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Autor Thema: Verlorene Klage - Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?  (Gelesen 1965 mal)

W
  • Beiträge: 22
Hallo zusammen,

wie sieht es aus bei verlorene Klagen?

Was berechnet der Bayerische Rundfunk an Kosten?

Was kann er höchstens berechnen?

Bitte möglichst Erfahrungswerte angeben.



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P
  • Beiträge: 207
Ich weiß von einem Bekannten, PG-anonymus, dass der BR bei zwei Klagen (Urteile aus 2016 vor dem VG Augsburg) keinerlei Kosten geltend machte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. September 2016, 16:41 von Bürger«

m

mb1

  • Beiträge: 285
Das hängt grundsätzlich vom festgesetzten Streitwert ab.

In der Regel dürfte jedoch maximal eine Auslagenpauschale (7002 VV) von 20 € berechnet werden, da der BR als Beklagter keine Anwälte einsetzt.



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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

 
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