Wer ist direkt verantwortlich für den neuen staatsvertrag? Jener den man in einer klage direkt anklagt. Man kann ja schlecht gegen ein stück papier klagen oder eine institution.
Quelle:
http://carta.info/26944/das-kirchhof-gutachten-neue-plausibilitaet-durch-rundfunkbeitraege-von-allen/Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht das Instrument der Abgabe (Steuer, Sonderabgabe, Gebühr, Beitrag) zur Verfügung. Eine Steuerfinanzierung kommt nicht in Betracht. Eine Steuer ist die Gemeinlast, die der Staat allen Leistungsfähigen auferlegt, um die Staatsaufgaben (den Staatshaushalt) zu finanzieren. Der Steuerpflichtige empfängt für seine Zahlung keine Gegenleistung. Das Steueraufkommen wird jährlich in den Haushaltsplan eingestellt, steht also zur Entscheidung des Parlaments. Die Steuererträge dürfen grundsätzlich nicht außerhalb des Staatshaushaltes, damit außerhalb des Budgetrechts des Parlaments verwendet werden. Die Steuerhoheit der Gemeinden begründet keine Ausnahme, weil die Gemeinden (Gemeindeverbände) Teil der Staatsorganisation sind. Die Steuerhoheit der Kirchen beruht auf einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Garantie. Sollte eine Verfassungsänderung erwogen werden, um die Rundfunkanstalten aus Steuern zu finanzieren, berührte diese Verfassungsänderung Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie, das Budgetrecht als ein Elementar-recht des Parlaments.
Jeder zahlt -> kopfsteuer -> nicht rechtskonform mit der EU. Ich hatte mal einen bericht gelesen in dem die EU solche besteuerungen nicht erlauben würde. Ich finde es leider nicht mehr. Die frage ist wo man bei der EU jemanden findet den man hierzu fragen könnte oder vielleicht aufmerksam macht.
Die Sonderabgabe bezeichnet die seltene Ausnahme einer Abgabe, deren Erträge außerhalb des Parlaments verwendet werden (Haushaltsflüchtigkeit), die den Steuerpflichtigen mit weiteren Zusatzlasten beschweren (gleichheitsrechtlicher Rechtfertigungsbedarf) und die außerhalb der Finanzverfassung des Grundgesetzes geregelt, erhoben und verwendet werden. Derartige Abgaben sind in ihrer Gruppennützigkeit und engen Zweckbindung an strenge verfassungsrechtliche Voraussetzungen gebunden, dürfen zudem nur vorübergehend erhoben werden. Sie stehen zur Regelfinanzierung des Rundfunks nicht zur Verfügung.
Sie stehen zur Regelfinanzierung des Rundfunks nicht zur Verfügung. !!!!
Die Entgeltabgaben (Gebühren und Beiträge) gleichen einen finanziellen Aufwand aus, der dem Abgabenschuldner einen Vorteil bringt. Die Gebühr ist das Entgelt für eine öffentlich-rechtliche Leistung, die der Gebührenschuldner empfangen hat. Der Beitrag entgilt ein Leistungsangebot, das der Abgabenschuldner nutzen kann. Die Gebühr schöpft den Vorteil einer staatlich gewährten, individualdienlichen Leistung ab. Im Beitrag trägt der Begünstigte zur Finanzierung einer öffentlichen Einrichtung bei. Die Gebühr ist Leistungsentgelt, die Beitragsschuld entsteht bereits mit dem Leistungsangebot. Die Gebühr entgilt das Empfangen, der Beitrag das Empfangendürfen.
Hier wird es schon knifflig. Es ist die rede von gebühr für eine leistung die der bürger empfängt. Bürger finanzieren eine öffentliche einrichtung die für eine leistung bezahlt wird. Die letzten beiden sätze sind leider für mich zu hochtrabend geschrieben, vllt kann jemand die beiden übersetzen.
Die gegenwärtig erhobene Rundfunk“gebühr“ belastet das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgeräts. Die Abgabepflicht entsteht auch dann, wenn mit dem Gerät tatsächlich öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht empfangen wird. Diese Rundfunkabgabe entgilt nicht eine tatsächlich entgegengenommene Leistung, sondern das in dem Rundfunkgerät annehmbare Leistungsangebot. Die Abgabe trägt zur Finanzierung des Rundfunks als Gesamtveranstaltung bei. Die sog. Rundfunkgebühr erfüllt damit alle Voraussetzungen des verfassungsrechtlichen Abgabetyps „Beitrag“.
Jetzt wird fürs bereithalten bezahlt selbst wenn nicht empfangen werden kann. Wie das ein verfassungsrechtlicher beitrag sein kann ist mir und millionen anderen schleierhaft.
Dieser Rundfunkbeitrag folgt einem Konzept genereller, markt- und staatsunabhängiger Lastenverteilungsgerechtigkeit, betont damit die Unabhängigkeit der Rundfunkfinanzierung von der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Sendungen (Quote), begründet die Beitragslast mit dem strukturellen Vorteil, den die Allgemeinheit und damit jedermann aus dem Wirken der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zieht. Dieses Belastungsprinzip ist folgerichtig verwirklicht, wenn der Rundfunk auf Werbeeinnahmen und Sponsoring bei Eigenproduktionen (Tauschgerechtigkeit) verzichtet, damit seine Unabhängigkeit von Privatwirtschaft und Markt deutlicher hervorhebt. Die Abgabenreform würde mit diesem – schrittweise und aufkommensneutral zu gestaltenden – Werbeverzicht ein deutliches Signal auch für die zukünftige Rundfunkpolitik und die ersichtliche kulturelle Identität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks setzen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich aus den Beiträgen aller, denen dieses Rundfunkangebot zugute kommt; der private Rundfunk finanziert sich aus Zahlungen der Privatwirtschaft.
Hier wird wieder augenwischerei betrieben. Es kommen große worte wie unabhängigkeit, tatsächliche nutzung, staatsunabhängige lastenverteilungsgerechtigkeit (was auch immer das sein soll) und vorteile vor jeden. Das mit dem signal senden interessiert den zuschauer einen feuchten staubhaufen. Werbung ist werbung, egal woher und für was. Die privaten sender machen da kaum unterschied. Warum die ÖR? Kulturelle identität? Der ÖR hat weder noch. Der private rundfunk ist mit zahlungen aus der privatwirtschaft um einiges erfolgreicher als der ÖR mit "beiträgen", oben drauf auch noch beliebter. Über die qualität im vergleich privat vs ÖR kann man nicht wirklich urteilen. Man kann nur einzelne sendungen bewerten. Entweder war die sendung gut oder schlecht, nötig oder unnötig, fertig.
Die Reform des Rundfunkbeitrags tauscht lediglich den Tatbestand des Empfangsgeräts gegen den Tatbestand des Haushalts und des Gewerbebetriebs aus. In dieser schonenden Korrektur gewinnt die Rundfunkfinanzierung eine neue Plausibilität, vermeidet Probleme mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und sichert einem einsichtigen Belastungstatbestand einen einfachen und verlässlichen Vollzug.
Hier kommt der hammer! Tatbestand des haushalts als rechtfertigung. Diese verfassungsfeindliche dummheit muss man sich erstmal durch den kopf gehn lassen. Schonende korrektur heisst es. Wo ist das schonend wenn man eine mittelalterliche steuer wieder einführt? Total hirnverbrannt. Gewinnt die rundfinkfinanzierung... richtig. Die bürger verlieren. Wie die ÖR auf die idee kommen in einem wettbewerb mit den privaten zu sein ist mir ebenfalls schleierhaft. Die ÖR hat einen auftrag, die privaten nicht. So einfach ist das. Konkurrenzdenken im ÖR führt nur zu dem was man ausgearbeitet hat. Und der vollzug ist weder einfach noch verlässlich. Die betriebe fluchen zurecht mehr als privathaushalte.
Was macht eigentlich ein selbständiger der zuhause arbeitet? Bezahlt der für privat UND extra für betrieb +1 mitarbeiter +auto (falls vorhanden)? Zählen kinder und lebenspartner als mitarbeiter weil der betriebshof zwangsweise um diese personen erweitert wird? Was ist mit WGs? Wird dort mehr gezahlt? Wenn die gemeinsam miete zahlen, wird der im mietvertrag stehende als einziger zur kasse gebeten oder wird dort das prinzip der betriebe angewendet? Was ist wenn alle bewohner im mietvertrag stehn als gleichberechtigt. Wer zahlt dann den beitrag oder wer ist verpflichtet dazu?
Es heisst ja der inhaber muss zahlen. Aber mieter sind ja nicht besitzer. Müsste demnach nicht der vermieter den beitrag zahlen da er ja inhaber des wohnung bzw hauses ist? Dennoch heisst es dass es doch die mieter und nicht die besitzer zahlen sollen. Finde ich irgendwie wiedersprüchlich. Erst soll der bezahlen und dann doch der andere.
Und dass leistungsempfäher nicht aus prinzip befreit werden zeigt deutlich auf dass man damit rechnet rechtlich unerfahrene menschen anzutreffen die man dann doch ausschöpft die sich aber grundsätzlich befreien dürfen.