Schreiben wir an einander vorbei?
Benenne mir konkret aus den von Dir zitierten Passagen jenen Bereich, zu dem die Mitarbeiter der Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" zuzuordnen sind. Nur diese Mitarbeiter treten dem Bürger gegenüber in Erscheinung.
Entsprechend Deinen Zitaten könnten diese hierzu zählen? (Rot markiert)
Umsetzung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags auf der operativen Ebene
Mit welchem Arbeitgeber haben diese Mitarbeiter ihren Arbeitsvertrag abgeschlossen?
- WDR? Dann dürfen die nur für den WDR tätig werden und auch nur in ihrem Bundesland.
- Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice"? Mit eigenem Geschäftsführer wäre das ja denkbar, da es aber keine Bundeseinrichtung ist, nach wessem Landesrecht wurde sie geschaffen? Nach diesem Landesrecht sind dann auch deren Mitarbeiter beschäftigt; letztlich nur in diesem Bundesland für dieses Bundesland.
Immerhin tritt diese Gemeinschaftseinrichtung "Beitragsservice" dem Bürger gegenüber öffentlich in Erscheinung? Wäre sie nicht bekannt, wäre alles gleich, aber so muß es einer Überprüfung standhalten.
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Zudem wird bezweifelt, daß eine Organisation nach Landesrecht ohne den förmlichen Segen des Bundes in einem anderen Bundesland aktiv werden darf, schon gar nicht rechtlich verbindlich, denn das Landesrecht des einen Landes ist im anderen nicht gültig. Verbindend ist hier nur der Bund oder die EU als noch größeres Gebilde, und beide haben dafür ihr jeweils eigenes Recht.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;