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Autor Thema: Ausführlicher Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVerwG  (Gelesen 5668 mal)

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Liebe Mitstreiter,
Hier wie versprochen der ausführliche Antrag von Person Z beim OVerG. In 3 Teilen, weil umfangreich.

Meine Klagen vor dem VG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17441.msg114698.html#msg114698


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Teil 3


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Und der Vollständigkeit halber das ablehnende Urteil (Ich habe es leider nicht geschafft, kleinere pdfs zu kreieren, daher zerstückelt in mehreren Dateien  - sorry)


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Teil 2
mit Anhang


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2016, 15:26 von seppl«

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Das Urteil vvürde Nordkorea alle Ehre machen! Die VVeigerungshaltung, sich mit Argumenten bzvv. Fakten auseinanderzusetzen ist erschütternd.

"VVeil vvir alle unsere Urteilsbegründungen voneinander abgeschrieben haben, rechtfertigen die vielen Klagen und abvveichenden Meinungen in der Fachliteratur keine Zvveifel"
- Klar, absolut schlüssig, vvarum sich auch Arbeit machen und die Kollegen hinterfragen. ...

"Dass das Programm schädlich ist, ist nur die subjektive Auffassung des Klägers, die man vernachlässigen kann"
- VVarum sich mit Fachliteratur und der vvissenschaftlichen Forschung das Leben schvver machen? Sachverständige? VVozu Sachverständige, vvir vvissen eh, vvo vvir hinvvollen ... 

"Die Abgabe ist keine Steuer, ist aber doch vvie eine Steuer, jedoch mit einem konkreten Zvveck." - genau meine Argumentation. ... "Allerdings ist die Zvvangsabgabe ja nicht für eine konkrete Sendung gevvidmet, deshalb ist sie OK"
- Mit dem Argument kann man natürlich alles rechtfertigen. Irgendvvo müsste eine Grenze sein um ein Programm insgesamt aus Gevvissensgründen vervverfen zu können. Der SVVR könnte einen Pornosender betreiben und dann eine Sendung einfließen lassen, die sich den Gänseblümchen vvidmet und damit ist doch dann alles OK! Vielleicht vvürde mein Beitrag ja für die Blümchensendung vervvendet. Aber dann zählen ja einzelne Sendungen sovvieso nicht.

... "Verstöße im Einzelfall sind nicht geeignet die Finanzierung in Frage zu stellen"
- VVas denn sonst? VVie viele Verstöße bräuchte es?  ...

"Der Rundfunk selbst darf bestimmen vvas der gesetzliche Rundfunkauftrag verlangt"
- auf gut Deutsch: Unsere Medienelite darf machen vvas sie vvill. Das ist der Grundkonsens der Elite in unserem Land. Der ÖR muss am Leben erhalten vverden, koste es vvas es vvolle. Selbst vvenn es unser Rechtsstaat ist!

Jetzt geht es vor das BVerfG!


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Kleiner Tipp

unter http://www.pdfmerge.com, sowie http://smallpdf.com/de/pdf-verkleinern kann man seine PDF Dokumente zusammenfügen und danach verkleinern lassen, und das ganze geht sogar kostenlos und SSL verschlüsselt.


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Meine Klagen vor dem VG:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17441.msg114698.html#msg114698

Danke für das Einstellen :)
Habe erst den ersten Teil lesen können, bin schon jetzt zutiefst beeindruckt. Chapeau!
Für mich spannender als ein Krimi und der beste Action Film 8)


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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