Die Richterin schreibt: “Diese ist nicht ordnungsgemäß. Der dort zur Zahlung angegebene Betrag von 392,05 € ( Forderung 362,20 € + GV-Kosten 29,85 €) von dem Vollstreckungsersuchen nicht gedeckt. Für ihn liegen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung nicht vor.
…
Im Übrigen fehlen für die Hauptforderung 362,20 € die spezifischen Vollstreckungsvoraussetzung für Rundfunkgebühren, weil nach dem mit dem Vollstreckungsersuchen vorgelegten Ausstandsverzeichnis, auf das die Klausel „diese Ausfertigung ist vollstreckbar“ angebracht ist, nur ein beizutreibender Betrag von 309,70 € nachgewiesen ist.“
Leider wird von der Richterin nur ein Verweis zu § 788 ZPO angeführt.
Ich habe Folgendes gefunden:
"§ 802 I ZPO - Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers
(1) Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher
1.
bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung den Namen, die Vornamen oder die Firma sowie die Anschriften der derzeitigen Arbeitgeber eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses des Schuldners erheben;
2.
das Bundeszentralamt für Steuern ersuchen, bei den Kreditinstituten die in § 93b Abs. 1 der Abgabenordnung bezeichneten Daten abzurufen (§ 93 Abs. 8 Abgabenordnung);
3.
beim Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist, erheben.
Die Erhebung oder das Ersuchen ist nur zulässig, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist und die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen; Kosten der Zwangsvollstreckung und Nebenforderungen sind bei der Berechnung nur zu berücksichtigen, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind."
Meint die Richterin diese Klausel, dass eine Vollstreckung erst dann Rechtens ist, wenn in einer Vollstreckungsforderung die Summe von mindestens 500 € gefordert wurde?
Dankeschön
Edit "Bürger":
Beitrag nach Wiedereröffnung dieses Threads hierhin verschoben.