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Autor Thema: Holger Kreymeier von Fernsehkritik TV: Kaum besser als Polen: ARD/ZDF und...  (Gelesen 2352 mal)

c
  • Beiträge: 88
Kaum besser als Polen. ARD/ZDF und der politische Filz.
 Holger Kreymeier von Fernsehkritik TV hat sich mit dem Thema mal sehenswert befasst...

https://www.youtube.com/watch?v=lII0GF8ds4Y


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 20:42 von Uwe«

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

ich hänge das mal hier mit rein weil ich

a) der Ansicht bin dass o. a. Video garnicht oft genug verbreitet werden kann
b) der Ansicht bin dass die Abhandlung "Besetzung der Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten"
c) sowie die Abhandlung "Besetzung von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" den Inhalt des Videos trefflich ergänzt   >:D


Viel Spaß!? beim Schmökern in:


Besetzung der Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten in ausgewählten Staaten der EU:
Zitat
[...]
8.
Schluss
Eine so strikte formale Begrenzung staatlichen Einflusses auf die Besetzung der Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten wie in Deutschland findet sich in den beispielhaft untersuchten Ländern der EU nicht. Es ist umgekehrt nicht ungewöhnlich, dass die Regierungen über die Besetzung der Leitungsorgane öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten entscheiden. Sogar bei der stets als vorbildlich dargestellten BBC in Großbritannien schließt die gegebene Rechtslage politischen Einfluss der Exekutive nicht aus. Dass es hier gleichwohl nicht zu unzulässiger politscher Einflussnahme kommt, während diese beispielsweise auch in Deutschland immer wieder beklagt wird, scheint daher eher eine Frage der politischen Kultur des Landes als der gesetzlichen Grundlagen zu sein.

Weiterlesen auf: http://sehrgutachten.de/bt/wd10/004-16-besetzung-der-leitungsorgane-oeffentlich-rechtlicher-rundfunkanstalten-in-ausgewaehlten-staaten-der-eu
Quelle: Deutscher Bundestag Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 004/16 - 10.02.2016


"Besetzung von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks"
Zitat
[...]
Im Übrigen gibt es wenig Vorschriften, die einer „Versteinerung der Gremien“ in personeller Hinsicht entgegenzuwirken geeignet sind. Wo die Gesetze überhaupt eine Amtszeitbegrenzung enthalten sind Mitgliedschaften bis zu 12 Jahren zulässig. Lediglich beim NRD ist nur eine einmalige Wiederentsendung zulässig.

Auch die notwendige Transparenz ist nicht gewährleistet. Hierfür ist es nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht unbedingt notwendig, dass für die Arbeit der Gremien der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gilt. Geboten sind aber Regeln, die ein Mindestmaß an Transparenz gewährleisten. Hierzu gehört, „dass die Organisationsstrukturen, die Zusammensetzung der Gremien und Ausschüsse sowie die anstehenden Tagesordnungen ohne weiteres in Erfahrung gebracht werden können und dass zumindest dem Grundsatz nach die Sitzungsprotokolle zeitnah zugänglich sind oder sonst die Öffentlichkeit über Gegenstand und Ergebnisse der Beratungen in substantieller Weise unterrichtet werden.“
[...]

Weiterlesen auf: http://sehrgutachten.de/bt/wd10/084-15-besetzung-von-gremien-des-oeffentlich-rechtlichen-rundfunks-konsequenzen-aus-dem-urteil-des
Quelle: Deutscher Bundestag Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 084/15 - 09.12.2015

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 20:43 von Uwe«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

K
  • Beiträge: 2.239
Zur Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Zitat
[...]
6.
Ergebnis
Wie die vorangegangene Untersuchung gezeigt hat, ist es auf der Basis der bislang öffentlich zugänglich gemachten Informationen kaum möglich, Aussagen über die Ausgabenstruktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu treffen – insbesondere dann nicht, wenn Detailinformationen wie Aufwendungen für bestimmte Programmsparten, Mitarbeitervergütungen oder Sportrechte angefragt werden. Vor diesem Hintergrund sehen sich die Sender in jüngster Zeit vermehrt öffentlicher Kritik ausgesetzt. Forderungen nach einem verbesserten Auskunftsverhalten der Rundfunkanstalten ergeben sich nicht nur als Folge der seit Januar 2013 auf das Beitragssystem umgestellten Rundfunkfinanzierung. Sie erhalten ihren Nachdruck auch aus einer insgesamt deutlich gestiegenen gesellschaftlichen Erwartung von transparenten Strukturen im öffentlichen Bereich. In Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist die Aussage wohl zutreffend, dass sich an dieser Frage mit entscheiden wird, ob sie ihr Ansehen und ihre Akzeptanz in der Öffentlichkeit in Zukunft wieder werden steigern können. Dies ist auch den Sendeanstalten bewusst und es gibt einige Hinweise darauf, dass es in nächster Zukunft hierzu Reaktionen bzw. Änderungsvorschläge geben wird. Das bleibt abzuwarten.
Weiterlesen auf: http://sehrgutachten.de/bt/wd10/025-13-zur-ausgabenstruktur-der-oeffentlich-rechtlichen-rundfunkanstalten
Quelle: Deutscher Bundestag Aktenzeichen: WD 10 - 3000 - 025/13 - 20.03.2013


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2016, 20:42 von Uwe«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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