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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung der Stadt  (Gelesen 17883 mal)

C
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Vollstreckungsankündigung der Stadt
Autor: 21. Juli 2015, 14:39
Hallo Leute, dies ist mein erster Post hier. Lese seit dem Wochenende hier fleißig, da mich ein fiktives Szenario beschäftigt.

Person A hat bislang im Vorfeld eine ähnliche Ankündigung aus Angst gezahlt aber möchte sich dieses mal effizient gegen diese Maßnahme und weitere wehren. Mit dem Beitragsservice wurde ansonsten nie Schriftverkehr geführt. Person A hatte am Samstag eine Vollstreckungsankündigung der Stadt Frankfurt im Briefkasten. Dagegen möchte Person A nun vorgehen. Widerspruch dagegen scheint nach derzeitigem Kenntnisstand nicht möglich zu sein, da es nur eine Ankündigung ist. Trotzdem möchte A direkt die Stadt und den genannten Gläubiger anschreiben. Der Gläubiger scheint erstmal richtig angegeben zu sein: Volle Bezeichnung, Adresse und Aktenzeichen.

Die Forderungsart ist: "Rundfunk von 01.14 bis 12.14"
Fälligkeit: 01.06.2014


Person A möchte nun folgendes an die Stadt schicken und ein leicht abgewandeltes Exemplar, dass auf den Gläubiger zugeschnitten ist.


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich ihr Schreiben vom 16.07.2015 erhalten.
Als erstes erkläre ich hiermit, dass ich postalisch keinen Kontakt zu dem Gläubiger hatte und erbitte die Nachweise der Zusendung aller angeblichen Bescheide und Mahnungen. Den Erhalt dieser und der damit verbundenen Rechtsbehelfsbelehrung widerspreche ich in aller Deutlichkeit. Mein Widerspruchsrecht gg diese angeblichen Bescheide wurde somit bereits vom Gläubiger ausgehebelt.

Außerdem möchte ich im Vorfeld den Vollstreckungsauftrag und eine vollstreckbare Ausfertigung besichtigen. Sollte dieser nicht richterlich angeordnet und unterschrieben sein ist dieser unwirksam. Auf das notwendige Siegel weise ich im Vorfeld ebenso hin. Ich bitte um postalische Zusendung und rechtliche Überprüfung des Vollstreckungsauftrags.

Weiterhin erkläre ich, dass berufen auf den RBStV vom Gläubiger als nichtig und weise die Forderung zurück. Der RBStV wurde von keinem Parlament rechtsgültig verabschiedet. Die Beschlüsse der einzelnen Länder wurden ebenso nicht unterzeichnet und ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses Gesetzes existiert nach geltendem deutschen Recht ebenso nicht. Somit ist der RBStV nach derzeitiger Rechtslage lediglich als Information zu werten.
Sollte das Kassen- und Steueramt FFM die Meinung vertreten, dass die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen ist, wird um entsprechende Nachweise gebeten inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchen. Um Antwort und Nachweise der Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchen wird gebeten. Dies werde ich per Anwalt notfalls höchstrichterlich überprüfen lassen.

Ferner erkläre ich abschließend, dass ich die Vollstreckungsankündigung aufgrund von Formfehlern zurückweise und dieser widerspreche. Die Forderungsart „Rundfunk“ sowie deren Aufschlüsselung (jährlich) ist nicht ausreichend und hält einer richterlichen Prüfung nicht stand.

Mit freundlichen Grüßen
Hervorhebungen durch Moderator***
siehe Hinweise am Ende des Beitrags


---> Kann Person A das so abschicken oder ist das zu viel auf einmal? A möchte das morgen eigentlich losschicken, ist aber derzeit unglaublich verunsichert. Vielen Dank im Vorfeld und bitte zerreißt Person A nicht.


***Edit "Bürger":
Vor der Verwendung der markierten/ gestrichenen Passagen ist nicht angeraten, da diese nach bisheriger Kenntnis nicht korrekt sind.
Bitte noch eingehend mit den Grundlagen beschäftigen!
Siehe & verinnerliche bitte UNBEDINGT den UNTERSCHIED zwischen "gerichtlichem Mahnverfahren" (Titel via Richter) und VERWALTUNGsvollstreckung (Titel = VERWALTUNGsakt).
NUR LETZTEREs greift nach dem Willen des GESETZgebers beim sog. "Rundfunkbeitrag". Beim sog. "Rundfunkbetrag" braucht es KEINES "richterlichen Titels".
"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16142.0.html
RBStV ist ein offiziell eingetragenes und geltendes LandesGESETZ...
...bis dessen Rechtswidrigkeit/ Verfassungswidrigkeit nachgewwiesen ist.
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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H
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#1: 30. September 2015, 23:13
Hallo Carsten! Person Y lebt auch in Frankfurt und interessiert sich für den Ausgang des Vorgehens.
Viele Grüße


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#2: 05. Oktober 2015, 12:14
 >:D
Hallo IHR zwei,
kleine Erinnerung.
Hier könnt IHR ganz aktiv mit/machen/diskutieren/protestieren/appellieren/informieren:::u.s.w.
>> 2. Bundesweiter, gleichzeitig regional stattfindender Aktionstag, Sa. 10.10.15 = Frankfurt

Zeit: 12-15 Uhr Ort: Friedberger Platz,  Frankfurt
Link: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15900.msg105698/topicseen.html#msg105698
 
Ich sage schon mal  : Herzlich Willkommen!  :angel:
 + + + + + + + +
Auch hier seit Ihr Herzlich Willkommen:
Runder Tisch Frankfurt

Sonntag, 25.10.15

13 Uhr

EINSTEIN Bäckerei Cafe Lounge

Hammarskjöldring 73

60439 Frankfurt

...........................

 Aktiven Gruß
 xAndyfit

 


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"Der eine wartet, bis die Zeit sich wandelt,
der andere packt sie kräftig an und handelt"

d
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#3: 05. Oktober 2015, 21:41
Es wäre gut wen person y dieses fiktive schreiben der stadt anonymisiert hochladen würde.


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B
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#4: 12. Oktober 2015, 17:37
Ich habe eine ähnliche Frage gerade gepostet und mir ist es auch nicht möglich die Schreiben zu posten, da die Dateien in jeglicher Form zu groß sind, um sie hochzuladen. Habe es zunächst im pdf Format versucht, dann als doc, dann als jpg und als zip, doch jedesmal zu groß, um es hochzuladen. Hat jemand einen Tip, wie die Dateien hochladen kann?


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#5: 15. November 2015, 15:50
Schaust Du hier:
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16150.msg107196.html#msg107196


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LeckGEZ*

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C
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#6: 02. Dezember 2015, 11:59
Da auch per pn Nachfragen kamen hier mal der aktuelle Status:

Seit gestern ist das Konto bis zu dem offenen Beitrag gepfändet. Die Antwort der Stadt war sehr dürftig und es wurde quasi nur schriftlich mitgeteilt, dass der Gläubiger angegeben hat, dass die Unklarheiten geklärt wurden. Einfach nur lächerlich wenn man bedenkt, dass von 8 Anträgen an den Gläubiger keiner spezifisch abgelehnt wurde.


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C
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#7: 02. Dezember 2015, 17:32
Einen Beschluss zur Pfändung hat Person A übrigens bis heute nicht erhalten.

Person A wird Freitag seine Bank und das Amtsgericht aufsuchen. Jemand Tipps wie man da am besten rangehen sollte?


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#8: 02. Dezember 2015, 17:43
Eine Person W würde sich auch die Kopie der Stadt geben lassen, indem der Ersteller des Vollstreckungsersuchens die Behauptung aufstellt, das alle Unklarheiten geklärt worden seinen. Alles was die Vorgehensweise dokumentiert sollte sich schriftlich besorgt werden. Dann Beratung am Amtsgericht und Anzeige wegen Nötigung Rücknahme der Pfändung, Einstellung der Vollstreckung, Entschuldigung beim Opfer und Schadensersatzansprüche in mehreren Jahresbeiträgen erheben.
Von der Bank auch alles schriftlich geben lassen inklusive Kopien des Ersuchens.
Datenschutzauskunft vom Vollstreckungsersucher einholen. Wie an die Daten gelangt? Löschen der Daten fordern! Nach EU-Richtlinien und EuGH-Urteilen darf niemand die Daten ohne Zustimmung des Besitzers erhalten. Beim EMA der ausnahmslosen Datenweitergabe widersprechen.
Reichlich Info's im Forum.
Willkommen im Widerstand und der Bewahrung der Demokratie!


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n
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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#9: 02. Dezember 2015, 17:56
In Hessen und Stadtkasse kenne ich mich nicht aus, aber
mit Gerichtsvollzieher ist der Standardablauf so:

- Bs schickt Vollstreckunersuchen an GV
- GV schicht (bösen) weissen Brief mit Zahlunsaufforderung an Schuldner (gütliche Einigung)
   Der Brief hat keine Rechtsbelehrung
* Schuldner reagiert nicht
- GV schickt gelben Brief an Schuldner -> Termin zur Vermögensauskunft
   Dieser Brief hat eine Rechtsbelehrung: Erinnerung nach ZPO 766
* Schuldner reagiert nicht
- Wenn Betrag grösser 500Eur -> Kontopfändung (ist das einfachste für den GV)

so ähnliche Stufen müsste es auch in Hessen sein. Aber einlesen in die speziellen Feinheiten!
Wenn da geschlampt wurde kann A dagegen vorgehen.

oops LeckGEZ war schneller


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#10: 03. Dezember 2015, 14:02
Danke euch beiden erstmal für die Tipps!


Datenschutzauskunft vom Vollstreckungsersucher einholen. Wie an die Daten gelangt? Löschen der Daten fordern! Nach EU-Richtlinien und EuGH-Urteilen darf niemand die Daten ohne Zustimmung des Besitzers erhalten. Beim EMA der ausnahmslosen Datenweitergabe widersprechen.

Datenschutzauskunft also von der Stadt Frankfurt fordern?
EMA = Einwohnermeldeamt?

Derzeit interessiert Person A erstmal brennend wieso eine seriöse Bank sowas mitspielt und ohne Ankündigung und Mitteilung einfach 260€ einfriert. Hätte Person A bereits Miete bezahlt dann hätte er 2 Wochen von Luft und Liebe leben dürfen.


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#11: 03. Dezember 2015, 14:40
Schau mal hier:
Widerspruch, Androhung Hausdurchsuchung nun Kontenpfändung...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16722.msg110529/topicseen.html#msg110529

Grundlage ist das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 01.07.2010.
......
 Kontopfändungsschutz wirkt auch für Kontopfändungen, die bis zu vier Wochen vor Umwandlung bei der Bank zugestellt wurden

Nachteile Kontopfändungsschutz:
  • kein Dispo mehr (kann auch Vorteil sein)
  • kein Anspruch auf Kreditkarten, bestehende können gesperrt oder bei Ablauf aufgekündigt werden
  • Meldung bei der Schufa ist möglich, negativen Scoring bei anderen Geldgeschäften
  • Schuldner, die das P-Konto nutzen wollen, müssen selbst aktiv werden

Mehr Info dazu unter Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung

Und was am Wichtigsten für die Zukunft wäre ist PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015


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Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#12: 03. Dezember 2015, 15:10
Datenschutzauskunft vom Verursacher des Ärgers einholen.

EMA, ja steht für Einwohnermeldeamt. Ein Auskunftsersuchen kann auch beim EMA gestellt werden. Dort liegt die Quelle des Übels. Deine Daten werden per default an jeden der lustig ist heraus gegeben. Genaueres in den Links.

Seriöse Bank?
Sind das die Dinger, die mit zig Milliarden Steuergeldern gepäppelt wurden, weil sie wie die Großen der Wallstreet mal das Macht und Moneten Spiel spielen wollten? Ohne Konsequenzen fremdes Geld verzocken? Wenn es gut geht als der Börsen Guru gefeiert zu werden? Wenn es schlecht ging, einfach zum Tagesgeschäft übergehen und noch mehr faule Kredite an das Volk verkaufen?



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Vollstreckungsankündigung der Stadt
#13: 13. Dezember 2015, 04:25
...habe es heute erst gelesen.
Bitte die wichtigen Hinweise im Einstiegsbeitrag beachten!

Person A möchte nun folgendes an die Stadt schicken und ein leicht abgewandeltes Exemplar, dass auf den Gläubiger zugeschnitten ist.


Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung habe ich ihr Schreiben vom 16.07.2015 erhalten.
Als erstes erkläre ich hiermit, dass ich postalisch keinen Kontakt zu dem Gläubiger hatte und erbitte die Nachweise der Zusendung aller angeblichen Bescheide und Mahnungen. Den Erhalt dieser und der damit verbundenen Rechtsbehelfsbelehrung widerspreche ich in aller Deutlichkeit. Mein Widerspruchsrecht gg diese angeblichen Bescheide wurde somit bereits vom Gläubiger ausgehebelt.

Außerdem möchte ich im Vorfeld den Vollstreckungsauftrag und eine vollstreckbare Ausfertigung besichtigen. Sollte dieser nicht richterlich angeordnet und unterschrieben sein ist dieser unwirksam. Auf das notwendige Siegel weise ich im Vorfeld ebenso hin. Ich bitte um postalische Zusendung und rechtliche Überprüfung des Vollstreckungsauftrags.

Weiterhin erkläre ich, dass berufen auf den RBStV vom Gläubiger als nichtig und weise die Forderung zurück. Der RBStV wurde von keinem Parlament rechtsgültig verabschiedet. Die Beschlüsse der einzelnen Länder wurden ebenso nicht unterzeichnet und ein Bundesgesetzblatt zur Einführung dieses Gesetzes existiert nach geltendem deutschen Recht ebenso nicht. Somit ist der RBStV nach derzeitiger Rechtslage lediglich als Information zu werten.
Sollte das Kassen- und Steueramt FFM die Meinung vertreten, dass die ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice eine Behörde mit entsprechenden Befugnissen ist, wird um entsprechende Nachweise gebeten inklusive Rechtsgrundlage des Amtshilfeersuchen. Um Antwort und Nachweise der Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchen wird gebeten. Dies werde ich per Anwalt notfalls höchstrichterlich überprüfen lassen.

Ferner erkläre ich abschließend, dass ich die Vollstreckungsankündigung aufgrund von Formfehlern zurückweise und dieser widerspreche. Die Forderungsart „Rundfunk“ sowie deren Aufschlüsselung (jährlich) ist nicht ausreichend und hält einer richterlichen Prüfung nicht stand.

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"Rundfunkbeitrag" > VERWALTUNGsvollstreckung statt gerichtlichem Mahnverfahren!
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RBStV ist ein offiziell eingetragenes und geltendes LandesGESETZ...
...bis dessen Rechtswidrigkeit/ Verfassungswidrigkeit nachgewwiesen ist.
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
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m
  • Beiträge: 1
Vollstreckungsankündigung
#14: 11. Januar 2016, 19:04
Einen schönen Abend allerseits,

Folgender rein Fiktiver Fall:

Person A, reagierte bisher auf keine Aufforderungen oder Briefe.
Heute erhielt Person A ein beigefügtes fiktives schreiben inkl. fiktiver Vollstreckungsankündigung.
Das schrieben ist auf den 06.01.2016 Datiert, Person A hat dieses schreiben aufgrund von Abwesenheit erst heute im Briefkasten gefunden.
Das schreiben wurde von einer anderen Fiktiven Person händisch unterschrieben.

Welche Möglichkeiten hat Person A, rein Fiktiv nun um weiter vorzugehen.

Lg



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