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Autor Thema: Nickles: Widerstand gegen Zwangsvollstreckung endgültig gescheitert  (Gelesen 9554 mal)

M
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Liebe Mitstreiter,

Ich habe nach gut dreijährigem dokumentierten Widerstand gegen den Zwangsrundfunkbeitrag jetzt eine erste "finale Station" erreicht: mein Widerstand gegen die Zwangsvollstreckung ist gescheitert. Nachzulesen hier: http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html

Es ist mir nicht gelungen die Eintragung in das Schuldnerregister und den damit verbundenen negativen Schufa-Eintrag zu verhindern. Ich leiste meinen Widerstand wohlgemerkt ohne Anwalt und verfüge auch über keine nennenswerten juristischen Kenntnisse - ich versuche es einfach mit den Möglichkeiten eines normalen Menschen.

Ich fürchte, dass ich jetzt einen Stand erreicht habe, der auch vielen anderen aktuell droht. Drum könnt Ihr hier gerne meine beschriebene Vorgehensweise (siehe Chronologie am Ende des Berichts auf Nickles.de) diskutieren, eventuelle Fehler meinerseits suchen, eventuell eine bessere Vorgehensweise konstruieren.

Konkret stecke ich nun jedenfalls in der Situation, dass ich einen negativen Schufa-Eintrag habe und alle damit verbundenen Unschönheiten. Über die Konsequenzen eines solchen Eintrags werde ich in Kürze berichten. Was ich konkret tun werde, habe ich noch nicht entschieden. Auf jeden Fall wird mein Kampf gegen die Zwangsgebühr natürlich weitergehen.

Grüße aus München,
Mike


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t
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Hallo Mike,

kann das alles genauso unterschreiben und meinen eigenen Namen darunter setzen  :(
Mal sehen wie es weiter geht. Momentan bin ich in der glücklichen Lage, dass ich keine Wohnung mieten muss, keinen Handy- oder Internetvertrag abschließen oder einen Kredit beantragen muss. Mal sehen, was der SchuFa-Eintrag noch so für Konsequenzen hat...

Besonders frustrierend finde ich:
Zitat
Bescheide der Rundfunkanstalten sind erst dann erforderlich, wenn rückständige Gebühren eingefordert werden. Damit wird beispielsweise auch der Versuch zertrümmert Mahngebühren seien nicht berechtigt, weil es vorher keinen Bescheid gab.
Dass selbst die Institutionen des Rechts nicht nachdenken, sondern in den Baukasten greifen und damit dieses ungerechte System "legitimieren", frustriert mich dabei am meisten...

Gruß
- Leidensgenosse


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..... wer mit den Systemlingen ein Tänzchen nach deren Regeln wagt muss damit rechnen dass man ihm auf die Füße tritt. ;D


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@Michael Nickles

Hat denn die fiktive Person auch mal ansatzweise die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion des Forums genutzt?

Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch"/ "Vollstreckung Klage"/ "Aussetzung der Vollziehung"/ "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"/ "Antrag auf Eilrechtsschutz" o.ä. bereits einige Ergebnisse...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" von der örtlichen Vollstreckungsstelle - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

sowie auch
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

[...]
...inwiefern insbesondere bei bereits angelaufenen Vollstreckungsmaßnahmen trotz Widerspruch ein kombinierter oder separater Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" / Antrag auf Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht erforderlich/ hilfreich wäre, wäre ggf. gesondert zu prüfen:

Verhandlung VG Neustadt/Weinstraße - Begründungen Teil 4
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13174.msg89293.html#msg89293

Antrag auf "Anordnung der aufschiebenden Wirkung" = Antrag auf "Eilrechtsschutz"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6738.msg57151.html#msg57151

Wichtig: Antrag auf Eilrechtsschutz (§80 VwGO) - Fallstricke!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980

Rundfunkanst. muss wg. Eilantrag Verfahrenskosten tragen, VwG Darmstadt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10348.0.html


Bei all dem scheint es für die Aussichten auf Erfolg bzgl. der Aussetzung durchaus von Belang zu sein, ob bereits vorher (im Widerspruch oder nachgereicht) ein an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt wurde:

allgemeine Informationen zur "Aussetzung der Vollziehung"
http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/fachgerichte/Verwaltungsgericht/Die_Aussetzung_der_Vollziehung/index.php


Wurde der damalige Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt inclusive eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung?

Wurde dieser Antrag
- bewilligt
- abgelehnt oder
- gar nicht entschieden?

Alles Angaben, die leider auch in dem Artikel fehlen und Aussagen wie diese relativieren würden:
Zitat
Wer sich hartnäckig weigert die Rundfunkzwangsgebühr zu bezahlen, der kriegt irgendwann Ärger: die "Sichselbstbereicherer" leiten ein Vollstreckungsverfahren ein, [...]
Ein Vollstreckungsverfahren droht auch allen die gegen die betreffende Rundfunkanstalt klagen. Auch eine Klage, deren Zweck es unter anderem ist die Rechtmäßigkeit der Forderung abzustreiten, schützt nicht vor Vollstreckung. Auch während eine Klage noch verhandelt wird, kann also vollstreckt werden  (wie auch in meinem Fall geschehen). [...]


Nach meinem Verständnis hätte wohl entweder statt oder parallel zur "Erinnerung" beim Amtsgericht ein Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht gestellt werden sollen...
...mglw. wäre dies aber auch jetzt noch möglich.

Für diesen, an das (VERWALTUNGs-)Gericht gerichteten Antrag auf "Eilrechtsschutz" scheint aber ein vorheriger - bestenfalls im Widerspruch - an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht unwesentlich zu sein (siehe obige Links).


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M
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Hallo Bürger,

selbstverständlich hat die fikitive Person hier im Forum gesucht und gelesen, aber keine ausreichenden weiterführenden Informationen gefunden. Und sie hatte auch leider nicht die Zeit ein paar Wochen mit Lesen und Studieren unzähliger Diskussionens-Threads zu verbringen, die irgendwann ins Leere laufen. Den Thread Beispielablauf (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16803.0.html) kennt die fiktive Person auch - der hilft nicht weiter, weil er ins Leere läuft, im Fall der fikitiven Person nicht funktioniert, ihre Situation nicht behandelt.

Zitat
Wurde der damalige Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt inclusive eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung?

Ja, Widerspruch wurde eingelegt  und er wurde abgelehnt.

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung wurde nicht gestellt - weil die fiktive Person damals nicht wusste, dass das nötig ist.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass selbst die Stellung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung keineswegs Erfolg haben muss! Die fiktive Person (und auch andere) können also dennoch exakt in die hier beschriebene Situation der Eintragung in das Schuldnerregister geraten.

Zitat
Nach meinem Verständnis hätte wohl entweder statt oder parallel zur "Erinnerung" beim Amtsgericht ein Antrag auf "Eilrechtsschutz" beim Verwaltungsgericht gestellt werden sollen...
...mglw. wäre dies aber auch jetzt noch möglich.

Für diesen, an das (VERWALTUNGs-)Gericht gerichteten Antrag auf "Eilrechtsschutz" scheint aber ein vorheriger - bestenfalls im Widerspruch - an die "Behörde" gerichteter Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" nicht unwesentlich zu sein (siehe obige Links).

Exakt so ist es. Die fikitive Person hat ihre Vorgehehnsweise präzise dokumentiert (siehe Chronologie am Ende von http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html).

> Widerspruch gegen Bescheid eingelegt (KEINE Antrag auf Aussetzung der Vollziehung mangels Kenntniss dieser Sachlage!)
> Widerspruch wurde abgelehnt
> Klage gegen Bayerischen Rundfunk (seit April nichts mehr gehört)
> Ankündigung der Vollstreckung /Androhung der Eintragung in Schuldnerregister (die inzwischen sinnlosen Hinweise sich wegen Formfehlern zu wehren, solltet ihr hier im Forum mal streichen oder ins Archiv schieben - das funktioniert nicht mehr)
> Erinnerung an Amtsgericht, Antrag auf Aussetzung der Vollsteckung
> Widerspruch bei Amtsgericht gescheitert
> Widerspruch bei Landgericht gescheitert (=finaler Stand: http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html)

Irgendwelche Linksammlungen mit "kilometerlangen" Texten zu "Eilrechtsschutzverfahren" oder "Verwaltungsrecht" helfen der fikitiven Person an dieser Stelle leider kaum noch weiter.

Nochmals:

> Eingang der Bescheide zu bestreiten ist sinnlos, da mit Klage auf die Bescheide reagiert wurde.

> Tipps Formfehler zu suchen sind inzwischen Zeitverschwendung, so was wie "Gläubiger nicht korrrekt benannt" oder "fehlende Siegel und Unterschrift" klappt (zumindest in Bayern) nicht mehr
(siehe Beschluss des Landgerichts http://www.nickles.de/forum/widerstand-gegen-rundfunkbeitrag/2015/ard-zdf-widerstand-gegen-zwangsvollstreckung-endgueltig-gescheitert-539153270.html)

> Das Landgericht hat keine Rechtsbeschwerde mehr zugelassen.

Ob es jetzt noch Möglichkeiten gibt am "Verwaltungsgericht" weiterzumachen weiß die fikitive Person nicht. Die Klage gegen den Bayerischen Rundfunk liegt jetzt seit April vor und es passiert nichts - Drängen auf beschleunigte Abwicklung dürfte also auch nichts bringen. Sich mit der negativen Schufaeintragung einfach abzufinden ist keine Dauerlösung. Vor allem deshalb nicht, weil die fiktive Person das zwar durchaus könnte, sich aber auf allgemeingültige Weise verhalten will. Der Rat eine negative Schufaeintragung einfach hinzunehmen ist also sinnlos.

Die simple Frage lautet also: was tun, wenn alle bekannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die negative Schufaeintragung erfolgt ist?

Die fikitive Person befürchtet, dass zunehmend Personen in exakt diese Situation geraten werden, weil so eine Beugemaßnahme durch Eintragung ins Schuldnerregister für Gerichtsvollzieher halt der simpelste und bequemste Weg ist.

Grüße,
Mike




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j
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Hallo Mike,

sehr Schade das von deiner fiktiven Person zu hoeren.

Ich habe das hier im Forum schon mal kundgetan und dafuer ordentlich einstecken muessen, das ein Wiederstand auf juristischem Wege nicht unbedingt das richtige fuer viele Menschen ist.

Weil:
- Man den Feind auf einem von ihm ausgesuchten Schlachtfeld bekaempft, und der Staat die nun exisitierende Regelund ja selbst beschlossen hat, es ist also nicht weiter verwunderlich wenn andere Staatsorgane wie die Justiz diese Regelung unterstuetzt (so unabhaengig wie man hofft ist die Justiz dann doch nicht, und v.a. ist sie bezgl. Legislative sehr gebiast)
- Man als Laie sich extrem schwer tut im komplizierten Verwaltungsrecht
- Man bisher nur negative Urteile gehoert hat, so sind selbst vor den hoeheren Gerichten in Bayern und Sachsen die Klagen abschlaegig beurteilt worden, obwohl diese Klagen von Unternehmen mit entsprechender Expertiese gefuehrt wurden - es wundert nicht, wenn daher der normale Buerger ohne ANwalt und nennenswerte Rechtskenntnise in der untersten Instanz unterliegt
- Man als normaler Buerger nicht die Moeglichkeit hat, den Instanzenweg zu beschreiten - nach dem Verwaltungsgericht ist halt bei den meisten Schluss, danach herrscht Anwaltszwang
- etc. es gibt weitere Gruende..

Trotzdem ist es wichtig, zuminderstens den ersten Schritt zur Klage zu machen, die 105 Euro muss man sich einfach leisten, alleine Weil das Verfahren beim Staatsrundfunk betraechtlichen Aufwand produziert und es eben der einzige Schritt ist, um einen ofiziellen Verwaltungsakt wirksam zu verhindern.

Auf der anderen Seite braucht es einfach Masse - Oeffentlichkeitswirksam, dieser Weg der Klage zerfiesselt die Kraefte, weil jeder mit seinem eigenen Problem kaempft. Jeder Verfahren laeuft dann doch ein bischen anderes, und anstatt zu ueberlegen wie man Reichweite aufbauen kann, um den Rundfunk politisch zu bekaempfen, begibt man sich auf das Feld Jura.



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...nur auf die Schnelle:

Ja, leider ist hier so ziemlich alles "learning by doing".

Sofern "Antrag auf Eilrechtsschutz" keine Option ist (ein Versuch wert?):

Für Zwangsvollstreckungsopfer, die Zahlen müssen: Zahlung unter Vorbehalt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16683.0.html

...dies ggf. in Form einer "Ratenzahlung unter Vorbehalt" unter Berufung auf Grundrechte?

Und dann "Löschung des Eintrags im Schuldnerverzeichnis" beantragen?

Ansonsten würde hier wohl am ehesten ein kompetenter Rechtsbeistand helfen können...


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n
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Etwas OT:
Zitat
Das Landgericht hat keine Rechtsbeschwerde mehr zugelassen
Wenn es keine Rechtsmittel mehr gibt, kann man direkt Verfassungsbeschwerde da Versagung von rechtliches Gehör, einlegen innerhalb von 1 Monat.
Dann ist fiktive Person A gleich beim Verfassungsgericht! Wennnnnn die Beschwerde angenommen wird.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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Achtung: Nicht so vorschnell... ;)
...und bitte nicht verwechseln.
Es geht hier vornehmlich erst einmal "nur" um die Verhinderung einer "vorläufigen" Zahlung - nicht um die Hauptsache ansich.
Und Rechtsmittel wäre ja im Übrigen wohl noch der Antrag auf "Eilrechtsschutz" - aber eben beim VERWALTUNGsgericht.


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...
Es ist mir nicht gelungen die Eintragung in das Schuldnerregister und den damit verbundenen negativen Schufa-Eintrag zu verhindern. Ich leiste meinen Widerstand wohlgemerkt ohne Anwalt und verfüge auch über keine nennenswerten juristischen Kenntnisse - ich versuche es einfach mit den Möglichkeiten eines normalen Menschen.
...
Was ich konkret tun werde, habe ich noch nicht entschieden. Auf jeden Fall wird mein Kampf gegen die Zwangsgebühr natürlich weitergehen.

Hallo Mike,

im Hohen Norden ist auch nicht anders, bei mir ist exact der gleiche Stand.
Meine letzte Reaktion war erstmal "Luft ablassen" (siehe Anhang) und nun
warte ich auf Antwort. Sicher werden viele meinen das ist nicht der richtige
Weg, aber ich bin nunmal kein Jurist und ich habe auch gar keine Lust auf
diese Form der Auseinandersetzung (unter diesen Voraussetzungen). Ich
rede so wie mir der Schnabel gewachsen ist und gut...aber nun erst mal ab-
warten wie das "System" reagiert.

Ich frage mich gerade ob es nicht sinnvoll wäre eine öffentlich zugängliche
Datei zu installieren in welcher "SystemGeschädigte" wie Du und ich Angaben
zum Sachverhalt und die Namen der Beteiligten hinterlegen können. Bei unserem
doch anscheinend "moralisch bankrottem (Rechts)System ist es vermutlich doch
nur noch ne Frage der Zeit bis zum nächsten "System-Change"., und bevor dann
einige Fähnchen sich (wieder) dem neuen Wind anpassen (nicht ohne zuvor den
Schredder benutzt zu haben...) wäre es evtl. hilfreich wenn diese Rechtsbeugung
auch dokumentiert und gespeichert wurde...
(wobei ich meine eigenen Dokumente natürlich mehrfach hinterlege)

Würde mich interessieren wer hier noch alles auf diesem Stand ist.

Grüsse


Edit "Bürger":
Anhang konnte nicht geprüft und insofern auch nicht freigeschaltet werden, da fehlerhaft/ nicht öffenbar.


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M
  • Beiträge: 508
Die simple Frage lautet also: was tun, wenn alle bekannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die negative Schufaeintragung erfolgt ist?
vielleicht hilft (erstmal) das hier? : http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Zumal Dein "Hauptverfahren" (die Klage) noch läuft.


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Hallo Mike,

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Ich habe das hier im Forum schon mal kundgetan und dafuer ordentlich einstecken muessen, das ein Wiederstand auf juristischem Wege nicht unbedingt das richtige fuer viele Menschen ist.

Weil:
- Man den Feind auf einem von ihm ausgesuchten Schlachtfeld bekaempft, und der Staat die nun exisitierende Regelund ja selbst beschlossen hat, es ist also nicht weiter verwunderlich wenn andere Staatsorgane wie die Justiz diese Regelung unterstuetzt (so unabhaengig wie man hofft ist die Justiz dann doch nicht, und v.a. ist sie bezgl. Legislative sehr gebiast)
- Man als Laie sich extrem schwer tut im komplizierten Verwaltungsrecht
- Man bisher nur negative Urteile gehoert hat, so sind selbst vor den hoeheren Gerichten in Bayern und Sachsen die Klagen abschlaegig beurteilt worden, obwohl diese Klagen von Unternehmen mit entsprechender Expertiese gefuehrt wurden - es wundert nicht, wenn daher der normale Buerger ohne ANwalt und nennenswerte Rechtskenntnise in der untersten Instanz unterliegt
- Man als normaler Buerger nicht die Moeglichkeit hat, den Instanzenweg zu beschreiten - nach dem Verwaltungsgericht ist halt bei den meisten Schluss, danach herrscht Anwaltszwang
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Auf der anderen Seite braucht es einfach Masse - Oeffentlichkeitswirksam, dieser Weg der Klage zerfiesselt die Kraefte, weil jeder mit seinem eigenen Problem kaempft. Jeder Verfahren laeuft dann doch ein bischen anderes, und anstatt zu ueberlegen wie man Reichweite aufbauen kann, um den Rundfunk politisch zu bekaempfen, begibt man sich auf das Feld Jura.

Nach langer Zeit des stillen Mitlesens, kann ich dir nur beipflichten.
Und jetzt bitte keine Sprüche von wegen Aufgeben und so, ihr solltet wirklich mal die Fakten sehen. ALLES, aber wirklich alles wurde bisher abgeschmettert. Selbst Klagen von Unternehmen, Behörden und eben auch Einzelpersonen, also was soll dieser Firlefanz hier noch ?
Klar ... wer Zeit, Lust und vor allem Geld hat sich damit rumzuärgern kann und sollte das auch tun. Viele andere können es nicht. Die Klage der ersten Instanz halte ich mittlerweile auch für Sinnfrei und rausgeschmissenes Geld.

Ich sehe es so:
WENN es überhaupt noch eine Möglichkeit gibt dann auf Politischer Ebene oder den EU-Klageweg. Alles andere ist nur verschwendete Lebenszeit.

Den fett markierten Teil kann ich nur beipflichten, aber irgendwie erreichen wir nicht genug Leute ... ?!

Scheißspiel ... mein Frust sitzt sehr tief ...  :'(


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Ich sehe das nicht ganz so - ich halte die 105 € Gebühr für die Klage in erster Instanz für gut investiertes Geld, um Mißstände öffentlich zu machen, und bisher und wahrscheinlich auch noch ein weiteres Jahr liegen meine Kosten weit unter denen, die ich bei Zahlung der Rundfunkbeiträge gehabt hätte. Und ich begreife immer mehr, wie dieser sogenannte "demokratische Rechtsstaat" wirklich funktioniert... :'(

Die Gerichte bzw. Richter sollten bei der Urteilsfindung auch folgendes bedenken:

Nicht nur unsinnige Gesetze, sondern auch jede Rechtsbeugung durch nicht nachvollziehbare Urteile der Gerichte veranlasst immer mehr Menschen in diesem Land dazu, das geltende Recht auch in auch in anderen Bereichen und den Rechtsstaat selbst immer weniger zu respektieren, ja sogar zu missachten, und sich gegen den Staat und die Staatsgewalt aufzulehnen.
(Ich habe versucht den Begriff "Revolution" zu vermeiden...)

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 213
Nein. Definitiv nein. Das ist Geld ist schlecht investiert.

Du gewinnst, wenn überhaupt, nur etwas Zeit. Am Ende wird so Entschieden wie bisher immer entschieden wurde + die 105€ + die Mahngebühr und eventuell noch Anwaltskosten sofern keine RSV vorhanden ist und man den Beistand eine Anwalts in Anspruch genommen hat.

Ich meine, es haben hier ganz andere Kaliber bereits ihr Pulver verschossen (Sixt, Rossmann, Ermano Geuer, Bernd Höcker ..) die Ergebnisse sind hier jedem bekannt. Und selbst die Sache mit den Formfehlen oder Barzahlungsversuchen verlaufen sich mittlerweile im Sande ...

Wie sieht dieses "Auflehnen" gegen den Staat denn genau aus ? In dem ich 105€ zahle um mir hinterher sagen zu lassen "Ätsch verloren ?"

Schon der erste Grund den @Jasonbourne genannt hat bringt es voll auf den Punkt:
Zitat
- Man den Feind auf einem von ihm ausgesuchten Schlachtfeld bekaempft, und der Staat die nun exisitierende Regelund ja selbst beschlossen hat, es ist also nicht weiter verwunderlich wenn andere Staatsorgane wie die Justiz diese Regelung unterstuetzt (so unabhaengig wie man hofft ist die Justiz dann doch nicht, und v.a. ist sie bezgl. Legislative sehr gebiast)

Ich weiß nicht ... das ist so als würde man ein Feuer mit Benzin löschen wollen ...

Weißt du was ich glaube ? Es wird garantiert mal kritische Stimmen von irgendwelchen Richtern zu diesem Thema geben, weißt du wann ? Wenn Sie ausser Dienst sind und sich auf eine üppige Pension freuen können. Wart man ab ... würde ich fast drauf wetten  ;)


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Ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen. Du weisst, dass der "Beitrag" für den ÖR-Blödsinn für viele ungerecht und wider Treu und Glauben und wider grundgesetzlich verankerten Rechten ist. Du weisst es, da du in diesem Forum registriert bist, und dementsprechend eine gewisse "Ressentiment" dagegen verspürst.

Aber dennoch sagst du dir in einem "demokratisch gewählten Rechtsstaat", dass du auf dein demokratisches Recht, deine Meinung zu äussern verzichten möchtest um dir "Zeit und Mühen" zu ersparen, etwas zu ändern? Nur durch Widerstand und immerwiederkehrenden Widerstand und persönliches Engagement kann man etwas erreichen! Leider ist in einer Demokratie die Meinung VIELER ausschlaggebend. Solange jedoch der ÖRR in der Lage ist die Zahlschafe daran zu hindern ihre freie Meinung auch zu äussern, und wenn es durch Demos, Petitionen oder persönlicher Verweigerung geschieht, solange wird sich nichts, aber auch gar nichts ändern!


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