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Autor Thema: Widerspruchsbescheid ... nach 14 Monaten erhalten  (Gelesen 21979 mal)

D
  • Beiträge: 4
Widerspruchsbescheid ... nach 14 Monaten erhalten
Autor: 02. Februar 2017, 09:18
Person A hat im Nov. 2015 Widerspruch gegen die Festsetzungsbescheide der Rundfunkanstalt eingelegt.

Gestern erhielt A Mitteilung aus Köln (Referat Finanzen und Service) dass die Widersprüche zurückgewiesen werden.

Nach mehr als 14 Monaten!!!!

Ist der Widerspruchsbescheid vom Jan. 2017 überhaupt rechtswirksam???

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 10:24 von Uwe«

n
  • Beiträge: 1.456
Person B denkt schon. Aber stell doch die Frage/Antrag auf Verjaehrung beim Beitragsservice?

Und von wem kommt der Widerspruchsbescheid?
Ist es eine Behoerde?
Welches ist die Aufsichtsbehoerde zwecks Beschwerde?

Stelle den Widerspruchsbescheid doch mal hier ein.

Und wenn A schon fragt kann Person A auch gleich fragen:
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html

und die Beweisantraege nicht vergessen:
Beweisanträge zur Vorbereitung der Verhandlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21566.msg138138.html#msg138138


(Aber gleichzeitig die Klage vorbereiten nicht vergessen)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Februar 2017, 00:49 von DumbTV«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

K
  • Beiträge: 215
Ist der Widerspruchsbescheid vom Jan. 2017 überhaupt rechtswirksam???

zunächst ist zu prüfen ob auf dem Widerspruchsschreiben die Rundfunkanstalt als Verfasser bezeichnet ist

Bitte auch immer angeben in welchem Bundesland der Vorgang stattfindet !


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 10:14 von KlarSchiff«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
zunnächst ist zu prüfen ob auf dem Widerspruchsschreiben die Rundfunkanstalt als Verfasser bezeichnet ist

Richtig! Und der Name muss der Antwort aus Frage 1 genau entsprechen:

1) Wie lautet Ihr vollständiger rechtlicher Name und wo genau ist dieser gesetzlich festgelegt? Geben Sie die rechtlich vollständige Schreibweise an. Wann und in welcher Form wurde dieser bekanntgegeben?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ist der Widerspruchsbescheid vom Jan. 2017 überhaupt rechtswirksam???
Siehe Rechtsbehelfsbelehrung (meist am Ende des Widerspruchbescheides) und Klagefrist 4 Wochen nach Erhaltdatum im Auge behalten! Die Rechtswirksamkeit wird vom Gericht geprüft.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
  • Beiträge: 1.456
Zitat
  ... Klagefrist 4 Wochen nach Erhaltdatum im Auge behalten! 

Frage: Wurde der Widerspruchbescheid korrekt zugestellt (gelber Brief z.B)?
  (Siehe die Verwaltungsvorschriften des Bundeslandes wie ein Widerspruchbescheid zuzustellen ist )

Jetzt kommt mein solides Halbwissen:
Wenn die Zustellung fehlerhaft ist gilt der Bescheid als nicht bekanntgegeben, weil es am "Bekanntgabewillen" fehlt.
Dann hat man nur Kenntniss erlangt vom dem Bescheid und die Klagefrist erweitert sich auf 1Jahr (??).
Oder er ist gar nicht gültig.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Dann hat man nur Kenntniss erlangt vom dem Bescheid und die Klagefrist erweitert sich auf 1Jahr (??).
Oder er ist gar nicht gültig.
Ich würde mich nicht darauf verlassen... 8)


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g

gvw

  • Beiträge: 70
Selbigen hat meine Person A auch bekommen. Letzer Widerspruch war am 08.11.2015.

Am 01.02.2107 lehnt der BS ( Widerspruchsbescheid kam in normaler Post mit Widerrufsbelehrung Rückseite ) und verweis auf LRA

meine person A war der Meinung es ist ruhe...1 Jahr nix von den Schergen gehört..jetzt geht das wieder los... A ist leider nicht mehr in der Materie so richtig drin...!! Also einlesen...und auf hilfe hoffen !!!


Land NRW
VWG Aachen !


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D
  • Beiträge: 4
Widerspruchsbescheid kam nicht im gelben Kuvert!

Rechtsbehelf ist aufgeführt mit dem Hinweis: Richten Sie eine evtl. Klage gegen die zuständige Landesrundfunkanstalt: Saarländischer Rundfunk c/o Südwestfunk ...

Im Bescheid wird Zahlungsrückstand für eine Wohnung ausgewiesen, für welche d. Mitbewohner die Zwangsgebühr entrichtet.

Ich koche vor Wut!


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Dann wird Klage erhoben mit der Begründung, dass für die Wohnung schon bezahlt wird. Die Klage kann nicht verloren werden.


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Bei einer fiktiven Person kam der Widerspuchsbescheid auch erst nach über einem Jahr, einen Monat danach die Vollstreckung, vorbereitet sein!


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hört man in letzter Zeit öfters. Möglicherweise vorbeugen und nach 3 Monaten zweimal mit zwei Wochen Frist anmahnen. Wenn sich noch nichts tut, Untätigkeitsklage (bisher hat die Mahnung ausgereicht).


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Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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G
  • Beiträge: 1.548
Wozu? Einfach die Klage so gut wie möglich vorbereiten und sofort nach Eintreffen des Widerspruchsbescheides klagen, mit Info an die LRA. Dann werden meistens die Maßnahmen ausgesetzt.



Edit "DumbTV":
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
In einigen fiktiven Fällen wurde Vollstreckung vor Erhalt des Widerspruchbescheides angedroht und durchgeführt. Der Stress für die Betroffenen ist erhöht und erfordert schnelle Reaktion, Erinnerung, Eilrechtschutz und Klage. Ungeachtet wurde Eintragung ins Schuldnerverzeichnis angedroht und durchgeführt.

In einem anderen fiktiven Fall hat Person M auf seinen Widerspruch sofort eine Empfangsbestätigung und den Hinweis einer technischen Sperre von seiner zuständigen Rundfunkanstalt bekommen. In diesem Fall wird Person M angeblich nicht von einer Vollstreckung behelligt.



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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G
  • Beiträge: 1.548
In einem anderen fiktiven Fall hat Person M auf seinen Widerspruch sofort eine Empfangsbestätigung und den Hinweis einer technischen Sperre von seiner zuständigen Rundfunkanstalt bekommen. In diesem Fall wird Person M angeblich nicht von einer Vollstreckung behelligt.

So war es bei meiner fiktiven Person erst beim Widerspruch nach Klageeinreichung.


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