Doch! Ich hab nur kurz vor Ostern noch anderen Stress
Die mündl. Verhandlung dauerte ca. 20min. Ging also relativ schnell vorbei. Im Wesentlichen ging es in der Verhandlung um die unzulässige Typisierung. Das Fehlen der Vorteilsnahme beim Nicht-Bereithalten eigener Empfangsgeräte für Rundfunk. Alles was eigentlich schon vor dem BVerwG verhandelt worden ist. Darauf hat die Richterin sich im Wesentlichen auch bezogen. Viel neues gab es meinerseits nicht zu erörtern, da ich alles bereits in diversen Schriftsätzen vorab detailiert ausgeführt habe. Ich verwies noch einmal auf ein Urteil des VG Berlin worin erörtert wurde, dass es sinnvoll ist den Personenkreis der keine Empfangsgeräte bereit hält, die Möglichkeit des Nachweises und damit der Befreiung erteilt. Die Richterin erklärte daraufhin, das sich das Urteil nicht mehr relevant ist, nach den Ausführungen des BVerwG als höhere Instanz.
Zusätzlich überreichte ich dem Gericht ein Urteil des EUGH vom Oktober letzten Jahres wg datenschutzrechtlicher Bedenken bei dem Austausch der Daten zwischen zwei Verwaltungseinrichtungen (Az. C 201/14)
Heute habe ich das Protokoll erhalten, worin bereits wie schon erwartet, die Klage abgewiesen wurde.