Heute habe ich an eine freie Wählergruppierung(keine Partei) folgenden Text übermittelt:
"bezugnehmend auf Ihre Webseite Punkt „offener Dialog mit der Bevölkerung“ wage ich darauf hinzuweisen, dass in der Verwaltung in Ort H verschiedenes schiefläuft.
Der Meldedatenabgleich(nach 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird von der Verwaltung grundgesetzwidrig auf Befehl des Innenministers, so die Ausführung der Verwaltung auf meine Reklamation hin, durchgeführt.
Des weiteren bitte ich sie nachzuforschen, ob die Stadt H Rundfunkbeiträge an den Beitragsservice abführt, obwohl sie dringende Probleme nicht finanzieren kann. Die Stadtverwaltung(Jeder einzelne Amtsträger) ist unverbrüchlich an das Grundgesetz gebunden. Das Steueraufkommen der Bürger darf für entbehrliche Ausgaben nicht verwendet werden. Warum schreitet da die Bezirksregierung nicht ein?
Ein Beispiel für eine dem Bürger verantwortliche Ratsfraktion kann guten Gewissens die Ratsfraktion im Flensburger Stadtrat „WiF Wir in Flensburg“ angeführt werden.
Diese Leute versuchen die Verwaltung der Stadt Flensburg auf den grundgesetzrichtigen Weg zu führen. Die Debatte wurde aufgezeichnet und auf Youtube den Bürgern als freie Information zur Verfügung gestellt.
Hier in H muss zwar die Stadtverwaltung die Beitragsrückstände nicht zwangsvollstrecken wie in Flensburg, hier wird die grundgesetzwidrige Geldeintreibung für den Beitrags Service und die Rundfunkanstalten vom Gericht mittels des sogenannten „Gerichtsvollziehers“ und des „Vollstreckungsgerichtes“ exekutiert.
Der Link zur aufgezeichneten Debatte:
https://youtu.be/aD0CgkoKUOQKopien gehen an:"
Vereinsvorstand und Ratsfraktion per e-mail