Nach unten Skip to main content

Autor Thema: X Hatte heute Besuch vom Vollstreckungsbeamten Y  (Gelesen 3515 mal)

b
  • Beiträge: 4
X Hatte heute Besuch vom Vollstreckungsbeamten Y
Autor: 24. Februar 2016, 14:05
Hallo,
X hatte heute Besuch und wollte sich hier kurz auslassen. Der Herr vom Finan.z.a.mt Y wollte sich über die Lebensverhältnisse erkundigen, nix zu holen. X probierte darauf aufmerksam zu machen, dass das Treiben unter gewissen Umständen als regelwidrig einzustufen wäre und  Y das Recht hätte sich den Schritten zu widersetzen. Y hat bekundet selbst Angst zu haben dabei seinen Job auf's Spiel zu setzen und gab sich in vielerlei Punkten einsichtig. Nichtdestotrotz rat er X zu zahlen, da er selbst in vielen anderen Fällen sieht dass Widerstand zwecklos ist. Auf X wird vermutlich demnächst ein Termin zur Eidesstattlichen Aussage zukommen vom BS eingeleitet.

nur x's 2 cents.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2016, 20:05 von René«

  • Beiträge: 710
Die könne auch nur Aufträge durchführen.

Ergo war hier nichts sachmäßiges zu holen, aber es war richtig angekündigt/ eingeleitet, mit Termin und Unterschrift und alles was dazu gehört?

Was hätte er denn mitnehmen dürfen an wertvollen Dingen?
Was hat er dagelassen?
War er alleine?
Hat er die Wohnung durchsucht oder durchsuchen dürfen?

Danke für Feedback
Grüße


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

H
  • Beiträge: 24
Hat X denn einen Job oder Aussicht auf einen Job?
Ansonsten könnte X überlegen, ob er die eidesstattliche Versicherung verweigert und auf Kosten der Rundfunkanstalt (100-150€ pro Tag) "Urlaub" macht. Der "Urlaub" ist auf 6 Monate befristet und kann jederzeit durch die eidesstattliche Versicherung bei nichtgefallen abgebrochen werden.

Anschließend wird X den Fall natürlich an die große Glocke hängen - parallelen zwischen DDR Stasi Haft und Beitragserzwinungshaft sind durchaus zu sehen  >:D



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben