"Synchronisation" der Verfassungsbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof Berlin.
Die recht umfangreichen Texte in diesem Thread habe ich nur zu einigen der Kernaspekte gesichtet. Da sind also einige ganz spezifischen Argumentationsweisen hervorragend entwickelt worden. Dies betrifft vorwiegend die formell-rechtliche Schwächen.
Dies ist kaum überschneidend und zu fast allem sehr schön komplementäre mit meinen Absichten bezüglich der materiell-rechtlichen Mängel:
Die Unzulässigkeit der Rundfunkgebühr für etwa 5 Millionen der Haushalte rechtlich zu belegen, darunter alle Verweigerer und die Niedrigverdiener - jeweils rund 5 Millionen Bürger, wegen Überschneidung insgesamt wohl rund 7 Millionen.
Meine Beschwerde - mitunterzeichnet durch etwa 20 Berliner für Aktivlegitimation aller rund 20 Rechtsmängel -
ist vorgesehen für Ende Oktober / Anfang November 2016.
Bis Ende Oktober wurde RBB Frist gesetzt, den wichtigsten der etwa 20 Rechtsmängel für das Bundesland Berlin autonom die Fortsetzung zu unterbinden. Dies als die maximal mögliche "Erschöpfung des Rechtsweges", da das Bundesverwaltungsgericht mit Einheitsurteilen der Ablehnung arbeitet, also für meine Klage VG "das Urteil des BVerwG bereits geschrieben ist", ist die Erschöpfung des Rechtsweges bereits beim VG im Rahmen der Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes erfolgt, weil basierend auf Anwendung dieser rechtsstaalich unzulässigen Vorab-Textung von Urteilen.
Frist von 1 Monat wurde unter anderem gesetzt,
- sämtliche Verfahren VG und Vollstreckung aller Kläger gegen RBB aussetzen zu lassen;
- nämlich bis zur Beibringung sämtlicher dem Berliner Verwaltungsgericht seit 2013 von RBB und Etablissement "Beitragsservice" übermittelten "juristischen Merkblätter", diese nämlich einzubringen in sämtliche Verfahrensakten inklusive Zustellung an den Gegner, weil einseitig, also verdeckter Schriftsatzbestandteil und dem Gegner also zur Kenntnis zu bringen, bevor das Gericht die Verfahren fortsetzen kann.
- Ebenso die diesbezüglichen Seiten der "Rundfunkkommentare", weil in Wahrheit von den Senderanstalten finanzierte "Auftragsgutachten", teils durch jetzige / frühere ARD-Mitarbeiter verfasst, einzubringen in die Akten wegen Berücksichtigung seitens der Gerichte, dies ohne bisherige Kenntnis der Kläger gegen RBB bezüglich des Inhalts dieser also "verdeckten Schriftsatz-Bestandteile".
Frist von 1 Monat wurde ferner gesetzt, sämtliche "Infosteuer-Konten" (Tarnbezeichnung "Beitragskonten") mit automatischer Anmeldung (wohl rund 150 000 Konten) auf Null zurückzustellen, weil laut Geschäftsbericht für 2014 "durch" das Etablissement "Beitragsservice" in Köln angemeldet, also "Geschäftsführung ohne Auftrag", diese aber nicht wirksam und also nichtig, da das Etablissement mit der "Etablissement-Bezeichnung" "Beitragsservice" mangels Rechtsperson eine solche nicht ausüben kann.
Waffengleichheit: Für diese und andere Aufforderungen wurden 1 600 Euro in Rechnung gestellt als Abschlags-Betrag, nun durch mich für diesmal meine eigene "Geschäftsführung ohne Auftrag", nämlich dieser Rechtsfehler-Information an die Intendantin des RBB, Aufrechnung, nämlich dies mit Verrechnungsanweisung der 1600 Euro auf dem "Infosteuer-Konto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto"): Verfahrensende?
Sobald die Frist verstrichen ist, erfolgt zu den etwa 20 Rechtsmängeln dann Verfassungsbeschwerde; darunter unter anderem auch der Datenschutz-Gesichtspunkt und die Unzulässigkeit von Amtshilfe für Vollstreckung und die Nichtzuständigkeit des VG.
Das ist in etwa gleichgerichtet mit dem, was "Satans Prophet" di Abolo dort bereits vorträgt, wenn auch aus einer ganz anderen juristischen Schussposition heraus. Interessant die andersartige Schussrichtung des "Propheten". Interessante weitere Rechtsgrundlagen wurden da ermittelt. Zwei Köpfe denken besser als nur einer.