor-raum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann."

http://www.swr.de/unternehmen/wie-wir-uns-finanzieren/-/id=9123452/property=download/nid=7687256/1moffcw/index.pdf 15. rundfunkänderungsstaatsvertrag

bedeutet, das KZ ist nicht betroffen solang es nicht eine als eingang geeignete "wohnungstüre" verfügt bzw baulich vom rest der wohnung getrennt ist.

bedeutet aber auch: sollte mein untermieter seinen wohnberich nur über meinen betreten können bräuchte er nicht zahlen. also leutz- lasst uns flure bauen! wir gründen der welt größte WG und teilen uns die 200€/jahr durch 30.000 :D

@rene: der unmut ist ja verständlich. ist schließlich urheber dieses forums, jeder hier registrierte bekennt sich dazu. mich hat nur diese wut etwas schockiert, denn eigentlich kenn ich dich anders. und da ich länger nicht reingeschaut, den wandel nicht erlebt habe, fällt mir das eben besonders auf. und dennoch, auch deine wut ist letztenendes begründet.

an dieser stelle noch mal: danke für diese plattform. diese woche hats wieder nen kollegen erwischt. scherge vor der tür, er auf montage, freundin öffnet (kürzlich zusammen gezogen)... und wie unsere unaufgeklärten mädels eben sind... einschüchterung hatte erfolg.
ich hab ihm natürlich zur sofortigen abmeldung geraten, ihm anhand dieses forums die nötigen schritte erklärt und auch über das bestehende unrecht aufgeklärt. interessiert war er und weiter publizieren wird er es. man erreicht die öffentlichkeit eben auch häppchenweise. warum machen wir es nicht wie die zeugen jehovas? die putzen mehr klinken als vorwerkvertreter  :P


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

  • Beiträge: 1.494
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#25: 19. März 2012, 19:33
Wer ist direkt verantwortlich für den neuen staatsvertrag? Jener den man in einer klage direkt anklagt. Man kann ja schlecht gegen ein stück papier klagen oder eine institution.

Quelle: http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/

Zitat
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht das Instrument der Abgabe (Steuer, Sonderabgabe, Gebühr, Beitrag) zur Verfügung. Eine Steuerfinanzierung kommt nicht in Betracht. Eine Steuer ist die Gemeinlast, die der Staat allen Leistungsfähigen auferlegt, um die Staatsaufgaben (den Staatshaushalt) zu finanzieren. Der Steuerpflichtige empfängt für seine Zahlung keine Gegenleistung. Das Steueraufkommen wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt, steht also zur Entscheidung des Parlaments. Die Steuererträge dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Staatshaushaltes, damit außerhalb des Budgetrechts des Parlaments verwendet werden. Die Steuerhoheit der Gemeinden begründet keine Ausnahme, weil die Gemeinden (Gemeindeverbände) Teil der Staatsorganisation sind. Die Steuerhoheit der Kirchen beruht auf einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Garantie. Sollte eine Verfassungsänderung erwogen werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren, berührte diese Verfassungsänderung Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, das Budgetrecht als ein Elementar-recht des Parlaments.
Jeder zahlt -> kopfsteuer -> nicht rechtskonform mit der EU. Ich hatte mal einen bericht gelesen in dem die EU solche besteuerungen nicht erlauben würde. Ich finde es leider nicht mehr. Die frage ist wo man bei der EU jemanden findet den man hierzu fragen könnte oder vielleicht aufmerksam macht.
Zitat
Die Sonderabgabe bezeichnet die seltene Ausnahme einer Abgabe, deren Erträge außerhalb des Parlaments verwendet werden (Haushaltsflüchtigkeit), die den Steuerpflichtigen mit weiteren Zusatzlasten beschweren (gleichheitsrechtlicher Rechtfertigungsbedarf) und die außerhalb der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelt, erhoben und verwendet werden. Derartige Abgaben sind in ihrer Gruppennützigkeit und engen Zweckbindung an strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden, dürfen zudem nur vorübergehend erhoben werden. Sie stehen zur Regelfinanzierung des Rundfunks nicht zur Verfügung.
Sie stehen zur Regelfinanzierung des Rundfunks nicht zur Verfügung. !!!!
Zitat
Die Entgeltabgaben (Gebühren und Beiträge) gleichen einen finanziellen Aufwand aus, der dem Abgabenschuldner einen Vorteil bringt. Die Gebühr ist das Entgelt für eine öffentlich-rechtliche Leistung, die der Gebührenschuldner empfangen hat. Der Beitrag entgilt ein Leistungsangebot, das der Abgabenschuldner nutzen kann. Die Gebühr schöpft den Vorteil einer staatlich gewährten, individualdienlichen Leistung ab. Im Beitrag trägt der Begünstigte zur Finanzierung einer öffentlichen Einrichtung bei. Die Gebühr ist Leistungsentgelt, die Beitragsschuld entsteht bereits mit dem Leistungsangebot. Die Gebühr entgilt das Empfangen, der Beitrag das Empfangendürfen.
Hier wird es schon knifflig. Es ist die rede von gebühr für eine leistung die der bürger empfängt. Bürger finanzieren eine öffentliche einrichtung die für eine leistung bezahlt wird. Die letzten beiden sätze sind leider für mich zu hochtrabend geschrieben, vllt kann jemand die beiden übersetzen.
Zitat
Die gegenwärtig erhobene Rundfunk“gebühr“ belastet das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts. Die Abgabepflicht entsteht auch dann, wenn mit dem Gerät tatsächlich öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht empfangen wird. Diese Rundfunkabgabe entgilt nicht eine tatsächlich entgegengenommene Leistung, sondern das in dem Rundfunkgerät annehmbare Leistungsangebot. Die Abgabe trägt zur Finanzierung des Rundfunks als Gesamtveranstaltung bei. Die sog. Rundfunkgebühr erfüllt damit alle Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Abgabetyps „Beitrag“.
Jetzt wird fürs bereithalten bezahlt selbst wenn nicht empfangen werden kann. Wie das ein verfassungsrechtlicher beitrag sein kann ist mir und millionen anderen schleierhaft.
Zitat
Dieser Rundfunkbeitrag folgt einem Konzept genereller, markt- und staatsunabhängiger Lastenverteilungsgerechtigkeit, betont damit die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), begründet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit und damit jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht. Dieses Belastungsprinzip ist folgerichtig verwirklicht, wenn der Rundfunk auf Werbeeinnahmen und Sponsoring bei Eigenproduktionen (Tauschgerechtigkeit) verzichtet, damit seine Unabhängigkeit von Privatwirtschaft und Markt deutlicher hervorhebt. Die Abgabenreform würde mit diesem – schrittweise und aufkommensneutral zu gestaltenden – Werbeverzicht ein deutliches Signal auch für die zukünftige Rundfunkpolitik und die ersichtliche kulturelle Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich aus den Beiträgen aller, denen dieses Rundfunkangebot zugute kommt; der private Rundfunk finanziert sich aus Zahlungen der Privatwirtschaft.
Hier wird wieder augenwischerei betrieben. Es kommen große worte wie unabhängigkeit, tatsächliche nutzung, staatsunabhängige lastenverteilungsgerechtigkeit (was auch immer das sein soll) und vorteile vor jeden. Das mit dem signal senden interessiert den zuschauer einen feuchten staubhaufen. Werbung ist werbung, egal woher und für was. Die privaten sender machen da kaum unterschied. Warum die ÖR? Kulturelle identität? Der ÖR hat weder noch. Der private rundfunk ist mit zahlungen aus der privatwirtschaft um einiges erfolgreicher als der ÖR mit "beiträgen", oben drauf auch noch beliebter. Über die qualität im vergleich privat vs ÖR kann man nicht wirklich urteilen. Man kann nur einzelne sendungen bewerten. Entweder war die sendung gut oder schlecht, nötig oder unnötig, fertig.
Zitat
Die Reform des Rundfunkbeitrags tauscht lediglich den Tatbestand des Empfangsgeräts gegen den Tatbestand des Haushalts und des Gewerbebetriebs aus. In dieser schonenden Korrektur gewinnt die Rundfunkfinanzierung eine neue Plausibilität, vermeidet Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und sichert einem einsichtigen Belastungstatbestand einen einfachen und verlässlichen Vollzug.
Hier kommt der hammer! Tatbestand des haushalts als rechtfertigung. Diese verfassungsfeindliche dummheit muss man sich erstmal durch den kopf gehn lassen. Schonende korrektur heisst es. Wo ist das schonend wenn man eine mittelalterliche steuer wieder einführt? Total hirnverbrannt. Gewinnt die rundfinkfinanzierung... richtig. Die bürger verlieren. Wie die ÖR auf die idee kommen in einem wettbewerb mit den privaten zu sein ist mir ebenfalls schleierhaft. Die ÖR hat einen auftrag, die privaten nicht. So einfach ist das. Konkurrenzdenken im ÖR führt nur zu dem was man ausgearbeitet hat. Und der vollzug ist weder einfach noch verlässlich. Die betriebe fluchen zurecht mehr als privathaushalte.

Was macht eigentlich ein selbständiger der zuhause arbeitet? Bezahlt der für privat UND extra für betrieb +1 mitarbeiter +auto (falls vorhanden)? Zählen kinder und lebenspartner als mitarbeiter weil der betriebshof zwangsweise um diese personen erweitert wird? Was ist mit WGs? Wird dort mehr gezahlt? Wenn die gemeinsam miete zahlen, wird der im mietvertrag stehende als einziger zur kasse gebeten oder wird dort das prinzip der betriebe angewendet? Was ist wenn alle bewohner im mietvertrag stehn als gleichberechtigt. Wer zahlt dann den beitrag oder wer ist verpflichtet dazu?
Es heisst ja der inhaber muss zahlen. Aber mieter sind ja nicht besitzer. Müsste demnach nicht der vermieter den beitrag zahlen da er ja inhaber des wohnung bzw hauses ist? Dennoch heisst es dass es doch die mieter und nicht die besitzer zahlen sollen. Finde ich irgendwie wiedersprüchlich. Erst soll der bezahlen und dann doch der andere.

Und dass leistungsempfäher nicht aus prinzip befreit werden zeigt deutlich auf dass man damit rechnet rechtlich unerfahrene menschen anzutreffen die man dann doch ausschöpft die sich aber grundsätzlich befreien dürfen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2012, 19:44 von Zasz«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

M
  • Beiträge: 127
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#26: 20. März 2012, 10:20
Zitat
Die Entgeltabgaben (Gebühren und Beiträge) gleichen einen finanziellen Aufwand aus, der dem Abgabenschuldner einen Vorteil bringt. Die Gebühr ist das Entgelt für eine öffentlich-rechtliche Leistung, die der Gebührenschuldner empfangen hat. Der Beitrag entgilt ein Leistungsangebot, das der Abgabenschuldner nutzen kann. Die Gebühr schöpft den Vorteil einer staatlich gewährten, individualdienlichen Leistung ab. Im Beitrag trägt der Begünstigte zur Finanzierung einer öffentlichen Einrichtung bei. Die Gebühr ist Leistungsentgelt, die Beitragsschuld entsteht bereits mit dem Leistungsangebot. Die Gebühr entgilt das Empfangen, der Beitrag das Empfangendürfen.
Hier wird es schon knifflig. Es ist die rede von gebühr für eine leistung die der bürger empfängt. Bürger finanzieren eine öffentliche einrichtung die für eine leistung bezahlt wird. Die letzten beiden sätze sind leider für mich zu hochtrabend geschrieben, vllt kann jemand die beiden übersetzen.


Es wird jede Voraussetzung zur Legitimierung / Erhebung des Beitrags durchexerziert. In den letzten beiden Sätzen stellt er nur Gebühr und Beitrag gegenüber (alte und neue Argumentation). Sie sollen der Legitimierung der Finanzierungsänderung dienen. Es wird hier dargestellt, das jedem das Angebot des ÖrR zur Verfügung steht, also auch jeder zahlen soll.

Es wurden also alle Arten der öffentlichen Abgaben zur Finanzierung des ÖrR rechtlich geprüft- Steuern fallen weg, Sonderabgaben fallen weg... Gebühren und Beiträge wären gleichsam Verfassungskonform- daher der Vergleich der Eignung, also die direkte Gegenüberstellung beider Abgaben.
 
vlg. hierzu wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Beitrag

letztendlich steht in den letzten beiden Sätzen, das der "Beitrag" besser geeignet ist uns zu schröpfen.

Ich les mir dat Ding mal zum Mittag durch...Arbeit ruft  :/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

c
  • Beiträge: 26
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#27: 24. März 2012, 17:38
Es wird nur der Weg über die Instanzen des BVG und des EuGH bleiben. Wenn man etwas Erfahrung mit den üffentlichen Instanzen hat, weiß man, dass es sonst keine Möglichkeit gibt. Das Rechtstaatsprinzip ist schon seit langer Zeit Geschichte. Es ist ein Beamtenstaat entstanden, die sich gegenseitig stützen, Richter sind ebenfalls Beamte. Leider erfordert der Rechtsweg eine juristische Ausbildung, da schon das BVG eine berechtigte Beschwerde nicht einmal annehmen muß. Nur wenn das BVG befürchten muß, dass der Verfasser sich an den EuGH wenden kann, dann werden sie aktiv. An den EuGH kann sich der Einzelne allerdings nur wenden, wenn eine Regelung gegen die nationalen Rechte, hier das GG, verstösst. Der Staatsvertrag tut das zwar, aber die Begründung muß in juristendeutsch mit entsprechenden Texten etc. verfasst werden. Möglich wäre das z.B., wenn sich eine Gruppe zusammenfindet und mit einem RA entsprechend handelt. Ansonsten wird man immer wieder, wie auch im Ine nachzulesen ist, bei Urteilen den einfachen Satz finden, das Gericht sieht hier keine Verlezung von Grundrechten ::)- Ganz klar, Justitia ist blind, wie jeder mittlerweise weiß......
Wenn der öffentlich rechtliche Rundfung eine Aufgabe im öffentlich rechtlichen Interesse erfüllt, muß er Steuerfinanziert werden, lt. Gesetz. Da er dies aber nicht tut, ist der Umweg über Gebühren gemacht worden. Am Anfang der Republik war er dazu gedacht, die Bevölkerung zu warnen m Kriegs oder Katastrophenfall. Das ist Geschichte und dazu braucht man auch kein derartiges Programmangebot. Das jetzige Angebot ist gleichzustellen mit nicht bestellten Sendungen, die man annehmen kann und nicht bezahlen muß. Die Mehrheit der Deutschen wird allerdings zahlen, genauso wie sie auch überteuerte deutsche Autos kauft.
Pisa lässt grüssen
Aber vielleicht wehren sich ja einige, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt
Conferio


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 127
Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#28: 25. März 2012, 15:21
Mal ernsthaft betrachtet: das ding komt im Januar, das können wir nicht mehr abbiegen. Und ein stückweise verfassungskonform gesprochenes System als Ganzes verfassungswiedrig darzustellen, da werden Gerichte auch Äonen brauchen. Ausserdem ist das wieder abhängig vom Richter. Gerichte können wir nur mit einbeziehen, wenn wir die Verfassungswidrigkeit ganz klar darlegen können. Und das wird in diesem verworrenen System kömpliziert.

Unser Ziel müssen unsere jeweiligen Ministerpräsidenten sein. Denn die haben den Mist verzapft. Diese haben die Möglichkeit, die Verträge zu ändern oder zu kündigen. Auf die müssen wir Druck machen. Doch das geht eben nur mittels Öffentlichkeit. Die müssen Volksdruck spüren. Es wird Zeit das wir auf die Straße gehen! Die Presse mit Infos über das Unrecht bombardieren. Purer Internetaktivismus kommt bei den hohen Herren nicht an. Reolutionen müssen auf die Straße.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

F

Fritzi

Re: Rundfunkgebührenänderung 2013
#29: 25. April 2012, 11:03
Und wie kann das aussehen??? Ich wäre sofort dabei. Wir bräuchten in größeren Orten eine Vernetzung und schließlich einen Termin für einen Info-Stand, z.B. Samstags in der Einkaufszone. Wir müssten dort Unterschriften sammeln für Einverständniserklärungen, dass man diese Menschen anschreibt, zwecks einer Demo.
Leute, lasst uns endlich aktiv werden!!! Ich finde hier bei mir im Ort bloß keinen Anfang. Mit so vielen Menschen habe ich schon gesprochen und Zettel verteilt. Nicht eine einzige Reaktion bis jetzt.
Übrigens, ich kann die Wut von Rene gut nachvollziehen. Ich fühle mich auch richtig ohnmächtig. Dass so ein Gesetz in unserem ach so demokratischen und "freiheitlichen" Land möglich ist, hätte ich bis vor einigen Jahren nicht gedacht.
Auf geht's.....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben