(Text leider erst heute, da ich etwas eingespannt war)
Hallo zusammen,
nachdem ich heute am 08.06.2016 gegen 05:30 von Erlangen aus aufbrach, im Übrigen leider alleine (was ich für meine Person und für die Sache an sich als wirklich schade empfinde!).
Einmal angekommen in der alten Heimat. traf ich am Landtag wirklich sehr freundliches und überaus hilfsbereites Personal an, nach meiner Frage wo denn das ganze stattfinden würde und ich den entsprechenden Saal nannte (N501) wurde eifrig telefoniert und sagte da wäre das heute nicht es wäre wohl im Saal "Maximilianeum, Saal 2", jetzt aber kommt der Clou: Die haben es geschafft, mich trotz meiner richtigen Angaben in den falschen Saal zu schicken!
- Die Aussage von Philosoph war also doch richtig -.- !
Heute in der Früh (08:30) war dort allerdings wirklich sehr reger Verkehr im Eingangsbereich, daher, rechne ich das mal einem Missverständnis bzw. einer unglücklichen Verkettung zu!
Nachdem ich einige Zeit in dem falschen Saal verbrachte, mir eine Neuwahl, leere Floskeln und eine Gratulation zum Geburtstag & der Neuwahl anhörte, kamen dann die Mitarbeiter in Laune um diverse Ablehnungen der Eingaben (In diesem Fall keine Petitionen!) im Minutentakt abzufertigen.
Irgendwann erschienen zwei Kamerateams worauf ich den Platz wechselte (Kameras mögen mich nicht - ich sie übrigens auch nicht ) fiel mir bei einem weiteren Besucher auf, dass es so was wie ein Programm sprich Tagesordnung gibt, also flux ausgeborgt und festgestellt, da findet nichts dergleichen statt.
Also voller Hektik runter zum Eingangsbereich und nochmal nachgefragt. Andere Person gleicher Eingangsbereich, richtige Info und korrekte Weg Beschreibung, also wieder losgehetzt und diesmal gleich Blick auf die Tagesordnung (nochmal bekommt Ihr mich nicht unwissend dran) geworfen und siehe da in der 17 Wahlperiode war der Ausschuss für Wissenschaft & Kunst in der 48igsten Sitzung zusammengetreten um einmal über diverse andere Themen zu reden und insgesamt 8 Eingaben den Rundfunk betreffend, wie nachfolgend beschrieben (Namen und Zeichen der jeweiligen Fälle werden mit voller Absicht weggelassen und werden auch auf Nach- Anfrage nicht herausgegeben – Des Weiteren behalte ich mir vor die Ergebnisse in Kurzform darzustellen.)
I) Befreiung von Rundfunkgebühren
II) Beschwerde über bayrischen Rundfunk und den Intendanten des BR
III) Befreiung von Rundfunkgebühren
IV) Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag
V) Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag
VI) Rundfunkgebühren
VII) Beschwerde gegen Rundfunkbeitrag
VIII) Beschwerde gegen Fernsehangebot
Ergebnisse:
Punkt 1
Wurde als erledigt gemäß §80/4* angesehen da ein Einverständnis der beiden Parteien vorliegt.
Das war allerdings einer der wenigen Punkte der etwas länger behandelt wurde, da ein Geschäft für Liebhaberei betrieben wird und man dies tatsächlich nochmal extra behandeln möchte um das Ergebnis in den RBStV oder RBeitrStV einfließen lassen möchte, hier schien etwas Rechtsunsicherheit zu herrschen ob man an dieser Stelle eine Härtefallregelung anwenden kann & diese gelten soll.
Darüber wird nochmal extra an einem anderen Tag in einer fernen Zukunft entschieden.
Das Protokoll bzw. das Ergebnis (wie oben erwähnt Erledigt) wird zu gleichen Teilen an den Petenten und den BR entsprechend versendet.
(Bin im Übrigen gespannt wie viele neue Gewerbescheine für Liebhaberei demnächst angemeldet werden.)
Punkt 2
1) Wurde auch als erledigt angesehen, da nun der Mitbewohner zahlt.
2) Allerdings wurde hier die Beschwerde aufgrund der Weitergabe der Beschwerde an andere Stellen als nichtig angesehen und somit abgelehnt.
Das Ergebnis (wie oben erwähnt Erledigt) wird an den Petenten entsprechend versendet.
Punkt 3
Durch Einigung erledigt.
Punkt 4
Der Rundfunkbeitrag wird als berechtigt angesehen, außerdem habe die Verhandlung im März 2016 das ja auch bestätigt.
Und jetzt zu Punkt 5 - ja der mit der
Sammelpetition und den 21000 Unterschriften Wird abgelehnt und das Ergebnis via Protokoll zugesandt.
Allerdings konnte man sichtlich die Verwunderung des Vorsitzenden wahrnehmen, dass es a) so viele sind und b) so viele dagegen sind, obwohl es doch rechtlich richtig und vom BVG auch so abgesegnet wurde.
Des Weiteren, kam kurz ein Schmunzeln auf, dass man nicht allen 21000 den Schriftsatz zukommen lassen kann ~ möchte, es würde doch mit Sicherheit ein Scan möglich sein, den dann der Hauptverantwortliche, entsprechend verbreiten würde.
Punkt 6
Der RBStV oder RBeitrStV kann nicht als Steuer angesehen werden, eine Ablehnung 6 dafür mit 0 Gegenstimmen und keine Enthaltungen war das Ergebnis.
Punkt 7
Eine Benachteiligung Einzelhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalte ist nicht zielführend, da man ja explizit dadurch die Daten Schnüffelei ausschalten - und man jedermann/frau gleich behandeln wollte.
Punkt 8
Kurz und Bündig - Abgelehnt.
Am Schluss dankte der Vorsitzende noch den Abgeordneten und Mitarbeitern und bedauerte, dass man sich immer wieder aufs Neue mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen müsse.
Meine Meinung (Dies ist meine eigene Meinung und zu der stehe ich)
Während beiden Sitzungen waren zu beobachten bzw. entstand der Eindruck, die Angestellten des Landtages beschäftigen sich lieber mit sich selber als mit den Bürgern, da:
a) sie entweder mit Ihrem Handy – oder Ihrem Tablet beschäftigt waren.
b) durch entsprechendes Verhalten, das flaue Gefühl des Desinteresses aufkam.
c) Ein anderes Beispiel bzw. Frage: Wenn wie oben erwähnt bei mehr als 15 Anwesenden, 4 Die Hand für §80/4 hoben, Keine Hand für Wiederspruch und ebenfalls keine Hand für Enthaltung gehoben wurde, wie kommt da ein einstimmiges Ergebnis zustande?. – Sind die Ergebnisse dann überhaupt beschlussfähig?
(Aber wer bin ich und eventuell liege ich ja auch komplett falsch? Eine Aufklärung diesbezüglich von wirklich wissenden wäre nett
)
d) Dass es keine Wiederworte/Diskussion bzw. Nachfragen gab, und uneingeschränkt den Empfehlungen des Vorsitzenden gefolgt wurde und man es dadurch nur schnellstmöglich hinter sich bringen möchte - nach 35 Minuten waren im Übrigen alle 8 Petitionen erledigt.
Ein erfreuliches Ereignis fand noch statt, ein sehr lieber User und Mitstreiter aus dem Forum, gesellte sich ab Punkt 3 dazu, das ganze endete im Anschluss in einem ausgiebigen und opulentem Essen und vielen wirklich Interessanten
Gesprächen - Danke nochmal dafür!**
Liebe Grüße MaHe
* § 80
Behandlung in den Ausschüssen
Über Petitionen kann in folgender Weise entschieden wer-den:
1. sie werden ohne Sachbehandlung als unzulässig zu-rückgewiesen;
2. sie werden ohne Sachbehandlung an die zuständige Stelle weitergegeben;
3. sie werden der Staatsregierung zur Berücksichtigung, zur Würdigung, als Material oder zur Kenntnisnahme überwiesen;
4. sie werden auf Grund einer Erklärung der Staatsregie-rung oder auf Grund eines Landtags- oder Ausschuss-beschlusses für erledigt erklärt;
5. es wird ihnen nicht Rechnung getragen;
6. es wird über sie zur Tagesordnung übergegangen.
**Mist das ganze geriet jetzt doch länger als ich wollte.