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Autor Thema: Ruhendstellung nach § 251 ZPO nachträglich möglich?  (Gelesen 1848 mal)

  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Liebe Gemeinde,

wir hätte da eine Frage:

Ist eine Beantragung auf eine Ruhendstellung, nach einem Beschluss / Urteil noch möglich?
Oder muss man erst den Beschluss / Urteil anfechten, um dann so einen Antrag im Nachhinein stellen zu können?

Die Frage erstellte sich im dem folgenden Tread:
Wie jetzt am sinnvollsten weitergehen nach dem Urteil?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14172.msg94898.html#msg94898
...ich wollte nicht vom Thema abweichen, sofern die Frage auch für ein neues Thema geeignet ist.
Danke und Gruß


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2015, 18:21 von Miklap«
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

 
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