Meine Ansicht dazu:
1.
Der Artikel zeigt auf, dass der Rundfunkbeitrag in seiner pauschalen Höhe den Grundsatz der Belastungsgleichheit offenkundig verletzt. Dass der einfache Bürger dies erkennt, die Rechtsprechung jedoch nicht, macht deutlich, dass die Rechtsprechung lediglich der willige Erfüllungsgehilfe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist. Ein äußerst großes Armutszeugnis für den sog. "Rechtsstaat" Deutschland! Auf diese Weise machen sich Richter zu Marionetten in schwarzen Roben.
2.
Die Schaffung von Ausnahmeregelungen, deren Ursache der politische Diskurs ist, führt zu nichts – außer dass andere diskriminiert werden, weil ein Grüppchen sich eine Sonderbehandlung sichert. Genau an dieser Stelle wird deutlich, dass es sich bei dem Rundfunkbeitrag um eine Steuer auf das Wohnen handelt.